Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Bildung

ShortId
05.3373
Id
20053373
Updated
27.07.2023 21:40
Language
de
Title
Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Bildung
AdditionalIndexing
24;32;Bildungspolitik;Unterrichtsprogramm;Forschungsprogramm;Sparmassnahme;öffentliche Finanzen;Haushaltsplan;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Reform;Sanierung;Hochschulwesen;Bildungshaushaltsplan
1
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K08020341, Sanierung
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K08020310, Reform
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L04K16020201, Forschungsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tief greifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtsplanung gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht besonderer Handlungsbedarf im Bildungsbereich, so wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Bildungsbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würden. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht noch im Volk durchsetzbar.</p>
  • <p>Im Rahmen der Botschaft über die Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008-2011 und der Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU 2007-2013 wird der Bundesrat seine Massnahmen im Sinne der Motion prüfen. Der Bundesrat möchte darauf hinweisen, dass bereits die geltenden Rechtsgrundlagen eine Ausrichtung nach zumindest teilweise leistungsorientierten Kriterien erlauben.</p><p>Der Bundesrat wird sich im Rahmen der anstehenden Verfassungsreform (Bildungsrahmenartikel) und der Schaffung eines Hochschulrahmengesetzes dafür einsetzen, dass das Beitragssystem in Zukunft noch stärker leistungsorientiert ausgestaltet wird und dass eine Bereinigung des Portfolios zwischen den Hochschultypen und den einzelnen Hochschulen stattfindet. </p><p>Das Wachstum dieses Aufgabenbereichs ist insbesondere auf eine Erweiterung des Engagements des Bundes zurückzuführen (z. B. Unterstützung der GSK-Studiengänge auf der Basis des Fachhochschulgesetzes). Der wachsende Finanzbedarf hängt auch mit der steigenden Internationalisierung zusammen (bilaterales Forschungsabkommen mit der EU).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabengebieten Sozialbereich, Verkehr und Landwirtschaft sollten auch Reformen im Bildungsbereich ins Auge gefasst werden (vgl. Motionen Lauri 05.3287 und Walker 05.3348, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit und eine wirksamere Verteilung der Mittel für die Forschung als Ziel haben. Im Hinblick auf den neuen Bildungsartikel in der Verfassung sollen die Reformen im Bildungsbereich insbesondere folgende zwei Hauptstossrichtungen umfassen:</p><p>1. Hochschulbereich: Materielle Zusammenarbeit der Hochschulen als Voraussetzung für Bundesbeiträge, bessere Ausnützung der Rationalisierungmöglichkeiten und Konzentration der teuren Fächer an einzelnen Standorten, verstärkte Spezialisierung, Schaffung von Kompetenzzentren und Portfoliobereinigungen, gemäss der Stossrichtung der Motionen Randegger 04.3484 und Bürgi 04.3506, "Hochschulfinanzierung. Portfoliobereinigung unter teuren Fächern". Kohärentes Studiengebühren-, Darlehens- und Stipendiensystem, wobei die Studiengebühren eine Lenkungsfunktion haben und die Nachfrage steuern können sollen. Vernünftige Verwendung der Bundesgelder unter dem Gesichtspunkt der Effizienz im Bildungsbereich (weniger Mittel für Bauten und Infrastrukturen). In diesem Zusammenhang müssen alle Hochschulen eine möglichst grosse Autonomie erhalten; es ist an ihnen, die für die Effizienzsteigerung notwendigen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>2. Forschung: Allgemeine Überprüfung aller Beiträge für internationale, bilaterale und multilaterale Programme und Aktionen im Bereich Wissenschaft und Forschung (z. B. Forschungsprogramm der Europäischen Union) in Bezug auf die Mittel und deren Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Schweiz. Festlegung einer koordinierten Strategie für die Forschungsausgaben innerhalb der Bundesverwaltung und Optimierung der Forschungsaufgaben.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie auf Sonderrechnungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
  • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Bildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tief greifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtsplanung gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht besonderer Handlungsbedarf im Bildungsbereich, so wie im eingereichten Text dargelegt wird.</p><p>Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.</p><p>Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, im Bildungsbereich den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten.</p><p>Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.</p><p>Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würden. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht noch im Volk durchsetzbar.</p>
    • <p>Im Rahmen der Botschaft über die Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008-2011 und der Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU 2007-2013 wird der Bundesrat seine Massnahmen im Sinne der Motion prüfen. Der Bundesrat möchte darauf hinweisen, dass bereits die geltenden Rechtsgrundlagen eine Ausrichtung nach zumindest teilweise leistungsorientierten Kriterien erlauben.</p><p>Der Bundesrat wird sich im Rahmen der anstehenden Verfassungsreform (Bildungsrahmenartikel) und der Schaffung eines Hochschulrahmengesetzes dafür einsetzen, dass das Beitragssystem in Zukunft noch stärker leistungsorientiert ausgestaltet wird und dass eine Bereinigung des Portfolios zwischen den Hochschultypen und den einzelnen Hochschulen stattfindet. </p><p>Das Wachstum dieses Aufgabenbereichs ist insbesondere auf eine Erweiterung des Engagements des Bundes zurückzuführen (z. B. Unterstützung der GSK-Studiengänge auf der Basis des Fachhochschulgesetzes). Der wachsende Finanzbedarf hängt auch mit der steigenden Internationalisierung zusammen (bilaterales Forschungsabkommen mit der EU).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabengebieten Sozialbereich, Verkehr und Landwirtschaft sollten auch Reformen im Bildungsbereich ins Auge gefasst werden (vgl. Motionen Lauri 05.3287 und Walker 05.3348, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit und eine wirksamere Verteilung der Mittel für die Forschung als Ziel haben. Im Hinblick auf den neuen Bildungsartikel in der Verfassung sollen die Reformen im Bildungsbereich insbesondere folgende zwei Hauptstossrichtungen umfassen:</p><p>1. Hochschulbereich: Materielle Zusammenarbeit der Hochschulen als Voraussetzung für Bundesbeiträge, bessere Ausnützung der Rationalisierungmöglichkeiten und Konzentration der teuren Fächer an einzelnen Standorten, verstärkte Spezialisierung, Schaffung von Kompetenzzentren und Portfoliobereinigungen, gemäss der Stossrichtung der Motionen Randegger 04.3484 und Bürgi 04.3506, "Hochschulfinanzierung. Portfoliobereinigung unter teuren Fächern". Kohärentes Studiengebühren-, Darlehens- und Stipendiensystem, wobei die Studiengebühren eine Lenkungsfunktion haben und die Nachfrage steuern können sollen. Vernünftige Verwendung der Bundesgelder unter dem Gesichtspunkt der Effizienz im Bildungsbereich (weniger Mittel für Bauten und Infrastrukturen). In diesem Zusammenhang müssen alle Hochschulen eine möglichst grosse Autonomie erhalten; es ist an ihnen, die für die Effizienzsteigerung notwendigen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>2. Forschung: Allgemeine Überprüfung aller Beiträge für internationale, bilaterale und multilaterale Programme und Aktionen im Bereich Wissenschaft und Forschung (z. B. Forschungsprogramm der Europäischen Union) in Bezug auf die Mittel und deren Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Schweiz. Festlegung einer koordinierten Strategie für die Forschungsausgaben innerhalb der Bundesverwaltung und Optimierung der Forschungsaufgaben.</p><p>Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie auf Sonderrechnungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.</p>
    • Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Bildung

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