Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Rentabilität des Verkehrs

ShortId
05.3358
Id
20053358
Updated
28.07.2023 01:26
Language
de
Title
Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Rentabilität des Verkehrs
AdditionalIndexing
24;48;Rentabilität;Eisenbahnbau;Nationalstrassenbau;Bahnreform;Verkehrsinfrastruktur;öffentliches Grossbauvorhaben;Sparmassnahme;Verkehrspolitik (speziell);öffentliche Finanzen;Haushaltsplan;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Reform;Sanierung
1
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L03K180202, Verkehrspolitik (speziell)
  • L04K08020310, Reform
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L04K08020341, Sanierung
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L07K07030202050202, Rentabilität
  • L05K0705030105, öffentliches Grossbauvorhaben
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K18030203, Bahnreform
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tief greifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und einer nachhaltigen finanziellen Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtsplanung AVP gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf im Verkehrsbereich so wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Verkehrsbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten. Die vorhandenen begrenzten Mittel für den Verkehr sind erstens dort zu konzentrieren, wo sie volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich am sinnvollsten sind. Zweitens gilt es, im Interesse der Kostenoptimierung, vorhandene Spielräume bei geplanten Grossprojekten möglichst vollumfänglich zu nutzen. Drittens ist der institutionelle Rahmen so effizient wie möglich zu gestalten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würden. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht, noch im Volk durchsetzbar.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der Motion. In den letzten Jahren wurden wichtige Reformen und Projekte eingeleitet bzw. teilweise auch schon umgesetzt, welche in Richtung der von der Motion skizzierten Stossrichtung gehen. Dazu zählen insbesondere die Reorganisation des Nationalstrassenwesens im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und die Bahnreformen 1 und 2. Ebenso werden der geplante Infrastrukturfonds, die Gesamtschau über die zukünftigen Schienengrossprojekte, der Sachplan Verkehr und weitere laufende Vorhaben den effizienten und effektiven Einsatz der knappen Bundesgelder weiter verbessern. Der Bundesrat ist bereit, diesen eingeschlagenen Reformweg im Rahmen seiner Sanierungsstrategie fortzusetzen. Dabei werden die in dieser Motion gemachten Vorschläge sorgfältig geprüft werden. Inwieweit sie im Einzelnen auch umgesetzt werden können und sollen, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch offen gelassen werden.</p><p>Der Bundesrat muss an dieser Stelle insbesondere darauf hinweisen, dass im Verkehrsbereich das Potenzial von weiteren Effizienzsteigerungen zwar vorhanden ist und mit den eingeleiteten Massnahmen auch ausgeschöpft werden soll. Eine darüber hinausgehende Reduktion der Verkehrsausgaben und eine weitere Steigerung der Rentabilität werden zwangsläufig auch eine Überprüfung der heutigen Infrastrukturen und Angebote erfordern und ggf. zu einem entsprechenden Abbau von weniger rentablen Angeboten führen. Davon betroffen wären insbesondere die Randregionen und Berggebiete.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabenbereichen Soziales, Bildung und Landwirtschaft werden auch Reformen im Verkehrsbereich angeregt (vgl. Motion Lauri/Walker Felix, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die den effizienten Einsatz vorhandener Mittel als Ziel haben. Die Reformen im Verkehrsbereich sollen insbesondere folgende Hauptstossrichtung umfassen:</p><p>- Konzentration der Mittel auf möglichst rentable Infrastrukturprojekte und Angebote des öffentlichen und privaten Verkehrs (Strasse, Schiene inklusive Agglomerationsverkehr). Dabei ist von konsolidierten und transparenten Grundlagen (von Bund, Kantonen und Gemeinden) bezüglich Verkehrsflüssen, Kapazitäten und Auslastungsgraden (Engpässe bzw. Überkapazitäten) sowie von finanziellen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Rentabilitätsberechnungen nach fachlich anerkannten Methoden auszugehen.</p><p>- Systematische Verbesserung bzw. Aufbau der Kostenoptimierung bei den Grossprojekten von Schienen (z. B. Neat, "Bahn 2000" und die neuen HGV-Anschlüsse) und Strassen (z. B. Nationalstrassen) sowie bei den Agglomerationsprojekten. Dies umfasst sowohl grundsätzliche und finanzpolitische Fragestellungen als auch Vorgaben für das Bauwerk und den Bauprozess.</p><p>- Reform des institutionellen Rahmens der Bahnlandschaft (insbesondere die begonnene Bahnreform 2) und die Reorganisation des Nationalstrassenwesens mit Blick auf eine Verbesserung der Effizienz und der Kompetenzverteilung.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie gegenüber Sonderrechnungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat möglichst in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
  • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Rentabilität des Verkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20053344
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tief greifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und einer nachhaltigen finanziellen Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtsplanung AVP gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf im Verkehrsbereich so wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Verkehrsbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten. Die vorhandenen begrenzten Mittel für den Verkehr sind erstens dort zu konzentrieren, wo sie volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich am sinnvollsten sind. Zweitens gilt es, im Interesse der Kostenoptimierung, vorhandene Spielräume bei geplanten Grossprojekten möglichst vollumfänglich zu nutzen. Drittens ist der institutionelle Rahmen so effizient wie möglich zu gestalten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würden. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht, noch im Volk durchsetzbar.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der Motion. In den letzten Jahren wurden wichtige Reformen und Projekte eingeleitet bzw. teilweise auch schon umgesetzt, welche in Richtung der von der Motion skizzierten Stossrichtung gehen. Dazu zählen insbesondere die Reorganisation des Nationalstrassenwesens im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und die Bahnreformen 1 und 2. Ebenso werden der geplante Infrastrukturfonds, die Gesamtschau über die zukünftigen Schienengrossprojekte, der Sachplan Verkehr und weitere laufende Vorhaben den effizienten und effektiven Einsatz der knappen Bundesgelder weiter verbessern. Der Bundesrat ist bereit, diesen eingeschlagenen Reformweg im Rahmen seiner Sanierungsstrategie fortzusetzen. Dabei werden die in dieser Motion gemachten Vorschläge sorgfältig geprüft werden. Inwieweit sie im Einzelnen auch umgesetzt werden können und sollen, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch offen gelassen werden.</p><p>Der Bundesrat muss an dieser Stelle insbesondere darauf hinweisen, dass im Verkehrsbereich das Potenzial von weiteren Effizienzsteigerungen zwar vorhanden ist und mit den eingeleiteten Massnahmen auch ausgeschöpft werden soll. Eine darüber hinausgehende Reduktion der Verkehrsausgaben und eine weitere Steigerung der Rentabilität werden zwangsläufig auch eine Überprüfung der heutigen Infrastrukturen und Angebote erfordern und ggf. zu einem entsprechenden Abbau von weniger rentablen Angeboten führen. Davon betroffen wären insbesondere die Randregionen und Berggebiete.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabenbereichen Soziales, Bildung und Landwirtschaft werden auch Reformen im Verkehrsbereich angeregt (vgl. Motion Lauri/Walker Felix, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die den effizienten Einsatz vorhandener Mittel als Ziel haben. Die Reformen im Verkehrsbereich sollen insbesondere folgende Hauptstossrichtung umfassen:</p><p>- Konzentration der Mittel auf möglichst rentable Infrastrukturprojekte und Angebote des öffentlichen und privaten Verkehrs (Strasse, Schiene inklusive Agglomerationsverkehr). Dabei ist von konsolidierten und transparenten Grundlagen (von Bund, Kantonen und Gemeinden) bezüglich Verkehrsflüssen, Kapazitäten und Auslastungsgraden (Engpässe bzw. Überkapazitäten) sowie von finanziellen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Rentabilitätsberechnungen nach fachlich anerkannten Methoden auszugehen.</p><p>- Systematische Verbesserung bzw. Aufbau der Kostenoptimierung bei den Grossprojekten von Schienen (z. B. Neat, "Bahn 2000" und die neuen HGV-Anschlüsse) und Strassen (z. B. Nationalstrassen) sowie bei den Agglomerationsprojekten. Dies umfasst sowohl grundsätzliche und finanzpolitische Fragestellungen als auch Vorgaben für das Bauwerk und den Bauprozess.</p><p>- Reform des institutionellen Rahmens der Bahnlandschaft (insbesondere die begonnene Bahnreform 2) und die Reorganisation des Nationalstrassenwesens mit Blick auf eine Verbesserung der Effizienz und der Kompetenzverteilung.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie gegenüber Sonderrechnungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat möglichst in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
    • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Rentabilität des Verkehrs

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