Veröffentlichung der Abstimmungsresultate des Nationalrates
- ShortId
-
05.3398
- Id
-
20053398
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Veröffentlichung der Abstimmungsresultate des Nationalrates
- AdditionalIndexing
-
0421
- 1
-
- L05K0803010101, Abstimmungsverhalten
- L04K08030101, parlamentarische Abstimmung
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L06K080305030101, Nationalrat
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bereits beim Erlass des neuen Geschäftsreglementes durch den Nationalrat war die Frage der Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse ein Diskussionspunkt. Mit einem Zufallsmehr von 54 zu 53 Stimmen wurde damals ein Antrag abgelehnt, welcher eine einheitliche und einfache Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse vorsah. Gemäss geltendem Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) können nicht als namentlich bezeichnete Abstimmungsergebnisse lediglich "eingesehen" werden. Die jetzt gemachten praktischen Erfahrungen mit dieser Regelung zeigen, dass diese "Einsichtnahme" insbesondere für die Verwaltungsstellen der Parlamentsdienste, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu unverhältnismässig grossem Aufwand führt. </p><p>Es ist deshalb zweckmässig, raschestmöglich eine entsprechende Anpassung des GRN vorzunehmen, umso mehr, als das Öffentlichkeitsprinzip in dieser Sache politisch völlig unbestritten ist.</p>
- <p>Das Büro hat die Motion an seiner Sitzung vom 1. September 2005 behandelt. Es ist mehrheitlich zur Ansicht gekommen, dass eine systematische Veröffentlichung aller Abstimmungsresultate mit Namensliste problematisch wäre. Das Büro verweist insbesondere auf den Umstand, dass es im Falle von Eventualabstimmungen hin und wieder vorkommt, dass einzelne Ratsmitglieder oder ganze Fraktionen taktisch abstimmen. Die Namensliste einer derartigen Abstimmung könnte - aus dem Zusammenhang gerissen - nicht verstanden oder falsch interpretiert werden. Andere Büromitglieder erinnern allerdings daran, dass schon heute sämtliche Abstimmungsresultate eingesehen werden können, sodass solche Fehlinterpretationen auch mit der jetzigen Regelung nicht ausgeschlossen werden können. Verschiedene Büromitglieder sind der Auffassung, dass die heutige Regelung, die "namentliche" und "öffentlich einsehbare" Abstimmung unterscheidet, nicht sinnvoll ist. Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht nur darin, dass bei der einen die Namensliste automatisch veröffentlicht und im Amtlichen Bulletin gedruckt, bei der anderen hingegen nur auf Verlangen herausgegeben wird.</p><p>Das Büro hat mit 7 zu 3 Stimmen beschlossen, die vorliegende Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat es beschlossen (7 zu 2 Stimmen), die geltende Regelung zu überprüfen und allenfalls zum früheren System zurückzukehren, bei dem die Namenslisten nur bei den namentlichen Abstimmungen bekannt gegeben wurden.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird gebeten, dem Rat eine Vorlage für die Änderung von Artikel 57 (Veröffentlichung der Abstimmungsdaten) des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) vorzulegen, damit eine einheitliche und einfache Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse gewährleistet und den seit dem Inkrafttreten des GRN am 1. Dezember 2003 gemachten negativen Erfahrungen mit unnötigem Verwaltungs- und Bürgerinnen- und Bürgeraufwand bei den Einsichtnahmen Rechnung getragen wird.</p>
- Veröffentlichung der Abstimmungsresultate des Nationalrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bereits beim Erlass des neuen Geschäftsreglementes durch den Nationalrat war die Frage der Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse ein Diskussionspunkt. Mit einem Zufallsmehr von 54 zu 53 Stimmen wurde damals ein Antrag abgelehnt, welcher eine einheitliche und einfache Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse vorsah. Gemäss geltendem Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) können nicht als namentlich bezeichnete Abstimmungsergebnisse lediglich "eingesehen" werden. Die jetzt gemachten praktischen Erfahrungen mit dieser Regelung zeigen, dass diese "Einsichtnahme" insbesondere für die Verwaltungsstellen der Parlamentsdienste, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu unverhältnismässig grossem Aufwand führt. </p><p>Es ist deshalb zweckmässig, raschestmöglich eine entsprechende Anpassung des GRN vorzunehmen, umso mehr, als das Öffentlichkeitsprinzip in dieser Sache politisch völlig unbestritten ist.</p>
- <p>Das Büro hat die Motion an seiner Sitzung vom 1. September 2005 behandelt. Es ist mehrheitlich zur Ansicht gekommen, dass eine systematische Veröffentlichung aller Abstimmungsresultate mit Namensliste problematisch wäre. Das Büro verweist insbesondere auf den Umstand, dass es im Falle von Eventualabstimmungen hin und wieder vorkommt, dass einzelne Ratsmitglieder oder ganze Fraktionen taktisch abstimmen. Die Namensliste einer derartigen Abstimmung könnte - aus dem Zusammenhang gerissen - nicht verstanden oder falsch interpretiert werden. Andere Büromitglieder erinnern allerdings daran, dass schon heute sämtliche Abstimmungsresultate eingesehen werden können, sodass solche Fehlinterpretationen auch mit der jetzigen Regelung nicht ausgeschlossen werden können. Verschiedene Büromitglieder sind der Auffassung, dass die heutige Regelung, die "namentliche" und "öffentlich einsehbare" Abstimmung unterscheidet, nicht sinnvoll ist. Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht nur darin, dass bei der einen die Namensliste automatisch veröffentlicht und im Amtlichen Bulletin gedruckt, bei der anderen hingegen nur auf Verlangen herausgegeben wird.</p><p>Das Büro hat mit 7 zu 3 Stimmen beschlossen, die vorliegende Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat es beschlossen (7 zu 2 Stimmen), die geltende Regelung zu überprüfen und allenfalls zum früheren System zurückzukehren, bei dem die Namenslisten nur bei den namentlichen Abstimmungen bekannt gegeben wurden.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird gebeten, dem Rat eine Vorlage für die Änderung von Artikel 57 (Veröffentlichung der Abstimmungsdaten) des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) vorzulegen, damit eine einheitliche und einfache Veröffentlichung aller Abstimmungsergebnisse gewährleistet und den seit dem Inkrafttreten des GRN am 1. Dezember 2003 gemachten negativen Erfahrungen mit unnötigem Verwaltungs- und Bürgerinnen- und Bürgeraufwand bei den Einsichtnahmen Rechnung getragen wird.</p>
- Veröffentlichung der Abstimmungsresultate des Nationalrates
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