Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid

ShortId
05.3308
Id
20053308
Updated
28.07.2023 05:55
Language
de
Title
Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid
AdditionalIndexing
08;2811;Inhaftierung;Ausschaffung;Evaluation;politische Verfolgung;Militärregime;Menschenrechte;Myanmar
1
  • L04K03030306, Myanmar
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L06K080701020301, Militärregime
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die allgemein schwierigen Verhältnisse und die prekäre Menschenrechtssituation in Myanmar sind dem Bundesamt für Migration (BFM) bekannt. Sie stellen für sich alleine genommen kein Wegweisungshindernis dar. Das Asylgesuch von Herrn Stanley Van Tha wurde vom damaligen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) sowie von der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) abgelehnt, da die Vorbringen nicht glaubhaft waren. Bis zum Zeitpunkt der Rückführung bestand kein Grund zur Annahme, dass Herr Stanley Van Tha verhaftet und verurteilt wird. Das BFF hat nach dem Bekanntwerden seiner Inhaftierung den Vollzug aller Wegweisungen nach Myanmar gestoppt.</p><p>2. Das BFM - und letztinstanzlich die ARK - entscheidet unabhängig und in eigener Zuständigkeit über die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Das BFM wird die Entwicklung der Situation in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden weiterhin sorgfältig beobachten; dies unter Einbezug verschiedenster Informationsquellen, insbesondere der regelmässigen politischen Berichte der Schweizer Botschaften. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten soll bei der Beurteilung von Ländersituationen verstärkt durch das BFM einbezogen werden, und es soll ein frühzeitiger Meinungs- und Informationsaustausch entsprechend sichergestellt werden.</p><p>3./4. Das myanmarische Urteil geht davon aus, dass Herr Stanley Van Tha die Sicherheit und den Frieden des Landes nach Artikel 5 (J) des Emergency Act gefährdet hat. Weiter wird er gemäss myanmarischem Strafgesetz wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass sowie der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat im Rahmen seiner regelmässigen Gefangenenbesuche Zugang zu Herrn Stanley Van Tha. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann über die bisher getroffenen Massnahmen unserer Behörden zugunsten von Herrn Stanley Van Tha und seiner Familie keine Auskunft erteilt werden. Die schweizerischen Behörden bedauern die Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha und haben dies öffentlich auch kundgetan.</p><p>5./6. Die Missionen des Uno-Sondergesandten sowie des Uno-Sonderberichterstatters dienen insbesondere dazu, die internationale Gemeinschaft kompetent über die Menschenrechtssituation in Myanmar zu informieren. Allerdings konnten beide seit über einem Jahr nicht mehr vor Ort reisen, sodass jüngere Berichte fehlen. Die Schweiz hat gegenüber </p><p>Myanmar am 3. Oktober 2000 Sanktionen erlassen und diese am 15. Oktober 2003 verschärft. Gleichzeitig wurde die humanitäre Hilfe zugunsten der Not leidenden Bevölkerung erhöht. Die Schweiz begrüsst und unterstützt die Bemühungen der Uno, International Labour Organization und anderer internationaler Akteure, welche eine Verbesserung der politischen, rechtsstaatlichen und humanitären Situation in Myanmar verfolgen.</p><p>7. Gemäss Schätzungen des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge befinden sich mehrere Hunderttausend Vertriebene in Myanmar und in den umliegenden Staaten. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 1906 Flüchtlinge aus Myanmar von verschiedenen Drittländern aufgenommen. In der Sommersession 2005 hat der Nationalrat als Zweitrat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Erwägungen vorläufig keine Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen, und hat die vorgesehenen finanziellen Mittel gestrichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 4. Oktober 2004 habe ich wegen der für den einer burmesischen Minderheit angehörigen Asylbewerber fatalen Rückschaffung vom Bundesrat verlangt, Rückschaffungen nach Myanmar zu stoppen und sich für den unmittelbar nach der Ankunft in Rangun festgenommenen und anschliessend zu 19 Jahren Haft verurteilten Stanley Van Tha einzusetzen (Motion 04.3489).</p><p>In der Asylgesetzdebatte im Ständerat vom 17. März 2005 hat Justizminister Blocher sich in einer Aussage offensichtlich auf Van Tha bezogen und gesagt: ".... Nun, von 100 000 nach Hause geschickten, abgewiesenen Flüchtlingen haben wir, das muss ich noch sagen, einen einzigen Fall von einem Flüchtling - der Fall ist noch nicht ganz abgeklärt -, der nach kurzer Zeit im betreffenden Land eingesperrt wurde und nun im Gefängnis ist. Wir klären den Fall bis ins Detail ab: Ist er im Gefängnis wegen eines Grundes, den wir hätten erkennen sollen, oder wegen etwas anderem? Hat er unterdessen Diebstahl oder so etwas begangen? Das wäre dann etwas anderes ...."</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum kam es zu dieser BFF-Fehlbeurteilung wie Fehleinschätzung des Militärregimes, das nach übereinstimmenden Berichten von Uno (Menschenrechtskommission) und EDA (Pol. Abt. IV) schon länger systematisch gravierende Menschenrechtsverletzungen vor allem gegenüber Minderheiten begeht und so viele Menschen in die Flucht getrieben hat?</p><p>2. Welche Konsequenzen sind für die sorgfältigere Zusammenarbeit bei der Beurteilung von Ländersituationen zwischen BFM und EDA gezogen worden?</p><p>3. Mit welcher Begründung wurde Herr Van Tha zu dieser hohen Gefängnisstrafe verurteilt? Ist die Schweiz im Besitz des Urteils? Wie ist seine physische und psychische Situation, haben IKRK-Mitarbeiter regelmässig Zugang zu ihm? Welche Schritte wurden vonseiten unserer Behörden seit April 2004 für eine Freilassung von Stanley Van Tha und für den Schutz seiner Familie unternommen, mit welchem Ergebnis?</p><p>4. In welcher Form hat sich die Schweiz bei Stanley Van Tha und seiner Familie für ihre Mitverantwortung an der Verurteilung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe entschuldigt?</p><p>5. Was sind die Ergebnisse und Folgen der auch von der Schweiz unterstützten Myanmar-Missionen vom Uno-Sonderbeauftragten wie Uno-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage?</p><p>6. Welche Massnahmen sind gegenüber dem Militärregime von Myanmar angezeigt? Plant die Schweiz in der Uno oder internationalen Wirtschaftsgremien entsprechende Schritte? Wie hat sich das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und diesem Militärregime entwickelt, und wie sieht der Bundesrat die Zukunft dieser Beziehung?</p><p>7. Wie hoch ist die Zahl der in Myanmar intern Vertriebenen wie der Flüchtlinge in Nachbarländern? Welche Länder haben aufgrund von UNHCR-Anfragen wie viele Kontingentsflüchtlinge aufgenommen? Ist die Schweiz bereit, eine entsprechende Anfrage positiv zu beantworten?</p>
  • Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die allgemein schwierigen Verhältnisse und die prekäre Menschenrechtssituation in Myanmar sind dem Bundesamt für Migration (BFM) bekannt. Sie stellen für sich alleine genommen kein Wegweisungshindernis dar. Das Asylgesuch von Herrn Stanley Van Tha wurde vom damaligen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) sowie von der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) abgelehnt, da die Vorbringen nicht glaubhaft waren. Bis zum Zeitpunkt der Rückführung bestand kein Grund zur Annahme, dass Herr Stanley Van Tha verhaftet und verurteilt wird. Das BFF hat nach dem Bekanntwerden seiner Inhaftierung den Vollzug aller Wegweisungen nach Myanmar gestoppt.</p><p>2. Das BFM - und letztinstanzlich die ARK - entscheidet unabhängig und in eigener Zuständigkeit über die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. Das BFM wird die Entwicklung der Situation in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden weiterhin sorgfältig beobachten; dies unter Einbezug verschiedenster Informationsquellen, insbesondere der regelmässigen politischen Berichte der Schweizer Botschaften. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten soll bei der Beurteilung von Ländersituationen verstärkt durch das BFM einbezogen werden, und es soll ein frühzeitiger Meinungs- und Informationsaustausch entsprechend sichergestellt werden.</p><p>3./4. Das myanmarische Urteil geht davon aus, dass Herr Stanley Van Tha die Sicherheit und den Frieden des Landes nach Artikel 5 (J) des Emergency Act gefährdet hat. Weiter wird er gemäss myanmarischem Strafgesetz wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass sowie der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat im Rahmen seiner regelmässigen Gefangenenbesuche Zugang zu Herrn Stanley Van Tha. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann über die bisher getroffenen Massnahmen unserer Behörden zugunsten von Herrn Stanley Van Tha und seiner Familie keine Auskunft erteilt werden. Die schweizerischen Behörden bedauern die Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha und haben dies öffentlich auch kundgetan.</p><p>5./6. Die Missionen des Uno-Sondergesandten sowie des Uno-Sonderberichterstatters dienen insbesondere dazu, die internationale Gemeinschaft kompetent über die Menschenrechtssituation in Myanmar zu informieren. Allerdings konnten beide seit über einem Jahr nicht mehr vor Ort reisen, sodass jüngere Berichte fehlen. Die Schweiz hat gegenüber </p><p>Myanmar am 3. Oktober 2000 Sanktionen erlassen und diese am 15. Oktober 2003 verschärft. Gleichzeitig wurde die humanitäre Hilfe zugunsten der Not leidenden Bevölkerung erhöht. Die Schweiz begrüsst und unterstützt die Bemühungen der Uno, International Labour Organization und anderer internationaler Akteure, welche eine Verbesserung der politischen, rechtsstaatlichen und humanitären Situation in Myanmar verfolgen.</p><p>7. Gemäss Schätzungen des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge befinden sich mehrere Hunderttausend Vertriebene in Myanmar und in den umliegenden Staaten. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 1906 Flüchtlinge aus Myanmar von verschiedenen Drittländern aufgenommen. In der Sommersession 2005 hat der Nationalrat als Zweitrat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Erwägungen vorläufig keine Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen, und hat die vorgesehenen finanziellen Mittel gestrichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 4. Oktober 2004 habe ich wegen der für den einer burmesischen Minderheit angehörigen Asylbewerber fatalen Rückschaffung vom Bundesrat verlangt, Rückschaffungen nach Myanmar zu stoppen und sich für den unmittelbar nach der Ankunft in Rangun festgenommenen und anschliessend zu 19 Jahren Haft verurteilten Stanley Van Tha einzusetzen (Motion 04.3489).</p><p>In der Asylgesetzdebatte im Ständerat vom 17. März 2005 hat Justizminister Blocher sich in einer Aussage offensichtlich auf Van Tha bezogen und gesagt: ".... Nun, von 100 000 nach Hause geschickten, abgewiesenen Flüchtlingen haben wir, das muss ich noch sagen, einen einzigen Fall von einem Flüchtling - der Fall ist noch nicht ganz abgeklärt -, der nach kurzer Zeit im betreffenden Land eingesperrt wurde und nun im Gefängnis ist. Wir klären den Fall bis ins Detail ab: Ist er im Gefängnis wegen eines Grundes, den wir hätten erkennen sollen, oder wegen etwas anderem? Hat er unterdessen Diebstahl oder so etwas begangen? Das wäre dann etwas anderes ...."</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum kam es zu dieser BFF-Fehlbeurteilung wie Fehleinschätzung des Militärregimes, das nach übereinstimmenden Berichten von Uno (Menschenrechtskommission) und EDA (Pol. Abt. IV) schon länger systematisch gravierende Menschenrechtsverletzungen vor allem gegenüber Minderheiten begeht und so viele Menschen in die Flucht getrieben hat?</p><p>2. Welche Konsequenzen sind für die sorgfältigere Zusammenarbeit bei der Beurteilung von Ländersituationen zwischen BFM und EDA gezogen worden?</p><p>3. Mit welcher Begründung wurde Herr Van Tha zu dieser hohen Gefängnisstrafe verurteilt? Ist die Schweiz im Besitz des Urteils? Wie ist seine physische und psychische Situation, haben IKRK-Mitarbeiter regelmässig Zugang zu ihm? Welche Schritte wurden vonseiten unserer Behörden seit April 2004 für eine Freilassung von Stanley Van Tha und für den Schutz seiner Familie unternommen, mit welchem Ergebnis?</p><p>4. In welcher Form hat sich die Schweiz bei Stanley Van Tha und seiner Familie für ihre Mitverantwortung an der Verurteilung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe entschuldigt?</p><p>5. Was sind die Ergebnisse und Folgen der auch von der Schweiz unterstützten Myanmar-Missionen vom Uno-Sonderbeauftragten wie Uno-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage?</p><p>6. Welche Massnahmen sind gegenüber dem Militärregime von Myanmar angezeigt? Plant die Schweiz in der Uno oder internationalen Wirtschaftsgremien entsprechende Schritte? Wie hat sich das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und diesem Militärregime entwickelt, und wie sieht der Bundesrat die Zukunft dieser Beziehung?</p><p>7. Wie hoch ist die Zahl der in Myanmar intern Vertriebenen wie der Flüchtlinge in Nachbarländern? Welche Länder haben aufgrund von UNHCR-Anfragen wie viele Kontingentsflüchtlinge aufgenommen? Ist die Schweiz bereit, eine entsprechende Anfrage positiv zu beantworten?</p>
    • Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid

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