Reorganisation des Grenzwachtkorps. Auswirkungen an der Grenze

ShortId
05.3275
Id
20053275
Updated
28.07.2023 10:05
Language
de
Title
Reorganisation des Grenzwachtkorps. Auswirkungen an der Grenze
AdditionalIndexing
09;Evaluation;Grenzwachtkorps;öffentliche Ordnung;Grenzkontrolle;Verwaltungsreform
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Verteilung der Grenzwächterinnen und Grenzwächtern auf die Grenzkantone stützt sich auf die Risikobeurteilung bzw. das Lagebild sowie die strategischen Zielsetzungen. Es kann zu vereinzelten Anpassungen im Personalbestand kommen. Die Leistungsfähigkeit wird nicht geschmälert. In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau werden weiterhin 216 Angehörige des Grenzwachtkorps (GWK) im Einsatz stehen. Davon sind 208 operativ tätig, gegenüber 235 heute.</p><p>Das Regionskommando und somit die regionale Einsatzplanung bleiben in Schaffhausen bestehen. Bezüglich der Unterstützung durch die Einsatzzentrale werden sich keine Qualitätseinbussen ergeben.</p><p>2. Durch den Abbau einer Hierarchiestufe werden kürzere und direktere Dienstwege möglich und Doppelspurigkeiten vermieden. Gesamtschweizerisch wird die Anzahl der Stäbe von 21 auf 8 reduziert und der Bestand an Führungskräften um über 10 Prozent vermindert. Durch die einfacheren Strukturen erhöhen sich die Flexibilität und die Führbarkeit.</p><p>Durch eine Stärkung des zentralen Kommandos wird das strategische Element ausgebaut und eine einheitliche Doktrin gewährleistet. Der Aufbau eines Lage- und Nachrichtenzentrums ermöglicht eine zentrale und einheitliche Lageaufbereitung, welche gesamtschweizerisch zur Verfügung steht. Damit werden Lücken geschlossen, welche im Ist-Zustand GWK-intern und bei Partnern unbestritten sind.</p><p>3. Aus Gründen der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten ist es angezeigt, dass inskünftig pro Nachbarland (Deutschland und Österreich) grundsätzlich eine Einsatzzentrale (Basel bzw. Chur) vorgesehen wird. Durch einen einzigen Ansprechpartner kann die Zusammenarbeit intern sowie extern effizienter und effektiver erfolgen. Zudem werden Doppelspurigkeiten vermieden.</p><p>4. Die gemeinsame Einsatzzentrale mit der Kantonspolizei Graubünden spart Kosten. Durch die Zusammenlegung können beim GWK mindestens sechs Stellen eingespart werden.</p><p>Die Mietkosten für die Räumlichkeiten bewegen sich an beiden Standorten in der gleichen Bandbreite.</p><p>Im Bereich Informatik (Aufbau Netzwerk- und Serverinfrastruktur, Anschlüsse, Verkabelungen, Verlegung von Geräten usw.) fallen Kosten von rund 48 000 Franken an.</p><p>Für das Projekt "innova" gilt der Grundsatz der Kostenneutralität. Die Kosten in der Umstellungsphase müssen im ordentlichen Budget abgedeckt werden.</p><p>5. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat am 16. August 2005 eine Delegation des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen zu einer Aussprache empfangen. Er hat die vorgesehenen Änderungen im Detail erläutert. Ein Sicherheitsabbau für die Kantone Schaffhausen und Thurgau muss nicht befürchtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Grenzwachtkorps im Rahmen des Projektes "innova" ergeben sich auf verschiedenen Ebenen Unsicherheiten und offene Fragen. Zur angestrebten Steigerung der Effizienz sollen, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2005 (Interpellation 05.3051) festhält, die Organisation gestrafft sowie die Einsatzzentrale von Schaffhausen nach Chur verlegt werden. Die Region Schaffhausen-Thurgau soll neu der Einsatzzentrale Basel zugeteilt werden.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bleibt durch die Reorganisation sichergestellt, dass die Bestände, welche an der Grenze und im Grenzraum zur Verfügung stehen, nicht geschmälert und in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt werden?</p><p>2. Im Zusammenhang mit dem Projekt werden Synergien geltend gemacht. Können diese zusätzlich zur erwähnten Stellungnahme noch konkret dargestellt werden?</p><p>3. Trifft es zu, dass der Umstand, wonach zwei Einsatzzentralen (Basel und Schaffhausen) an der Grenze zu Deutschland stehen, zu Problemen geführt hat und sich daher eine Verlegung aufdrängt?</p><p>4. Welche Mehrkosten resultieren aus der angestrebten Verlegung angesichts der Tatsache, dass die Investitionen in die Einsatzzentrale am Standort Schaffhausen erst vor wenigen Jahren (2000) getätigt worden sind?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die betroffenen kantonalen Behörden vor der Umsetzung der anvisierten Massnahmen anzuhören und entsprechende Erkenntnisse zu berücksichtigen?</p>
  • Reorganisation des Grenzwachtkorps. Auswirkungen an der Grenze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Verteilung der Grenzwächterinnen und Grenzwächtern auf die Grenzkantone stützt sich auf die Risikobeurteilung bzw. das Lagebild sowie die strategischen Zielsetzungen. Es kann zu vereinzelten Anpassungen im Personalbestand kommen. Die Leistungsfähigkeit wird nicht geschmälert. In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau werden weiterhin 216 Angehörige des Grenzwachtkorps (GWK) im Einsatz stehen. Davon sind 208 operativ tätig, gegenüber 235 heute.</p><p>Das Regionskommando und somit die regionale Einsatzplanung bleiben in Schaffhausen bestehen. Bezüglich der Unterstützung durch die Einsatzzentrale werden sich keine Qualitätseinbussen ergeben.</p><p>2. Durch den Abbau einer Hierarchiestufe werden kürzere und direktere Dienstwege möglich und Doppelspurigkeiten vermieden. Gesamtschweizerisch wird die Anzahl der Stäbe von 21 auf 8 reduziert und der Bestand an Führungskräften um über 10 Prozent vermindert. Durch die einfacheren Strukturen erhöhen sich die Flexibilität und die Führbarkeit.</p><p>Durch eine Stärkung des zentralen Kommandos wird das strategische Element ausgebaut und eine einheitliche Doktrin gewährleistet. Der Aufbau eines Lage- und Nachrichtenzentrums ermöglicht eine zentrale und einheitliche Lageaufbereitung, welche gesamtschweizerisch zur Verfügung steht. Damit werden Lücken geschlossen, welche im Ist-Zustand GWK-intern und bei Partnern unbestritten sind.</p><p>3. Aus Gründen der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten ist es angezeigt, dass inskünftig pro Nachbarland (Deutschland und Österreich) grundsätzlich eine Einsatzzentrale (Basel bzw. Chur) vorgesehen wird. Durch einen einzigen Ansprechpartner kann die Zusammenarbeit intern sowie extern effizienter und effektiver erfolgen. Zudem werden Doppelspurigkeiten vermieden.</p><p>4. Die gemeinsame Einsatzzentrale mit der Kantonspolizei Graubünden spart Kosten. Durch die Zusammenlegung können beim GWK mindestens sechs Stellen eingespart werden.</p><p>Die Mietkosten für die Räumlichkeiten bewegen sich an beiden Standorten in der gleichen Bandbreite.</p><p>Im Bereich Informatik (Aufbau Netzwerk- und Serverinfrastruktur, Anschlüsse, Verkabelungen, Verlegung von Geräten usw.) fallen Kosten von rund 48 000 Franken an.</p><p>Für das Projekt "innova" gilt der Grundsatz der Kostenneutralität. Die Kosten in der Umstellungsphase müssen im ordentlichen Budget abgedeckt werden.</p><p>5. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat am 16. August 2005 eine Delegation des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen zu einer Aussprache empfangen. Er hat die vorgesehenen Änderungen im Detail erläutert. Ein Sicherheitsabbau für die Kantone Schaffhausen und Thurgau muss nicht befürchtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Grenzwachtkorps im Rahmen des Projektes "innova" ergeben sich auf verschiedenen Ebenen Unsicherheiten und offene Fragen. Zur angestrebten Steigerung der Effizienz sollen, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2005 (Interpellation 05.3051) festhält, die Organisation gestrafft sowie die Einsatzzentrale von Schaffhausen nach Chur verlegt werden. Die Region Schaffhausen-Thurgau soll neu der Einsatzzentrale Basel zugeteilt werden.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bleibt durch die Reorganisation sichergestellt, dass die Bestände, welche an der Grenze und im Grenzraum zur Verfügung stehen, nicht geschmälert und in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt werden?</p><p>2. Im Zusammenhang mit dem Projekt werden Synergien geltend gemacht. Können diese zusätzlich zur erwähnten Stellungnahme noch konkret dargestellt werden?</p><p>3. Trifft es zu, dass der Umstand, wonach zwei Einsatzzentralen (Basel und Schaffhausen) an der Grenze zu Deutschland stehen, zu Problemen geführt hat und sich daher eine Verlegung aufdrängt?</p><p>4. Welche Mehrkosten resultieren aus der angestrebten Verlegung angesichts der Tatsache, dass die Investitionen in die Einsatzzentrale am Standort Schaffhausen erst vor wenigen Jahren (2000) getätigt worden sind?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die betroffenen kantonalen Behörden vor der Umsetzung der anvisierten Massnahmen anzuhören und entsprechende Erkenntnisse zu berücksichtigen?</p>
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