Erdbeben. Bessere Prävention und Versicherung
- ShortId
-
05.3383
- Id
-
20053383
- Updated
-
28.07.2023 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Erdbeben. Bessere Prävention und Versicherung
- AdditionalIndexing
-
24;Elementarschadenversicherung;Sicherheit von Gebäuden;Erdbeben
- 1
-
- L05K0602020601, Erdbeben
- L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
- L04K01020307, Sicherheit von Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist ein Erdbebenland. 1356 - in der geologischen Gegenwart - verwüstete ein Erdbeben die Region Basel. Ein solches Erdbeben dürfte heute Schäden von etwa 80 Milliarden Franken verursachen. Ein entsprechendes Risikobewusstsein besteht aber nicht. Dies zeigt sich auch darin, dass sich kaum jemand freiwillig gegen Erdbebenschäden versichert. Man verlässt sich auf die - quantitativ notwendigermassen ungenügenden - Fonds für freiwillige Leistungen bei Erdbeben. Wegen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines grösseren Erdbebens ist dies unbefriedigend.</p><p>Notwendig ist eine der Gefahrensituation angemessene Bauweise (Ziff. 1) und eine angemessene Versicherung (Ziff. 2 und 3). Direkt kann der Bund - durch eine Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung - nur auf die Versicherung in jenen sieben Kantonen einwirken, welche kein Gebäudeversicherungsmonopol kennen. In den übrigen Bereichen kann er jedoch einen Massstab vorgeben, an dem kantonale Lösungen im Baurecht und im Versicherungsbereich gemessen werden können (Ziff. 4).</p><p>Gegenwärtig laufen Gespräche zwischen Bund, kantonalen Gebäudeversicherungen und privaten Versicherern. Diese Gespräche sollten 2005/06 abgeschlossen werden. Dann sollte der Bundesrat Bilanz ziehen und dem Parlament Bericht erstatten und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.</p>
- <p>Für den Bund haben präventive Massnahmen im Erdbebenbereich Vorrang gegenüber Massnahmen der Schadendeckung. Der Bundesrat hat am 12. Januar 2005 ein Paket von Massnahmen des Bundes zur Verbesserung des Schutzes vor Erdbeben im Zeitraum 2005-2008 beschlossen. Seither ist keine Entwicklung eingetreten, die eine Ergänzung des Paketes erfordert. Nach einer Aussprache des Vorstehers des UVEK mit den Kantonen am 21. April 2005 haben diese sich bereit erklärt, in ihrem Zuständigkeitsbereich präventive Massnahmen einzuleiten. Der Bundesrat wird Ende 2008 die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen beurteilen.</p><p>Zurzeit finden Gespräche über die Machbarkeit einer gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung zwischen den Privatversicherern und den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten statt. Der Bundesrat wird zunächst den Verlauf und den Ausgang dieser Gespräche abwarten, die angesichts der Komplexität der Materie voraussichtlich nicht bereits 2005/06 abgeschlossen sein werden. Das Ergebnis dieser Gespräche wird der Bundesrat in seine Lagebeurteilung Ende 2008 einbeziehen. Er strebt deshalb vorerst nicht durch eine rasche Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung eine Teillösung an. Eine solche könnte sich nur in jenen sieben Kantonen auswirken, die kein Gebäudeversicherungsmonopol kennen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens ein Jahr nach der Annahme dieses Postulates dem Parlament einen Bericht über die Prävention und die Versicherung von Erdbebenschäden vorzulegen und gegebenenfalls dem Parlament Massnahmen zur Verbesserung der Prävention und der Versicherung vorzuschlagen.</p><p>Der Bericht soll insbesondere Auskunft geben über:</p><p>1. die Vorschriften der Kantone bezüglich der Erdbebensicherheit von Gebäuden und insbesondere über die obligatorische Beachtung der entsprechenden SIA-Normen bei Baubewilligungen;</p><p>2. den Einbezug von Erdbebenschäden in die private Gebäudeversicherung durch eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung;</p><p>3. die Versicherung von Erdbebenschäden durch die kantonalen Gebäudeversicherungen;</p><p>4. nötige Verbesserungen, welche der Bund selber vornehmen kann oder die Kantone aus der Sicht des Bundes vornehmen sollten, um eine optimale Prävention und Versicherung von Erdbebenschäden zu erreichen.</p>
- Erdbeben. Bessere Prävention und Versicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist ein Erdbebenland. 1356 - in der geologischen Gegenwart - verwüstete ein Erdbeben die Region Basel. Ein solches Erdbeben dürfte heute Schäden von etwa 80 Milliarden Franken verursachen. Ein entsprechendes Risikobewusstsein besteht aber nicht. Dies zeigt sich auch darin, dass sich kaum jemand freiwillig gegen Erdbebenschäden versichert. Man verlässt sich auf die - quantitativ notwendigermassen ungenügenden - Fonds für freiwillige Leistungen bei Erdbeben. Wegen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines grösseren Erdbebens ist dies unbefriedigend.</p><p>Notwendig ist eine der Gefahrensituation angemessene Bauweise (Ziff. 1) und eine angemessene Versicherung (Ziff. 2 und 3). Direkt kann der Bund - durch eine Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung - nur auf die Versicherung in jenen sieben Kantonen einwirken, welche kein Gebäudeversicherungsmonopol kennen. In den übrigen Bereichen kann er jedoch einen Massstab vorgeben, an dem kantonale Lösungen im Baurecht und im Versicherungsbereich gemessen werden können (Ziff. 4).</p><p>Gegenwärtig laufen Gespräche zwischen Bund, kantonalen Gebäudeversicherungen und privaten Versicherern. Diese Gespräche sollten 2005/06 abgeschlossen werden. Dann sollte der Bundesrat Bilanz ziehen und dem Parlament Bericht erstatten und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.</p>
- <p>Für den Bund haben präventive Massnahmen im Erdbebenbereich Vorrang gegenüber Massnahmen der Schadendeckung. Der Bundesrat hat am 12. Januar 2005 ein Paket von Massnahmen des Bundes zur Verbesserung des Schutzes vor Erdbeben im Zeitraum 2005-2008 beschlossen. Seither ist keine Entwicklung eingetreten, die eine Ergänzung des Paketes erfordert. Nach einer Aussprache des Vorstehers des UVEK mit den Kantonen am 21. April 2005 haben diese sich bereit erklärt, in ihrem Zuständigkeitsbereich präventive Massnahmen einzuleiten. Der Bundesrat wird Ende 2008 die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen beurteilen.</p><p>Zurzeit finden Gespräche über die Machbarkeit einer gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung zwischen den Privatversicherern und den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten statt. Der Bundesrat wird zunächst den Verlauf und den Ausgang dieser Gespräche abwarten, die angesichts der Komplexität der Materie voraussichtlich nicht bereits 2005/06 abgeschlossen sein werden. Das Ergebnis dieser Gespräche wird der Bundesrat in seine Lagebeurteilung Ende 2008 einbeziehen. Er strebt deshalb vorerst nicht durch eine rasche Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung eine Teillösung an. Eine solche könnte sich nur in jenen sieben Kantonen auswirken, die kein Gebäudeversicherungsmonopol kennen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens ein Jahr nach der Annahme dieses Postulates dem Parlament einen Bericht über die Prävention und die Versicherung von Erdbebenschäden vorzulegen und gegebenenfalls dem Parlament Massnahmen zur Verbesserung der Prävention und der Versicherung vorzuschlagen.</p><p>Der Bericht soll insbesondere Auskunft geben über:</p><p>1. die Vorschriften der Kantone bezüglich der Erdbebensicherheit von Gebäuden und insbesondere über die obligatorische Beachtung der entsprechenden SIA-Normen bei Baubewilligungen;</p><p>2. den Einbezug von Erdbebenschäden in die private Gebäudeversicherung durch eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Elementarschadenversicherung;</p><p>3. die Versicherung von Erdbebenschäden durch die kantonalen Gebäudeversicherungen;</p><p>4. nötige Verbesserungen, welche der Bund selber vornehmen kann oder die Kantone aus der Sicht des Bundes vornehmen sollten, um eine optimale Prävention und Versicherung von Erdbebenschäden zu erreichen.</p>
- Erdbeben. Bessere Prävention und Versicherung
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