Prüfung einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems
- ShortId
-
05.3396
- Id
-
20053396
- Updated
-
28.07.2023 09:22
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Steuersystem;Vereinfachung von Verfahren;Einkommenssteuer
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11070304, Steuerabzug
- L03K110704, Einkommenssteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist gut beraten, im Rahmen des laufenden Standortwettbewerbes in Europa der osterweiterten EU ihr Steuersystem entsprechend zu reformieren. Neben attraktiver Besteuerung muss auch die administrative Abwicklung und Kontrollmöglichkeit des Steuersystems so gestaltet werden, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Interesse der Steuergerechtigkeit effizient bekämpft werden kann. Einzelne Staaten Osteuropas haben bereits ein Flat-Tax-System eingeführt oder prüfen die Einführung eines solchen Systems. Die Schweiz ist deshalb gut beraten, im Rahmen der laufenden Reformen unseres Steuersystems ebenfalls die Option eines Flat-Tax-Systems zu prüfen, um ein konkurrenzfähiges Steuersystem zu erreichen.</p>
- <p>Unter einem Flat-Tax-Steuersystem wird in der politischen Diskussion Unterschiedliches verstanden. Der Begriff Flat Tax wurde zuerst für einen konsumorientierten Reformvorschlag für die USA verwendet. Dabei wird bei den Unternehmen eine Cash-Flow-Steuer erhoben, die sich an den realen Zahlungsströmen orientiert. Auf der Haushaltsseite greift eine Lohnsteuer auf Löhne, Gehälter und Pensionen. Der Bundesrat hat dieses System evaluiert und ist zum Schluss gekommen, es nicht weiter zu verfolgen. Hauptgrund ist die fehlende internationale Anrechnung der Cash-Flow-Steuer.</p><p>Die Idee eines Einheitssteuersatzes wurde später - namentlich in Osteuropa - auf Einkommensteuersysteme übertragen. Die Interpellation scheint denn auch auf diese Form abzuzielen. Um einer Verwechslung mit der konsumorientierten Flat Tax entgegenzuwirken, zieht der Bundesrat für diese Variante die Begriffe Flat-Rate-Tax oder Einheitssteuer vor. Sie weist in der Regel zwei Charakteristiken auf. Erstens wird der Einkommensbegriff umfassend definiert, sodass keine Ausnahmetatbestände und steuerlichen Vorzugsbehandlungen die Steuerbasis schmälern. Zweitens wird auf diese Steuerbasis mit einem einheitlichen Steuersatz zugegriffen. Die sozialpolitische Komponente wird bei einer Flat-Rate-Tax über einen Freibetrag eingeführt, sodass es sich um eine indirekt-progressive Tarifstruktur handelt. Die Flat-Rate-Tax steht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einklang.</p><p>Der Bundesrat hält - nebst anderen, alternativen grundlegenden Reformideen - auch die Flat-Rate-Tax für prüfenswert. Er lässt deshalb derzeit abklären, welche Auswirkungen von ihrer Einführung auf die schweizerische Volkswirtschaft ausgehen würden. Neben der in der Begründung der Interpellation angeführten Frage der Auswirkungen auf die Standortattraktivität interessieren den Bundesrat namentlich die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und auf die Einkommensverteilung. Die Ergebnisse der Evaluation werden dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2006 vorliegen. Der Bundesrat wird die Öffentlichkeit darüber informieren.</p><p>In der Interpellation wird ebenfalls die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren angesprochen. Der Bundesrat möchte das Problem der "Heiratsstrafe" sehr rasch und daher noch im gegenwärtigen Steuersystem einer Lösung zuführen. Dies unabhängig davon, ob er allenfalls später einen Übergang zu einer Flat-Rate-Tax in Betracht zieht oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der bevorstehenden Steuerreformen im Bereich der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems, welches im Bereich der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Aufhebung der Benachteiligung von Ehepaaren beinhaltet, zu prüfen?</p>
- Prüfung einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz ist gut beraten, im Rahmen des laufenden Standortwettbewerbes in Europa der osterweiterten EU ihr Steuersystem entsprechend zu reformieren. Neben attraktiver Besteuerung muss auch die administrative Abwicklung und Kontrollmöglichkeit des Steuersystems so gestaltet werden, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Interesse der Steuergerechtigkeit effizient bekämpft werden kann. Einzelne Staaten Osteuropas haben bereits ein Flat-Tax-System eingeführt oder prüfen die Einführung eines solchen Systems. Die Schweiz ist deshalb gut beraten, im Rahmen der laufenden Reformen unseres Steuersystems ebenfalls die Option eines Flat-Tax-Systems zu prüfen, um ein konkurrenzfähiges Steuersystem zu erreichen.</p>
- <p>Unter einem Flat-Tax-Steuersystem wird in der politischen Diskussion Unterschiedliches verstanden. Der Begriff Flat Tax wurde zuerst für einen konsumorientierten Reformvorschlag für die USA verwendet. Dabei wird bei den Unternehmen eine Cash-Flow-Steuer erhoben, die sich an den realen Zahlungsströmen orientiert. Auf der Haushaltsseite greift eine Lohnsteuer auf Löhne, Gehälter und Pensionen. Der Bundesrat hat dieses System evaluiert und ist zum Schluss gekommen, es nicht weiter zu verfolgen. Hauptgrund ist die fehlende internationale Anrechnung der Cash-Flow-Steuer.</p><p>Die Idee eines Einheitssteuersatzes wurde später - namentlich in Osteuropa - auf Einkommensteuersysteme übertragen. Die Interpellation scheint denn auch auf diese Form abzuzielen. Um einer Verwechslung mit der konsumorientierten Flat Tax entgegenzuwirken, zieht der Bundesrat für diese Variante die Begriffe Flat-Rate-Tax oder Einheitssteuer vor. Sie weist in der Regel zwei Charakteristiken auf. Erstens wird der Einkommensbegriff umfassend definiert, sodass keine Ausnahmetatbestände und steuerlichen Vorzugsbehandlungen die Steuerbasis schmälern. Zweitens wird auf diese Steuerbasis mit einem einheitlichen Steuersatz zugegriffen. Die sozialpolitische Komponente wird bei einer Flat-Rate-Tax über einen Freibetrag eingeführt, sodass es sich um eine indirekt-progressive Tarifstruktur handelt. Die Flat-Rate-Tax steht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einklang.</p><p>Der Bundesrat hält - nebst anderen, alternativen grundlegenden Reformideen - auch die Flat-Rate-Tax für prüfenswert. Er lässt deshalb derzeit abklären, welche Auswirkungen von ihrer Einführung auf die schweizerische Volkswirtschaft ausgehen würden. Neben der in der Begründung der Interpellation angeführten Frage der Auswirkungen auf die Standortattraktivität interessieren den Bundesrat namentlich die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und auf die Einkommensverteilung. Die Ergebnisse der Evaluation werden dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2006 vorliegen. Der Bundesrat wird die Öffentlichkeit darüber informieren.</p><p>In der Interpellation wird ebenfalls die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren angesprochen. Der Bundesrat möchte das Problem der "Heiratsstrafe" sehr rasch und daher noch im gegenwärtigen Steuersystem einer Lösung zuführen. Dies unabhängig davon, ob er allenfalls später einen Übergang zu einer Flat-Rate-Tax in Betracht zieht oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der bevorstehenden Steuerreformen im Bereich der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems, welches im Bereich der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Aufhebung der Benachteiligung von Ehepaaren beinhaltet, zu prüfen?</p>
- Prüfung einer Einführung eines Flat-Tax-Steuersystems
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