Steuerliche Vorteile. Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz

ShortId
05.3296
Id
20053296
Updated
27.07.2023 20:55
Language
de
Title
Steuerliche Vorteile. Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;ausländisches Unternehmen;Industrieansiedlung;Steueranreiz;Steuerbelastung
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L06K070507010401, Industrieansiedlung
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070308, Steuerbelastung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Angaben des Seco haben sich im Jahr 2003 446 ausländische Unternehmen in der Schweiz niedergelassen und damit 2091 Arbeitsplätze geschaffen. 2004 waren es 526 Unternehmen mit 2269 Arbeitsplätzen. 55 Prozent der multinationalen Gesellschaften, die sich zwischen 1999 und 2003 in Europa niederlassen wollten, haben sich für die Schweiz entschieden. Bei unseren europäischen Nachbarn, vor allem in Frankreich, wächst der Ärger aus Kreisen der Politik und der Gewerkschaften.</p><p>Colgate-Palmolive ist zum Modell dieser steuerbedingten Verlagerungen geworden. Dieses Unternehmen hat seine europäischen Sitze zusammengelegt und in Genf einen einzigen Sitz eingerichtet, nachdem es einen Steuersatz von 6,4 Prozent für zehn Jahre ausgehandelt hatte. Die Unternehmenssteuer beträgt dagegen in Frankreich 33,3 Prozent und im europäischen Mittel 28 Prozent. Colgate-Palmolive hat gleichzeitig die Stellung seiner Produktionsstätten so geändert, dass deren Steuern um 30 bis 50 Prozent tiefer liegen als zuvor. Solche Vorgänge laufen sehr diskret ab, sie führen kaum zu grösseren gesellschaftlichen Auswirkungen, aber sie haben grosse Auswirkungen auf die Gemeinwesen.</p><p>Diese Verlagerungen sind Ausdruck einer Tendenz zur Entwicklung neuer finanzrechtlicher Konstrukte, die gebildet werden, um den Gewinn dort zu konzentrieren, wo der Steuerdruck auf die Unternehmen tief ist, konkret in der Schweiz (sowie in Irland und Luxemburg). Dies führt in zahlreichen europäischen Ländern zu grossen Steuerverlusten. Bei den Angestellten der betroffenen Tochtergesellschaften sinken die Einkommen aus den Beteiligungen, Arbeitsplätze verschwinden, und die Stellung der Arbeitnehmervertretung wird geschwächt, weil die lokalen Produktionsstätten ihren Einfluss auf die Zukunft verlieren. Die Aktionärinnen und Aktionäre auf der anderen Seite machen den Gewinn.</p>
  • <p>Die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses verbietet es, zu den Aussagen des Interpellanten über den von ihm namentlich erwähnten amerikanischen Konzern Stellung zu nehmen. Diese Antwort beschränkt sich daher auf das aktuelle Thema der internationalen Umstrukturierungen und der damit zusammenhängenden konzerninternen Verrechnungspreise (sogenanntes "transfer pricing") einerseits und auf die vom Interpellanten gestellten Fragen über die steuerliche Standortpolitik der Schweiz andererseits.</p><p>1. Insbesondere amerikanische Konzerne haben auf die Herausforderung der Globalisierung durch Umstrukturierungen und Rationalisierungsmassnahmen reagiert. Diese erfordern, dass die in den einzelnen Ländern niedergelassenen Tochtergesellschaften nur noch von einer Organisation pro Kontinent geleitet werden. Dies setzt die Verlegung aller unternehmerischen Schlüsselfunktionen und Risiken auf eine sogenannte "Principal-Gesellschaft" voraus. Dass demzufolge die bisherigen Produktions- und/oder Vertriebs-Konzerngesellschaften wirtschaftlich degradiert oder liquidiert werden und die konzerninternen Verrechnungspreise den reduzierten Funktionen und Risiken dieser Gesellschaften Rechnung tragen müssen, ist wirtschaftlich unabwendbar.</p><p>Die Umstrukturierungen, von denen hier die Rede ist, sind beschäftigungspolitisch bei weitem nicht so gravierend wie die Verlegungen von Produktionsstätten nach Asien, unter denen auch die Schweiz zu leiden hat. Die fraglichen Umstrukturierungen werden nämlich primär von weltweit tätigen Konzernen durchgeführt, die eigentlich nicht bisheriges Kaderpersonal aus den betroffenen Ländern in die "Schweizer-Gesellschaft" versetzen, sondern vielmehr bei der "Schweizer Gesellschaft" zusätzliches Kaderpersonal anstellen oder solches aus der Konzernleitung (sogenannte "Expatriates") einsetzen.</p><p>2. Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen über die steuerliche Standortpolitik der Schweiz wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>Die Tatsache, dass die Gewinnsteuern in unserem Lande günstig sind, ist ein Vorteil unseres Standortes. Zudem bewirkt unsere traditionelle Freistellungsmethode im Verhältnis zu Gewinnen, die funktional im Ausland erwirtschaftet wurden, unter Umständen zusätzliche Entlastungen. Das ist denn auch der Grund, weshalb die bundesrätliche Botschaft über das Unternehmenssteuerreformgesetz II (vom 22. Juni 2005) die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern auf Stufe der Anteilsinhaber mildern will. Die Reform sieht allerdings auch gezielte Entlastungen für die Körperschaften vor, namentlich die Möglichkeit der Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen.</p><p>Der Bundesrat hat nicht die Absicht, das schweizerische Steuersystem mit jenem der europäischen Nachbarländer zu harmonisieren. Die steuerliche Standortpolitik der Schweiz ist übrigens kein Unikum auf der Welt. Andere Länder pflegen eine ähnliche Standortpolitik.</p><p>Die Schweiz hat mit anderen Ländern verschiedene bilaterale Vereinbarungen nicht zuletzt mit dem Ziel abgeschlossen, spätere Konfrontationen (Doppelbesteuerungen) zu vermeiden. Solche bilateralen Vereinbarungen setzen jedoch voraus, dass die schweizerischen Gesellschaften die ihren Schlüsselfunktionen entsprechende Infrastruktur aufweisen und insbesondere über das hierfür erforderliche Kaderpersonal verfügen. Scheinfirmen geniessen nicht den Schutz der Doppelbesteuerungsabkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sicher ist die schöne Landschaft ein Faktor, wenn es darum geht, dass sich ausländische Unternehmen in der Schweiz ansiedeln. Mehr aber zählen die steuerlichen Vorteile. Vor allem im Bereich der Chemie entwickeln die Unternehmen neue Strategien - juristische Konstrukte wie das Transfer Pricing -, die ihnen nützen sollen. Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Die Schweiz wird als Steuerparadies angesehen. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass deshalb die politische Rechte mit ihren Rufen nach einer Senkung der Unternehmenssteuern die zahlenmässige Wirklichkeit ausser Acht lässt?</p><p>2. Will der Bundesrat Massnahmen zur Harmonisierung der Steuern mit den europäischen Nachbarländern ergreifen?</p><p>3. Hat er im Sinn, die Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz, die auf rechtliche und operationelle Änderungen zurückzuführen sind, von denen einzig die Aktionärinnen und Aktionäre profitieren, sorgsam zu verfolgen?</p>
  • Steuerliche Vorteile. Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Angaben des Seco haben sich im Jahr 2003 446 ausländische Unternehmen in der Schweiz niedergelassen und damit 2091 Arbeitsplätze geschaffen. 2004 waren es 526 Unternehmen mit 2269 Arbeitsplätzen. 55 Prozent der multinationalen Gesellschaften, die sich zwischen 1999 und 2003 in Europa niederlassen wollten, haben sich für die Schweiz entschieden. Bei unseren europäischen Nachbarn, vor allem in Frankreich, wächst der Ärger aus Kreisen der Politik und der Gewerkschaften.</p><p>Colgate-Palmolive ist zum Modell dieser steuerbedingten Verlagerungen geworden. Dieses Unternehmen hat seine europäischen Sitze zusammengelegt und in Genf einen einzigen Sitz eingerichtet, nachdem es einen Steuersatz von 6,4 Prozent für zehn Jahre ausgehandelt hatte. Die Unternehmenssteuer beträgt dagegen in Frankreich 33,3 Prozent und im europäischen Mittel 28 Prozent. Colgate-Palmolive hat gleichzeitig die Stellung seiner Produktionsstätten so geändert, dass deren Steuern um 30 bis 50 Prozent tiefer liegen als zuvor. Solche Vorgänge laufen sehr diskret ab, sie führen kaum zu grösseren gesellschaftlichen Auswirkungen, aber sie haben grosse Auswirkungen auf die Gemeinwesen.</p><p>Diese Verlagerungen sind Ausdruck einer Tendenz zur Entwicklung neuer finanzrechtlicher Konstrukte, die gebildet werden, um den Gewinn dort zu konzentrieren, wo der Steuerdruck auf die Unternehmen tief ist, konkret in der Schweiz (sowie in Irland und Luxemburg). Dies führt in zahlreichen europäischen Ländern zu grossen Steuerverlusten. Bei den Angestellten der betroffenen Tochtergesellschaften sinken die Einkommen aus den Beteiligungen, Arbeitsplätze verschwinden, und die Stellung der Arbeitnehmervertretung wird geschwächt, weil die lokalen Produktionsstätten ihren Einfluss auf die Zukunft verlieren. Die Aktionärinnen und Aktionäre auf der anderen Seite machen den Gewinn.</p>
    • <p>Die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses verbietet es, zu den Aussagen des Interpellanten über den von ihm namentlich erwähnten amerikanischen Konzern Stellung zu nehmen. Diese Antwort beschränkt sich daher auf das aktuelle Thema der internationalen Umstrukturierungen und der damit zusammenhängenden konzerninternen Verrechnungspreise (sogenanntes "transfer pricing") einerseits und auf die vom Interpellanten gestellten Fragen über die steuerliche Standortpolitik der Schweiz andererseits.</p><p>1. Insbesondere amerikanische Konzerne haben auf die Herausforderung der Globalisierung durch Umstrukturierungen und Rationalisierungsmassnahmen reagiert. Diese erfordern, dass die in den einzelnen Ländern niedergelassenen Tochtergesellschaften nur noch von einer Organisation pro Kontinent geleitet werden. Dies setzt die Verlegung aller unternehmerischen Schlüsselfunktionen und Risiken auf eine sogenannte "Principal-Gesellschaft" voraus. Dass demzufolge die bisherigen Produktions- und/oder Vertriebs-Konzerngesellschaften wirtschaftlich degradiert oder liquidiert werden und die konzerninternen Verrechnungspreise den reduzierten Funktionen und Risiken dieser Gesellschaften Rechnung tragen müssen, ist wirtschaftlich unabwendbar.</p><p>Die Umstrukturierungen, von denen hier die Rede ist, sind beschäftigungspolitisch bei weitem nicht so gravierend wie die Verlegungen von Produktionsstätten nach Asien, unter denen auch die Schweiz zu leiden hat. Die fraglichen Umstrukturierungen werden nämlich primär von weltweit tätigen Konzernen durchgeführt, die eigentlich nicht bisheriges Kaderpersonal aus den betroffenen Ländern in die "Schweizer-Gesellschaft" versetzen, sondern vielmehr bei der "Schweizer Gesellschaft" zusätzliches Kaderpersonal anstellen oder solches aus der Konzernleitung (sogenannte "Expatriates") einsetzen.</p><p>2. Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen über die steuerliche Standortpolitik der Schweiz wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>Die Tatsache, dass die Gewinnsteuern in unserem Lande günstig sind, ist ein Vorteil unseres Standortes. Zudem bewirkt unsere traditionelle Freistellungsmethode im Verhältnis zu Gewinnen, die funktional im Ausland erwirtschaftet wurden, unter Umständen zusätzliche Entlastungen. Das ist denn auch der Grund, weshalb die bundesrätliche Botschaft über das Unternehmenssteuerreformgesetz II (vom 22. Juni 2005) die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern auf Stufe der Anteilsinhaber mildern will. Die Reform sieht allerdings auch gezielte Entlastungen für die Körperschaften vor, namentlich die Möglichkeit der Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen.</p><p>Der Bundesrat hat nicht die Absicht, das schweizerische Steuersystem mit jenem der europäischen Nachbarländer zu harmonisieren. Die steuerliche Standortpolitik der Schweiz ist übrigens kein Unikum auf der Welt. Andere Länder pflegen eine ähnliche Standortpolitik.</p><p>Die Schweiz hat mit anderen Ländern verschiedene bilaterale Vereinbarungen nicht zuletzt mit dem Ziel abgeschlossen, spätere Konfrontationen (Doppelbesteuerungen) zu vermeiden. Solche bilateralen Vereinbarungen setzen jedoch voraus, dass die schweizerischen Gesellschaften die ihren Schlüsselfunktionen entsprechende Infrastruktur aufweisen und insbesondere über das hierfür erforderliche Kaderpersonal verfügen. Scheinfirmen geniessen nicht den Schutz der Doppelbesteuerungsabkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sicher ist die schöne Landschaft ein Faktor, wenn es darum geht, dass sich ausländische Unternehmen in der Schweiz ansiedeln. Mehr aber zählen die steuerlichen Vorteile. Vor allem im Bereich der Chemie entwickeln die Unternehmen neue Strategien - juristische Konstrukte wie das Transfer Pricing -, die ihnen nützen sollen. Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Die Schweiz wird als Steuerparadies angesehen. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass deshalb die politische Rechte mit ihren Rufen nach einer Senkung der Unternehmenssteuern die zahlenmässige Wirklichkeit ausser Acht lässt?</p><p>2. Will der Bundesrat Massnahmen zur Harmonisierung der Steuern mit den europäischen Nachbarländern ergreifen?</p><p>3. Hat er im Sinn, die Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz, die auf rechtliche und operationelle Änderungen zurückzuführen sind, von denen einzig die Aktionärinnen und Aktionäre profitieren, sorgsam zu verfolgen?</p>
    • Steuerliche Vorteile. Verlagerung ausländischer Unternehmen in die Schweiz

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