Monitoring Urbaner Raum Schweiz. Konsequenzen
- ShortId
-
05.3304
- Id
-
20053304
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Monitoring Urbaner Raum Schweiz. Konsequenzen
- AdditionalIndexing
-
2846;Zentrumslasten;Agglomeration;Kompetenzregelung;Finanzausgleich;Agglomerationsgemeinde;Stadt
- 1
-
- L04K01020201, Agglomeration
- L05K0102020101, Agglomerationsgemeinde
- L05K0102020102, Stadt
- L05K0102020103, Zentrumslasten
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K11080202, Finanzausgleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Vertiefungsstudie zum Themenkreis A9 des "Monitorings Urbaner Raum Schweiz" gibt erstmals für die Gross- und Mittelagglomerationen Aufschluss über wichtige Aspekte der zentralörtlichen Leistungen.</p><p>Vor dem Hintergrund der Zentrumslasten:</p><p>- im engeren Sinne (öffentliche Leistungen von Zentrumsgemeinden, von welchen die Agglomeration profitiert, ohne dafür ganz oder teilweise zu bezahlen);</p><p>- und im weiteren Sinne (z. B. Umweltbelastungen in den Kernstädten aufgrund ausserkommunaler Verkehrsaufkommen, ungleiche soziodemographische Bevölkerungsentwicklung ohne entsprechende finanzielle Ausgleichsmechanismen);</p><p>stellt die Studie Fragen nach:</p><p>- dem mittleren Pro-Kopf-Aufwand;</p><p>- der mittleren Nettobelastung pro Einwohnerin und Einwohner; sowie</p><p>- der Höhe der Steuererträge und der Steuerbelastung natürlicher Personen</p><p>in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden.</p><p>Was heute bereits weitgehend anerkannt ist, wird nun auch mit Zahlen untermauert:</p><p>Der Pro-Kopf-Aufwand der laufenden Rechnungen liegt in den Kernstädten der erfassten Agglomerationen durchschnittlich 84 Prozent über dem entsprechenden Niveau der zugehörigen Umlandgemeinden.</p><p>Die Kernstädte haben für die meisten Aufgaben nicht nur höhere Aufwände, sondern auch höhere Nettobelastungen pro Kopf zu tragen als die zugehörigen Umlandgemeinden. Der um 84 Prozent höhere Pro-Kopf-Aufwand der Kernstädte wird nach Abzug der zweckgebundenen Erträge zwar reduziert; die Pro-Kopf-Nettobelastung liegt aber in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden immer noch um durchschnittlich 44 Prozent höher.</p><p>Der Pro-Kopf-Steuerertrag in den Kernstädten ist zwar - vor allem bei den juristischen Personen - höher als im Umland; die Steuerbelastung natürlicher Personen ist aber ebenfalls markant höher, nämlich im Durchschnitt 10 Prozent bzw. 13 Prozent.</p><p>Diese Studie untermauert, dass den Kernstädten aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktionen besondere Herausforderungen erwachsen. Artikel 50 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung, wonach der Bund bei seinem Handeln "Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen" nehmen muss, hat daher seine volle Berechtigung. Die Unterzeichnenden wünschen nun vom Bundesrat Auskunft darüber, wie er beabsichtigt, diesen Verfassungsartikel vor dem Hintergrund der Studie zu konkretisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon 1999 mit dem "Bericht über die Kernstädte" eine erste Analyse der Kernstadtproblematik vorgelegt. Gestützt auf diese Analyse sowie auf Artikel 50 der Bundesverfassung (BV) genehmigte der Bundesrat am 19. Dezember 2001 den Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes. Der Bericht zeigt auf, in welchen Zuständigkeitsbereichen des Bundes agglomerationsrelevante Aktivitäten laufen. Sie betreffen ein breites Spektrum an Politikbereichen: Raumordnung, Verkehr, Umwelt, Kultur, Soziales, Ausländer- und Integrationspolitik, Wohnungspolitik und Sport. In einem bundesinternen Netzwerk werden die agglomerationsrelevanten Themen koordiniert.</p><p>Diese Aktivitäten haben direkten oder indirekten Einfluss auf die Agglomerationen, weshalb sich der Bund in Anwendung von Artikel 50 BV bemüht, bei deren Umsetzung die besondere Situation der Städte und Agglomerationen zu berücksichtigen. Bezüglich NFA sind in diesem Kontext vor allem der soziodemografische Lastenausgleich sowie die Interkantonale Rahmenvereinbarung von Bedeutung. Im soziodemografischen Lastenausgleich werden neben Sonderlasten, welche mit der Bevölkerungsstruktur in Zusammenhang stehen, explizit sogenannte Sonderlasten der Kernstädte abgegolten. Unter Sonderlasten der Kernstädte sind überdurchschnittlich hohe Kosten zu verstehen, welche durch die Zentrumsfunktion der Städte entstehen (z. B. höhere Kosten für die öffentliche Sicherheit und Ordnung). In der Interkantonalen Rahmenvereinbarung werden Grundsätze für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich definiert, die den kantonsübergreifenden Leistungsbezug und seine Abgeltung regeln.</p><p>Die meisten Politikbereiche sind nicht nur für die Agglomerationen, sondern auch für die übrigen Räume von massgeblicher Bedeutung. Ausschliesslich auf die Agglomerationen ausgerichtet sind zwei Schwerpunkte:</p><p> Finanzierung Agglomerationsverkehr: Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sich im Agglomerationsverkehr vermehrt finanziell zu engagieren. Eine entsprechende Botschaft soll voraussichtlich im Herbst 2005 dem Parlament unterbreitet werden. In mehr als 25 Agglomerationen werden zurzeit Agglomerationsprogramme als notwendige Grundlage für die finanzielle Unterstützung erarbeitet.</p><p> Modellvorhaben: Mit der finanziellen und technischen Unterstützung von sogenannten Modellvorhaben wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Agglomerationen angestrebt. Mit 500 000 Franken pro Jahr konnten bisher 28 Modellvorhaben unterstützt werden.</p><p>Massgeblich für eine Stärkung der Kernstädte und der Agglomerationen ist neben der Frage des in der Interpellation angesprochenen Lastenausgleichs auch die Verbesserung der Zusammenarbeit in den Agglomerationen. Beide fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass der Bund in der Agglomerationspolitik eine subsidiäre Rolle übernimmt. Federführend sind die Kantone, Städte und Gemeinden. Der Bund ist aber bereit, deren Bemühungen zu unterstützen und mit Anreizen zu fördern.</p><p>Agglomerationspolitik ist nur dann erfolgreich, wenn Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihre Politiken koordinieren. Der Bundesrat hat deshalb im Juni 2005 beschlossen, das Engagement des Bundes im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz bis 2009 zu verlängern.</p><p>Der Bundesrat wird Ende 2006 gestützt auf einen Zwischenbericht der federführenden Departemente UVEK und EVD den Stand der Umsetzung diskutieren. Der aktuelle Stand der Umsetzung kann unter www.agglomeration.ch abgerufen werden. Es lässt sich aber schon heute eine erfreuliche und positive Dynamik in Agglomerationsfragen auf allen Stufen feststellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor dem Hintergrund der Vertiefungsstudie zum Themenkreis A9 des "Monitorings Urbaner Raum Schweiz" im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, worin Untersuchungen zum Pro-Kopf-Aufwand, zur Pro-Kopf-Netto-Belastung sowie zur Höhe der Steuererträge bzw. -belastung in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden angestellt werden, erwarte ich vom Bundesrat Auskunft darüber, wie er Artikel 50 Absatz 3 der Bundesverfassung in den verschiedenen Bereichen wie Volkswirtschaft, Raumordnung, Verkehr, Kultur, Umwelt, Soziales, Sicherheit usw. sowie bei der Umsetzung der Neuordnung des Finanzausgleiches zu konkretisieren gedenkt.</p>
- Monitoring Urbaner Raum Schweiz. Konsequenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vertiefungsstudie zum Themenkreis A9 des "Monitorings Urbaner Raum Schweiz" gibt erstmals für die Gross- und Mittelagglomerationen Aufschluss über wichtige Aspekte der zentralörtlichen Leistungen.</p><p>Vor dem Hintergrund der Zentrumslasten:</p><p>- im engeren Sinne (öffentliche Leistungen von Zentrumsgemeinden, von welchen die Agglomeration profitiert, ohne dafür ganz oder teilweise zu bezahlen);</p><p>- und im weiteren Sinne (z. B. Umweltbelastungen in den Kernstädten aufgrund ausserkommunaler Verkehrsaufkommen, ungleiche soziodemographische Bevölkerungsentwicklung ohne entsprechende finanzielle Ausgleichsmechanismen);</p><p>stellt die Studie Fragen nach:</p><p>- dem mittleren Pro-Kopf-Aufwand;</p><p>- der mittleren Nettobelastung pro Einwohnerin und Einwohner; sowie</p><p>- der Höhe der Steuererträge und der Steuerbelastung natürlicher Personen</p><p>in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden.</p><p>Was heute bereits weitgehend anerkannt ist, wird nun auch mit Zahlen untermauert:</p><p>Der Pro-Kopf-Aufwand der laufenden Rechnungen liegt in den Kernstädten der erfassten Agglomerationen durchschnittlich 84 Prozent über dem entsprechenden Niveau der zugehörigen Umlandgemeinden.</p><p>Die Kernstädte haben für die meisten Aufgaben nicht nur höhere Aufwände, sondern auch höhere Nettobelastungen pro Kopf zu tragen als die zugehörigen Umlandgemeinden. Der um 84 Prozent höhere Pro-Kopf-Aufwand der Kernstädte wird nach Abzug der zweckgebundenen Erträge zwar reduziert; die Pro-Kopf-Nettobelastung liegt aber in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden immer noch um durchschnittlich 44 Prozent höher.</p><p>Der Pro-Kopf-Steuerertrag in den Kernstädten ist zwar - vor allem bei den juristischen Personen - höher als im Umland; die Steuerbelastung natürlicher Personen ist aber ebenfalls markant höher, nämlich im Durchschnitt 10 Prozent bzw. 13 Prozent.</p><p>Diese Studie untermauert, dass den Kernstädten aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktionen besondere Herausforderungen erwachsen. Artikel 50 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung, wonach der Bund bei seinem Handeln "Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen" nehmen muss, hat daher seine volle Berechtigung. Die Unterzeichnenden wünschen nun vom Bundesrat Auskunft darüber, wie er beabsichtigt, diesen Verfassungsartikel vor dem Hintergrund der Studie zu konkretisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon 1999 mit dem "Bericht über die Kernstädte" eine erste Analyse der Kernstadtproblematik vorgelegt. Gestützt auf diese Analyse sowie auf Artikel 50 der Bundesverfassung (BV) genehmigte der Bundesrat am 19. Dezember 2001 den Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes. Der Bericht zeigt auf, in welchen Zuständigkeitsbereichen des Bundes agglomerationsrelevante Aktivitäten laufen. Sie betreffen ein breites Spektrum an Politikbereichen: Raumordnung, Verkehr, Umwelt, Kultur, Soziales, Ausländer- und Integrationspolitik, Wohnungspolitik und Sport. In einem bundesinternen Netzwerk werden die agglomerationsrelevanten Themen koordiniert.</p><p>Diese Aktivitäten haben direkten oder indirekten Einfluss auf die Agglomerationen, weshalb sich der Bund in Anwendung von Artikel 50 BV bemüht, bei deren Umsetzung die besondere Situation der Städte und Agglomerationen zu berücksichtigen. Bezüglich NFA sind in diesem Kontext vor allem der soziodemografische Lastenausgleich sowie die Interkantonale Rahmenvereinbarung von Bedeutung. Im soziodemografischen Lastenausgleich werden neben Sonderlasten, welche mit der Bevölkerungsstruktur in Zusammenhang stehen, explizit sogenannte Sonderlasten der Kernstädte abgegolten. Unter Sonderlasten der Kernstädte sind überdurchschnittlich hohe Kosten zu verstehen, welche durch die Zentrumsfunktion der Städte entstehen (z. B. höhere Kosten für die öffentliche Sicherheit und Ordnung). In der Interkantonalen Rahmenvereinbarung werden Grundsätze für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich definiert, die den kantonsübergreifenden Leistungsbezug und seine Abgeltung regeln.</p><p>Die meisten Politikbereiche sind nicht nur für die Agglomerationen, sondern auch für die übrigen Räume von massgeblicher Bedeutung. Ausschliesslich auf die Agglomerationen ausgerichtet sind zwei Schwerpunkte:</p><p> Finanzierung Agglomerationsverkehr: Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sich im Agglomerationsverkehr vermehrt finanziell zu engagieren. Eine entsprechende Botschaft soll voraussichtlich im Herbst 2005 dem Parlament unterbreitet werden. In mehr als 25 Agglomerationen werden zurzeit Agglomerationsprogramme als notwendige Grundlage für die finanzielle Unterstützung erarbeitet.</p><p> Modellvorhaben: Mit der finanziellen und technischen Unterstützung von sogenannten Modellvorhaben wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Agglomerationen angestrebt. Mit 500 000 Franken pro Jahr konnten bisher 28 Modellvorhaben unterstützt werden.</p><p>Massgeblich für eine Stärkung der Kernstädte und der Agglomerationen ist neben der Frage des in der Interpellation angesprochenen Lastenausgleichs auch die Verbesserung der Zusammenarbeit in den Agglomerationen. Beide fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass der Bund in der Agglomerationspolitik eine subsidiäre Rolle übernimmt. Federführend sind die Kantone, Städte und Gemeinden. Der Bund ist aber bereit, deren Bemühungen zu unterstützen und mit Anreizen zu fördern.</p><p>Agglomerationspolitik ist nur dann erfolgreich, wenn Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ihre Politiken koordinieren. Der Bundesrat hat deshalb im Juni 2005 beschlossen, das Engagement des Bundes im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz bis 2009 zu verlängern.</p><p>Der Bundesrat wird Ende 2006 gestützt auf einen Zwischenbericht der federführenden Departemente UVEK und EVD den Stand der Umsetzung diskutieren. Der aktuelle Stand der Umsetzung kann unter www.agglomeration.ch abgerufen werden. Es lässt sich aber schon heute eine erfreuliche und positive Dynamik in Agglomerationsfragen auf allen Stufen feststellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor dem Hintergrund der Vertiefungsstudie zum Themenkreis A9 des "Monitorings Urbaner Raum Schweiz" im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, worin Untersuchungen zum Pro-Kopf-Aufwand, zur Pro-Kopf-Netto-Belastung sowie zur Höhe der Steuererträge bzw. -belastung in den Kernstädten im Vergleich zu den Umlandgemeinden angestellt werden, erwarte ich vom Bundesrat Auskunft darüber, wie er Artikel 50 Absatz 3 der Bundesverfassung in den verschiedenen Bereichen wie Volkswirtschaft, Raumordnung, Verkehr, Kultur, Umwelt, Soziales, Sicherheit usw. sowie bei der Umsetzung der Neuordnung des Finanzausgleiches zu konkretisieren gedenkt.</p>
- Monitoring Urbaner Raum Schweiz. Konsequenzen
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