KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes
- ShortId
-
05.3363
- Id
-
20053363
- Updated
-
25.06.2025 00:20
- Language
-
de
- Title
-
KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
28;48;Deckungskapital;Bahnreform;Pensionskasse;Sanierung;konzessioniertes Transportunternehmen;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L04K11100101, Deckungskapital
- L04K08020341, Sanierung
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K18030203, Bahnreform
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Pensionskasse Ascoop ist die Branchenkasse der KTU. Sie muss saniert werden. Die in die Wege geleitete Sanierung wird von den Versicherten über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren deutlich spürbare Opfer in Form einer tiefen Verzinsung ihrer Altersguthaben sowie der Entrichtung von Sanierungsbeiträgen verlangen. Zudem werden sich die Leistungen reduzieren, wenn das aktuelle Niveau der Spar- und Risikobeiträge nicht erheblich erhöht wird. Nach Auskunft der Kassenorgane hat die Ascoop mit den eingeleiteten Massnahmen ihre Hausaufgaben gemacht.</p><p>Die Bahnreform 2 will den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr weiter verstärken. Es ist deshalb absehbar, dass der Lohndruck auf die Unternehmen steigen wird. Die öffentliche Hand will jedoch kein Lohndumping, weder als Besteller noch als Regulator. Von den Transportunternehmen wird die Einhaltung von branchenüblichen Anstellungsbedingungen verlangt, wozu auch die berufliche Vorsorge gehört. Die Sanierung der Ascoop wird im Ergebnis zu unterschiedlichen Vorsorgeleistungen und damit auch zu unterschiedlichen Anstellungsbedingungen führen. Dadurch entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere bei Ausschreibungen. Die ungleich langen Spiesse verunmöglichen damit einen fairen Wettbewerb, weil neue inländische und ausländische Konkurrenten keine entsprechenden Altlasten bewältigen müssen.</p><p>Zudem trägt der Bund aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit über die Ascoop bis ins Jahr 1995 an der finanziellen Situation der Kasse eine Mitverantwortung. Die öffentliche Hand konnte von den aus der Aufsichtstätigkeit resultierenden zu tiefen Beitragskosten im Rahmen der Abgeltungen lange Zeit profitieren.</p><p>Während der Bund zurzeit von einem gemischten Ausschuss Massnahmen prüfen lässt, mit welchen Vorkehrungen die ebenfalls eine Unterdeckung ausweisende Pensionskasse der SBB saniert werden kann, wurde eine entsprechende Prüfung für die KTU und die Ascoop bisher abgelehnt. Sollen aber die aufgezeigten Effekte vermieden werden, so muss heute gehandelt werden. Die ungleiche Behandlung der beiden Pensionskassen verletzt den Grundsatz der gleichen bzw. gleichwertigen Behandlung der KTU und der SBB. Dieser Grundsatz bildet einen zentralen Bestandteil der Bahnreform 2.</p>
- <p>Vor der definitiven Verabschiedung der Botschaft zur Bahnreform 2 beschloss der Bundesrat am 24. Dezember 2004, das Dossier zu den Pensionskassen der Transportunternehmen von der Bahnreform zu trennen. Er tat dies, damit sich die Verwaltung vorrangig der grossen Probleme der Pensionskassen des Bundes, der Post und der SBB annehmen konnte. Der Bundesrat hat in Bezug auf die Reihenfolge damit Prioritäten gesetzt, in der die Probleme der Pensionskassen geprüft werden sollen.</p><p>Aus diesem Grund sind die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ascoop stellen, von der Verwaltung bislang noch nicht im Einzelnen geprüft worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er unterdessen in der Lage ist, die notwendigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.</p><p>In erster Linie wird es nötig sein, die Ursachen genauer zu untersuchen, die zur gegenwärtig schwierigen Lage der Pensionskasse geführt haben. Auf der Basis dieser Analyse werden verschiedene alternative Vorgehensweisen zu erarbeiten und vergleichen sein. Diese Untersuchungen bedeuten jedoch kein Präjudiz für eine spätere Bundeshilfe, da die Verantwortung für die eigene Pensionskasse in erster Linie bei den Unternehmen liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Unterdeckung der Pensionskasse Ascoop, die teilweise auf die früher aufsichtsrechtlich verfügte Angleichung von Leistungsplänen und Prämien an die SBB zurückzuführen ist, wird der Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund vergleichbar dem Vorgehen bei den SBB die bereits eingeleitete Sanierung der Kasse zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes zwischen den SBB und den konzessionierten Transportunternehmen (KTU) unterstützen kann.</p>
- KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Pensionskasse Ascoop ist die Branchenkasse der KTU. Sie muss saniert werden. Die in die Wege geleitete Sanierung wird von den Versicherten über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren deutlich spürbare Opfer in Form einer tiefen Verzinsung ihrer Altersguthaben sowie der Entrichtung von Sanierungsbeiträgen verlangen. Zudem werden sich die Leistungen reduzieren, wenn das aktuelle Niveau der Spar- und Risikobeiträge nicht erheblich erhöht wird. Nach Auskunft der Kassenorgane hat die Ascoop mit den eingeleiteten Massnahmen ihre Hausaufgaben gemacht.</p><p>Die Bahnreform 2 will den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr weiter verstärken. Es ist deshalb absehbar, dass der Lohndruck auf die Unternehmen steigen wird. Die öffentliche Hand will jedoch kein Lohndumping, weder als Besteller noch als Regulator. Von den Transportunternehmen wird die Einhaltung von branchenüblichen Anstellungsbedingungen verlangt, wozu auch die berufliche Vorsorge gehört. Die Sanierung der Ascoop wird im Ergebnis zu unterschiedlichen Vorsorgeleistungen und damit auch zu unterschiedlichen Anstellungsbedingungen führen. Dadurch entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere bei Ausschreibungen. Die ungleich langen Spiesse verunmöglichen damit einen fairen Wettbewerb, weil neue inländische und ausländische Konkurrenten keine entsprechenden Altlasten bewältigen müssen.</p><p>Zudem trägt der Bund aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit über die Ascoop bis ins Jahr 1995 an der finanziellen Situation der Kasse eine Mitverantwortung. Die öffentliche Hand konnte von den aus der Aufsichtstätigkeit resultierenden zu tiefen Beitragskosten im Rahmen der Abgeltungen lange Zeit profitieren.</p><p>Während der Bund zurzeit von einem gemischten Ausschuss Massnahmen prüfen lässt, mit welchen Vorkehrungen die ebenfalls eine Unterdeckung ausweisende Pensionskasse der SBB saniert werden kann, wurde eine entsprechende Prüfung für die KTU und die Ascoop bisher abgelehnt. Sollen aber die aufgezeigten Effekte vermieden werden, so muss heute gehandelt werden. Die ungleiche Behandlung der beiden Pensionskassen verletzt den Grundsatz der gleichen bzw. gleichwertigen Behandlung der KTU und der SBB. Dieser Grundsatz bildet einen zentralen Bestandteil der Bahnreform 2.</p>
- <p>Vor der definitiven Verabschiedung der Botschaft zur Bahnreform 2 beschloss der Bundesrat am 24. Dezember 2004, das Dossier zu den Pensionskassen der Transportunternehmen von der Bahnreform zu trennen. Er tat dies, damit sich die Verwaltung vorrangig der grossen Probleme der Pensionskassen des Bundes, der Post und der SBB annehmen konnte. Der Bundesrat hat in Bezug auf die Reihenfolge damit Prioritäten gesetzt, in der die Probleme der Pensionskassen geprüft werden sollen.</p><p>Aus diesem Grund sind die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ascoop stellen, von der Verwaltung bislang noch nicht im Einzelnen geprüft worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er unterdessen in der Lage ist, die notwendigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.</p><p>In erster Linie wird es nötig sein, die Ursachen genauer zu untersuchen, die zur gegenwärtig schwierigen Lage der Pensionskasse geführt haben. Auf der Basis dieser Analyse werden verschiedene alternative Vorgehensweisen zu erarbeiten und vergleichen sein. Diese Untersuchungen bedeuten jedoch kein Präjudiz für eine spätere Bundeshilfe, da die Verantwortung für die eigene Pensionskasse in erster Linie bei den Unternehmen liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Unterdeckung der Pensionskasse Ascoop, die teilweise auf die früher aufsichtsrechtlich verfügte Angleichung von Leistungsplänen und Prämien an die SBB zurückzuführen ist, wird der Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund vergleichbar dem Vorgehen bei den SBB die bereits eingeleitete Sanierung der Kasse zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes zwischen den SBB und den konzessionierten Transportunternehmen (KTU) unterstützen kann.</p>
- KTU und Pensionskasse Ascoop. Massnahmen des Bundes
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