Militärische Flüge und Lärmschutz

ShortId
05.3273
Id
20053273
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Militärische Flüge und Lärmschutz
AdditionalIndexing
09;52;Flughafen;Lärmbelästigung;Militärflugzeug;Wallis;Militärflugplatz;Rüstungskonversion;Tourismus;Lärmschutz
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K0402010501, Militärflugplatz
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010121, Wallis
  • L04K04020204, Rüstungskonversion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unser Ziel ist eine harmonische und kontrollierte Entwicklung des Flugplatzes von Sitten als Stütze der Wirtschaft und der Entwicklung des Tourismus, wobei aber auch der Schutz der betroffenen Bevölkerung gegen den Lärm nicht zu vernachlässigen ist. Wir sind uns bewusst, dass die Topografie des Kantons Wallis unvermeidbare Schranken setzt und dass die Entwicklung des zivilen Flugplatzes von der Beibehaltung eines Militärflugplatzes abhängt, von der Erhaltung von Arbeitsplätzen nicht zu sprechen. Trotzdem bestehen Konflikte zwischen den Interessen des Tourismus, der einen Mehrwert von mehr als 3 Milliarden Franken generiert, und den Notwendigkeiten eines Militärflugplatzes. Es ist deshalb notwendig, die bestmöglichen Lösungen zur Bewältigung der negativen Begleiterscheinungen zu finden und militärische Flüge während heiklen touristischen Zeiten zu vermeiden, Gruppenstarts von Flugzeugen zu organisieren und/oder angepasste Flugverfahren, sogenannte "procédures à moindre bruit" (lärmminimierende Verfahren), anzuwenden.</p><p>Im Übrigen sollte die betroffene Bevölkerung, Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur eines Flugplatzes, sondern auch von Eisenbahnlinien, ernst genommen und sollten die früheren Versprechen zur Verminderung der Lärmbelästigungen endlich eingehalten werden.</p><p>Darüber hinaus ist es die Pflicht der Bundesbehörden, wenn wir die militärischen Grundsätze recht verstehen, alle Lösungen zur Reduktion des Lärmes an der Quelle zu berücksichtigen. 1983 schrieben die Walliser Ratsmitglieder an den Bundesrat: "Man kann sich schliesslich die Frage stellen, ob beim Kampf gegen die Belastungen durch den Flugverkehr nicht als Problemlösung primär die Lärmreduktion an der Quelle versucht werden sollte, durch technische Mittel und bei der Organisation der Flüge, bevor man die Opfer der Lärmbelastungen zu unterstützen versucht, indem man mittels Verordnungen das Bauen verbietet oder mit gesetzlichen Massnahmen einschränkt, die prohibitiv und unvernünftig sind, weil kein Verhältnis zwischen Kosten und Wirksamkeit besteht." Die Frage ist immer noch aktuell!</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärm für Erholung suchende Touristen nicht erwünscht ist. Die Armee hat aber einen verfassungsmässigen Auftrag wahrzunehmen. Dabei sind Lärmemissionen unvermeidlich. In Sitten profitiert jedoch der zivile Flugverkehr von der militärischen Infrastruktur. Dadurch wird die Erschliessung der Tourismusregion verbessert und deren Attraktivität erhöht. Es ist somit auch in Zukunft eine Koexistenz des zivilen und des militärischen Bereiches mit gegenseitiger Rücksichtnahme und gegenseitigem Verständnis erforderlich.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Zahl der Flugbewegungen während der Sommermonate ist schon heute deutlich geringer als während der übrigen Jahreszeiten. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Es ist aber aus operationeller Sicht nicht möglich, während der touristischen Hauptsaison auf Militärflüge gänzlich zu verzichten. Zudem erfordern betriebswirtschaftliche Überlegungen eine möglichst gleichmässige Auslastung der Flugplätze in allen Regionen.</p><p>Die Luftwaffe führt nur Flüge durch, die aufgrund des Bedarfes an Trainings und Einsätzen notwendig sind. Eine Reduktion der Flüge führt zu einem ungenügenden Trainingsstand, womit die Auftragserfüllung der Luftwaffe nicht mehr gewährleistet wäre. Soweit technisch und aus Sicherheitsgründen möglich, trifft die Luftwaffe Massnahmen zur Lärmvermeidung.</p><p>2. Für den Flugplatz ist die Umsetzung der Schallschutzmassnahmen im Gange. So ist im Sommer 2004 das Schulhaus Châteauneuf saniert worden. Die übrigen Schallschutzfenster werden unter der Leitung des Kantons ab Herbst 2005 bis etwa Mitte 2006 eingebaut.</p><p>Im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die SBB beauftragt, das gesamte bestehende Streckennetz zu überprüfen. Die Reihenfolge der Bearbeitung wurde gestützt auf das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen festgelegt. Dabei wurde insbesondere das Ausmass der Lärmbetroffenheit entlang der Streckenabschnitte berücksichtigt. Von diesem Zeitplan wird aus Gründen der netzweiten Gleichbehandlung nicht abgewichen.</p><p>Die SBB haben dementsprechend dem BAV im Frühjahr 2009 ein Sanierungsprojekt für die Gemeinde Sitten einzureichen, sofern eine Sanierungspflicht besteht. Die Sanierungspflicht entfällt, wenn die Lärmermittlungen keine Überschreitungen der Grenzwerte ergeben. Der Umfang der notwendigen Lärmschutzmassnahmen ist bis dahin nicht im Detail bekannt.</p><p>3. Die Überarbeitung des Lärmbelastungskatasters ist im Rahmen der Anpassung des Sachplanes Militär sowie auf der Basis des neuen Stationierungskonzepts der Luftwaffe bereits im Gang. Die Behörden werden im Herbst über die Ergebnisse informiert.</p><p>4. Die angespannte Finanzlage zwingt den Bundesrat dazu, auch die Armee noch konsequenter betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu unterziehen. Der landesweite Abbau der Stellen im VBS wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen geplant. Bei der Lösungsfindung war das VBS darauf bedacht, Härtefälle zu vermeiden. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Interessen des Kantons Wallis, auch bezüglich der Arbeitsplätze, mit dem Erhalt des Flugplatzes Sitten, des Waffenplatzes in Sitten sowie dem Infrastrukturcenter in Saint-Maurice angemessen berücksichtigt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine harmonische und kontrollierte Entwicklung des Flugplatzes von Sitten als Stütze der Wirtschaft und der Entwicklung des Tourismus ist wichtig; dabei muss allerdings auch den militärischen Anforderungen Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, dass während touristisch heiklen Zeiten mit hohen Touristenfrequenzen militärische Flüge vermieden werden?</p><p>2. Seit mehreren Jahren wird versprochen, dass in den besonders betroffenen Gebieten Schallschutzfenster eingebaut werden; bis heute ist aber nur ein einziges Gebäude saniert worden. Ist der Bundesrat in der Lage, diese Aufgabe wieder an die Hand zu nehmen? Ist er ausserdem bereit, von den SBB zu verlangen, dass Anwohnerinnen und Anwohner des Flugplatzes, die ja ebenfalls Anwohner der Eisenbahnlinie sind, die entsprechende Unterstützung gemäss dem Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen erhalten?</p><p>3. Ist er bereit, bei den betreffenden Behörden des Bundes und der Kantone zu intervenieren, damit die Bearbeitung und Eintragung des Lärmbelastungskatasters für den Flugplatz Sitten wieder in Angriff genommen wird?</p><p>4. Im Militärbereich wurden im Kanton Wallis in letzter Zeit viele Stellen abgebaut. Ist der Bundesrat bereit, sich entschlossen und konkret für die Erhaltung aller verbleibenden Arbeitsplätze einzusetzen, und wäre es nur als Ausgleich für die Lärmbelastung durch militärische Flüge?</p>
  • Militärische Flüge und Lärmschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unser Ziel ist eine harmonische und kontrollierte Entwicklung des Flugplatzes von Sitten als Stütze der Wirtschaft und der Entwicklung des Tourismus, wobei aber auch der Schutz der betroffenen Bevölkerung gegen den Lärm nicht zu vernachlässigen ist. Wir sind uns bewusst, dass die Topografie des Kantons Wallis unvermeidbare Schranken setzt und dass die Entwicklung des zivilen Flugplatzes von der Beibehaltung eines Militärflugplatzes abhängt, von der Erhaltung von Arbeitsplätzen nicht zu sprechen. Trotzdem bestehen Konflikte zwischen den Interessen des Tourismus, der einen Mehrwert von mehr als 3 Milliarden Franken generiert, und den Notwendigkeiten eines Militärflugplatzes. Es ist deshalb notwendig, die bestmöglichen Lösungen zur Bewältigung der negativen Begleiterscheinungen zu finden und militärische Flüge während heiklen touristischen Zeiten zu vermeiden, Gruppenstarts von Flugzeugen zu organisieren und/oder angepasste Flugverfahren, sogenannte "procédures à moindre bruit" (lärmminimierende Verfahren), anzuwenden.</p><p>Im Übrigen sollte die betroffene Bevölkerung, Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur eines Flugplatzes, sondern auch von Eisenbahnlinien, ernst genommen und sollten die früheren Versprechen zur Verminderung der Lärmbelästigungen endlich eingehalten werden.</p><p>Darüber hinaus ist es die Pflicht der Bundesbehörden, wenn wir die militärischen Grundsätze recht verstehen, alle Lösungen zur Reduktion des Lärmes an der Quelle zu berücksichtigen. 1983 schrieben die Walliser Ratsmitglieder an den Bundesrat: "Man kann sich schliesslich die Frage stellen, ob beim Kampf gegen die Belastungen durch den Flugverkehr nicht als Problemlösung primär die Lärmreduktion an der Quelle versucht werden sollte, durch technische Mittel und bei der Organisation der Flüge, bevor man die Opfer der Lärmbelastungen zu unterstützen versucht, indem man mittels Verordnungen das Bauen verbietet oder mit gesetzlichen Massnahmen einschränkt, die prohibitiv und unvernünftig sind, weil kein Verhältnis zwischen Kosten und Wirksamkeit besteht." Die Frage ist immer noch aktuell!</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärm für Erholung suchende Touristen nicht erwünscht ist. Die Armee hat aber einen verfassungsmässigen Auftrag wahrzunehmen. Dabei sind Lärmemissionen unvermeidlich. In Sitten profitiert jedoch der zivile Flugverkehr von der militärischen Infrastruktur. Dadurch wird die Erschliessung der Tourismusregion verbessert und deren Attraktivität erhöht. Es ist somit auch in Zukunft eine Koexistenz des zivilen und des militärischen Bereiches mit gegenseitiger Rücksichtnahme und gegenseitigem Verständnis erforderlich.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Zahl der Flugbewegungen während der Sommermonate ist schon heute deutlich geringer als während der übrigen Jahreszeiten. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Es ist aber aus operationeller Sicht nicht möglich, während der touristischen Hauptsaison auf Militärflüge gänzlich zu verzichten. Zudem erfordern betriebswirtschaftliche Überlegungen eine möglichst gleichmässige Auslastung der Flugplätze in allen Regionen.</p><p>Die Luftwaffe führt nur Flüge durch, die aufgrund des Bedarfes an Trainings und Einsätzen notwendig sind. Eine Reduktion der Flüge führt zu einem ungenügenden Trainingsstand, womit die Auftragserfüllung der Luftwaffe nicht mehr gewährleistet wäre. Soweit technisch und aus Sicherheitsgründen möglich, trifft die Luftwaffe Massnahmen zur Lärmvermeidung.</p><p>2. Für den Flugplatz ist die Umsetzung der Schallschutzmassnahmen im Gange. So ist im Sommer 2004 das Schulhaus Châteauneuf saniert worden. Die übrigen Schallschutzfenster werden unter der Leitung des Kantons ab Herbst 2005 bis etwa Mitte 2006 eingebaut.</p><p>Im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die SBB beauftragt, das gesamte bestehende Streckennetz zu überprüfen. Die Reihenfolge der Bearbeitung wurde gestützt auf das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen festgelegt. Dabei wurde insbesondere das Ausmass der Lärmbetroffenheit entlang der Streckenabschnitte berücksichtigt. Von diesem Zeitplan wird aus Gründen der netzweiten Gleichbehandlung nicht abgewichen.</p><p>Die SBB haben dementsprechend dem BAV im Frühjahr 2009 ein Sanierungsprojekt für die Gemeinde Sitten einzureichen, sofern eine Sanierungspflicht besteht. Die Sanierungspflicht entfällt, wenn die Lärmermittlungen keine Überschreitungen der Grenzwerte ergeben. Der Umfang der notwendigen Lärmschutzmassnahmen ist bis dahin nicht im Detail bekannt.</p><p>3. Die Überarbeitung des Lärmbelastungskatasters ist im Rahmen der Anpassung des Sachplanes Militär sowie auf der Basis des neuen Stationierungskonzepts der Luftwaffe bereits im Gang. Die Behörden werden im Herbst über die Ergebnisse informiert.</p><p>4. Die angespannte Finanzlage zwingt den Bundesrat dazu, auch die Armee noch konsequenter betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu unterziehen. Der landesweite Abbau der Stellen im VBS wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen geplant. Bei der Lösungsfindung war das VBS darauf bedacht, Härtefälle zu vermeiden. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Interessen des Kantons Wallis, auch bezüglich der Arbeitsplätze, mit dem Erhalt des Flugplatzes Sitten, des Waffenplatzes in Sitten sowie dem Infrastrukturcenter in Saint-Maurice angemessen berücksichtigt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine harmonische und kontrollierte Entwicklung des Flugplatzes von Sitten als Stütze der Wirtschaft und der Entwicklung des Tourismus ist wichtig; dabei muss allerdings auch den militärischen Anforderungen Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, dass während touristisch heiklen Zeiten mit hohen Touristenfrequenzen militärische Flüge vermieden werden?</p><p>2. Seit mehreren Jahren wird versprochen, dass in den besonders betroffenen Gebieten Schallschutzfenster eingebaut werden; bis heute ist aber nur ein einziges Gebäude saniert worden. Ist der Bundesrat in der Lage, diese Aufgabe wieder an die Hand zu nehmen? Ist er ausserdem bereit, von den SBB zu verlangen, dass Anwohnerinnen und Anwohner des Flugplatzes, die ja ebenfalls Anwohner der Eisenbahnlinie sind, die entsprechende Unterstützung gemäss dem Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen erhalten?</p><p>3. Ist er bereit, bei den betreffenden Behörden des Bundes und der Kantone zu intervenieren, damit die Bearbeitung und Eintragung des Lärmbelastungskatasters für den Flugplatz Sitten wieder in Angriff genommen wird?</p><p>4. Im Militärbereich wurden im Kanton Wallis in letzter Zeit viele Stellen abgebaut. Ist der Bundesrat bereit, sich entschlossen und konkret für die Erhaltung aller verbleibenden Arbeitsplätze einzusetzen, und wäre es nur als Ausgleich für die Lärmbelastung durch militärische Flüge?</p>
    • Militärische Flüge und Lärmschutz

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