Mehr Demokratie in den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Stimmabgabe über Internet
- ShortId
-
05.3333
- Id
-
20053333
- Updated
-
14.11.2025 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Demokratie in den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Stimmabgabe über Internet
- AdditionalIndexing
-
15;Aktionär/in;Aktiengesellschaft;Demokratisierung;Gesellschafterschutz;erleichterte Stimmabgabe
- 1
-
- L06K070303010101, Aktiengesellschaft
- L06K070304010101, Aktionär/in
- L04K08020304, Demokratisierung
- L06K070304010102, Gesellschafterschutz
- L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Aktionärinnen und Aktionäre müssen, wenn sie ihre Stimme abgeben und nicht einen Dritten damit beauftragen wollen, an der Generalversammlung persönlich teilnehmen. Für Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre ist dies häufig nicht möglich, weil sie als Angestellte es sich beispielsweise zeitlich nicht einrichten können oder die Anreise zu lang und die Kosten zu hoch sind.</p><p>Mit der Einführung der Möglichkeit, seine Stimme an Generalversammlungen über Internet abzugeben, würde die Ausübung des Stimmrechtes kostengünstiger und damit die Aktionärsdemokratie substanziell gestärkt. Die Kleinaktionärinnen und -aktionäre könnten auf diese Weise ihren Standpunkt deutlich besser einbringen.</p>
- <p>Zurzeit wird eine umfassende Revision des Aktienrechtes vorbereitet, die sich u. a. auch mit den Fragen der Durchführung der Generalversammlung sowie des Einsatzes neuer Technologien (z. B. Internet) befasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat noch dieses Jahr den Vorentwurf unterbreiten und die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Dieser Vorentwurf wird Vorschläge enthalten, die den Anliegen der Motion entsprechen. Dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens sollte indessen im heutigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden. Aufgrund des aktuellen Standes der Diskussion ist deshalb die Form der Motion zu verbindlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es den Aktionärinnen und Aktionären namentlich von börsenkotierten Gesellschaften ermöglicht, über Internet abzustimmen.</p>
- Mehr Demokratie in den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Stimmabgabe über Internet
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Aktionärinnen und Aktionäre müssen, wenn sie ihre Stimme abgeben und nicht einen Dritten damit beauftragen wollen, an der Generalversammlung persönlich teilnehmen. Für Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre ist dies häufig nicht möglich, weil sie als Angestellte es sich beispielsweise zeitlich nicht einrichten können oder die Anreise zu lang und die Kosten zu hoch sind.</p><p>Mit der Einführung der Möglichkeit, seine Stimme an Generalversammlungen über Internet abzugeben, würde die Ausübung des Stimmrechtes kostengünstiger und damit die Aktionärsdemokratie substanziell gestärkt. Die Kleinaktionärinnen und -aktionäre könnten auf diese Weise ihren Standpunkt deutlich besser einbringen.</p>
- <p>Zurzeit wird eine umfassende Revision des Aktienrechtes vorbereitet, die sich u. a. auch mit den Fragen der Durchführung der Generalversammlung sowie des Einsatzes neuer Technologien (z. B. Internet) befasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat noch dieses Jahr den Vorentwurf unterbreiten und die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Dieser Vorentwurf wird Vorschläge enthalten, die den Anliegen der Motion entsprechen. Dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens sollte indessen im heutigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden. Aufgrund des aktuellen Standes der Diskussion ist deshalb die Form der Motion zu verbindlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es den Aktionärinnen und Aktionären namentlich von börsenkotierten Gesellschaften ermöglicht, über Internet abzustimmen.</p>
- Mehr Demokratie in den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Stimmabgabe über Internet
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