Abschaffung des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung

ShortId
05.3369
Id
20053369
Updated
28.07.2023 08:32
Language
de
Title
Abschaffung des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung
AdditionalIndexing
04;15;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Politikberatung;Personalabbau beim Bund;Beratung;Technologiebewertung;Forschungsvorhaben
1
  • L06K070601050404, Technologiebewertung
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L06K070106020203, Beratung
  • L04K08020323, Politikberatung
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund wendet jedes Jahr eine knappe Million Franken an Steuergeldern auf, um durch das schweizerische Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) zweifelhafte Beratungsdienste in Auftrag geben zu lassen. Offiziell ist TA-Swiss eine für Parlament, Regierung und Öffentlichkeit arbeitende Beratungsinstitution für neue, kontrovers diskutierte Technologien. In Tat und Wahrheit handelt es sich bei TA-Swiss um eine Lobbymaschinerie des EDI und anderer Departemente, welche für strittige technische Politikgebiete instrumentalisiert wird. So soll TA-Swiss den Weg für den Bundesrat im Bereich Road-Pricing, Gentechnologie usw. ebnen. Wohl nicht zufällig erscheinen die TA-Swiss-Berichte immer kurz bevor die jeweilig zuständigen Bundesämter aktiv werden. Die Evidenz für abgesprochene Propagandaaktionen ist somit kaum von der Hand zu weisen. Zudem ist TA-Swiss eine problematische Institution, da klar politische Aufgaben unter einem angeblich wissenschaftlichen Deckmantel an eine quasi-unabhängige Verwaltungsinstanz delegiert werden. Viele der Aufgaben, welche TA-Swiss wahrnimmt, müssten aber viel eher von den jeweiligen Bundesämtern oder anderen geeigneten bestehenden Institutionen wahrgenommen werden, da sie dadurch klar der politischen Kontrolle unterliegen würden. Aus diesem Grund soll der Bund in Zukunft auf die TA-Swiss verzichten und falls nötig die unverzichtbaren Aufgaben durch seine spezialisierten Verwaltungseinheiten wahrnehmen.</p>
  • <p>Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) ist als eigenständiges Zentrum dem Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) angegliedert und trägt zu dessen gesetzlichem Auftrag der Durchführung von Studien zur Technologiefolgen-Abschätzung bei (Art. 5a Abs. 4 FG). Die Aufgabe der Technologiefolgen-Abschätzung wurde vom Parlament wiederholt in Auftrag gegeben, zuletzt mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007. Im Übrigen wird die Technologiefolgen-Abschätzung auch im internationalen Vergleich von allen führenden Forschungsnationen als notwendige Aufgabe anerkannt.</p><p>Wie in Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellationen Langenberger 04.3373 und Randegger 04.3391, "Unabhängigkeit des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung", dargelegt, erfolgt im Kontext der laufenden Arbeiten zur Reform des Hochschulsystems 2008 eine Überprüfung der Aufgaben des SWTR und seiner angegliederten Zentren. Im Falle des TA-Swiss werden zurzeit mehrere Varianten geprüft. Ziel ist es, neben Effizienzgewinnen vermehrt Synergien im Bereich der wissenschaftlichen Expertise zu schaffen, die fortdauernde Bearbeitung von für die Technologiefolgen-Abschätzung wichtigen Themen sicherzustellen sowie die Kommunikation von Ergebnissen einer wissenschaftlich abgestützten Folgenabschätzung zu optimieren.</p><p>Angesichts der unbestrittenen Aufgabe der Technologiefolgen-Abschätzung und der laufenden Überprüfung hinsichtlich ihrer Organisation beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Gestützt auf die erwähnte Prüfung wird er im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Technologie 2008-2011 dem Parlament entsprechende Anträge zur Reorganisation unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung ist aufzulösen und dessen unbedingt wahrzunehmenden Aufgaben sind durch die Bundesverwaltung und andere bestehende Institutionen (Hochschulen, Ethikkommission usw.) wahrzunehmen.</p>
  • Abschaffung des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund wendet jedes Jahr eine knappe Million Franken an Steuergeldern auf, um durch das schweizerische Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) zweifelhafte Beratungsdienste in Auftrag geben zu lassen. Offiziell ist TA-Swiss eine für Parlament, Regierung und Öffentlichkeit arbeitende Beratungsinstitution für neue, kontrovers diskutierte Technologien. In Tat und Wahrheit handelt es sich bei TA-Swiss um eine Lobbymaschinerie des EDI und anderer Departemente, welche für strittige technische Politikgebiete instrumentalisiert wird. So soll TA-Swiss den Weg für den Bundesrat im Bereich Road-Pricing, Gentechnologie usw. ebnen. Wohl nicht zufällig erscheinen die TA-Swiss-Berichte immer kurz bevor die jeweilig zuständigen Bundesämter aktiv werden. Die Evidenz für abgesprochene Propagandaaktionen ist somit kaum von der Hand zu weisen. Zudem ist TA-Swiss eine problematische Institution, da klar politische Aufgaben unter einem angeblich wissenschaftlichen Deckmantel an eine quasi-unabhängige Verwaltungsinstanz delegiert werden. Viele der Aufgaben, welche TA-Swiss wahrnimmt, müssten aber viel eher von den jeweiligen Bundesämtern oder anderen geeigneten bestehenden Institutionen wahrgenommen werden, da sie dadurch klar der politischen Kontrolle unterliegen würden. Aus diesem Grund soll der Bund in Zukunft auf die TA-Swiss verzichten und falls nötig die unverzichtbaren Aufgaben durch seine spezialisierten Verwaltungseinheiten wahrnehmen.</p>
    • <p>Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) ist als eigenständiges Zentrum dem Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) angegliedert und trägt zu dessen gesetzlichem Auftrag der Durchführung von Studien zur Technologiefolgen-Abschätzung bei (Art. 5a Abs. 4 FG). Die Aufgabe der Technologiefolgen-Abschätzung wurde vom Parlament wiederholt in Auftrag gegeben, zuletzt mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007. Im Übrigen wird die Technologiefolgen-Abschätzung auch im internationalen Vergleich von allen führenden Forschungsnationen als notwendige Aufgabe anerkannt.</p><p>Wie in Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellationen Langenberger 04.3373 und Randegger 04.3391, "Unabhängigkeit des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung", dargelegt, erfolgt im Kontext der laufenden Arbeiten zur Reform des Hochschulsystems 2008 eine Überprüfung der Aufgaben des SWTR und seiner angegliederten Zentren. Im Falle des TA-Swiss werden zurzeit mehrere Varianten geprüft. Ziel ist es, neben Effizienzgewinnen vermehrt Synergien im Bereich der wissenschaftlichen Expertise zu schaffen, die fortdauernde Bearbeitung von für die Technologiefolgen-Abschätzung wichtigen Themen sicherzustellen sowie die Kommunikation von Ergebnissen einer wissenschaftlich abgestützten Folgenabschätzung zu optimieren.</p><p>Angesichts der unbestrittenen Aufgabe der Technologiefolgen-Abschätzung und der laufenden Überprüfung hinsichtlich ihrer Organisation beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Gestützt auf die erwähnte Prüfung wird er im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Technologie 2008-2011 dem Parlament entsprechende Anträge zur Reorganisation unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung ist aufzulösen und dessen unbedingt wahrzunehmenden Aufgaben sind durch die Bundesverwaltung und andere bestehende Institutionen (Hochschulen, Ethikkommission usw.) wahrzunehmen.</p>
    • Abschaffung des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung

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