Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Sozialbereich

ShortId
05.3357
Id
20053357
Updated
28.07.2023 13:07
Language
de
Title
Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Sozialbereich
AdditionalIndexing
24;28;IV-Rente;Leistungsabbau;Versicherungsleistung;Invalidität;Sparmassnahme;Rentenalter;öffentliche Finanzen;Sozialpolitik;Haushaltsplan;Invalidenversicherung;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;AHV;Reform;Sanierung
1
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K08020341, Sanierung
  • L03K010402, Sozialpolitik
  • L04K08020310, Reform
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0104010101, AHV
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tiefgreifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und einer nachhaltigen finanziellen Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtplanung gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht besonderer Handlungsbedarf im Sozialbereich, so, wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Sozialbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würde. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht noch im Volk durchsetzbar.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt eine grundlegende Sanierungsstrategie. Neben den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 und der Aufgabenverzichtplanung der Verwaltung prüft der Bundesrat den Katalog der staatlichen Aufgaben, um zu bestimmen, welche davon verzichtbar sind. Gleichzeitig bereitet er eine Verwaltungsreform vor. Ferner sind in verschiedenen Aufgabenbereichen tiefgreifende Strukturreformen vorzunehmen. Die laufenden Revisionen der IV und der AHV zielen bereits in diese Richtung.</p><p>Obwohl mit den laufenden Arbeiten in der AHV und IV die Zielrichtung der Motion verfolgt wird und der Bundesrat an dieser auch bei künftigen Arbeiten festhalten will, erweist sich die Zielvorgabe der Motion im Bereich der sozialen Sicherheit als nicht ganz realistisch. Die demografische Alterung wird voraussichtlich Mehrkosten verursachen, welche über dem Ausmass der Teuerung liegen dürften. Der Bundesrat versteht die Zielvorgabe jedoch als generellen Orientierungspunkt, von welchem in Teilbereichen nötigenfalls abgewichen werden kann. Zudem muss sich der Bundesrat bei der konkreten Umsetzung der Forderungen der Motion einen gewissen Handlungsspielraum vorbehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabenbereichen Verkehr, Bildung und Landwirtschaft werden auch Reformen im Sozialbereich angeregt (vgl. Motion Lauri/Walker Felix, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die die vorwiegend ausgabenseitige Kompensation der vor allem aus demografischen Gründen ausgelösten Mehrkosten als Ziel haben. Die Reformen im Sozialbereich sollen insbesondere folgende Hauptstossrichtungen umfassen:</p><p>1. IV: Stabilisierung der bereits sehr hohen IV-Rentnerbestände; Eingrenzung des Invaliditätsbegriffes (z. B. im psychischen Bereich und für Rückenprobleme); Wiedereingliederungsmassnahmen; zeitliche Beschränkung für IV-Leistungen; Überprüfung der Anreizstrukturen bei der öffentlichen Hand; Bindung aller Renten an den Preisindex und verlangsamter Anpassungsrhythmus der Renten; Entflechtung der IV von Bundeshaushalt und AHV.</p><p>2. AHV: Gleichsetzung des Rentenalters von Mann und Frau; stufenweise Anpassung des Regelrentenalters in angemessener Abhängigkeit der erhöhten durchschnittlichen Lebenserwartung, kombiniert mit erweiterten versicherungsmathematischen Flexibilisierungsmöglichkeiten beim Altersrücktritt nach oben und nach unten; Bindung aller Renten an den Preisindex und verlangsamter Anpassungsrhythmus der Renten; Entflechtung der AHV vom Bundeshaushalt.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie gegenüber Sozialversicherungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
  • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Sozialbereich
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20053350
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tiefgreifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und einer nachhaltigen finanziellen Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtplanung gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht besonderer Handlungsbedarf im Sozialbereich, so, wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Sozialbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würde. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht noch im Volk durchsetzbar.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt eine grundlegende Sanierungsstrategie. Neben den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 und der Aufgabenverzichtplanung der Verwaltung prüft der Bundesrat den Katalog der staatlichen Aufgaben, um zu bestimmen, welche davon verzichtbar sind. Gleichzeitig bereitet er eine Verwaltungsreform vor. Ferner sind in verschiedenen Aufgabenbereichen tiefgreifende Strukturreformen vorzunehmen. Die laufenden Revisionen der IV und der AHV zielen bereits in diese Richtung.</p><p>Obwohl mit den laufenden Arbeiten in der AHV und IV die Zielrichtung der Motion verfolgt wird und der Bundesrat an dieser auch bei künftigen Arbeiten festhalten will, erweist sich die Zielvorgabe der Motion im Bereich der sozialen Sicherheit als nicht ganz realistisch. Die demografische Alterung wird voraussichtlich Mehrkosten verursachen, welche über dem Ausmass der Teuerung liegen dürften. Der Bundesrat versteht die Zielvorgabe jedoch als generellen Orientierungspunkt, von welchem in Teilbereichen nötigenfalls abgewichen werden kann. Zudem muss sich der Bundesrat bei der konkreten Umsetzung der Forderungen der Motion einen gewissen Handlungsspielraum vorbehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabenbereichen Verkehr, Bildung und Landwirtschaft werden auch Reformen im Sozialbereich angeregt (vgl. Motion Lauri/Walker Felix, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die die vorwiegend ausgabenseitige Kompensation der vor allem aus demografischen Gründen ausgelösten Mehrkosten als Ziel haben. Die Reformen im Sozialbereich sollen insbesondere folgende Hauptstossrichtungen umfassen:</p><p>1. IV: Stabilisierung der bereits sehr hohen IV-Rentnerbestände; Eingrenzung des Invaliditätsbegriffes (z. B. im psychischen Bereich und für Rückenprobleme); Wiedereingliederungsmassnahmen; zeitliche Beschränkung für IV-Leistungen; Überprüfung der Anreizstrukturen bei der öffentlichen Hand; Bindung aller Renten an den Preisindex und verlangsamter Anpassungsrhythmus der Renten; Entflechtung der IV von Bundeshaushalt und AHV.</p><p>2. AHV: Gleichsetzung des Rentenalters von Mann und Frau; stufenweise Anpassung des Regelrentenalters in angemessener Abhängigkeit der erhöhten durchschnittlichen Lebenserwartung, kombiniert mit erweiterten versicherungsmathematischen Flexibilisierungsmöglichkeiten beim Altersrücktritt nach oben und nach unten; Bindung aller Renten an den Preisindex und verlangsamter Anpassungsrhythmus der Renten; Entflechtung der AHV vom Bundeshaushalt.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie gegenüber Sozialversicherungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
    • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Sozialbereich

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