Rückschaffung von gefährdeten Asylsuchenden
- ShortId
-
05.3313
- Id
-
20053313
- Updated
-
28.07.2023 12:21
- Language
-
de
- Title
-
Rückschaffung von gefährdeten Asylsuchenden
- AdditionalIndexing
-
2811;politisches Asyl;Inhaftierung;Asylbewerber/in;Ausschaffung;politische Verfolgung
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K04030105, politische Verfolgung
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L04K05010106, Inhaftierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nach Bekanntwerden der Verhaftung von Herrn Ahmad wurden durch das Bundesamt für Migration (BFM) Abklärungen via die Schweizer Vertretung in Damaskus eingeleitet. Erste Ergebnisse und eine offizielle Bestätigung der Verhaftung trafen Mitte März 2005 beim BFM ein. Weil noch offene Fragen geklärt werden mussten, bestand keine Veranlassung, den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zu informieren. Er hatte deshalb im Zeitpunkt der erwähnten Sitzung vom 17. März 2005 noch keine Kenntnis von der Verhaftung von Herrn Ahmad.</p><p>2./4. Den Schweizer Asylbehörden ist bekannt, dass abgewiesene Asylsuchende bei ihrer Rückkehr und Einreise in ihr Heimatland gelegentlich für kurze Zeit festgenommen werden. Dies steht im Zusammenhang mit Befragungen zur Identität oder aus anderen, nicht asylrelevanten Gründen (z. B. wegen unbezahlten Bussen, nicht geleistetem Militärdienst, nicht politisch motivierten Straftaten). Eine solche Inhaftierung ist somit nicht per se asylrelevant. Die Schweizer Asylbehörden klären solche Vorkommnisse bei Bekanntwerden ab und intervenieren bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Der Bundesrat verweist dazu auf die Interpellation Müller-Hemmi 05.3308 und die Interpellation Hubmann 05.3327 sowie seine Antworten.</p><p>Die Asylbehörden führen keine Statistiken über die von der Interpellantin erwähnten Konstellationen. Sie nehmen aber die von ihr erwähnten Einzelfälle sehr ernst, bedauern diese und sind bemüht, mögliche asylrelevante Inhaftierungen nach der Rückkehr in ihren Entscheiden über Asylgesuche zu berücksichtigen.</p><p>3. Die Asylbehörden klären sämtliche Gesuche mit grosser Sorgfalt ab. Wenn eine asylsuchende Person des Schutzes bedarf, wird ihr Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt. Im Jahr 2004 traf dies auf 34,2 Prozent von allen erstinstanzlich erlassenen Asylentscheiden zu.</p><p>Die Asylbehörden sind bestrebt, Inhaftierungen nach der Rückkehr wie diejenigen von Herrn Stanley Van Tha und Herrn Shiar Ahmad auszuschliessen. Es handelt sich denn auch um zwei sehr bedauernswerte Einzelfälle. Es ist jedoch festzuhalten, dass es aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes trotz der Festnahmen der beiden Personen durch ihre heimatlichen Behörden keine Hinweise gibt, die auf eine Fehlbeurteilung ihrer Asylgesuche durch die Schweizer Asylbehörden schliessen lassen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 23. Februar 2005 wurde ein Kurde aus Syrien, Herr Shiar Ahmad, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, in sein Herkunftsland zurückgeführt. Auf dem Flughafen von Damaskus wurde er von den syrischen Behörden verhaftet und in ein Gefängnis verbracht. Am 14. April wurde er provisorisch freigelassen. Gemäss Hinweisen von persönlichen Bekannten wurde er im Gefängnis gefoltert.</p><p>Am 17. März 2005 sagte Herr Bundesrat Blocher im Ständerat, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Rückkehr in die Heimat keine Probleme hätten. Es gebe "einen einzigen Fall von einem Flüchtling - der Fall ist noch nicht ganz abgeklärt -, der nach kurzer Zeit im betreffenden Land eingesperrt wurde und nun im Gefängnis ist".</p><p>Mit seinem Beispiel spielte Herr Bundesrat Blocher auf den Fall von Herrn Van Tha in Burma an (vgl. Motion Müller-Hemmi 04.3489 und ihre Interpellation, die in dieser Session eingereicht wurde).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso erwähnte Herr Bundesrat Blocher am 17. März den Fall von Herrn Ahmad nicht, der damals bereits seit drei Wochen im Gefängnis sass und über dessen Situation die schweizerische Botschaft und das Bundesamt für Migration regelmässig informiert wurden?</p><p>2. Ist es dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bewusst, dass es auch in den vergangenen Jahren wiederholt vorgekommen ist, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Rückkehr inhaftiert wurden und einige von ihnen deshalb sogar nachträglich noch Asyl in der Schweiz erhielten?</p><p>3. Wie vereinbart sich der in Ziffer 2 erwähnte Sachverhalt mit der regelmässig von Herrn Bundesrat Blocher geäusserten Behauptung, alle wirklich Verfolgten erhielten in der Schweiz Asyl?</p><p>4. Wie oft kam es in den letzten Jahren vor, dass zurückgeführte Asylsuchende nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland verhaftet wurden? Wie lange blieben sie jeweils in Haft? In wie vielen Fällen erhielten sie nachträglich noch Asyl in der Schweiz?</p>
- Rückschaffung von gefährdeten Asylsuchenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Nach Bekanntwerden der Verhaftung von Herrn Ahmad wurden durch das Bundesamt für Migration (BFM) Abklärungen via die Schweizer Vertretung in Damaskus eingeleitet. Erste Ergebnisse und eine offizielle Bestätigung der Verhaftung trafen Mitte März 2005 beim BFM ein. Weil noch offene Fragen geklärt werden mussten, bestand keine Veranlassung, den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zu informieren. Er hatte deshalb im Zeitpunkt der erwähnten Sitzung vom 17. März 2005 noch keine Kenntnis von der Verhaftung von Herrn Ahmad.</p><p>2./4. Den Schweizer Asylbehörden ist bekannt, dass abgewiesene Asylsuchende bei ihrer Rückkehr und Einreise in ihr Heimatland gelegentlich für kurze Zeit festgenommen werden. Dies steht im Zusammenhang mit Befragungen zur Identität oder aus anderen, nicht asylrelevanten Gründen (z. B. wegen unbezahlten Bussen, nicht geleistetem Militärdienst, nicht politisch motivierten Straftaten). Eine solche Inhaftierung ist somit nicht per se asylrelevant. Die Schweizer Asylbehörden klären solche Vorkommnisse bei Bekanntwerden ab und intervenieren bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Der Bundesrat verweist dazu auf die Interpellation Müller-Hemmi 05.3308 und die Interpellation Hubmann 05.3327 sowie seine Antworten.</p><p>Die Asylbehörden führen keine Statistiken über die von der Interpellantin erwähnten Konstellationen. Sie nehmen aber die von ihr erwähnten Einzelfälle sehr ernst, bedauern diese und sind bemüht, mögliche asylrelevante Inhaftierungen nach der Rückkehr in ihren Entscheiden über Asylgesuche zu berücksichtigen.</p><p>3. Die Asylbehörden klären sämtliche Gesuche mit grosser Sorgfalt ab. Wenn eine asylsuchende Person des Schutzes bedarf, wird ihr Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt. Im Jahr 2004 traf dies auf 34,2 Prozent von allen erstinstanzlich erlassenen Asylentscheiden zu.</p><p>Die Asylbehörden sind bestrebt, Inhaftierungen nach der Rückkehr wie diejenigen von Herrn Stanley Van Tha und Herrn Shiar Ahmad auszuschliessen. Es handelt sich denn auch um zwei sehr bedauernswerte Einzelfälle. Es ist jedoch festzuhalten, dass es aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes trotz der Festnahmen der beiden Personen durch ihre heimatlichen Behörden keine Hinweise gibt, die auf eine Fehlbeurteilung ihrer Asylgesuche durch die Schweizer Asylbehörden schliessen lassen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 23. Februar 2005 wurde ein Kurde aus Syrien, Herr Shiar Ahmad, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, in sein Herkunftsland zurückgeführt. Auf dem Flughafen von Damaskus wurde er von den syrischen Behörden verhaftet und in ein Gefängnis verbracht. Am 14. April wurde er provisorisch freigelassen. Gemäss Hinweisen von persönlichen Bekannten wurde er im Gefängnis gefoltert.</p><p>Am 17. März 2005 sagte Herr Bundesrat Blocher im Ständerat, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Rückkehr in die Heimat keine Probleme hätten. Es gebe "einen einzigen Fall von einem Flüchtling - der Fall ist noch nicht ganz abgeklärt -, der nach kurzer Zeit im betreffenden Land eingesperrt wurde und nun im Gefängnis ist".</p><p>Mit seinem Beispiel spielte Herr Bundesrat Blocher auf den Fall von Herrn Van Tha in Burma an (vgl. Motion Müller-Hemmi 04.3489 und ihre Interpellation, die in dieser Session eingereicht wurde).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso erwähnte Herr Bundesrat Blocher am 17. März den Fall von Herrn Ahmad nicht, der damals bereits seit drei Wochen im Gefängnis sass und über dessen Situation die schweizerische Botschaft und das Bundesamt für Migration regelmässig informiert wurden?</p><p>2. Ist es dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bewusst, dass es auch in den vergangenen Jahren wiederholt vorgekommen ist, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Rückkehr inhaftiert wurden und einige von ihnen deshalb sogar nachträglich noch Asyl in der Schweiz erhielten?</p><p>3. Wie vereinbart sich der in Ziffer 2 erwähnte Sachverhalt mit der regelmässig von Herrn Bundesrat Blocher geäusserten Behauptung, alle wirklich Verfolgten erhielten in der Schweiz Asyl?</p><p>4. Wie oft kam es in den letzten Jahren vor, dass zurückgeführte Asylsuchende nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland verhaftet wurden? Wie lange blieben sie jeweils in Haft? In wie vielen Fällen erhielten sie nachträglich noch Asyl in der Schweiz?</p>
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