Mehr finanzielle Planungssicherheit für die Armee
- ShortId
-
05.3318
- Id
-
20053318
- Updated
-
28.07.2023 09:50
- Language
-
de
- Title
-
Mehr finanzielle Planungssicherheit für die Armee
- AdditionalIndexing
-
09;Finanzplanung;Aufstellung des Haushaltsplans;Verteidigungsausgaben
- 1
-
- L04K04020109, Verteidigungsausgaben
- L04K11080104, Finanzplanung
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2003 hat das Schweizervolk mit einem Ja-Anteil von über 75 Prozent einer Einführung der "Armee XXI" zugestimmt. Zum Zeitpunkt dieses Entscheides wurden die Folgekosten mit jährlich 4,3 Milliarden Franken angegeben. Bei der Bemessung dieser Summe wurde die Umsetzung des Armeeleitbildes XXI als Zielvorgabe definiert. Gemäss aktuellem Stand der Finanzplanung betragen die jährlichen Ausgaben im Verteidigungsbereich bis zum Jahr 2008 im Durchschnitt noch 3,8 Milliarden Franken.</p><p>Insbesondere bei der Rüstung hat die Armee einen Nachholbedarf. Dies deshalb, weil als Folge der Sparmassnahmen der Anteil der Betriebsausgaben im Verteidigungsbereich zugenommen hat, während die Rüstungsausgaben gesunken sind.</p><p>Die finanzielle Planungssicherheit im Bereich der Rüstung ist für die Zukunft der Armee wichtig. Insbesondere im Rüstungsbereich muss die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Parlament frühzeitig beginnen, generell intensiviert werden und mehr Verbindlichkeit erlangen.</p><p>Dies kann erreicht werden durch eine frühzeitige parlamentarische Diskussion über das Rüstungsprogramm zu Beginn der Legislatur. Auf diese Weise wird die Rüstungsbeschaffung optimiert, unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden, und die Umsetzung der "Armee XXI" zielgerichtet angegangen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die vertiefte Diskussion über mögliche Wege zur kurz- oder mittelfristigen Erhöhung der Planungssicherheit für die Streitkräfte-Entwicklungsplanung.</p><p>Die heute unzureichende Abstimmung zwischen langfristiger Planung und kurzfristiger politischer Entscheidfindung zu Rüstungsvorhaben führt zu einer erheblich verringerten Planungssicherheit und zu einem Mehraufwand. Mit der Einführung von Rahmenkrediten, wie sie zum Teil in anderen Departementen angewendet werden, könnte die Planungssicherheit erhöht werden.</p><p>Zurzeit prüft das VBS ein mögliches Vorgehen und klärt die Konsequenzen ab. Dieses beinhaltet als ersten möglichen Schritt einen Wechsel zu einer Zweijahres-Rüstungsbotschaft. Basierend auf den Erfahrungen mit einer Zweijahres-Rüstungsbotschaft und nach Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes ist dann über das weitere Vorgehen zu befinden. Das VBS wird dem Bundesrat die Resultate der erwähnten Abklärungen zur gegebenen Zeit unterbreiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat einen Entscheid fällen. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass Lösungen in Richtung des Anliegens der Motion gesucht werden. Insofern ist das Anliegen des Motionärs in Prüfung.</p><p>Sollte der Nationalrat die Motion annehmen, wird der Bundesrat im Ständerat die Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch Anpassung der erforderlichen Rechtsgrundlagen zu veranlassen, dass inskünftig zu Beginn einer jeden Legislaturperiode dem Parlament das militärische Rüstungsprogramm für die Dauer von vier Jahren mitsamt dem erforderlichen Zahlungsrahmen zur Kenntnisnahme und zum Grundsatzentscheid vorgelegt wird.</p>
- Mehr finanzielle Planungssicherheit für die Armee
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2003 hat das Schweizervolk mit einem Ja-Anteil von über 75 Prozent einer Einführung der "Armee XXI" zugestimmt. Zum Zeitpunkt dieses Entscheides wurden die Folgekosten mit jährlich 4,3 Milliarden Franken angegeben. Bei der Bemessung dieser Summe wurde die Umsetzung des Armeeleitbildes XXI als Zielvorgabe definiert. Gemäss aktuellem Stand der Finanzplanung betragen die jährlichen Ausgaben im Verteidigungsbereich bis zum Jahr 2008 im Durchschnitt noch 3,8 Milliarden Franken.</p><p>Insbesondere bei der Rüstung hat die Armee einen Nachholbedarf. Dies deshalb, weil als Folge der Sparmassnahmen der Anteil der Betriebsausgaben im Verteidigungsbereich zugenommen hat, während die Rüstungsausgaben gesunken sind.</p><p>Die finanzielle Planungssicherheit im Bereich der Rüstung ist für die Zukunft der Armee wichtig. Insbesondere im Rüstungsbereich muss die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Parlament frühzeitig beginnen, generell intensiviert werden und mehr Verbindlichkeit erlangen.</p><p>Dies kann erreicht werden durch eine frühzeitige parlamentarische Diskussion über das Rüstungsprogramm zu Beginn der Legislatur. Auf diese Weise wird die Rüstungsbeschaffung optimiert, unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden, und die Umsetzung der "Armee XXI" zielgerichtet angegangen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die vertiefte Diskussion über mögliche Wege zur kurz- oder mittelfristigen Erhöhung der Planungssicherheit für die Streitkräfte-Entwicklungsplanung.</p><p>Die heute unzureichende Abstimmung zwischen langfristiger Planung und kurzfristiger politischer Entscheidfindung zu Rüstungsvorhaben führt zu einer erheblich verringerten Planungssicherheit und zu einem Mehraufwand. Mit der Einführung von Rahmenkrediten, wie sie zum Teil in anderen Departementen angewendet werden, könnte die Planungssicherheit erhöht werden.</p><p>Zurzeit prüft das VBS ein mögliches Vorgehen und klärt die Konsequenzen ab. Dieses beinhaltet als ersten möglichen Schritt einen Wechsel zu einer Zweijahres-Rüstungsbotschaft. Basierend auf den Erfahrungen mit einer Zweijahres-Rüstungsbotschaft und nach Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes ist dann über das weitere Vorgehen zu befinden. Das VBS wird dem Bundesrat die Resultate der erwähnten Abklärungen zur gegebenen Zeit unterbreiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat einen Entscheid fällen. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass Lösungen in Richtung des Anliegens der Motion gesucht werden. Insofern ist das Anliegen des Motionärs in Prüfung.</p><p>Sollte der Nationalrat die Motion annehmen, wird der Bundesrat im Ständerat die Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch Anpassung der erforderlichen Rechtsgrundlagen zu veranlassen, dass inskünftig zu Beginn einer jeden Legislaturperiode dem Parlament das militärische Rüstungsprogramm für die Dauer von vier Jahren mitsamt dem erforderlichen Zahlungsrahmen zur Kenntnisnahme und zum Grundsatzentscheid vorgelegt wird.</p>
- Mehr finanzielle Planungssicherheit für die Armee
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