Finanzierung der Fachhochschulen

ShortId
05.3288
Id
20053288
Updated
28.07.2023 10:47
Language
de
Title
Finanzierung der Fachhochschulen
AdditionalIndexing
32;Subvention;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Ausbildung im Sozialwesen;angewandte Forschung;Unterricht für arztähnliche Berufe;Bildungshaushaltsplan
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K13020301, Ausbildung im Sozialwesen
  • L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
  • L04K16020101, angewandte Forschung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Überführung der Fachbereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK) in die Regelungskompetenz des Bundes ist bildungspolitisch im Hinblick auf eine kohärente Entwicklung der Fachhochschulen und der Hochschullandschaft sowie die nationale und internationale Akzeptanz der entsprechenden Abschlüsse von erstrangiger Bedeutung. Der Gesetzgeber hat bei der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes trotz der angespannten Lage des Bundeshaushaltes (Entlastungsprogramme) beschlossen, die neuen GSK-Bereiche subventionsrechtlich bereits ab 2008 mit den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) gleichzustellen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die Periode 2004-2007 sind jährlich 20 Millionen Franken für die Integration der GSK-Bereiche vorgesehen. Die Bundesversammlung hat mit der Erhöhung der Beiträge an die GSK-Bereiche von 40 auf 80 Millionen Franken für den Zeitraum 2004-2007 den Willen zu einer schnellen Überführung dieser Bereiche in die Regelungskompetenz des Bundes bekundet. Gemäss Artikel 22 der Fachhochschulverordnung (FHSV) werden die zur Verfügung stehenden Mittel zu gleichen Teilen nach der Anzahl der studierenden Personen einerseits auf die Fachhochschulstudiengänge im Bereich soziale Arbeit (Studierende im Diplomstudium 2004/05: 3727) und andererseits auf die Fachhochschulstudiengänge in den übrigen Bereichen (Studierende im Diplomstudium 2004/05: 6308) aufgeteilt. Diese Aufteilung ist erst seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Der Gesetzgeber hat mit der übergangsrechtlichen Regelung im teilrevidierten Fachhochschulgesetz (FHSG) vom 17. Dezember 2004 zur Finanzierung der GSK-Bereiche überdies den Willen bekundet, die bisherige Finanzierung bis Ende 2007 weiterzuführen. Eine Erhöhung des Betrages zugunsten des Fachbereichs soziale Arbeit ist in Berücksichtigung dieser Ausführungen und der Einführung von neuen Studiengängen im Fachbereich Gesundheit nicht zu rechtfertigen.</p><p>2. Neu angebotene Studiengänge im Fachbereich Gesundheit werden bis Ende 2007 nur im vorgesehenen Rahmen gemäss den Ausführungen in Antwort 1 subventioniert.</p><p>3. Im Rahmen der Teilrevision des FHSG wurde diese Ungleichbehandlung bis Ende 2007 ausdrücklich durch den Gesetzgeber festgelegt. Die subventionsrechtliche Gleichbehandlung mit den Bereichen TWD sieht erst ab 2008 auch für die Bereiche GSK Bundesbeiträge für die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung vor.</p><p>4. Die Subventionierung der Fachhochschulen im Fachbereich soziale Arbeit stützt sich auf das FHSG und die FHSV. Gestützt auf das alte Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über Finanzhilfen an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich wurden die Bundesbeiträge jeweils rückwirkend für die Aufwendungen des Vorjahres ausbezahlt. Da es sich um ein fortgesetztes Subventionsverhältnis handelt, wurde diese Praxis der Subventionierung auch für die Finanzierung seit dem 1. Januar 2004 übernommen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat die Träger der Fachhochschulen mit Schreiben vom 11. Oktober 2004 darüber informiert. Entsprechend wurden die Beiträge für das Jahr 2004 am 8. Juni 2005 ausbezahlt.</p><p>5. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hat auch Auswirkungen auf die gegenwärtig ausgerichteten Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung gemäss Artikel 74 Buchstabe d (einschliesslich Sozialpädagogik) des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die NFA sieht vor, dass die Kosten für diese Aufgaben ab 2008 direkt von den Kantonen übernommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Änderung des Fachhochschulgesetzes, die auf den 1. September in Kraft tritt, wurde u. a. der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst erweitert. Aus finanziellen Erwägungen werden die GSK-Bereiche auch nach der Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes subventionsrechtlich nicht gleich behandelt wie die übrigen Studienrichtungen. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 wurde der für die Beitragsperiode 2004-2007 für die Integration der GSK-Bereiche vorgesehene Betrag von 40 auf 80 Millionen Franken erhöht. Für das Jahr 2004 betrug der für den Fachbereich Soziale Arbeit gesamthaft zur Verfügung stehende Kredit 10 Millionen Franken.</p><p>Es steht fest, dass insbesondere im Fachbereich Soziale Arbeit mit einer steigenden Zahl von Studierenden zu rechnen ist. Im Weiteren werden im Bereich Gesundheit demnächst neue Studiengänge eröffnet. Aufgrund der Tatsache, dass den Trägern der Fachhochschulen erhebliche Mehraufwendungen erwachsen und andere Probleme bezüglich der Auszahlungsmodalitäten bestehen, ersuche ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er in Anbetracht der steigenden Kosten bereit, den Betrag zugunsten des Fachbereiches Soziale Arbeit zu erhöhen?</p><p>2. Mit welchen Beiträgen können die Träger der Fachhochschulen für die im Bereich Gesundheit neu angebotenen Studiengänge rechnen?</p><p>3. Im Gegensatz zu den übrigen erhalten die GSK-Bereiche keine Bundesbeiträge für die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Wie gedenkt er diese Ungleichbehandlung zu beseitigen?</p><p>4. Wie und wann wird die bestehende Ungewissheit hinsichtlich der Höhe sowie des Auszahlungszeitpunktes der Bundesbeiträge für den Fachbereich Soziale Arbeit beseitigt (zurzeit ist diesbezüglich für die Beiträge 2004 noch nichts bekannt)?</p><p>5. Trifft es zu, dass der bisher vom Bundesamt für Sozialversicherung für den Studiengang Sozialpädagogik ausgerichtete Betrag wegfällt? Wenn ja, wie wird diese Beitragslücke geschlossen?</p>
  • Finanzierung der Fachhochschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überführung der Fachbereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK) in die Regelungskompetenz des Bundes ist bildungspolitisch im Hinblick auf eine kohärente Entwicklung der Fachhochschulen und der Hochschullandschaft sowie die nationale und internationale Akzeptanz der entsprechenden Abschlüsse von erstrangiger Bedeutung. Der Gesetzgeber hat bei der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes trotz der angespannten Lage des Bundeshaushaltes (Entlastungsprogramme) beschlossen, die neuen GSK-Bereiche subventionsrechtlich bereits ab 2008 mit den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) gleichzustellen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die Periode 2004-2007 sind jährlich 20 Millionen Franken für die Integration der GSK-Bereiche vorgesehen. Die Bundesversammlung hat mit der Erhöhung der Beiträge an die GSK-Bereiche von 40 auf 80 Millionen Franken für den Zeitraum 2004-2007 den Willen zu einer schnellen Überführung dieser Bereiche in die Regelungskompetenz des Bundes bekundet. Gemäss Artikel 22 der Fachhochschulverordnung (FHSV) werden die zur Verfügung stehenden Mittel zu gleichen Teilen nach der Anzahl der studierenden Personen einerseits auf die Fachhochschulstudiengänge im Bereich soziale Arbeit (Studierende im Diplomstudium 2004/05: 3727) und andererseits auf die Fachhochschulstudiengänge in den übrigen Bereichen (Studierende im Diplomstudium 2004/05: 6308) aufgeteilt. Diese Aufteilung ist erst seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Der Gesetzgeber hat mit der übergangsrechtlichen Regelung im teilrevidierten Fachhochschulgesetz (FHSG) vom 17. Dezember 2004 zur Finanzierung der GSK-Bereiche überdies den Willen bekundet, die bisherige Finanzierung bis Ende 2007 weiterzuführen. Eine Erhöhung des Betrages zugunsten des Fachbereichs soziale Arbeit ist in Berücksichtigung dieser Ausführungen und der Einführung von neuen Studiengängen im Fachbereich Gesundheit nicht zu rechtfertigen.</p><p>2. Neu angebotene Studiengänge im Fachbereich Gesundheit werden bis Ende 2007 nur im vorgesehenen Rahmen gemäss den Ausführungen in Antwort 1 subventioniert.</p><p>3. Im Rahmen der Teilrevision des FHSG wurde diese Ungleichbehandlung bis Ende 2007 ausdrücklich durch den Gesetzgeber festgelegt. Die subventionsrechtliche Gleichbehandlung mit den Bereichen TWD sieht erst ab 2008 auch für die Bereiche GSK Bundesbeiträge für die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung vor.</p><p>4. Die Subventionierung der Fachhochschulen im Fachbereich soziale Arbeit stützt sich auf das FHSG und die FHSV. Gestützt auf das alte Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über Finanzhilfen an die Höheren Fachschulen im Sozialbereich wurden die Bundesbeiträge jeweils rückwirkend für die Aufwendungen des Vorjahres ausbezahlt. Da es sich um ein fortgesetztes Subventionsverhältnis handelt, wurde diese Praxis der Subventionierung auch für die Finanzierung seit dem 1. Januar 2004 übernommen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat die Träger der Fachhochschulen mit Schreiben vom 11. Oktober 2004 darüber informiert. Entsprechend wurden die Beiträge für das Jahr 2004 am 8. Juni 2005 ausbezahlt.</p><p>5. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hat auch Auswirkungen auf die gegenwärtig ausgerichteten Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung gemäss Artikel 74 Buchstabe d (einschliesslich Sozialpädagogik) des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Die NFA sieht vor, dass die Kosten für diese Aufgaben ab 2008 direkt von den Kantonen übernommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Änderung des Fachhochschulgesetzes, die auf den 1. September in Kraft tritt, wurde u. a. der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst erweitert. Aus finanziellen Erwägungen werden die GSK-Bereiche auch nach der Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes subventionsrechtlich nicht gleich behandelt wie die übrigen Studienrichtungen. Im Rahmen der Beratungen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 wurde der für die Beitragsperiode 2004-2007 für die Integration der GSK-Bereiche vorgesehene Betrag von 40 auf 80 Millionen Franken erhöht. Für das Jahr 2004 betrug der für den Fachbereich Soziale Arbeit gesamthaft zur Verfügung stehende Kredit 10 Millionen Franken.</p><p>Es steht fest, dass insbesondere im Fachbereich Soziale Arbeit mit einer steigenden Zahl von Studierenden zu rechnen ist. Im Weiteren werden im Bereich Gesundheit demnächst neue Studiengänge eröffnet. Aufgrund der Tatsache, dass den Trägern der Fachhochschulen erhebliche Mehraufwendungen erwachsen und andere Probleme bezüglich der Auszahlungsmodalitäten bestehen, ersuche ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er in Anbetracht der steigenden Kosten bereit, den Betrag zugunsten des Fachbereiches Soziale Arbeit zu erhöhen?</p><p>2. Mit welchen Beiträgen können die Träger der Fachhochschulen für die im Bereich Gesundheit neu angebotenen Studiengänge rechnen?</p><p>3. Im Gegensatz zu den übrigen erhalten die GSK-Bereiche keine Bundesbeiträge für die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Wie gedenkt er diese Ungleichbehandlung zu beseitigen?</p><p>4. Wie und wann wird die bestehende Ungewissheit hinsichtlich der Höhe sowie des Auszahlungszeitpunktes der Bundesbeiträge für den Fachbereich Soziale Arbeit beseitigt (zurzeit ist diesbezüglich für die Beiträge 2004 noch nichts bekannt)?</p><p>5. Trifft es zu, dass der bisher vom Bundesamt für Sozialversicherung für den Studiengang Sozialpädagogik ausgerichtete Betrag wegfällt? Wenn ja, wie wird diese Beitragslücke geschlossen?</p>
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