Übergang zur Individualbesteuerung. Dringliche Massnahmen
- ShortId
-
05.3299
- Id
-
20053299
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Übergang zur Individualbesteuerung. Dringliche Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
24;Steuersystem;Steuererhebung;Konkubinat;Steuer natürlicher Personen;Gleichbehandlung;verheiratete Person;steuerpflichtiges Einkommen;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L04K01030507, verheiratete Person
- L04K01030504, Konkubinat
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K11070606, steuerpflichtiges Einkommen
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Besteuerung der natürlichen Personen ist so zu ändern, dass die Individualbesteuerung eingeführt werden kann. Vor diesem Systemwechsel soll aber schon als dringliche Massnahme die Ungleichbehandlung verheirateter und im Konkubinat lebender Paare beseitigt werden. Das empfiehlt auch das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung seit 1984. 21 Jahre nach dem wegweisenden Entscheid zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz muss dieser Mangel in unserer Rechtsordnung endlich beseitigt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, rasch die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen, ohne aber dadurch einer Steuerreform im Hinblick auf die Einführung der Individualbesteuerung Hindernisse in den Weg zu legen oder zu verunmöglichen. In Betracht zu ziehen sind tarifarische Massnahmen, Splittingmodelle und andere Formen zur Korrektur dieser Ungleichbehandlung.</p>
- <p>Nachdem das Steuerpaket 2001 vom Volk am 16. Mai 2004 abgelehnt wurde, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Gemäss Bundesgericht darf, gestützt auf die Bundesverfassung, die relative Mehrbelastung eines Ehepaars im Vergleich zum Konkubinatspaar nicht mehr als 10 Prozent betragen. Während bei den kantonalen Steuern diese Belastungsrelationen eingehalten werden, ist dies bei der direkten Bundessteuer für bestimmte Zweiverdiener-Ehepaare nicht der Fall (sogenannte "Heiratsstrafe"). Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich.</p><p>Die "Heiratsstrafe" kann sowohl mit Korrektiven beim heute geltenden Steuersystem (Faktorenaddition der Ehegatten) wie auch mit der Individualbesteuerung gemildert werden. Die Umsetzung der Individualbesteuerung ist jedoch kurzfristig nicht möglich. Das EFD wird daher noch im Herbst 2005 Sofortmassnahmen zur Milderung der "Heiratsstrafe" erarbeiten, die einen allfälligen künftigen Übergang zur Individualbesteuerung nicht behindern. Dabei müssen die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt und die entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt werden.</p><p>In einem nächsten Schritt werden die grundsätzlichen Reformfragen im Bereich der Ehepaarbesteuerung angegangen. Dabei wird insbesondere auch über die Einführung der Individualbesteuerung zu entscheiden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Bei der Besteuerung der natürlichen Personen sind rasch Massnahmen zu ergreifen, die der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung tragen und den Wechsel zur Individualbesteuerung nicht verhindern.</p>
- Übergang zur Individualbesteuerung. Dringliche Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Besteuerung der natürlichen Personen ist so zu ändern, dass die Individualbesteuerung eingeführt werden kann. Vor diesem Systemwechsel soll aber schon als dringliche Massnahme die Ungleichbehandlung verheirateter und im Konkubinat lebender Paare beseitigt werden. Das empfiehlt auch das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung seit 1984. 21 Jahre nach dem wegweisenden Entscheid zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz muss dieser Mangel in unserer Rechtsordnung endlich beseitigt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, rasch die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen, ohne aber dadurch einer Steuerreform im Hinblick auf die Einführung der Individualbesteuerung Hindernisse in den Weg zu legen oder zu verunmöglichen. In Betracht zu ziehen sind tarifarische Massnahmen, Splittingmodelle und andere Formen zur Korrektur dieser Ungleichbehandlung.</p>
- <p>Nachdem das Steuerpaket 2001 vom Volk am 16. Mai 2004 abgelehnt wurde, sind die Hauptanliegen einer gerechten Ehe- und Familienbesteuerung in der Tat ungelöst. Gemäss Bundesgericht darf, gestützt auf die Bundesverfassung, die relative Mehrbelastung eines Ehepaars im Vergleich zum Konkubinatspaar nicht mehr als 10 Prozent betragen. Während bei den kantonalen Steuern diese Belastungsrelationen eingehalten werden, ist dies bei der direkten Bundessteuer für bestimmte Zweiverdiener-Ehepaare nicht der Fall (sogenannte "Heiratsstrafe"). Eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung ist daher unumgänglich.</p><p>Die "Heiratsstrafe" kann sowohl mit Korrektiven beim heute geltenden Steuersystem (Faktorenaddition der Ehegatten) wie auch mit der Individualbesteuerung gemildert werden. Die Umsetzung der Individualbesteuerung ist jedoch kurzfristig nicht möglich. Das EFD wird daher noch im Herbst 2005 Sofortmassnahmen zur Milderung der "Heiratsstrafe" erarbeiten, die einen allfälligen künftigen Übergang zur Individualbesteuerung nicht behindern. Dabei müssen die aktuellen finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes berücksichtigt und die entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt werden.</p><p>In einem nächsten Schritt werden die grundsätzlichen Reformfragen im Bereich der Ehepaarbesteuerung angegangen. Dabei wird insbesondere auch über die Einführung der Individualbesteuerung zu entscheiden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Bei der Besteuerung der natürlichen Personen sind rasch Massnahmen zu ergreifen, die der Rechtsprechung zur Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung tragen und den Wechsel zur Individualbesteuerung nicht verhindern.</p>
- Übergang zur Individualbesteuerung. Dringliche Massnahmen
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