Handytarife. Kostentransparenz bei der Nummernportabilität

ShortId
05.3353
Id
20053353
Updated
28.07.2023 10:13
Language
de
Title
Handytarife. Kostentransparenz bei der Nummernportabilität
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Telefonnummer;Telekommunikationstarif;Kostenwahrheit;Transparenz;Mobiltelefon;Konsumentenschutz
1
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L06K120202010801, Telefonnummer
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unterschiedliche Terminierungsgebühren haben die Konsequenz, dass der Konsument und die Konsumentin sehr unterschiedliche Preise bezahlen müssen, je nachdem, ob Gespräche vom Festnetz und vom Mobilfunknetz in eigene Netze oder fremde Netze stattfinden (on-net oder off-net calls). </p><p>Daher besteht ein erhöhtes Bedürfnis, sowohl für den Festnetz- und den Mobilfunkkunden, zu erfahren, in welches Netz sein oder ihr Gespräch schliesslich terminiert wird. Wer auf ein fremdes Handynetz telefoniert, muss unter Umständen sehr viel höhere Tarife bezahlen. Kundinnen und Kunden können aber wegen der Nummernportabilität nicht erkennen, in welchem Netz und zu welchen Tarifen sie telefonieren. Sie können zwar beim eigenen Operator nachfragen, ob die Nummer, die sie anrufen wollen, zum eigenen Anbieter gehört. Dieses Vorgehen ist aber zu kompliziert und nicht kundengerecht. Vor allem auch im Sinne des Jugendschutzes, sollte die Kundschaft automatisch und kostenlos gewarnt werden, wenn sie das eigene Netz verlässt und dies tarifrelevant ist.</p><p>Diese Regelung ist in Österreich eingeführt worden (Nummernübertragungsverordnung) und sollte meiner Ansicht nach auch in der Schweiz eingeführt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motionärin betreffend die Preistransparenz. Es entspricht einem grossen Kundenbedürfnis, zu wissen, wie viel ein einzelner Anruf speziell beim im Verhältnis zum Festnetz substanziell teureren Mobilfunk kostet. Dies gilt umso mehr, als die Mobilterminierungsgebühren für Anrufe im eigenen und im Fremdnetz starke Unterschiede aufweisen. Dieses Thema gewinnt durch die Möglichkeit der Nummernportabilität zusätzlich an Bedeutung. Eine Umsetzung, wie sie in Österreich erfolgt ist, erweist sich aus der Sicht des Bundesrates als durchaus interessant und begrüssenswert.</p><p>Im geltenden Fernmeldegesetz (FMG) dürfte es aber derzeit an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage mangeln, um die Fernmeldedienstanbieterinnen bereits heute zur Implementierung einer entsprechenden Lösung verpflichten zu können. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Ständerat im Rahmen der gegenwärtig laufenden parlamentarischen Verhandlungen zur Revision des FMG die Grundlage für eine solche Regelung schaffen will. Der neue Artikel 12a Absatz 3 FMG lautet wie folgt: "Der Bundesrat kann die Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten, Massnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der Preise für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ergreifen." Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt dem Plenum, diese Bestimmung von einer Kann- zu einer Muss-Vorschrift zu verschärfen. Damit dürfte dem Anliegen der Motionärin entsprochen werden. Der Bundesrat wird dann entsprechende Vollzugsverordnungen erlassen. Angesichts der laufenden Gesetzesrevision beurteilt es der Bundesrat als wenig sinnvoll, die Motion anzunehmen.</p><p>Unterdessen ist es im Übrigen den Mobilfunkbetreibern freigestellt, entsprechende Lösungen selbstständig umzusetzen. Swisscom Mobile hat bereits bekannt gegeben, per Mitte August 2005 einen ähnlichen Dienst anzubieten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Bestimmungen betreffend die Nummernportabilität von Handynummern zu erlassen, die sicherstellen, dass bei einem Anruf auf eine portierte Nummer eine automatische Mitteilung erfolgt, die den Anrufer oder die Anruferin darauf hinweist, dass das eigene Netz verlassen wird und dies eine tarifrelevante Auswirkung hat.</p>
  • Handytarife. Kostentransparenz bei der Nummernportabilität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unterschiedliche Terminierungsgebühren haben die Konsequenz, dass der Konsument und die Konsumentin sehr unterschiedliche Preise bezahlen müssen, je nachdem, ob Gespräche vom Festnetz und vom Mobilfunknetz in eigene Netze oder fremde Netze stattfinden (on-net oder off-net calls). </p><p>Daher besteht ein erhöhtes Bedürfnis, sowohl für den Festnetz- und den Mobilfunkkunden, zu erfahren, in welches Netz sein oder ihr Gespräch schliesslich terminiert wird. Wer auf ein fremdes Handynetz telefoniert, muss unter Umständen sehr viel höhere Tarife bezahlen. Kundinnen und Kunden können aber wegen der Nummernportabilität nicht erkennen, in welchem Netz und zu welchen Tarifen sie telefonieren. Sie können zwar beim eigenen Operator nachfragen, ob die Nummer, die sie anrufen wollen, zum eigenen Anbieter gehört. Dieses Vorgehen ist aber zu kompliziert und nicht kundengerecht. Vor allem auch im Sinne des Jugendschutzes, sollte die Kundschaft automatisch und kostenlos gewarnt werden, wenn sie das eigene Netz verlässt und dies tarifrelevant ist.</p><p>Diese Regelung ist in Österreich eingeführt worden (Nummernübertragungsverordnung) und sollte meiner Ansicht nach auch in der Schweiz eingeführt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motionärin betreffend die Preistransparenz. Es entspricht einem grossen Kundenbedürfnis, zu wissen, wie viel ein einzelner Anruf speziell beim im Verhältnis zum Festnetz substanziell teureren Mobilfunk kostet. Dies gilt umso mehr, als die Mobilterminierungsgebühren für Anrufe im eigenen und im Fremdnetz starke Unterschiede aufweisen. Dieses Thema gewinnt durch die Möglichkeit der Nummernportabilität zusätzlich an Bedeutung. Eine Umsetzung, wie sie in Österreich erfolgt ist, erweist sich aus der Sicht des Bundesrates als durchaus interessant und begrüssenswert.</p><p>Im geltenden Fernmeldegesetz (FMG) dürfte es aber derzeit an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage mangeln, um die Fernmeldedienstanbieterinnen bereits heute zur Implementierung einer entsprechenden Lösung verpflichten zu können. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Ständerat im Rahmen der gegenwärtig laufenden parlamentarischen Verhandlungen zur Revision des FMG die Grundlage für eine solche Regelung schaffen will. Der neue Artikel 12a Absatz 3 FMG lautet wie folgt: "Der Bundesrat kann die Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten, Massnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der Preise für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ergreifen." Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt dem Plenum, diese Bestimmung von einer Kann- zu einer Muss-Vorschrift zu verschärfen. Damit dürfte dem Anliegen der Motionärin entsprochen werden. Der Bundesrat wird dann entsprechende Vollzugsverordnungen erlassen. Angesichts der laufenden Gesetzesrevision beurteilt es der Bundesrat als wenig sinnvoll, die Motion anzunehmen.</p><p>Unterdessen ist es im Übrigen den Mobilfunkbetreibern freigestellt, entsprechende Lösungen selbstständig umzusetzen. Swisscom Mobile hat bereits bekannt gegeben, per Mitte August 2005 einen ähnlichen Dienst anzubieten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Bestimmungen betreffend die Nummernportabilität von Handynummern zu erlassen, die sicherstellen, dass bei einem Anruf auf eine portierte Nummer eine automatische Mitteilung erfolgt, die den Anrufer oder die Anruferin darauf hinweist, dass das eigene Netz verlassen wird und dies eine tarifrelevante Auswirkung hat.</p>
    • Handytarife. Kostentransparenz bei der Nummernportabilität

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