Borreliose. Zunahme der Erkrankungen

ShortId
05.3316
Id
20053316
Updated
14.11.2025 08:26
Language
de
Title
Borreliose. Zunahme der Erkrankungen
AdditionalIndexing
2841;medizinische Diagnose;Prävention;Gesundheitswesen;Krankheit;medizinische Forschung;Infektionskrankheit
1
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Öffentlichkeit ist zunehmend beunruhigt über Krankheiten, welche von Zecken auf den Menschen übertragen werden können und deren Behandlung noch ungenügend bekannt sind. Dazu gehört u. a. die Borreliose. Schätzungsweise 3000 bis 5000 Personen erkranken jährlich in der Schweiz an Borreliose und weiteren von Zecken übertragenen Krankheiten. Borreliose gilt in der Schweiz als eine der am häufigsten falsch oder zu spät diagnostizierten Krankheiten. Die Auswirkungen sind sehr nachteilig und können bis zu Arbeitsunfähigkeit und schwerster Invalidität führen. Damit sind nicht nur grosse Beeinträchtigungen für den Patienten verbunden, sondern auch erhebliche Kostenfolgen für das Gesundheitswesen und die Sozialwerke.</p>
  • <p>Bei den Borrelienerkrankungen handelt es sich in den meisten Fällen um eine behandelbare und gutartig verlaufende Erkrankung. Deren jährliche Anzahl wird in der Schweiz auf 3000 geschätzt, wovon eine kleine Anzahl schwerer verläuft. Die Informationen zu den vorbeugenden Massnahmen stehen der Bevölkerung zur Verfügung. Sie zielen in erster Linie auf die Vermeidung von Zeckenstichen, das richtige Verhalten bei Zeckenbefall und die Früherkennung der Erkrankung ab. Die Sparmassnahmen des Bundes erlauben es zurzeit nicht, die Verbreitung der bestehenden Informationen zu intensivieren.</p><p>1. Der Schweizerische Nationalfonds hat seit 1987 die Forschung zu zeckenübertragenen Krankheiten mit Beiträgen von insgesamt 5,4 Millionen Franken unterstützt. Der Bund unterstützt ebenfalls die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung der Europäischen Union. Das aktuelle Rahmenprogramm 6 befasst sich u. a. mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen Borrelien. Eine internationale Kooperation bei der Forschung ist sinnvoll, da sich in vielen Ländern die gleichen Probleme wie in der Schweiz stellen.</p><p>2. Die Ursachen und die Verbreitung der zeckenübertragenen Krankheiten sind so weit bekannt, dass der Bevölkerung und Ärzteschaft laufend aktualisierte Empfehlungen abgegeben werden können. Eine Intensivierung der Forschungsbemühungen durch den Bund ist zurzeit nicht notwendig.</p><p>3. Die einschlägigen Massnahmen zur Vermeidung eines Zeckenstichs und zum Verhalten bei einem Zeckenstich sind der Ärzteschaft und auch einem grossen Teil der Bevölkerung bekannt. Nicht alle Zeckenstiche werden jedoch früh erkannt, nicht alle Infektionen führen zu frühen Symptomen, und frühe Symptome können auch falsch interpretiert werden. Auch wenn die Borrelieninfektion verpasst werden kann, ist das Risiko einer schweren Erkrankung doch relativ gering.</p><p>4. Für die Frühsommer-Meningoenzephalitis besteht bereits eine Meldepflicht. Die technischen Möglichkeiten zur Überwachung der Häufigkeit der Borreliose durch ein Meldesystem mit Meldepflicht von Laboratorien und Ärzten sind jedoch weltweit nicht befriedigend. Auch eine Revision der Meldekriterien für Borreliose in der Schweiz im Jahr 1999 erbrachte keine befriedigenden Resultate. Seit 2003 besteht darum keine Meldepflicht mehr. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht im Kontakt mit internationalen Partnern zur Erarbeitung möglicher Lösungsvarianten. Ein zuverlässiges Meldesystem für Borreliose würde allenfalls genauere Angaben über die Häufigkeit der Borreliose in der Schweiz liefern. Zum Wissen um die Verbreitung von befallenen Zecken würde es aber wenig beitragen, zumal schon jetzt Zecken in der ganzen Schweiz befallen sind.</p><p>5. Für die Prävention zeckenübertragener Krankheiten besteht bereits ein breites Angebot: die Website des BAG (www.bag.admin.ch/infekt), Broschüren verschiedener Partner, insbesondere der Universität Neuenburg, und interessierter Kreise, z. B. des Schweizerischen Versicherungsverbands. Die Empfehlungen und Karten des BAG entsprechen dem Stand des aktuellen Wissens und werden laufend aufdatiert. Die Ärzteschaft wird auch durch das BAG mittels Fachartikel informiert. Während das BAG die Impfung von Risikogruppen gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis empfiehlt, gibt es gegen Borrelien noch keine Impfung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie unterstützt der Bund Forschungsanstrengungen zur Diagnostik und Behandlung von Krankheiten, welche durch Zecken übertragen werden (z. B. Borreliose)?</p><p>2. Wie gedenkt er die Ursachen und Verbreitung der von Zecken übertragenen Krankheiten in der Schweiz wissenschaftlich untersuchen zu lassen?</p><p>3. Wie ist die hohe Quote der nicht oder spät erkannten Borreliose-Erkrankungen zu erklären?</p><p>4. Ist er bereit, eine Meldepflicht für Borreliose und weitere durch Zecken übertragene Krankheiten einzuführen?</p><p>5. Welche präventiven Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?</p>
  • Borreliose. Zunahme der Erkrankungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Öffentlichkeit ist zunehmend beunruhigt über Krankheiten, welche von Zecken auf den Menschen übertragen werden können und deren Behandlung noch ungenügend bekannt sind. Dazu gehört u. a. die Borreliose. Schätzungsweise 3000 bis 5000 Personen erkranken jährlich in der Schweiz an Borreliose und weiteren von Zecken übertragenen Krankheiten. Borreliose gilt in der Schweiz als eine der am häufigsten falsch oder zu spät diagnostizierten Krankheiten. Die Auswirkungen sind sehr nachteilig und können bis zu Arbeitsunfähigkeit und schwerster Invalidität führen. Damit sind nicht nur grosse Beeinträchtigungen für den Patienten verbunden, sondern auch erhebliche Kostenfolgen für das Gesundheitswesen und die Sozialwerke.</p>
    • <p>Bei den Borrelienerkrankungen handelt es sich in den meisten Fällen um eine behandelbare und gutartig verlaufende Erkrankung. Deren jährliche Anzahl wird in der Schweiz auf 3000 geschätzt, wovon eine kleine Anzahl schwerer verläuft. Die Informationen zu den vorbeugenden Massnahmen stehen der Bevölkerung zur Verfügung. Sie zielen in erster Linie auf die Vermeidung von Zeckenstichen, das richtige Verhalten bei Zeckenbefall und die Früherkennung der Erkrankung ab. Die Sparmassnahmen des Bundes erlauben es zurzeit nicht, die Verbreitung der bestehenden Informationen zu intensivieren.</p><p>1. Der Schweizerische Nationalfonds hat seit 1987 die Forschung zu zeckenübertragenen Krankheiten mit Beiträgen von insgesamt 5,4 Millionen Franken unterstützt. Der Bund unterstützt ebenfalls die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung der Europäischen Union. Das aktuelle Rahmenprogramm 6 befasst sich u. a. mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen Borrelien. Eine internationale Kooperation bei der Forschung ist sinnvoll, da sich in vielen Ländern die gleichen Probleme wie in der Schweiz stellen.</p><p>2. Die Ursachen und die Verbreitung der zeckenübertragenen Krankheiten sind so weit bekannt, dass der Bevölkerung und Ärzteschaft laufend aktualisierte Empfehlungen abgegeben werden können. Eine Intensivierung der Forschungsbemühungen durch den Bund ist zurzeit nicht notwendig.</p><p>3. Die einschlägigen Massnahmen zur Vermeidung eines Zeckenstichs und zum Verhalten bei einem Zeckenstich sind der Ärzteschaft und auch einem grossen Teil der Bevölkerung bekannt. Nicht alle Zeckenstiche werden jedoch früh erkannt, nicht alle Infektionen führen zu frühen Symptomen, und frühe Symptome können auch falsch interpretiert werden. Auch wenn die Borrelieninfektion verpasst werden kann, ist das Risiko einer schweren Erkrankung doch relativ gering.</p><p>4. Für die Frühsommer-Meningoenzephalitis besteht bereits eine Meldepflicht. Die technischen Möglichkeiten zur Überwachung der Häufigkeit der Borreliose durch ein Meldesystem mit Meldepflicht von Laboratorien und Ärzten sind jedoch weltweit nicht befriedigend. Auch eine Revision der Meldekriterien für Borreliose in der Schweiz im Jahr 1999 erbrachte keine befriedigenden Resultate. Seit 2003 besteht darum keine Meldepflicht mehr. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht im Kontakt mit internationalen Partnern zur Erarbeitung möglicher Lösungsvarianten. Ein zuverlässiges Meldesystem für Borreliose würde allenfalls genauere Angaben über die Häufigkeit der Borreliose in der Schweiz liefern. Zum Wissen um die Verbreitung von befallenen Zecken würde es aber wenig beitragen, zumal schon jetzt Zecken in der ganzen Schweiz befallen sind.</p><p>5. Für die Prävention zeckenübertragener Krankheiten besteht bereits ein breites Angebot: die Website des BAG (www.bag.admin.ch/infekt), Broschüren verschiedener Partner, insbesondere der Universität Neuenburg, und interessierter Kreise, z. B. des Schweizerischen Versicherungsverbands. Die Empfehlungen und Karten des BAG entsprechen dem Stand des aktuellen Wissens und werden laufend aufdatiert. Die Ärzteschaft wird auch durch das BAG mittels Fachartikel informiert. Während das BAG die Impfung von Risikogruppen gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis empfiehlt, gibt es gegen Borrelien noch keine Impfung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie unterstützt der Bund Forschungsanstrengungen zur Diagnostik und Behandlung von Krankheiten, welche durch Zecken übertragen werden (z. B. Borreliose)?</p><p>2. Wie gedenkt er die Ursachen und Verbreitung der von Zecken übertragenen Krankheiten in der Schweiz wissenschaftlich untersuchen zu lassen?</p><p>3. Wie ist die hohe Quote der nicht oder spät erkannten Borreliose-Erkrankungen zu erklären?</p><p>4. Ist er bereit, eine Meldepflicht für Borreliose und weitere durch Zecken übertragene Krankheiten einzuführen?</p><p>5. Welche präventiven Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?</p>
    • Borreliose. Zunahme der Erkrankungen

Back to List