Leistungsüberprüfung im Bereich Bildung, Forschung und Technologie
- ShortId
-
05.3399
- Id
-
20053399
- Updated
-
25.06.2025 00:05
- Language
-
de
- Title
-
Leistungsüberprüfung im Bereich Bildung, Forschung und Technologie
- AdditionalIndexing
-
32;36;Technologiepolitik;Bericht;Evaluation;Forschungspolitik;Bildung (speziell);Bildungshaushaltsplan
- 1
-
- L02K1303, Bildung (speziell)
- L03K160202, Forschungspolitik
- L05K0706010510, Technologiepolitik
- L04K08020302, Evaluation
- L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Verlaufe des Jahres 2007 wird sich das Parlament mit verschiedenen grossen Geschäften im Bereich Bildung, Forschung und Technologie für die Legislatur 2008-2011 beschäftigen. Neben grundlegenden konzeptionellen Entscheiden wird es wiederum um einen zweistelligen Milliardenbetrag gehen.</p><p>- Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie 2008-2011;</p><p>- Botschaft über die Hochschullandschaft 2008;</p><p>- Beitrag der Schweiz zum 7. Forschungs-Rahmenprogramm der EU,</p><p>- (eventuell) Revision des Forschungsgesetzes.</p><p>Mit Bezug auf Artikel 170 der Bundesverfassung (Überprüfung der Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit) sowie im Hinblick auf den finanziellen Umfang und die sachliche Komplexität der anstehenden Geschäfte im BFT-Bereich wird der Bundesrat aufgefordert, einen Rechenschaftsbericht zu den bisherigen Aktivitäten im Bereiche Bildung, Forschung und Technologie vorzulegen.</p><p>Der Bericht soll zur Unterstützung der Beratungen der anstehenden Geschäfte dienen und insbesondere folgende Elemente berücksichtigen:</p><p>- Stand der Dinge im BFT-System der Schweiz, Bereich Bund:</p><p>Wo stehen wir heute (Reporting, Monitoring)? Darstellung und Analyse der Entwicklung der vergangenen Jahre, der heutigen Lage und der Aussichten; Leistungen der Schweiz im internationalen Vergleich.</p><p>- Rechenschaftsablage:</p><p>Analyse, Evaluation und Würdigung der aufgrund der Vorgaben der BFT-Botschaft 2003-2007 vom Bund erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Effekte sowie die gemachten Erfahrungen; was haben wir erreicht und was nicht? Dabei sollen speziell Aspekte der Entwicklung und der Leistungen der Hochschulen untersucht werden.</p><p>- Gesetzgebung:</p><p>Was sind die Erfahrungen der Universitäten, der Kantone und der Bundesverwaltung mit dem 1999 erlassenen Universitätsförderungsgesetz?</p><p>- Schlussfolgerungen für die BFT-Botschaft 2008-2011:</p><p>Die neue Botschaft soll sich auf diesen Bericht abstützen und daraus Konsequenzen ziehen: Was weiterführen? Was weglassen? Was neu aufgreifen? Wie werden Controlling und Evaluation implementiert?</p><p>Der Bericht soll die neuesten verfügbaren Daten berücksichtigen. Er soll die verschiedenen vereinzelt vorhandenen Analysen und Evaluationen zusammenfassen und synthetisiert wiedergeben.</p>
- <p>Das EDI und das EVD erarbeiten gemeinsam ein strategisches Controlling der BFT-Botschaft 2004-2007 mit dem Ziel einer Leistungsüberprüfung und Wirkungsanalyse (Reporting, Monitoring, Evaluation, internationales Benchmarking) der BFT-Politik 2004-2007 im Allgemeinen und der getroffenen Massnahmen der BFT-Botschaft 2004-2007 im Einzelnen.</p><p>Ein entsprechender Bericht, welcher die im Postulat aufgeworfenen Fragen aufnimmt, wird 2006 in gemeinsamer Verantwortung durch die Departemente EDI (SBF) und EVD (BBT) erstellt. Eine Zusammenfassung wird Teil der BFT-Botschaft 2008-2011 sein. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Universitätsförderungsgesetz sind im strategischen Controlling nicht vorgesehen, können jedoch in den Bericht eingebaut werden.</p><p>Da Wirkungen immer erst nach einer gewissen Zeit messbar sind, ist es notwendig, die Entwicklung wichtiger Indikatoren im Rahmen des strategischen Controllings im BFT-Bereich auch nach 2006 laufend zu beobachten. Insofern handelt es sich beim Bericht 2006 um einen Zwischenbericht und eine Pilotstudie, die eine erste Übersicht ermöglichen. Diese Arbeiten müssen in den folgenden Jahren konsequent weitergeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Mit Bezug auf Artikel 170 der Bundesverfassung (Überprüfung der Wirksamkeit) sowie im Hinblick auf den finanziellen Umfang und die sachliche Komplexität der anstehenden Geschäfte im BFT-Bereich wird der Bundesrat aufgefordert, einen Rechenschaftsbericht zu den bisherigen Aktivitäten im Bereich Bildung, Forschung und Technologie vorzulegen.</p>
- Leistungsüberprüfung im Bereich Bildung, Forschung und Technologie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Verlaufe des Jahres 2007 wird sich das Parlament mit verschiedenen grossen Geschäften im Bereich Bildung, Forschung und Technologie für die Legislatur 2008-2011 beschäftigen. Neben grundlegenden konzeptionellen Entscheiden wird es wiederum um einen zweistelligen Milliardenbetrag gehen.</p><p>- Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie 2008-2011;</p><p>- Botschaft über die Hochschullandschaft 2008;</p><p>- Beitrag der Schweiz zum 7. Forschungs-Rahmenprogramm der EU,</p><p>- (eventuell) Revision des Forschungsgesetzes.</p><p>Mit Bezug auf Artikel 170 der Bundesverfassung (Überprüfung der Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit) sowie im Hinblick auf den finanziellen Umfang und die sachliche Komplexität der anstehenden Geschäfte im BFT-Bereich wird der Bundesrat aufgefordert, einen Rechenschaftsbericht zu den bisherigen Aktivitäten im Bereiche Bildung, Forschung und Technologie vorzulegen.</p><p>Der Bericht soll zur Unterstützung der Beratungen der anstehenden Geschäfte dienen und insbesondere folgende Elemente berücksichtigen:</p><p>- Stand der Dinge im BFT-System der Schweiz, Bereich Bund:</p><p>Wo stehen wir heute (Reporting, Monitoring)? Darstellung und Analyse der Entwicklung der vergangenen Jahre, der heutigen Lage und der Aussichten; Leistungen der Schweiz im internationalen Vergleich.</p><p>- Rechenschaftsablage:</p><p>Analyse, Evaluation und Würdigung der aufgrund der Vorgaben der BFT-Botschaft 2003-2007 vom Bund erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Effekte sowie die gemachten Erfahrungen; was haben wir erreicht und was nicht? Dabei sollen speziell Aspekte der Entwicklung und der Leistungen der Hochschulen untersucht werden.</p><p>- Gesetzgebung:</p><p>Was sind die Erfahrungen der Universitäten, der Kantone und der Bundesverwaltung mit dem 1999 erlassenen Universitätsförderungsgesetz?</p><p>- Schlussfolgerungen für die BFT-Botschaft 2008-2011:</p><p>Die neue Botschaft soll sich auf diesen Bericht abstützen und daraus Konsequenzen ziehen: Was weiterführen? Was weglassen? Was neu aufgreifen? Wie werden Controlling und Evaluation implementiert?</p><p>Der Bericht soll die neuesten verfügbaren Daten berücksichtigen. Er soll die verschiedenen vereinzelt vorhandenen Analysen und Evaluationen zusammenfassen und synthetisiert wiedergeben.</p>
- <p>Das EDI und das EVD erarbeiten gemeinsam ein strategisches Controlling der BFT-Botschaft 2004-2007 mit dem Ziel einer Leistungsüberprüfung und Wirkungsanalyse (Reporting, Monitoring, Evaluation, internationales Benchmarking) der BFT-Politik 2004-2007 im Allgemeinen und der getroffenen Massnahmen der BFT-Botschaft 2004-2007 im Einzelnen.</p><p>Ein entsprechender Bericht, welcher die im Postulat aufgeworfenen Fragen aufnimmt, wird 2006 in gemeinsamer Verantwortung durch die Departemente EDI (SBF) und EVD (BBT) erstellt. Eine Zusammenfassung wird Teil der BFT-Botschaft 2008-2011 sein. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Universitätsförderungsgesetz sind im strategischen Controlling nicht vorgesehen, können jedoch in den Bericht eingebaut werden.</p><p>Da Wirkungen immer erst nach einer gewissen Zeit messbar sind, ist es notwendig, die Entwicklung wichtiger Indikatoren im Rahmen des strategischen Controllings im BFT-Bereich auch nach 2006 laufend zu beobachten. Insofern handelt es sich beim Bericht 2006 um einen Zwischenbericht und eine Pilotstudie, die eine erste Übersicht ermöglichen. Diese Arbeiten müssen in den folgenden Jahren konsequent weitergeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Mit Bezug auf Artikel 170 der Bundesverfassung (Überprüfung der Wirksamkeit) sowie im Hinblick auf den finanziellen Umfang und die sachliche Komplexität der anstehenden Geschäfte im BFT-Bereich wird der Bundesrat aufgefordert, einen Rechenschaftsbericht zu den bisherigen Aktivitäten im Bereich Bildung, Forschung und Technologie vorzulegen.</p>
- Leistungsüberprüfung im Bereich Bildung, Forschung und Technologie
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