Millenniumsentwicklungsziele. Schwindender Menschenrechtsansatz

ShortId
05.3290
Id
20053290
Updated
27.07.2023 20:17
Language
de
Title
Millenniumsentwicklungsziele. Schwindender Menschenrechtsansatz
AdditionalIndexing
08;Armut;Weltbank;Grundversorgung;UNO (speziell);Gipfeltreffen;Mangel;Privatisierung;IWF;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte;Kredit;Liberalisierung
1
  • L04K01010203, Armut
  • L05K1002010701, Gipfeltreffen
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L04K15040302, Weltbank
  • L05K1101010104, IWF
  • L03K110403, Kredit
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L05K0701030902, Mangel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Freiheit von Armut ist ein Menschenrecht. Darauf verweisen sowohl die Uno-Millenniumserklärung als auch der Bericht von Kofi Annan an dem Millennium+5-Gipfel im September. Doch der noch junge Menschenrechtsansatz wird heute zunehmend wieder infrage gestellt und steht unter Druck durch die Finanz-, Wirtschafts- und die Sicherheitspolitik. </p><p>Die Entwicklungsziele können nur mit einem konsequenten Menschenrechtsansatz verwirklicht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist zudem eng gekoppelt an die Bereitstellung von öffentlichen Gütern: dem Zugang zu Nahrung, Wasser, Bildung, Gesundheit und Sozialeinrichtungen. Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern ist eine Uraufgabe eines Staates und legitimiert sein Dasein. Aber gerade jene öffentlichen Güter, die es braucht, um die MDG zu erreichen, sind zunehmend dem Privatisierungsdruck ausgesetzt - z. B. die Wasserversorgung.</p>
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Weltbank (WB) hat formell kein Mandat zur Förderung der Menschenrechte. Dennoch verfolgt die Schweiz einen Ansatz, der auf eine Erhaltung und Stärkung dieser Rechte ausgerichtet ist. Sie tut dies über relevante Instrumente der WB wie soziale und ökologische Standards, grundlegende Arbeitsnormen, Politiken bezüglich indigener Völker oder die unabhängige Rekursinstanz der WB (Inspection Panel). Die Schweiz ist bestrebt, die Mechanismen zur Erhaltung dieser fundamentalen Rechte zu wahren und auf eine gute Anwendung der Menschenrechte in den Projekten der WB zu achten. In jüngster Vergangenheit wurden auch Überlegungen angestellt, wie die WB ihr Engagement bei der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Uno-Paktes I verstärken könnte. Der IWF hat seinerseits den Auftrag, seine Mitglieder zu unterstützen, damit sie eine makroökonomische Stabilität erlangen und bewahren können. Folglich werden die Menschenrechte als solche nur am Rand der Diskussionen über das IWF-Mandat behandelt.</p><p>2. Praktisch alle Deza- und Seco-Schwerpunktländer verfolgen Programme mit dem IWF und/oder der WB. Im Rahmen dieser Programme vereinbaren die Länder oftmals auch Schritte zur Marktliberalisierung und zur Privatisierung. Die Erfahrungen mit der Privatisierung in Deza- und Seco-Schwerpunktländern sind unterschiedlich und hängen von vielfältigen Faktoren ab. So ist z. B. in Bolivien die Privatisierung der Wasserversorgung am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. In Ecuador sind die Bestrebungen zur Privatisierung von Erziehungs- und Gesundheitsdiensten seit 1998 zum Stillstand gekommen. In Peru wurden bis anhin kaum Privatisierungen durchgeführt. Moçambique hingegen hat mit der Privatisierung der Wasserversorgung in verschiedenen Städten positive Erfahrungen gemacht. Auch in Tansania haben die Privatisierung und privat-öffentliche Partnerschaften im Transportwesen und im Elektrizitätssektor bis anhin zu positiven Resultaten geführt.</p><p>Erfolgreiche Privatisierungen hängen von den richtigen Rahmenbedingungen ab, namentlich von der regulierenden Kompetenz staatlicher Stellen und der klaren Aufgabenteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor. Mit Blick auf die Erreichung der Millenniumsziele kann unter diesen Voraussetzungen auch der Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung öffentlicher Güter leisten, beispielsweise mit seinem Know-how über effiziente Betriebsführung oder dem Zugang zu privatem Kapital. So haben die Deza und das Seco zusammen mit der Rückversicherungsgesellschaft Swiss Re einen Leitfaden für die Umsetzung solcher Vorhaben im Bereich der Wasserversorgung erstellt. Allgemein wurden bei Privatisierungen die besten Erfahrungen mit sogenannten Mischmodellen und "Multi-Stakeholder-Ansätzen" (Staat, Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft) gemacht.</p><p>3. Die Schweiz verfolgt in der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit einen Menschenrechtsansatz, der die Rechte und Bedürfnisse der Ärmsten in den Vordergrund stellt. Er umfasst die ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Menschenrechte. Der Bundesrat ist bemüht, die Menschenrechte im Sinne einer möglichst grossen Kohärenz in der Aussenpolitik auch in seiner Handels- und Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen.</p><p>4. Der dritte Teil des von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorgelegten Reformberichtes widmet sich den Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Nach den Worten des Generalsekretärs können alle Entwicklungsbemühungen und jede Sicherheitsagenda nur dann erfolgreich sein, wenn sie auf der Achtung der Menschenwürde basieren. Die Schweiz wird sich auch im Rahmen des Millennium+5-Gipfels dafür einsetzen, dass die Kernelemente der Millenniumsdeklaration und namentlich die Stärkung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt die Schweiz in der Weltbank und beim IWF, damit durch Auflagen bei der Kreditvergabe an die Entwicklungsländer die Menschenrechte nicht verletzt werden?</p><p>2. In welchen Schwerpunktländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit musste in den letzten fünf Jahren die Bereitstellung von öffentlichen Gütern reduziert, liberalisiert oder privatisiert werden? Wenn ja, welche? Wie hat sich das auf die Erreichung der Millenniumsziele ausgewirkt?</p><p>3. Wie stellt die Schweiz sicher, dass der Menschenrechtsansatz in ihrer Entwicklungszusammenarbeit nicht durch die Handels- und Wirtschaftspolitik (z. B. der WTO) zunichte gemacht wird?</p><p>4. Ist er bereit, die Frage "MDG und schwindender Menschenrechtsansatz am Millennium+5-Gipfel" öffentlich zu thematisieren und sich für eine starke Menschenrechtsstrategie einzusetzen?</p>
  • Millenniumsentwicklungsziele. Schwindender Menschenrechtsansatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Freiheit von Armut ist ein Menschenrecht. Darauf verweisen sowohl die Uno-Millenniumserklärung als auch der Bericht von Kofi Annan an dem Millennium+5-Gipfel im September. Doch der noch junge Menschenrechtsansatz wird heute zunehmend wieder infrage gestellt und steht unter Druck durch die Finanz-, Wirtschafts- und die Sicherheitspolitik. </p><p>Die Entwicklungsziele können nur mit einem konsequenten Menschenrechtsansatz verwirklicht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist zudem eng gekoppelt an die Bereitstellung von öffentlichen Gütern: dem Zugang zu Nahrung, Wasser, Bildung, Gesundheit und Sozialeinrichtungen. Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern ist eine Uraufgabe eines Staates und legitimiert sein Dasein. Aber gerade jene öffentlichen Güter, die es braucht, um die MDG zu erreichen, sind zunehmend dem Privatisierungsdruck ausgesetzt - z. B. die Wasserversorgung.</p>
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Weltbank (WB) hat formell kein Mandat zur Förderung der Menschenrechte. Dennoch verfolgt die Schweiz einen Ansatz, der auf eine Erhaltung und Stärkung dieser Rechte ausgerichtet ist. Sie tut dies über relevante Instrumente der WB wie soziale und ökologische Standards, grundlegende Arbeitsnormen, Politiken bezüglich indigener Völker oder die unabhängige Rekursinstanz der WB (Inspection Panel). Die Schweiz ist bestrebt, die Mechanismen zur Erhaltung dieser fundamentalen Rechte zu wahren und auf eine gute Anwendung der Menschenrechte in den Projekten der WB zu achten. In jüngster Vergangenheit wurden auch Überlegungen angestellt, wie die WB ihr Engagement bei der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Uno-Paktes I verstärken könnte. Der IWF hat seinerseits den Auftrag, seine Mitglieder zu unterstützen, damit sie eine makroökonomische Stabilität erlangen und bewahren können. Folglich werden die Menschenrechte als solche nur am Rand der Diskussionen über das IWF-Mandat behandelt.</p><p>2. Praktisch alle Deza- und Seco-Schwerpunktländer verfolgen Programme mit dem IWF und/oder der WB. Im Rahmen dieser Programme vereinbaren die Länder oftmals auch Schritte zur Marktliberalisierung und zur Privatisierung. Die Erfahrungen mit der Privatisierung in Deza- und Seco-Schwerpunktländern sind unterschiedlich und hängen von vielfältigen Faktoren ab. So ist z. B. in Bolivien die Privatisierung der Wasserversorgung am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. In Ecuador sind die Bestrebungen zur Privatisierung von Erziehungs- und Gesundheitsdiensten seit 1998 zum Stillstand gekommen. In Peru wurden bis anhin kaum Privatisierungen durchgeführt. Moçambique hingegen hat mit der Privatisierung der Wasserversorgung in verschiedenen Städten positive Erfahrungen gemacht. Auch in Tansania haben die Privatisierung und privat-öffentliche Partnerschaften im Transportwesen und im Elektrizitätssektor bis anhin zu positiven Resultaten geführt.</p><p>Erfolgreiche Privatisierungen hängen von den richtigen Rahmenbedingungen ab, namentlich von der regulierenden Kompetenz staatlicher Stellen und der klaren Aufgabenteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor. Mit Blick auf die Erreichung der Millenniumsziele kann unter diesen Voraussetzungen auch der Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung öffentlicher Güter leisten, beispielsweise mit seinem Know-how über effiziente Betriebsführung oder dem Zugang zu privatem Kapital. So haben die Deza und das Seco zusammen mit der Rückversicherungsgesellschaft Swiss Re einen Leitfaden für die Umsetzung solcher Vorhaben im Bereich der Wasserversorgung erstellt. Allgemein wurden bei Privatisierungen die besten Erfahrungen mit sogenannten Mischmodellen und "Multi-Stakeholder-Ansätzen" (Staat, Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft) gemacht.</p><p>3. Die Schweiz verfolgt in der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit einen Menschenrechtsansatz, der die Rechte und Bedürfnisse der Ärmsten in den Vordergrund stellt. Er umfasst die ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Menschenrechte. Der Bundesrat ist bemüht, die Menschenrechte im Sinne einer möglichst grossen Kohärenz in der Aussenpolitik auch in seiner Handels- und Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen.</p><p>4. Der dritte Teil des von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorgelegten Reformberichtes widmet sich den Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Nach den Worten des Generalsekretärs können alle Entwicklungsbemühungen und jede Sicherheitsagenda nur dann erfolgreich sein, wenn sie auf der Achtung der Menschenwürde basieren. Die Schweiz wird sich auch im Rahmen des Millennium+5-Gipfels dafür einsetzen, dass die Kernelemente der Millenniumsdeklaration und namentlich die Stärkung der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit thematisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Strategie verfolgt die Schweiz in der Weltbank und beim IWF, damit durch Auflagen bei der Kreditvergabe an die Entwicklungsländer die Menschenrechte nicht verletzt werden?</p><p>2. In welchen Schwerpunktländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit musste in den letzten fünf Jahren die Bereitstellung von öffentlichen Gütern reduziert, liberalisiert oder privatisiert werden? Wenn ja, welche? Wie hat sich das auf die Erreichung der Millenniumsziele ausgewirkt?</p><p>3. Wie stellt die Schweiz sicher, dass der Menschenrechtsansatz in ihrer Entwicklungszusammenarbeit nicht durch die Handels- und Wirtschaftspolitik (z. B. der WTO) zunichte gemacht wird?</p><p>4. Ist er bereit, die Frage "MDG und schwindender Menschenrechtsansatz am Millennium+5-Gipfel" öffentlich zu thematisieren und sich für eine starke Menschenrechtsstrategie einzusetzen?</p>
    • Millenniumsentwicklungsziele. Schwindender Menschenrechtsansatz

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