Quellensteuer
- ShortId
-
05.3330
- Id
-
20053330
- Updated
-
28.07.2023 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Quellensteuer
- AdditionalIndexing
-
24;Glücksspiel;Bericht;Quellensteuer;Steuer natürlicher Personen
- 1
-
- L04K11070208, Quellensteuer
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L05K0101010601, Glücksspiel
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz überweisen die Steuerzahlenden die geschuldeten Einkommensteuern grundsätzlich vollumfänglich direkt an ihre Steuerbehörde. Eine Lohnabzugssteuer, wie sie im Ausland üblich ist, kennen wir grundsätzlich nicht. Die schweizerische Steuerbezugsordnung hat eine lange Tradition und beruht auf unserem sehr föderalistisch ausgestalteten Steuersystem.</p><p>Die im DBG und StHG sowie in den kantonalen Steuergesetzen vorgesehene Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen ist die grosse Ausnahme. Sie muss von den Arbeitgebern abgezogen werden, welche dafür eine Bezugsprovision erhalten. Der Quellenbesteuerung unterliegen grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung.</p><p>Übersteigt das Bruttoeinkommen des an der Quelle besteuerten Arbeitnehmers 120'000 Franken pro Jahr, so erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Ebenso werden übrige Einkünfte der steuerpflichtigen Person, wie z.B. Vermögenserträge, im ordentlichen Verfahren veranlagt und die Steuern entsprechend bezogen.</p><p>Die Vor- und Nachteile einer Besteuerung der Lohneinkommen an der Quelle sind bekannt. Daher erübrigt sich die Erarbeitung eines Berichtes:</p><p>Nachteilig wäre eine solche Quellensteuer in erster Linie für die Wirtschaft. Der zusätzliche administrative Aufwand wäre für alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, beträchtlich. Gleiches gilt für die Steuerzahlenden und für die Verwaltung namentlich in Fällen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz nicht im selben Kanton sind. Hinzu kommt, dass für übrige Einkünfte und für das Vermögen so oder so jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuführen wären.</p><p>Vorteilhaft wäre eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos, wobei anzumerken ist, dass die Verluste für den Fiskus in diesem Bereich sehr klein sind und ebenso bei einer Quellenbesteuerung vorkommen könnten. Auch für Steuerzahlende, welche im gleichen Kanton arbeiten und wohnen, und die kaum übrige Einkünfte haben, könnte eine Lohnabzugssteuer als vorteilhaft empfunden werden.</p><p>Wegen der ausgeprägt föderalistischen Steuerordnung in der Schweiz kann ein Vergleich mit dem Ausland immer nur sehr beschränkt aussagekräftig sein. Auch Aussagen über Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt und auf den Konsum sind schwierig zu machen. Feststehen dürfte, dass bei der Einführung einer generellen Lohnabzugssteuer speziell in der Übergangsphase für Steuerzahlende, Arbeitgeber und Verwaltung verschiedene Probleme zu meistern wären. Heikel wäre die Situation namentlich für Steuerzahlende, die mit ihren Zahlungen an den Fiskus notorisch im Rückstand sind.</p><p>Die Einführung einer generellen Quellensteuer auf Lohneinkünften dürfte kaum Auswirkungen auf den Steuerbetrug haben. In diesem Bereich ist das Betrugspotential vergleichsweise gering.</p><p>Für Lotteriegewinne sieht die in Ausarbeitung befindliche Botschaft zur Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung sowie zur Vereinfachung der Steuerverfahren ("Entrümpelungsgesetz") eine Quellenbesteuerung vor.</p><p>Der Bundesrat hat Anfang 2005 seine Absicht bekundet, grundlegende langfristige Reformen des Steuersystems anzugehen und verschiedene Reformoptionen zu untersuchen. Auf der Basis dieser Untersuchungen ist in einem nachfolgenden Schritt auch die Möglichkeit der Einführung alternativer Bezugssysteme wie etwa einer Quellensteuer zu prüfen.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass sich die Erarbeitung eines speziellen Berichts zur Frage der generellen Einführung einer Quellensteuer für Lohneinkünfte erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Parlament einen Bericht über die Einführung einer Quellensteuer für natürliche Personen (mit drei Besteuerungsstufen) sowie für Lotterie- und Wettgewinne zu unterbreiten.</p><p>Der Bericht soll die Vor- und Nachteile dieses Besteuerungssystems im europäischen Vergleich, die Auswirkungen auf den Steuerbetrug, auf die öffentlichen Haushalte und auf den inländischen Konsum darlegen.</p><p>Er soll ausserdem darstellen, wie sich ein solcher Systemwechsel auf die unterschiedliche Steuerbelastung auf kantonaler und kommunaler Ebene auswirken würde.</p>
- Quellensteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz überweisen die Steuerzahlenden die geschuldeten Einkommensteuern grundsätzlich vollumfänglich direkt an ihre Steuerbehörde. Eine Lohnabzugssteuer, wie sie im Ausland üblich ist, kennen wir grundsätzlich nicht. Die schweizerische Steuerbezugsordnung hat eine lange Tradition und beruht auf unserem sehr föderalistisch ausgestalteten Steuersystem.</p><p>Die im DBG und StHG sowie in den kantonalen Steuergesetzen vorgesehene Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen ist die grosse Ausnahme. Sie muss von den Arbeitgebern abgezogen werden, welche dafür eine Bezugsprovision erhalten. Der Quellenbesteuerung unterliegen grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung.</p><p>Übersteigt das Bruttoeinkommen des an der Quelle besteuerten Arbeitnehmers 120'000 Franken pro Jahr, so erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Ebenso werden übrige Einkünfte der steuerpflichtigen Person, wie z.B. Vermögenserträge, im ordentlichen Verfahren veranlagt und die Steuern entsprechend bezogen.</p><p>Die Vor- und Nachteile einer Besteuerung der Lohneinkommen an der Quelle sind bekannt. Daher erübrigt sich die Erarbeitung eines Berichtes:</p><p>Nachteilig wäre eine solche Quellensteuer in erster Linie für die Wirtschaft. Der zusätzliche administrative Aufwand wäre für alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, beträchtlich. Gleiches gilt für die Steuerzahlenden und für die Verwaltung namentlich in Fällen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz nicht im selben Kanton sind. Hinzu kommt, dass für übrige Einkünfte und für das Vermögen so oder so jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuführen wären.</p><p>Vorteilhaft wäre eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos, wobei anzumerken ist, dass die Verluste für den Fiskus in diesem Bereich sehr klein sind und ebenso bei einer Quellenbesteuerung vorkommen könnten. Auch für Steuerzahlende, welche im gleichen Kanton arbeiten und wohnen, und die kaum übrige Einkünfte haben, könnte eine Lohnabzugssteuer als vorteilhaft empfunden werden.</p><p>Wegen der ausgeprägt föderalistischen Steuerordnung in der Schweiz kann ein Vergleich mit dem Ausland immer nur sehr beschränkt aussagekräftig sein. Auch Aussagen über Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt und auf den Konsum sind schwierig zu machen. Feststehen dürfte, dass bei der Einführung einer generellen Lohnabzugssteuer speziell in der Übergangsphase für Steuerzahlende, Arbeitgeber und Verwaltung verschiedene Probleme zu meistern wären. Heikel wäre die Situation namentlich für Steuerzahlende, die mit ihren Zahlungen an den Fiskus notorisch im Rückstand sind.</p><p>Die Einführung einer generellen Quellensteuer auf Lohneinkünften dürfte kaum Auswirkungen auf den Steuerbetrug haben. In diesem Bereich ist das Betrugspotential vergleichsweise gering.</p><p>Für Lotteriegewinne sieht die in Ausarbeitung befindliche Botschaft zur Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung sowie zur Vereinfachung der Steuerverfahren ("Entrümpelungsgesetz") eine Quellenbesteuerung vor.</p><p>Der Bundesrat hat Anfang 2005 seine Absicht bekundet, grundlegende langfristige Reformen des Steuersystems anzugehen und verschiedene Reformoptionen zu untersuchen. Auf der Basis dieser Untersuchungen ist in einem nachfolgenden Schritt auch die Möglichkeit der Einführung alternativer Bezugssysteme wie etwa einer Quellensteuer zu prüfen.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass sich die Erarbeitung eines speziellen Berichts zur Frage der generellen Einführung einer Quellensteuer für Lohneinkünfte erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, dem Parlament einen Bericht über die Einführung einer Quellensteuer für natürliche Personen (mit drei Besteuerungsstufen) sowie für Lotterie- und Wettgewinne zu unterbreiten.</p><p>Der Bericht soll die Vor- und Nachteile dieses Besteuerungssystems im europäischen Vergleich, die Auswirkungen auf den Steuerbetrug, auf die öffentlichen Haushalte und auf den inländischen Konsum darlegen.</p><p>Er soll ausserdem darstellen, wie sich ein solcher Systemwechsel auf die unterschiedliche Steuerbelastung auf kantonaler und kommunaler Ebene auswirken würde.</p>
- Quellensteuer
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