IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente
- ShortId
-
05.3276
- Id
-
20053276
- Updated
-
25.06.2025 00:06
- Language
-
de
- Title
-
IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente
- AdditionalIndexing
-
28;15;Gebrauchsgut;Versicherungsleistung;Wettbewerb;Preisabsprache;Preisrückgang;Parallelimport;Medizinprodukt;Invalidenversicherung;Verkaufspreis;reduzierter Preis;Preisspanne
- 1
-
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L03K070301, Wettbewerb
- L06K070106020301, Gebrauchsgut
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K11050411, Preisspanne
- L04K11050211, Verkaufspreis
- L03K010507, Medizinprodukt
- L04K11050412, reduzierter Preis
- L06K070102030302, Parallelimport
- L05K0703010107, Preisabsprache
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die hohen Kosten der IV-Hilfsmittel sind zum Teil durch die vom BSV und den Leistungserbringern vereinbarten Dienstleistungspauschalen und den Abgabepreis der Geräte bedingt. Der Abgabepreis, welcher nicht mit dem Verkaufspreis gleichgestellt werden kann (mindestens für die Akustik), sollte mit jenem im Ausland vergleichbar sein. Kartellistische Preisabmachungen sollten - sofern vorhanden - aufgedeckt werden.</p><p>Die Werbung der Hersteller hat einen Einfluss auf das Konsumentenverhalten, damit diese nicht eingeschränkt werden muss, soll der Versicherer die Möglichkeit erhalten, eine höhere Transparenz der Herstellungs- und Vertriebskosten sowie vor allem der gewährten Rabatte und Skonti an die Leistungserbringer zu fordern.</p><p>Ferner ist es notwendig, dass die Wirkung der vor und im Jahre 1999 beschlossenen Tarifvereinbarungen überprüft wird, denn nach wie vor seien die damals vorgesehenen Verbesserungen zu wenig wirksam.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Botschaft zur 5. IV-Revision am 22. Juni 2005 verabschiedet. Es ist deshalb nicht mehr möglich, konkrete Massnahmen im Bereich der Hilfsmittel vor der parlamentarischen Beratung in die Botschaft einzubauen.</p><p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass im Hilfsmittelbereich der Wettbewerb verstärkt werden muss. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diesbezüglich bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Es prüft zurzeit, welche gesetzlichen Anpassungen allenfalls erforderlich sind.</p><p>Der Bundesrat wird die mit der Motion vorgeschlagenen Änderungen entsprechend der vom Nationalrat am 17. Juni 2005 angenommenen Motion Müller Walter 05.3154 umsetzen. Dem Anliegen betreffend die Parallelimporte wird der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zu Änderungen im Patentrecht Rechnung tragen, den er dem Parlament noch in diesem Jahr vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der kommenden IV-Revision auch jene Artikel zu unterbreiten, die die Umsetzung der untenstehenden Ziele ermöglichen:</p><p>1. Sicherstellung des Wettbewerbes in den Bereichen der Hilfsmittel und der Instrumente (Hörgeräte, Rollstühle usw.) und Prüfung neuer Wettbewerbsmodelle für den Einkauf der Güter;</p><p>2. das Anbieten von geldwerten Vorteilen durch Hersteller oder Importeure von Hilfsmitteln und Instrumenten darf nicht dazu führen, dass das Angebot der Leistungserbringer beeinflusst wird;</p><p>3. Rabatte und Vergünstigungen sind zugelassen, sofern sie von den Leistungserbringern transparent ausgewiesen und in den Verträgen zwischen dem BSV und dem Leistungserbringer geregelt werden, damit sie dem Versicherer zugute kommen;</p><p>4. Parallelimporte von urheber- oder markenrechtlich geschützten Hilfsmitteln, die nach dem geltenden Recht zugelassen sind, sollen auch möglich sein, wenn diesen Hilfsmitteln eine patentgeschützte Komponente von untergeordneter Bedeutung hinzugefügt wurde.</p>
- IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die hohen Kosten der IV-Hilfsmittel sind zum Teil durch die vom BSV und den Leistungserbringern vereinbarten Dienstleistungspauschalen und den Abgabepreis der Geräte bedingt. Der Abgabepreis, welcher nicht mit dem Verkaufspreis gleichgestellt werden kann (mindestens für die Akustik), sollte mit jenem im Ausland vergleichbar sein. Kartellistische Preisabmachungen sollten - sofern vorhanden - aufgedeckt werden.</p><p>Die Werbung der Hersteller hat einen Einfluss auf das Konsumentenverhalten, damit diese nicht eingeschränkt werden muss, soll der Versicherer die Möglichkeit erhalten, eine höhere Transparenz der Herstellungs- und Vertriebskosten sowie vor allem der gewährten Rabatte und Skonti an die Leistungserbringer zu fordern.</p><p>Ferner ist es notwendig, dass die Wirkung der vor und im Jahre 1999 beschlossenen Tarifvereinbarungen überprüft wird, denn nach wie vor seien die damals vorgesehenen Verbesserungen zu wenig wirksam.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die Botschaft zur 5. IV-Revision am 22. Juni 2005 verabschiedet. Es ist deshalb nicht mehr möglich, konkrete Massnahmen im Bereich der Hilfsmittel vor der parlamentarischen Beratung in die Botschaft einzubauen.</p><p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass im Hilfsmittelbereich der Wettbewerb verstärkt werden muss. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diesbezüglich bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Es prüft zurzeit, welche gesetzlichen Anpassungen allenfalls erforderlich sind.</p><p>Der Bundesrat wird die mit der Motion vorgeschlagenen Änderungen entsprechend der vom Nationalrat am 17. Juni 2005 angenommenen Motion Müller Walter 05.3154 umsetzen. Dem Anliegen betreffend die Parallelimporte wird der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zu Änderungen im Patentrecht Rechnung tragen, den er dem Parlament noch in diesem Jahr vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der kommenden IV-Revision auch jene Artikel zu unterbreiten, die die Umsetzung der untenstehenden Ziele ermöglichen:</p><p>1. Sicherstellung des Wettbewerbes in den Bereichen der Hilfsmittel und der Instrumente (Hörgeräte, Rollstühle usw.) und Prüfung neuer Wettbewerbsmodelle für den Einkauf der Güter;</p><p>2. das Anbieten von geldwerten Vorteilen durch Hersteller oder Importeure von Hilfsmitteln und Instrumenten darf nicht dazu führen, dass das Angebot der Leistungserbringer beeinflusst wird;</p><p>3. Rabatte und Vergünstigungen sind zugelassen, sofern sie von den Leistungserbringern transparent ausgewiesen und in den Verträgen zwischen dem BSV und dem Leistungserbringer geregelt werden, damit sie dem Versicherer zugute kommen;</p><p>4. Parallelimporte von urheber- oder markenrechtlich geschützten Hilfsmitteln, die nach dem geltenden Recht zugelassen sind, sollen auch möglich sein, wenn diesen Hilfsmitteln eine patentgeschützte Komponente von untergeordneter Bedeutung hinzugefügt wurde.</p>
- IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente
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