Mehr Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern
- ShortId
-
05.3317
- Id
-
20053317
- Updated
-
25.06.2025 00:15
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern
- AdditionalIndexing
-
48;Zweiradfahrzeug;Führerschein;Motorradfahrer/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall
- 1
-
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L06K180102010104, Motorradfahrer/in
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L04K18020401, Führerschein
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf den 1. April 2003 führte der Bundesrat bei den Motorrädern neue Ausweiskategorien ein. Zielsetzung war eine Angleichung an die EU-Normen sowie eine Senkung der Unfallzahlen. In der Zwischenzeit musste festgestellt werden, dass die Unfälle bei den Motorradfahrern stark angestiegen sind. Ursache ist u. a., dass nach zwei Jahren mit dem Ausweis der Kategorie "A beschränkt" ohne Prüfung und mithin ohne weitere Kontrolle der Fahrfähigkeiten ein Motorrad der Kategorie "A unbeschränkt" gefahren werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass schwere Motorräder heute oftmals weit über 100 PS, teilweise bis zu 170 PS, aufweisen. Fahrer ohne hinreichende Ausbildung und Praxis sind überfordert, derartige Kräfte zu beherrschen.</p><p>Andererseits liegt die Unfallzunahme auch darin, dass man ab dem 25. Altersjahr nach dem Erwerb des Lernfahrausweises direkt berechtigt ist, ohne irgendwelche Vorschulung und Praxis während vier Monaten bis zum Absolvieren der verlangten zwölf Fahrstunden Motorräder aller Kategorien zu fahren. Aufgrund dieser Sachverhalte und der aktuellen Unfallsituation besteht Handlungsbedarf.</p>
- <p>Der Bundesrat will auch für die Motorradfahrenden mehr Sicherheit. Er ist daher wie der Postulant über den Anstieg der Unfälle mit einigen Motorradkategorien besorgt. Die Ursachen für diese Zunahme sind aber noch nicht mit hinreichender Sicherheit bekannt.</p><p>Die neuen Führerausweiskategorien entsprechen jenen der Europäischen Union und können seit dem 1. April 2003 erworben werden. Selbst wer kurz nach diesem Datum die beschränkte Kategorie A erhielt, konnte - wegen der vorgeschriebenen zweijährigen klaglosen Fahrpraxis - frühestens ab April 2005 die unbeschränkte Kategorie A besitzen. Die Unfallzahlen für 2003 und 2004 sind somit in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig, für 2005 liegen sie noch nicht vor.</p><p>Hingegen können seit dem 1. April 2003 über 25-Jährige Lernfahrten auf einem Motorrad mit unbeschränkter Motorleistung durchführen und so die unbeschränkte Kategorie A erwerben (Direkteinstieg). Ob es sich bei den Unfallopfern aber tatsächlich um Direkteinsteigende handelt, kann gestützt auf die Unfallstatistik nicht beurteilt werden, weil seit dem 1. April 2003 allenfalls vorerworbene Motorradkategorien auf dem Führerausweis nicht mehr ersichtlich sind. Das Astra untersucht daher zusammen mit dem Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die Unfallursachen bei den Direkteinsteigenden. Die Ergebnisse der Auswertung werden dem FVS zudem als Grundlage für eine Sensibilisierungskampagne dienen, die im Frühjahr 2006 (neue Motorradsaison) starten soll.</p><p>Zu den Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Verbesserte Ausbildung</p><p>Die Fahrausbildung in der Schweiz ist bereits auf einem hohen Niveau. Der Bundesrat befürwortet aber selbstverständlich Massnahmen, die zu einer weiteren Optimierung beitragen können. Bei der Einführung der neuen Ausweiskategorien für Motorräder wurde bereits die Dauer der praktischen Grundschulung von acht auf zwölf Stunden erhöht. Die zusätzlichen vier Stunden dienen dazu, die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit den höheren Geschwindigkeiten vertraut zu machen und die Verwendung auf Ausserorts- und Autobahnstrecken zu schulen. Handlungsbedarf besteht hingegen beim Verkehrskundeunterricht. Dieser findet heute vorwiegend als Gruppenunterricht im Theorielokal statt. Sein Ziel ist aber erst erreicht, wenn die Auszubildenden das vermittelte Wissen im Strassenverkehr auch anwenden. Um dies besser erreichen zu können, soll diese Unterrichtsform überprüft werden.</p><p>2. Einheitliche Prüfungsanforderungen</p><p>Die Prüfungsanforderungen sind in der Verkehrszulassungsverordnung bereits einheitlich geregelt. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) hat zudem Richtlinien erlassen. Damit wird interkantonal eine weitere Vereinheitlichung angestrebt. Die ASA beabsichtigt ausserdem, ein Qualitätssicherungssystem für Führerprüfungen einzuführen.</p><p>3. Technische Verbesserung der Motorräder</p><p>Die Schweiz hat nur einen kleinen Handlungsspielraum, um technische Verbesserungen bei den Motorrädern zu erreichen. Jede Massnahme (z. B. der obligatorische Einbau von ABS-Systemen oder das Festlegen einer Leistungshöchstgrenze) würde von den Herstellerländern als dem WTO-Abkommen (SR 0.632.20) widersprechendes Handelshemmnis ausgelegt. Zudem sind die vom Postulanten erwähnten Motorleistungen nicht a priori unbeherrschbar, und auch mit leistungsschwächeren Motorrädern werden schwere Unfälle verursacht. Ausschlaggebend ist vielmehr eine defensive und vorausschauende Fahrweise. Deshalb führen eine Verbesserung der Ausbildung und die vermehrte Sensibilisierung der Motorradfahrenden für die damit verbundenen Gefahren eher zum Ziel.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat in Bezug auf die Forderung nach einer verbesserten Ausbildung (Ziffer 1) anzunehmen, im Übrigen (Ziffern 2 und 3) aber abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusätzliche Massnahmen betreffend erhöhter Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern zu prüfen, wobei insbesondere eine verbesserte Ausbildung, einheitliche Prüfungsanforderungen und technische Verbesserungen der Motorräder in Erwägung zu ziehen sind.</p>
- Mehr Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auf den 1. April 2003 führte der Bundesrat bei den Motorrädern neue Ausweiskategorien ein. Zielsetzung war eine Angleichung an die EU-Normen sowie eine Senkung der Unfallzahlen. In der Zwischenzeit musste festgestellt werden, dass die Unfälle bei den Motorradfahrern stark angestiegen sind. Ursache ist u. a., dass nach zwei Jahren mit dem Ausweis der Kategorie "A beschränkt" ohne Prüfung und mithin ohne weitere Kontrolle der Fahrfähigkeiten ein Motorrad der Kategorie "A unbeschränkt" gefahren werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass schwere Motorräder heute oftmals weit über 100 PS, teilweise bis zu 170 PS, aufweisen. Fahrer ohne hinreichende Ausbildung und Praxis sind überfordert, derartige Kräfte zu beherrschen.</p><p>Andererseits liegt die Unfallzunahme auch darin, dass man ab dem 25. Altersjahr nach dem Erwerb des Lernfahrausweises direkt berechtigt ist, ohne irgendwelche Vorschulung und Praxis während vier Monaten bis zum Absolvieren der verlangten zwölf Fahrstunden Motorräder aller Kategorien zu fahren. Aufgrund dieser Sachverhalte und der aktuellen Unfallsituation besteht Handlungsbedarf.</p>
- <p>Der Bundesrat will auch für die Motorradfahrenden mehr Sicherheit. Er ist daher wie der Postulant über den Anstieg der Unfälle mit einigen Motorradkategorien besorgt. Die Ursachen für diese Zunahme sind aber noch nicht mit hinreichender Sicherheit bekannt.</p><p>Die neuen Führerausweiskategorien entsprechen jenen der Europäischen Union und können seit dem 1. April 2003 erworben werden. Selbst wer kurz nach diesem Datum die beschränkte Kategorie A erhielt, konnte - wegen der vorgeschriebenen zweijährigen klaglosen Fahrpraxis - frühestens ab April 2005 die unbeschränkte Kategorie A besitzen. Die Unfallzahlen für 2003 und 2004 sind somit in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig, für 2005 liegen sie noch nicht vor.</p><p>Hingegen können seit dem 1. April 2003 über 25-Jährige Lernfahrten auf einem Motorrad mit unbeschränkter Motorleistung durchführen und so die unbeschränkte Kategorie A erwerben (Direkteinstieg). Ob es sich bei den Unfallopfern aber tatsächlich um Direkteinsteigende handelt, kann gestützt auf die Unfallstatistik nicht beurteilt werden, weil seit dem 1. April 2003 allenfalls vorerworbene Motorradkategorien auf dem Führerausweis nicht mehr ersichtlich sind. Das Astra untersucht daher zusammen mit dem Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die Unfallursachen bei den Direkteinsteigenden. Die Ergebnisse der Auswertung werden dem FVS zudem als Grundlage für eine Sensibilisierungskampagne dienen, die im Frühjahr 2006 (neue Motorradsaison) starten soll.</p><p>Zu den Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Verbesserte Ausbildung</p><p>Die Fahrausbildung in der Schweiz ist bereits auf einem hohen Niveau. Der Bundesrat befürwortet aber selbstverständlich Massnahmen, die zu einer weiteren Optimierung beitragen können. Bei der Einführung der neuen Ausweiskategorien für Motorräder wurde bereits die Dauer der praktischen Grundschulung von acht auf zwölf Stunden erhöht. Die zusätzlichen vier Stunden dienen dazu, die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit den höheren Geschwindigkeiten vertraut zu machen und die Verwendung auf Ausserorts- und Autobahnstrecken zu schulen. Handlungsbedarf besteht hingegen beim Verkehrskundeunterricht. Dieser findet heute vorwiegend als Gruppenunterricht im Theorielokal statt. Sein Ziel ist aber erst erreicht, wenn die Auszubildenden das vermittelte Wissen im Strassenverkehr auch anwenden. Um dies besser erreichen zu können, soll diese Unterrichtsform überprüft werden.</p><p>2. Einheitliche Prüfungsanforderungen</p><p>Die Prüfungsanforderungen sind in der Verkehrszulassungsverordnung bereits einheitlich geregelt. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) hat zudem Richtlinien erlassen. Damit wird interkantonal eine weitere Vereinheitlichung angestrebt. Die ASA beabsichtigt ausserdem, ein Qualitätssicherungssystem für Führerprüfungen einzuführen.</p><p>3. Technische Verbesserung der Motorräder</p><p>Die Schweiz hat nur einen kleinen Handlungsspielraum, um technische Verbesserungen bei den Motorrädern zu erreichen. Jede Massnahme (z. B. der obligatorische Einbau von ABS-Systemen oder das Festlegen einer Leistungshöchstgrenze) würde von den Herstellerländern als dem WTO-Abkommen (SR 0.632.20) widersprechendes Handelshemmnis ausgelegt. Zudem sind die vom Postulanten erwähnten Motorleistungen nicht a priori unbeherrschbar, und auch mit leistungsschwächeren Motorrädern werden schwere Unfälle verursacht. Ausschlaggebend ist vielmehr eine defensive und vorausschauende Fahrweise. Deshalb führen eine Verbesserung der Ausbildung und die vermehrte Sensibilisierung der Motorradfahrenden für die damit verbundenen Gefahren eher zum Ziel.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat in Bezug auf die Forderung nach einer verbesserten Ausbildung (Ziffer 1) anzunehmen, im Übrigen (Ziffern 2 und 3) aber abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusätzliche Massnahmen betreffend erhöhter Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern zu prüfen, wobei insbesondere eine verbesserte Ausbildung, einheitliche Prüfungsanforderungen und technische Verbesserungen der Motorräder in Erwägung zu ziehen sind.</p>
- Mehr Verkehrssicherheit bei Motorradfahrern
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