Berechnung der Entwicklungshilfe

ShortId
05.3340
Id
20053340
Updated
28.07.2023 11:40
Language
de
Title
Berechnung der Entwicklungshilfe
AdditionalIndexing
08;Buchführung;Flüchtlingsbetreuung;Kostenrechnung;Kostenwahrheit;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L04K07030201, Buchführung
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. 1999 hat der Bundesrat die Berechnungspraxis bezüglich der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) geändert, um den jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit besser Rechnung zu tragen: Die APD umfasst nebst friedenserhaltenden Massnahmen auch Beiträge zugunsten der Menschenrechte (EDA/PAIII und PAIV) und gewisse Beiträge, die von anderen Departementen an internationale Organisationen entrichtet werden, insofern diese den Bestimmungen des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) entsprechen. Die Ausgaben für Flüchtlinge wurden 1999 zum ersten Mal der APD angerechnet: Darunter fallen die Rückkehrhilfe an Flüchtlinge aus Entwicklungsländern (Budget des Bundesamtes für Migration) und die Betreuungskosten von Flüchtlingen aus Entwicklungsländern während ihres ersten Aufenthaltsjahres in der Schweiz. Diese Beiträge entsprachen rund 50 Millionen Franken, das sind 0,01 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE).</p><p>Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit der internationalen APD-Statistiken zu gewährleisten - auf der Grundlage der Bestimmungen des DAC -, hat der Bundesrat 2004 beschlossen, für Friedens-, Sicherheits- und Entschuldungsmassnahmen eine neue Berechnungsmethode anzuwenden. Einerseits umfasst die APD seit 2003 verstärkt friedensfördernde Aktionen der PAIV (mehr als 10 Millionen Franken) sowie die Ausgaben von Swisscoy vor Ort (30 Millionen Franken). Andererseits werden nun alle Entschuldungsoperationen angerechnet, während zuvor nur die für die Zusammenarbeit budgetwirksamen Operationen als APD deklariert wurden. Dabei folgt die Schweiz den Notifikationsbestimmungen, welche die Mehrheit der DAC-Mitgliedsländer bei Umschuldungen und Schuldenerlassen anwendet, die den APD-Ländern im Rahmen des Pariser Klubs gewährt werden (mehr als 40 Millionen Franken 2003 und mehr als 10 Millionen Franken 2004). Insgesamt machen diese Beiträge 5 Prozent der APD für 2003 aus.</p><p>Am 18. Mai 2005 hat der Bundesrat entschieden, ab 2004 die Betreuungskosten für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern während des ersten Aufenthaltsjahres in der Schweiz der APD anzurechnen (und nicht mehr die Kosten für anerkannte Flüchtlinge). Diese neue Berechnungspraxis bedeutet eine Erhöhung der APD für 2004 von 235 Millionen Franken, d. h. 0,04 Prozent des BNE.</p><p>2. Bezüglich Flüchtlingen liegen gegenwärtig erst die Zahlen für 2003 vor. Gemäss diesen Daten haben neun Länder (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Norwegen, Schweden und die Niederlande) bei der Berechnung ihrer APD die Kosten für Asylbewerber ganz oder teilweise berücksichtigt, während fünf Länder (Deutschland, Australien, Kanada, Irland und die Schweiz bis 2003) einzig die Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge der APD angerechnet haben. Fünf Länder (Japan, Luxemburg, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Portugal) haben bisher die Unterstützung an Flüchtlinge auf ihrem Staatsgebiet nicht der APD zugerechnet. Für drei Länder (Spanien, Italien, Neuseeland) liegen keine Informationen vor. Die Höhe der APD in Prozenten des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Länder, welche die Kosten für Asylbewerber einbeziehen, sieht wie folgt aus:</p><p>APD in Prozenten des BNE: 2004, 2010</p><p>Österreich: 0,24; 0,51. Belgien: 0,41; 0,70. Dänemark: 0,84; 0,83. Finnland: 0,35; 0,70. Frankreich: 0,42; 0,61. Griechenland: 0,23; 0,51. Norwegen: 0,87; 1,00. Schweden: 0,77; 1,00. Niederlande: 0,74; 0,80. Schweiz: 0,41; noch nicht festgelegt.</p><p>3. Der Anteil der Kosten für Asylbewerber aus Entwicklungsländern während ihres ersten Aufenthaltsjahres (Zahlen 2003) beläuft sich gemessen an der APD für 2003 für die einzelnen Länder auf: Österreich 6,8 Prozent, Belgien 4,3 Prozent, Dänemark 6,0 Prozent, Finnland 1,9 Prozent, Frankreich 6,1 Prozent, Griechenland 0,9 Prozent, Norwegen 8,6 Prozent, Schweden 7,9 Prozent, Niederlande 4,5 Prozent. Die Daten dieser Länder für 2004 werden erst im Dezember 2005 vorliegen. Im Fall der Schweiz sind es 12 Prozent der APD für 2004.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich stets dafür eingesetzt, dass die APD möglichst genau die Anstrengungen wiedergibt, welche die Geberländer unternehmen, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Empfängerländern zu verbessern.</p><p>In den letzten Jahren hat die Schweiz stets dafür gesorgt, die Glaubwürdigkeit der APD zu bewahren. Sie hat anlässlich von hochrangigen Treffen des DAC verschiedentlich auf das Problem der Vergleichbarkeit hingewiesen, was die im Rahmen der APD angewandte Berechnungsart der Ausgaben für Flüchtlinge in den Geberländern betrifft. Es wurde auf diesem Gebiet kein Konsens gefunden. Die Länder, welche die Kosten für die Asylbewerber bereits einbeziehen, waren nicht bereit, ihre Berechnungspraxis aufzugeben. Zudem ist die Zahl der Länder, welche die Kosten für Flüchtlinge der APD anrechnen, gestiegen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, dieses Jahr seine Praxis der Mehrheit der DAC-Länder anzugleichen.</p><p>5. Das DAC veröffentlicht jährlich die APD-Statistiken der einzelnen OECD-Mitgliedstaaten. Gemäss Entscheid der Bundesratsklausur vom 18. Mai 2005 liegt jedes Jahr die abschliessende Beurteilung über die Höhe der APD beim Bundesrat, bevor sie dem DAC mitgeteilt wird. Die Aufschlüsselung der APD wird im Jahresbericht Deza/Seco aufgeführt. Eine separate Auflistung der APD nach "alter" und "neuer" Berechnung ist nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 18. Mai hat der Bundesrat entschieden, neu auch die im ersten Jahr anfallenden Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Entwicklungsländern zur Entwicklungshilfe hinzuzuzählen. Der Bundesrat hat schon zuvor die Berechnungsweise verändert und Staatsausgaben zur Entwicklungshilfe hinzugezählt, die er früher nicht als Entwicklungshilfe aufgefasst hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ausgaben hat er in den letzten Jahren neu zur Entwicklungshilfe zugerechnet, und wie hoch ist ihr Anteil am Total der neu berechneten Entwicklungshilfe des Jahres 2004?</p><p>2. Welche Geberländer zählen wie die Schweiz die Asylkosten zur Entwicklungshilfe hinzu, und welchen Prozentsatz ihres Bruttoinlandproduktes (BIP) gaben die Länder, die die Asylkosten anrechnen, für die Entwicklungshilfe im Jahre 2004 aus? Welchen Prozentsatz planen diese in Zukunft im Hinblick auf die Erfüllung der Millenniumdevelopmentziele auszugeben?</p><p>3. Welchen Anteil am Total der Entwicklungshilfe machten im Jahre 2004 die Asylausgaben bei den Ländern (inklusive Schweiz) aus, welche die Asylausgaben zur Entwicklungshilfe hinzuzählen?</p><p>4. Mit welchen Argumenten hat sich der Bundesrat früher im Entwicklungsausschuss der OECD gegen die Praxis einiger Geberländer gewandt, die Asylkosten als Entwicklungshilfe zu betrachten? Aus welchen Gründen erachtet er heute die Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als Entwicklungshilfe, und welche Entwicklungswirkung schreibt er ihnen zu?</p><p>5. Ist er bereit, künftig jedes Jahr offen zu legen, welchen Prozentsatz des BIP die Schweiz mit der alten Berechnung und welchen sie mit der neuen Berechnung für Entwicklungshilfe ausgibt, wie das die beratende Kommission des Bundesrates für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit (Kommission Fasel) verlangt?</p>
  • Berechnung der Entwicklungshilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. 1999 hat der Bundesrat die Berechnungspraxis bezüglich der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) geändert, um den jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit besser Rechnung zu tragen: Die APD umfasst nebst friedenserhaltenden Massnahmen auch Beiträge zugunsten der Menschenrechte (EDA/PAIII und PAIV) und gewisse Beiträge, die von anderen Departementen an internationale Organisationen entrichtet werden, insofern diese den Bestimmungen des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) entsprechen. Die Ausgaben für Flüchtlinge wurden 1999 zum ersten Mal der APD angerechnet: Darunter fallen die Rückkehrhilfe an Flüchtlinge aus Entwicklungsländern (Budget des Bundesamtes für Migration) und die Betreuungskosten von Flüchtlingen aus Entwicklungsländern während ihres ersten Aufenthaltsjahres in der Schweiz. Diese Beiträge entsprachen rund 50 Millionen Franken, das sind 0,01 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE).</p><p>Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit der internationalen APD-Statistiken zu gewährleisten - auf der Grundlage der Bestimmungen des DAC -, hat der Bundesrat 2004 beschlossen, für Friedens-, Sicherheits- und Entschuldungsmassnahmen eine neue Berechnungsmethode anzuwenden. Einerseits umfasst die APD seit 2003 verstärkt friedensfördernde Aktionen der PAIV (mehr als 10 Millionen Franken) sowie die Ausgaben von Swisscoy vor Ort (30 Millionen Franken). Andererseits werden nun alle Entschuldungsoperationen angerechnet, während zuvor nur die für die Zusammenarbeit budgetwirksamen Operationen als APD deklariert wurden. Dabei folgt die Schweiz den Notifikationsbestimmungen, welche die Mehrheit der DAC-Mitgliedsländer bei Umschuldungen und Schuldenerlassen anwendet, die den APD-Ländern im Rahmen des Pariser Klubs gewährt werden (mehr als 40 Millionen Franken 2003 und mehr als 10 Millionen Franken 2004). Insgesamt machen diese Beiträge 5 Prozent der APD für 2003 aus.</p><p>Am 18. Mai 2005 hat der Bundesrat entschieden, ab 2004 die Betreuungskosten für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern während des ersten Aufenthaltsjahres in der Schweiz der APD anzurechnen (und nicht mehr die Kosten für anerkannte Flüchtlinge). Diese neue Berechnungspraxis bedeutet eine Erhöhung der APD für 2004 von 235 Millionen Franken, d. h. 0,04 Prozent des BNE.</p><p>2. Bezüglich Flüchtlingen liegen gegenwärtig erst die Zahlen für 2003 vor. Gemäss diesen Daten haben neun Länder (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Norwegen, Schweden und die Niederlande) bei der Berechnung ihrer APD die Kosten für Asylbewerber ganz oder teilweise berücksichtigt, während fünf Länder (Deutschland, Australien, Kanada, Irland und die Schweiz bis 2003) einzig die Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge der APD angerechnet haben. Fünf Länder (Japan, Luxemburg, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Portugal) haben bisher die Unterstützung an Flüchtlinge auf ihrem Staatsgebiet nicht der APD zugerechnet. Für drei Länder (Spanien, Italien, Neuseeland) liegen keine Informationen vor. Die Höhe der APD in Prozenten des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Länder, welche die Kosten für Asylbewerber einbeziehen, sieht wie folgt aus:</p><p>APD in Prozenten des BNE: 2004, 2010</p><p>Österreich: 0,24; 0,51. Belgien: 0,41; 0,70. Dänemark: 0,84; 0,83. Finnland: 0,35; 0,70. Frankreich: 0,42; 0,61. Griechenland: 0,23; 0,51. Norwegen: 0,87; 1,00. Schweden: 0,77; 1,00. Niederlande: 0,74; 0,80. Schweiz: 0,41; noch nicht festgelegt.</p><p>3. Der Anteil der Kosten für Asylbewerber aus Entwicklungsländern während ihres ersten Aufenthaltsjahres (Zahlen 2003) beläuft sich gemessen an der APD für 2003 für die einzelnen Länder auf: Österreich 6,8 Prozent, Belgien 4,3 Prozent, Dänemark 6,0 Prozent, Finnland 1,9 Prozent, Frankreich 6,1 Prozent, Griechenland 0,9 Prozent, Norwegen 8,6 Prozent, Schweden 7,9 Prozent, Niederlande 4,5 Prozent. Die Daten dieser Länder für 2004 werden erst im Dezember 2005 vorliegen. Im Fall der Schweiz sind es 12 Prozent der APD für 2004.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich stets dafür eingesetzt, dass die APD möglichst genau die Anstrengungen wiedergibt, welche die Geberländer unternehmen, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Empfängerländern zu verbessern.</p><p>In den letzten Jahren hat die Schweiz stets dafür gesorgt, die Glaubwürdigkeit der APD zu bewahren. Sie hat anlässlich von hochrangigen Treffen des DAC verschiedentlich auf das Problem der Vergleichbarkeit hingewiesen, was die im Rahmen der APD angewandte Berechnungsart der Ausgaben für Flüchtlinge in den Geberländern betrifft. Es wurde auf diesem Gebiet kein Konsens gefunden. Die Länder, welche die Kosten für die Asylbewerber bereits einbeziehen, waren nicht bereit, ihre Berechnungspraxis aufzugeben. Zudem ist die Zahl der Länder, welche die Kosten für Flüchtlinge der APD anrechnen, gestiegen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, dieses Jahr seine Praxis der Mehrheit der DAC-Länder anzugleichen.</p><p>5. Das DAC veröffentlicht jährlich die APD-Statistiken der einzelnen OECD-Mitgliedstaaten. Gemäss Entscheid der Bundesratsklausur vom 18. Mai 2005 liegt jedes Jahr die abschliessende Beurteilung über die Höhe der APD beim Bundesrat, bevor sie dem DAC mitgeteilt wird. Die Aufschlüsselung der APD wird im Jahresbericht Deza/Seco aufgeführt. Eine separate Auflistung der APD nach "alter" und "neuer" Berechnung ist nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 18. Mai hat der Bundesrat entschieden, neu auch die im ersten Jahr anfallenden Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Entwicklungsländern zur Entwicklungshilfe hinzuzuzählen. Der Bundesrat hat schon zuvor die Berechnungsweise verändert und Staatsausgaben zur Entwicklungshilfe hinzugezählt, die er früher nicht als Entwicklungshilfe aufgefasst hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ausgaben hat er in den letzten Jahren neu zur Entwicklungshilfe zugerechnet, und wie hoch ist ihr Anteil am Total der neu berechneten Entwicklungshilfe des Jahres 2004?</p><p>2. Welche Geberländer zählen wie die Schweiz die Asylkosten zur Entwicklungshilfe hinzu, und welchen Prozentsatz ihres Bruttoinlandproduktes (BIP) gaben die Länder, die die Asylkosten anrechnen, für die Entwicklungshilfe im Jahre 2004 aus? Welchen Prozentsatz planen diese in Zukunft im Hinblick auf die Erfüllung der Millenniumdevelopmentziele auszugeben?</p><p>3. Welchen Anteil am Total der Entwicklungshilfe machten im Jahre 2004 die Asylausgaben bei den Ländern (inklusive Schweiz) aus, welche die Asylausgaben zur Entwicklungshilfe hinzuzählen?</p><p>4. Mit welchen Argumenten hat sich der Bundesrat früher im Entwicklungsausschuss der OECD gegen die Praxis einiger Geberländer gewandt, die Asylkosten als Entwicklungshilfe zu betrachten? Aus welchen Gründen erachtet er heute die Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als Entwicklungshilfe, und welche Entwicklungswirkung schreibt er ihnen zu?</p><p>5. Ist er bereit, künftig jedes Jahr offen zu legen, welchen Prozentsatz des BIP die Schweiz mit der alten Berechnung und welchen sie mit der neuen Berechnung für Entwicklungshilfe ausgibt, wie das die beratende Kommission des Bundesrates für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit (Kommission Fasel) verlangt?</p>
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