Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf nichttarifäre Aspekte im Agrarbereich
- ShortId
-
05.3376
- Id
-
20053376
- Updated
-
27.07.2023 20:24
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf nichttarifäre Aspekte im Agrarbereich
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Wettbewerbsbeschränkung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Agrarproduktionspolitik;Einfuhrpolitik;Agrarpolitik (speziell);Marktzugang;nichttarifäres Handelshemmnis;Freihandelsabkommen;USA
- 1
-
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K0701020101, nichttarifäres Handelshemmnis
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
- L04K03050305, USA
- L05K0701030311, Marktzugang
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K07010302, Einfuhrpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Export von Agrargütern von der Schweiz in die USA wird in erster Linie nicht durch hohe Zölle erschwert, sondern unzählige Vorschriften im nichttarifären Bereich behindern den Export. Durch ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA könnten solche technischen Handelshemmnisse abgebaut und geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen (AOC/IGP) könnten anerkannt werden. </p><p>Andererseits wird auch die USA im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse Konzessionen von der Schweiz verlangen. Dies könnte dann z. B. dazu führen, dass landwirtschaftliche Produkte aus den USA ohne entsprechende Deklaration in die Schweiz eingeführt werden könnten, selbst wenn diese nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden (z. B. Einsatz von antimikrobiellen Leistungsförderern oder von Hormonen bei der Fleischproduktion) oder mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Dadurch würde das hohe schweizerische Anforderungsniveau an die Produktion von Nahrungsmitteln durch Importe unterlaufen und für die schweizerischen Landwirte ergäbe sich ein bedeutender Wettbewerbsnachteil.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2005 im Rahmen einer aussenpolitischen Gesamtschau u. a. beschlossen, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet zu intensivieren. Auf aussenwirtschaftlichem Gebiet sollen Voraussetzungen für den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem US-amerikanischen Markt geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass ein Freihandelsabkommen den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten zusätzliche Dynamik verleihen könnte, und hat am 10. Juni 2005 beschlossen, den USA die Aufnahme exploratorischer Gespräche über ein mögliches bilaterales Freihandelsabkommen vorzuschlagen. Der Vorsteher des EVD ist u. a. zu diesem Zweck vom 20. bis zum 22. Juli 2005 zu einem Arbeitsbesuch nach Washington gereist. Expertengespräche sind für den Herbst 2005 geplant.</p><p>Ziel der exploratorischen Gespräche mit den Vereinigten Staaten ist es, abzuklären, ob die Aushandlung eines Freihandelsabkommens im gegenseitigen Interesse beider Staaten liegt, die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss von Verhandlungen abzuschätzen und zu sondieren, welche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen allenfalls zu erwarten wären. Zu den von der Schweiz vertieft zu analysierenden Fragen gehört auch die Beurteilung von möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf den Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse, u. a. im Agrarbereich.</p><p>Bei der Formulierung der Verhandlungsziele wäre in Bezug auf die nichttarifären Handelshemmnisse im Agrarbereich neben Artikel 18 LWG auch den Arbeiten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Ehrler 02.439 Rechnung zu tragen. Die aus Konsumentensicht bedeutsamen Instrumente der Produktdifferenzierung und Deklaration spielen auch bei Bioprodukten, geschützten geografischen Herkunftsangaben und genetisch veränderten Organismen eine wichtige Rolle. Ferner gilt es zu beachten, dass die Schweiz mit der EU in mehreren Bereichen bereits Vereinbarungen über die Gleichwertigkeit der betreffenden Produktvorschriften getroffen hat. Inwiefern angesichts der diesbezüglichen US-Vorschriften, welche erhebliche Unterschiede aufweisen, eine Vereinbarung erzielt werden kann, sollte sich aus den für diesen Herbst vorgesehenen exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und den USA ergeben. Ähnliches gilt für sanitarische Vorschriften (z. B. Rohmilchkäse oder Fleisch).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ergebnisse erwartet er von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse im Agrarbereich?</p><p>2. Welche Regelungen erwartet er in einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA bezüglich der Anerkennung von geschützten geographischen Angaben (AOC/IGP) und bezüglich dem Handel mit Agrarprodukten, die nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden?</p>
- Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf nichttarifäre Aspekte im Agrarbereich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Export von Agrargütern von der Schweiz in die USA wird in erster Linie nicht durch hohe Zölle erschwert, sondern unzählige Vorschriften im nichttarifären Bereich behindern den Export. Durch ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA könnten solche technischen Handelshemmnisse abgebaut und geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen (AOC/IGP) könnten anerkannt werden. </p><p>Andererseits wird auch die USA im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse Konzessionen von der Schweiz verlangen. Dies könnte dann z. B. dazu führen, dass landwirtschaftliche Produkte aus den USA ohne entsprechende Deklaration in die Schweiz eingeführt werden könnten, selbst wenn diese nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden (z. B. Einsatz von antimikrobiellen Leistungsförderern oder von Hormonen bei der Fleischproduktion) oder mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Dadurch würde das hohe schweizerische Anforderungsniveau an die Produktion von Nahrungsmitteln durch Importe unterlaufen und für die schweizerischen Landwirte ergäbe sich ein bedeutender Wettbewerbsnachteil.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2005 im Rahmen einer aussenpolitischen Gesamtschau u. a. beschlossen, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet zu intensivieren. Auf aussenwirtschaftlichem Gebiet sollen Voraussetzungen für den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem US-amerikanischen Markt geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass ein Freihandelsabkommen den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten zusätzliche Dynamik verleihen könnte, und hat am 10. Juni 2005 beschlossen, den USA die Aufnahme exploratorischer Gespräche über ein mögliches bilaterales Freihandelsabkommen vorzuschlagen. Der Vorsteher des EVD ist u. a. zu diesem Zweck vom 20. bis zum 22. Juli 2005 zu einem Arbeitsbesuch nach Washington gereist. Expertengespräche sind für den Herbst 2005 geplant.</p><p>Ziel der exploratorischen Gespräche mit den Vereinigten Staaten ist es, abzuklären, ob die Aushandlung eines Freihandelsabkommens im gegenseitigen Interesse beider Staaten liegt, die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss von Verhandlungen abzuschätzen und zu sondieren, welche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen allenfalls zu erwarten wären. Zu den von der Schweiz vertieft zu analysierenden Fragen gehört auch die Beurteilung von möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf den Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse, u. a. im Agrarbereich.</p><p>Bei der Formulierung der Verhandlungsziele wäre in Bezug auf die nichttarifären Handelshemmnisse im Agrarbereich neben Artikel 18 LWG auch den Arbeiten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Ehrler 02.439 Rechnung zu tragen. Die aus Konsumentensicht bedeutsamen Instrumente der Produktdifferenzierung und Deklaration spielen auch bei Bioprodukten, geschützten geografischen Herkunftsangaben und genetisch veränderten Organismen eine wichtige Rolle. Ferner gilt es zu beachten, dass die Schweiz mit der EU in mehreren Bereichen bereits Vereinbarungen über die Gleichwertigkeit der betreffenden Produktvorschriften getroffen hat. Inwiefern angesichts der diesbezüglichen US-Vorschriften, welche erhebliche Unterschiede aufweisen, eine Vereinbarung erzielt werden kann, sollte sich aus den für diesen Herbst vorgesehenen exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und den USA ergeben. Ähnliches gilt für sanitarische Vorschriften (z. B. Rohmilchkäse oder Fleisch).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ergebnisse erwartet er von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse im Agrarbereich?</p><p>2. Welche Regelungen erwartet er in einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA bezüglich der Anerkennung von geschützten geographischen Angaben (AOC/IGP) und bezüglich dem Handel mit Agrarprodukten, die nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden?</p>
- Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf nichttarifäre Aspekte im Agrarbereich
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