Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle
- ShortId
-
05.3362
- Id
-
20053362
- Updated
-
14.11.2025 08:54
- Language
-
de
- Title
-
Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle
- AdditionalIndexing
-
66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Atomrecht;Kernenergie;Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L06K060102030201, Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle
- L05K1701010201, Atomrecht
- L03K170301, Kernenergie
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem Kernenergiegesetz hat das Parlament das Verfahren für die geologische Tiefenlagerung gestrafft und auf nationaler Ebene konzentriert; in der Absicht die Realisierung der Tiefenlager voranzutreiben. </p><p>Die Nagra hat für den Nachweis möglicher Standorte mit der Gewährleistung der Sicherheit und der technischen Machbarkeit während rund 30 Jahren umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Neben kristallinen Gesteinen sind auch Sedimentgesteine untersucht worden. Alle durchgeführten Untersuchungen und Entscheidungen wurden von den Sicherheitsbehörden des Bundes eng begleitet.</p><p>Die Nagra hat den Entsorgungsnachweis (Projekt "Opalinuston") im Dezember 2002 dem Bundesrat eingereicht. Er zeigt auf, wie die sichere geologische Tiefenlagerung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz möglich ist.</p><p>Zudem kommt die deutsche Expertengruppe "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte" insgesamt zum Schluss, dass das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die international an ein solches Verfahren gestellt werden, erfüllt und die unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher Weinlands als bevorzugte Option für ein Tiefenlager in der Schweiz als richtig anzusehen sei.</p><p>Die Nagra hat Anspruch darauf, innert vernünftiger Frist einen Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis zu erhalten. Anschliessend soll die Standortwahl ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden, da hierfür - wie die Expertengruppe aus Deutschland festhält - bereits ein Auswahlverfahren vorliegt, das internationalen Anforderungen entspricht.</p><p>Derzeit ist die Diskussion angelaufen, wie die Energieversorgung unseres Landes nach dem Jahre 2020 sichergestellt werden kann. Für den allfälligen Ersatz eines bestehenden Kernkraftwerkes ist der Standortnachweis für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle eine Voraussetzung. Politisch motivierte Verzögerungen sind für diese wichtige Umweltschutzaufgabe durch klare Vorgaben und Zeitpläne zu verhindern. Forderungen nach unnötigen weiteren Untersuchungen sind abzulehnen, damit das Gesuch für eine Rahmenbewilligung innert weniger Jahre eingereicht werden kann.</p>
- <p>Am 1. Februar 2005 traten das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung in Kraft. Sie regeln erstmals umfassend die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Zur Entsorgungspflicht gehört die Bereitstellung geologischer Tiefenlager. Unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie ist es die Aufgabe und Verantwortung der heutigen Generation, Lösungen für die langfristige sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz zielstrebig anzugehen. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven wenn möglich schon früher. In nächster Zeit stehen wichtige Entscheide zum Entsorgungsnachweis, zum Standortauswahlverfahren (Sachplan geologische Tiefenlager) und zum weiteren Vorgehen an.</p><p>1. Die sicherheitstechnische Überprüfung des Entsorgungsnachweises wurde Mitte 2005 abgeschlossen. Vom 13. September bis 12. Dezember 2005 werden die entscheidrelevanten Unterlagen öffentlich aufgelegt. Dies ermöglicht es allen Interessierten, zum Entsorgungsnachweis und dem Ergebnis der Überprüfung Stellung zu nehmen. Die Eingaben müssen anschliessend ausgewertet werden, und der Bundesratsentscheid muss vorbereitet werden. Danach wird der Bundesrat - aus heutiger Sicht realistischerweise in der zweiten Hälfte 2006 - über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen in der Entsorgung entscheiden.</p><p>2. Nach Artikel 5 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 legt der Bund in einem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich fest. Der Sachplan soll in einem Konzeptteil Vorgehensweise und Kriterien festlegen, nach denen das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager in der Schweiz durchzuführen ist. Zurzeit erarbeitet das zuständige Bundesamt für Energie die entsprechenden Grundlagen. Der Sachplan soll ab Herbst 2005 in einem breiten Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren diskutiert und vervollständigt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2006 auch den Konzeptteil des Sachplans verabschieden.</p><p>3. Sobald der Konzeptteil des Sachplans verabschiedet ist, können die Entsorgungspflichtigen die Umsetzung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager an die Hand nehmen. Für die schwach- und mittelaktiven Abfälle heisst das, dass - ausgehend von einer weissen Karte Schweiz - in mehreren Schritten eine Einengung von mehreren potenziellen Standortregionen auf schlussendlich einen konkreten Standort stattfindet. Bezüglich der hochaktiven Abfälle hat der Bundesrat Alternativen zum Zürcher Weinland gefordert. Diese müssen gemäss Sachplan evaluiert und mit dem Zürcher Weinland verglichen werden. Auch für die hochaktiven Abfälle muss sich die Standortfestlegung nach dem Sachplan richten. Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis sowie der Konzeptteil des Sachplans bilden somit wichtige Grundlagen für die weiteren Schritte hin zu einer Standortfestlegung.</p> Der Bundesrat beantragt im Sinne dieser Erwägungen die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. den Entscheid zu dem von der Nagra im Dezember 2002 eingereichten Gesuch zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle möglichst bis Mitte 2006 zu treffen;</p><p>2. die Kriterien für die Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager (Inhalt des Sachplanes) sowie die Verfahrensschritte bis zu einem Entscheid über einen konkreten Lagerstandort rasch festzulegen;</p><p>3. den konkreten Standort für die Ausarbeitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs aufgrund der dannzumal bestehenden Unterlagen unverzüglich zu bezeichnen.</p>
- Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Kernenergiegesetz hat das Parlament das Verfahren für die geologische Tiefenlagerung gestrafft und auf nationaler Ebene konzentriert; in der Absicht die Realisierung der Tiefenlager voranzutreiben. </p><p>Die Nagra hat für den Nachweis möglicher Standorte mit der Gewährleistung der Sicherheit und der technischen Machbarkeit während rund 30 Jahren umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Neben kristallinen Gesteinen sind auch Sedimentgesteine untersucht worden. Alle durchgeführten Untersuchungen und Entscheidungen wurden von den Sicherheitsbehörden des Bundes eng begleitet.</p><p>Die Nagra hat den Entsorgungsnachweis (Projekt "Opalinuston") im Dezember 2002 dem Bundesrat eingereicht. Er zeigt auf, wie die sichere geologische Tiefenlagerung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz möglich ist.</p><p>Zudem kommt die deutsche Expertengruppe "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte" insgesamt zum Schluss, dass das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die international an ein solches Verfahren gestellt werden, erfüllt und die unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher Weinlands als bevorzugte Option für ein Tiefenlager in der Schweiz als richtig anzusehen sei.</p><p>Die Nagra hat Anspruch darauf, innert vernünftiger Frist einen Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis zu erhalten. Anschliessend soll die Standortwahl ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden, da hierfür - wie die Expertengruppe aus Deutschland festhält - bereits ein Auswahlverfahren vorliegt, das internationalen Anforderungen entspricht.</p><p>Derzeit ist die Diskussion angelaufen, wie die Energieversorgung unseres Landes nach dem Jahre 2020 sichergestellt werden kann. Für den allfälligen Ersatz eines bestehenden Kernkraftwerkes ist der Standortnachweis für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle eine Voraussetzung. Politisch motivierte Verzögerungen sind für diese wichtige Umweltschutzaufgabe durch klare Vorgaben und Zeitpläne zu verhindern. Forderungen nach unnötigen weiteren Untersuchungen sind abzulehnen, damit das Gesuch für eine Rahmenbewilligung innert weniger Jahre eingereicht werden kann.</p>
- <p>Am 1. Februar 2005 traten das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung in Kraft. Sie regeln erstmals umfassend die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Zur Entsorgungspflicht gehört die Bereitstellung geologischer Tiefenlager. Unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie ist es die Aufgabe und Verantwortung der heutigen Generation, Lösungen für die langfristige sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz zielstrebig anzugehen. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven wenn möglich schon früher. In nächster Zeit stehen wichtige Entscheide zum Entsorgungsnachweis, zum Standortauswahlverfahren (Sachplan geologische Tiefenlager) und zum weiteren Vorgehen an.</p><p>1. Die sicherheitstechnische Überprüfung des Entsorgungsnachweises wurde Mitte 2005 abgeschlossen. Vom 13. September bis 12. Dezember 2005 werden die entscheidrelevanten Unterlagen öffentlich aufgelegt. Dies ermöglicht es allen Interessierten, zum Entsorgungsnachweis und dem Ergebnis der Überprüfung Stellung zu nehmen. Die Eingaben müssen anschliessend ausgewertet werden, und der Bundesratsentscheid muss vorbereitet werden. Danach wird der Bundesrat - aus heutiger Sicht realistischerweise in der zweiten Hälfte 2006 - über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen in der Entsorgung entscheiden.</p><p>2. Nach Artikel 5 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 legt der Bund in einem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich fest. Der Sachplan soll in einem Konzeptteil Vorgehensweise und Kriterien festlegen, nach denen das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager in der Schweiz durchzuführen ist. Zurzeit erarbeitet das zuständige Bundesamt für Energie die entsprechenden Grundlagen. Der Sachplan soll ab Herbst 2005 in einem breiten Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren diskutiert und vervollständigt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2006 auch den Konzeptteil des Sachplans verabschieden.</p><p>3. Sobald der Konzeptteil des Sachplans verabschiedet ist, können die Entsorgungspflichtigen die Umsetzung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager an die Hand nehmen. Für die schwach- und mittelaktiven Abfälle heisst das, dass - ausgehend von einer weissen Karte Schweiz - in mehreren Schritten eine Einengung von mehreren potenziellen Standortregionen auf schlussendlich einen konkreten Standort stattfindet. Bezüglich der hochaktiven Abfälle hat der Bundesrat Alternativen zum Zürcher Weinland gefordert. Diese müssen gemäss Sachplan evaluiert und mit dem Zürcher Weinland verglichen werden. Auch für die hochaktiven Abfälle muss sich die Standortfestlegung nach dem Sachplan richten. Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis sowie der Konzeptteil des Sachplans bilden somit wichtige Grundlagen für die weiteren Schritte hin zu einer Standortfestlegung.</p> Der Bundesrat beantragt im Sinne dieser Erwägungen die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. den Entscheid zu dem von der Nagra im Dezember 2002 eingereichten Gesuch zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle möglichst bis Mitte 2006 zu treffen;</p><p>2. die Kriterien für die Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager (Inhalt des Sachplanes) sowie die Verfahrensschritte bis zu einem Entscheid über einen konkreten Lagerstandort rasch festzulegen;</p><p>3. den konkreten Standort für die Ausarbeitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs aufgrund der dannzumal bestehenden Unterlagen unverzüglich zu bezeichnen.</p>
- Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle
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