Asylpolitik gegenüber den Flüchtlingen aus Darfur

ShortId
05.3341
Id
20053341
Updated
14.11.2025 07:26
Language
de
Title
Asylpolitik gegenüber den Flüchtlingen aus Darfur
AdditionalIndexing
2811;Bürgerkrieg;politische Gewalt;Asylbewerber/in;Asylverfahren;Sudan
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K03040408, Sudan
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L03K040301, politische Gewalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Angaben von Amnesty International gab es im 2004 auf 184 Asylgesuche von Menschen aus Sudan, davon ein Grossteil aus Darfur, mindestens 36 Nichteintretensentscheide und 23 ablehnende Entscheide. Als Gründe dafür werden das Fehlen gültiger Reisedokumente genannt und die angebliche Aussicht, woanders aufgenommen zu werden. Es ist zumindest überraschend, dass das Fehlen gültiger Reisedokumente als Argument genannt wird, wenn man bedenkt, dass diese Menschen aus einer Region geflüchtet sind, in der die Zentralregierung blutige Unterdrückungskämpfe unterstützt. Ausserdem ist es äusserst unsolidarisch, Flüchtlinge aus Darfur mit der Begründung abzuweisen, dass ihnen woanders Asyl gewährt werden könnte. Flüchtlinge aus Darfur werden mit ihrer Rückführung in den Sudan überdies grossen Gefahren ausgesetzt, ganz besonders, wenn man die inakzeptable Haltung der Zentralregierung des Sudans gegenüber den Flüchtlingen bedenkt. Ein Minimum an Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik würde eine offene und koordinierte (mit den anderen westlichen Staaten) Aufnahme der Flüchtlinge nahe legen, denen ohnehin nur selten die Flucht gelingt.</p>
  • <p>1./2. Die Annahme des Interpellanten trifft nicht zu. Im Jahre 2004 ersuchten zwar 184 Personen mit angeblicher Herkunft aus Sudan um Asyl in der Schweiz. Im Rahmen der einzelnen Verfahren zeigte sich aber, dass effektiv nur 107 Personen sudanesischer Herkunft waren. Davon stammten wiederum nur 15 Personen aus Darfur und hielten sich vor ihrer Ausreise in dieser Region auf. In keinem dieser 15 Verfahren wurde ein Nichteintretensentscheid wegen unentschuldbarer Papierlosigkeit nach Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Asylgesetzes getroffen. Sechs Personen wurde Asyl oder die vorläufige Aufnahme gewährt. Bei neun Personen wies das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration; BFM) das Gesuch ab und ordnete gleichzeitig den Vollzug der Wegweisung an, weil eine zumutbare innerstaatliche Wohnsitzalternative ausserhalb Darfurs bestand.</p><p>3. Seit 1995 hat der Bundesrat aufgrund der Zunahme von Schutzsuchenden aus Ex-Jugoslawien sowie aus finanzpolitischen Gründen auf die Aufnahme von Gruppen von Kontingentsflüchtlingen auf Ersuchen des UNHCR hin verzichtet. In der Sommersession 2005 hat der Nationalrat als Zweitrat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Erwägungen bis auf weiteres keine Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen. Im Rahmen der Diskussion über Minderheitsanträge wurde darauf hingewiesen, dass das UNHCR dringend weitere Aufnahmeländer für Kontingentsflüchtlinge suche, so u. a. auch für Personen aus Sudan. Der Rat hat diese Minderheitsanträge klar abgelehnt. Der Bundesrat hat aber im Nationalrat ausdrücklich betont, dass er nicht ausschliesse, im Falle einer zukünftigen Asyl- und Flüchtlingskrise wieder solche Personen aufzunehmen.</p><p>4. Die Situation in Sudan allgemein und in Darfur im Speziellen wird laufend beobachtet und ausgewertet. Jedes Asylgesuch wird sorgfältig und individuell geprüft. Bei glaubhaft geltend gemachten Übergriffen oder begründeter Furcht prüft das BFM, ob eine Person in einem anderen Teil Sudans Schutz finden kann. Ist dies nicht der Fall, wird Asyl gewährt. Sind die Voraussetzungen zur Asylgewährung nicht gegeben, prüft das BFM, ob die Rückkehr abgewiesener asylsuchender Personen in eine Region ausserhalb Darfurs zumutbar ist. Andernfalls wird die Person vorläufig aufgenommen. Eine Rückkehr in die Provinz Darfur erachtet das BFM zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich als unzumutbar.</p><p>In Anbetracht dieser Sachlage besteht kein Anlass, generell auf den Vollzug von Wegweisungen zu verzichten. Der Bundesrat wird auch weiterhin an einer individuellen und differenzierten Praxis festhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass, bedenkt man die dramatische Lage in Darfur, auf viele Asylgesuche von Flüchtlingen aus dieser Region nicht eingetreten wird, oder dass viele solche Asylgesuche abgewiesen werden?</p><p>2. Falls dies zutrifft: Wie kann eine solche Praxis gerechtfertigt werden?</p><p>3. Wäre es nicht angebracht, in Absprache mit den anderen westlichen Ländern, eine koordinierte Aufnahme zu organisieren für Menschen aus dieser Region, die nur deshalb von der Zentralregierung ihres Landes verfolgt werden, weil sie aus ebendieser Region stammen?</p><p>4. Sollte man nicht alle Abschiebungsverfahren gegen diese Personen auf unbestimmte Zeit aussetzen?</p>
  • Asylpolitik gegenüber den Flüchtlingen aus Darfur
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Angaben von Amnesty International gab es im 2004 auf 184 Asylgesuche von Menschen aus Sudan, davon ein Grossteil aus Darfur, mindestens 36 Nichteintretensentscheide und 23 ablehnende Entscheide. Als Gründe dafür werden das Fehlen gültiger Reisedokumente genannt und die angebliche Aussicht, woanders aufgenommen zu werden. Es ist zumindest überraschend, dass das Fehlen gültiger Reisedokumente als Argument genannt wird, wenn man bedenkt, dass diese Menschen aus einer Region geflüchtet sind, in der die Zentralregierung blutige Unterdrückungskämpfe unterstützt. Ausserdem ist es äusserst unsolidarisch, Flüchtlinge aus Darfur mit der Begründung abzuweisen, dass ihnen woanders Asyl gewährt werden könnte. Flüchtlinge aus Darfur werden mit ihrer Rückführung in den Sudan überdies grossen Gefahren ausgesetzt, ganz besonders, wenn man die inakzeptable Haltung der Zentralregierung des Sudans gegenüber den Flüchtlingen bedenkt. Ein Minimum an Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik würde eine offene und koordinierte (mit den anderen westlichen Staaten) Aufnahme der Flüchtlinge nahe legen, denen ohnehin nur selten die Flucht gelingt.</p>
    • <p>1./2. Die Annahme des Interpellanten trifft nicht zu. Im Jahre 2004 ersuchten zwar 184 Personen mit angeblicher Herkunft aus Sudan um Asyl in der Schweiz. Im Rahmen der einzelnen Verfahren zeigte sich aber, dass effektiv nur 107 Personen sudanesischer Herkunft waren. Davon stammten wiederum nur 15 Personen aus Darfur und hielten sich vor ihrer Ausreise in dieser Region auf. In keinem dieser 15 Verfahren wurde ein Nichteintretensentscheid wegen unentschuldbarer Papierlosigkeit nach Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Asylgesetzes getroffen. Sechs Personen wurde Asyl oder die vorläufige Aufnahme gewährt. Bei neun Personen wies das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration; BFM) das Gesuch ab und ordnete gleichzeitig den Vollzug der Wegweisung an, weil eine zumutbare innerstaatliche Wohnsitzalternative ausserhalb Darfurs bestand.</p><p>3. Seit 1995 hat der Bundesrat aufgrund der Zunahme von Schutzsuchenden aus Ex-Jugoslawien sowie aus finanzpolitischen Gründen auf die Aufnahme von Gruppen von Kontingentsflüchtlingen auf Ersuchen des UNHCR hin verzichtet. In der Sommersession 2005 hat der Nationalrat als Zweitrat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 beschlossen, aus finanzpolitischen Erwägungen bis auf weiteres keine Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen. Im Rahmen der Diskussion über Minderheitsanträge wurde darauf hingewiesen, dass das UNHCR dringend weitere Aufnahmeländer für Kontingentsflüchtlinge suche, so u. a. auch für Personen aus Sudan. Der Rat hat diese Minderheitsanträge klar abgelehnt. Der Bundesrat hat aber im Nationalrat ausdrücklich betont, dass er nicht ausschliesse, im Falle einer zukünftigen Asyl- und Flüchtlingskrise wieder solche Personen aufzunehmen.</p><p>4. Die Situation in Sudan allgemein und in Darfur im Speziellen wird laufend beobachtet und ausgewertet. Jedes Asylgesuch wird sorgfältig und individuell geprüft. Bei glaubhaft geltend gemachten Übergriffen oder begründeter Furcht prüft das BFM, ob eine Person in einem anderen Teil Sudans Schutz finden kann. Ist dies nicht der Fall, wird Asyl gewährt. Sind die Voraussetzungen zur Asylgewährung nicht gegeben, prüft das BFM, ob die Rückkehr abgewiesener asylsuchender Personen in eine Region ausserhalb Darfurs zumutbar ist. Andernfalls wird die Person vorläufig aufgenommen. Eine Rückkehr in die Provinz Darfur erachtet das BFM zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich als unzumutbar.</p><p>In Anbetracht dieser Sachlage besteht kein Anlass, generell auf den Vollzug von Wegweisungen zu verzichten. Der Bundesrat wird auch weiterhin an einer individuellen und differenzierten Praxis festhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass, bedenkt man die dramatische Lage in Darfur, auf viele Asylgesuche von Flüchtlingen aus dieser Region nicht eingetreten wird, oder dass viele solche Asylgesuche abgewiesen werden?</p><p>2. Falls dies zutrifft: Wie kann eine solche Praxis gerechtfertigt werden?</p><p>3. Wäre es nicht angebracht, in Absprache mit den anderen westlichen Ländern, eine koordinierte Aufnahme zu organisieren für Menschen aus dieser Region, die nur deshalb von der Zentralregierung ihres Landes verfolgt werden, weil sie aus ebendieser Region stammen?</p><p>4. Sollte man nicht alle Abschiebungsverfahren gegen diese Personen auf unbestimmte Zeit aussetzen?</p>
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