Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik

ShortId
05.3401
Id
20053401
Updated
27.07.2023 21:04
Language
de
Title
Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik
AdditionalIndexing
66;internationale Beziehungen;Aussenwirtschaft;fossile Energie;wirtschaftliche Unabhängigkeit;Erdöl;Landesversorgung;Energieversorgung;Sicherung der Versorgung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
1
  • L05K1701010607, Energieversorgung
  • L04K10010108, wirtschaftliche Unabhängigkeit
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K17040202, Erdöl
  • L05K1701020101, fossile Energie
  • L05K0704010203, Aussenwirtschaft
  • L02K1002, internationale Beziehungen
  • L05K0402010402, Landesversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Langfristig gesehen ist es nicht wesentlich, ob der Peak Oil in fünf oder in fünfzehn Jahren stattfindet. Fakt ist, dass das fossile und das atomare Zeitalter demnächst vorbei sein werden. Es kommt darauf an, den bevorstehenden Strukturwandel jetzt klug, weitsichtig und nachhaltig aufzugleisen. Tatsache ist auch, dass die Welt nach etwa 200 Jahren Verheizung fossiler Ressourcen eine Klimaveränderung produziert hat, die uns verpflichtet, schnellstens zu handeln.</p><p>Wieso nicht eine Vorreiterrolle übernehmen? Die Schweiz könnte als kleines, überschaubares Land Grosses leisten. Wie anno dazumal Bundesrat Alphons Egli, als er mit einem Phosphatverbot die Schubladen der Waschpulverfraktion öffnete und ihnen traumhafte Exportzahlen ermöglichte. Ein Umsteigen auf erneuerbare Energie und gleichzeitige Reduktion des Verbrauches dank Effizienz könnten der Schweiz eine Rückkehr an die Spitze der Energiespezialisten verschaffen.</p>
  • <p>1. Der Uran-, der Erdöl- und in zunehmendem Mass auch der Erdgasmarkt sind globale Märkte, in welchem das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage durch Preisanpassungen hergestellt wird. Rund 65 Prozent der Schweizer Erdölnachfrage werden durch die Einfuhr von Produkten aus mehreren europäischen Ländern gedeckt; diese werden wiederum von einer Vielzahl Rohölquellen bedient. Die Lieferanten der fossilen Energien sind, wie die Vergangenheit zeigte, ihrerseits an einer verlässlichen Versorgung ihrer Märkte interessiert. Flexibilität und Diversifikation tragen somit wesentlich zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei.</p><p>Im Gegensatz zum Erdöl wird die Erdgasversorgung grösstenteils durch langfristige Lieferverträge abgesichert. Europa und die Schweiz werden durch Länder mit Erdgas beliefert, die seit Jahrzehnten ihre Verlässlichkeit bewiesen haben (Norwegen, Niederlande, Russland, Algerien).</p><p>Die Versorgung der Schweizer Kernkraftwerke mit Brennelementen erfolgte in den letzten Jahrzehnten dank Überangebot problemlos. In der jüngsten Vergangenheit ist jedoch eine Verknappung festzustellen, die durch vermehrte Investitionen insbesondere in Uranminen aufgefangen werden muss.</p><p>Obwohl keine Versorgungskrise unmittelbar bevorsteht, ist die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten vor allem für die Wirtschaft ein erhebliches Risiko. Eine Diversifikation der Energieversorgung hin zu einheimischen erneuerbaren Energiequellen würde dieses Risiko heruntersetzen. Für den Fall von schweren Mangellagen, die die Wirtschaft nicht selbst bewältigen kann, sind Vorsorge- und Bewirtschaftungsmassnahmen im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) und des Übereinkommens für ein internationales Energieprogramm im Rahmen der internationalen Energieagentur (IEP; SR 0.730.1) vorgesehen. Der Bund und die Kantone sind im Interesse der langfristigen Versorgungssicherheit weiterhin bestrebt, die Energiepolitik im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu verstärken. Die bisherigen Erfahrungen mit dem partnerschaftlichen Programm "Energie Schweiz" zeigen, dass die Wirkungen auf Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Investitionen und Beschäftigung zunehmen, aber noch nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen. Mit dem Stromversorgungsgesetz schlägt der Bundesrat eine verstärkte Förderung der Stromproduktion aus Wasserkraft und weiteren inländischen Energieträgern vor.</p><p>2. Politische Stabilität ist eine wichtige Voraussetzung für eine sichere Energieversorgung. Allerdings besteht nicht generell ein direkter Zusammenhang zwischen Krisen in einem einzelnen Lieferantenland und dessen Fähigkeit, Erdöl- oder Erdgaslieferkapazitäten aufrechtzuerhalten. Beispielsweise wurden algerische Lieferungen nie durch die bürgerkriegsähnlichen Wirren der Neunzigerjahre beeinträchtigt. Andererseits kann es auch in politisch stabilen Ländern streikbedingt oder durch Naturereignisse zu Produktionsrückgängen kommen.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie überarbeitet zurzeit die Energieperspektiven für den Zeithorizont 2035 und 2050. Der Bundesrat wird sich im Laufe 2006 auf dieser Basis zu Grundsatzfragen, u. a. auch der Versorgungssicherheit, aussprechen. Im Rahmen dieser Perspektiven werden auch die Folgen einer raschen und starken Erhöhung der Erdölpreise untersucht. Langfristig gilt für den Bundesrat weiterhin die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft.</p><p>4. Mit keinem der Herkunftsländer des in die Schweiz importierten Rohöls bestehen staatliche Abkommen, welche unmittelbar den Handel mit Öl regeln. Die Energieversorgung der Schweiz ist Aufgabe der Energiewirtschaft, der Staat setzt die vor allem für eine sichere Versorgung erforderlichen Rahmenbedingungen. Mit zahlreichen der Energieexportländer bestehen Investitionsschutzabkommen. Zudem hat die Schweiz den internationalen Vertrag über die Energiecharta (SR 0.730.0) ratifiziert, dessen Ziel es ist, Energieinvestitionen, -effizienz und künftig eventuell auch -transit im eurasischen Raum abzusichern. Der Umfang der vertraglichen Beziehungen zu den betreffenden Staaten ist unterschiedlich und hat mit den Handelsbeziehungen im Bereich Rohöl keinen direkten Zusammenhang.</p><p>5. Der Eindruck ist falsch, wonach der Bundesrat bei Verstössen gegen die Menschenrechtspolitik in den Regionen, mit denen die Schweiz wichtige wirtschaftliche Beziehungen pflegt, eine zurückhaltende Stellung einnehmen würde. Sie bekämpft Verletzungen der Menschenrechte in allen Gegenden der Welt aktiv und engagiert. Das ist auch bei den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz auf dem Gebiet der Energieversorgung der Fall, wozu vor allem Afrika, der Nahe Osten, Zentralasien oder die Region des Kaukasus zählen. Dafür könnte eine ganze Reihe von Beispielen zitiert werden.</p><p>6. Die Schweizer Asylbehörden gewähren Menschen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt sind oder vor Kriegswirren flüchten müssen, im Rahmen einer Einzelfallprüfung Schutz. Asylsuchende durchlaufen ein individuelles Verfahren, in dem über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus und Asylgewährung entschieden wird; dabei sind die Asylbehörden an das Asylgesetz gebunden. Das Prinzip der Einzelfallprüfung gilt für alle Asylsuchende, also auch für solche aus den vom Interpellanten genannten Staaten und Regionen. Unabhängig vom Heimat- oder Herkunftsstaat nimmt die Schweiz politisch Verfolgte als Flüchtlinge auf und gewährt ihnen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, Asyl. Für die Anerkennung als Flüchtling ist Artikel 3 des Asylgesetzes massgebend; diese Bestimmung stützt sich auf Artikel 1 Buchstabe a des internationalen Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention) ab. Vor diesem Hintergrund kann sich der Bundesrat kein zusätzliches Flüchtlingskriterium vorstellen.</p><p>7. Im Jahr 2004 wurde kein Kriegsmaterial in die drei in der Interpellation genannten afrikanischen Staaten (Nigeria, Libyen, Algerien) ausgeführt. Das gilt auch für die südlichen Republiken der ehemaligen Sowjetunion und den Kaukasus. Das nach der Arabischen Halbinsel und dem Persischen Golf gelieferte Kriegsmaterial entspricht etwa 6,6 Prozent der totalen Kriegsmaterialexporte von 402,4 Millionen Franken im Jahr 2004.</p><p>8. Die Sicherstellung der Erdölversorgung ist Aufgabe der Energiewirtschaft. Der Bund und die Kantone setzen Rahmenbedingungen, damit dies im Gesamtinteresse erfolgt. Der Bundesrat setzt die Armee gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000 (Sicherheit durch Kooperation) im Rahmen Uno- oder OSZE-mandatierter Friedensförderungseinsätze im Ausland ein und trägt dazu zur Stabilisierung von Krisenregionen bei. Ein Armee-Einsatz zur Sicherung von Erdölvorkommen ist nicht vorgesehen.</p><p>9. Im Hinblick auf die Erdölversorgung besteht zurzeit kein Anlass für eine Informationskampagne. Nicht nur der Zeitpunkt eines allfälligen "Peak Oil", sondern auch dessen Verlauf und Auswirkungen auf Preise, Nachfrage, Technologieentwicklung usw. sind mit grossen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten befrachtet, sodass für eine solche Kampagne die objektive Grundlage fehlt. Hingegen soll die Bevölkerung im Rahmen von "Energie Schweiz" weiterhin für die rationelle Energieverwendung, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Knappheit der konventionellen Energieressourcen sensibilisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz ist zu rund 80 Prozent von Energie ausländischer Herkunft abhängig. Weder Uran als Ausgangsbrennstoff für die Atomkraftwerke noch die fossilen Energieträger kommen aus der Schweiz. Überdies handelt es sich dabei zu gut 71 Prozent um fossile Energieträger, davon wiederum grossmehrheitlich um Erdöl bzw. seine Produkte. </p><p>Der überwiegende Teil der fossilen Treib- und Brennstoffe für die Schweiz kommt aus Afrika (Nigeria, Algerien und Libyen), dem Nahen Osten (Arabische Halbinsel, Persischer Golf) und aus Vorderasien (Kaukasus, ehemalige Südsowjetunion).</p><p>Teile dieser Regionen sind als ausserordentlich instabil zu betrachten. Angesichts der hohen Abhängigkeit der Schweiz von diesen Ländern bzw. Regionen und angesichts der hohen Abhängigkeit der gesamten Wirtschaft von diesen Rohstoffen drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, zu 80 Prozent von anderen Ländern abhängig zu sein?</p><p>2. Wie beurteilt er die Stabilität dieser Herkunftsländer?</p><p>3. Welche aussen- und innenpolitische Strategie hat der Bundesrat für den Fall, dass genau diese Energieträger nur noch zu sehr hohen Preisen erhältlich sind (nach dem Peak Oil z. B.)?</p><p>4. Was für Abkommen hat der Bundesrat mit diesen Ländern abgeschlossen?</p><p>5. Stimmt der Eindruck, dass der Bundesrat betreffend Verstösse gegen die Menschenrechte in diesen Ländern zurückhaltend ist? Warum ist er das? </p><p>6. Wie verhält er sich gegenüber Flüchtlingen aus diesen Ländern? Könnte sich der Bundesrat ein spezielles Flüchtlingskriterium in Bezug auf "Ressourcenkriegsflüchtlinge" vorstellen?</p><p>7. Gibt es Waffenlieferungen der Schweiz in diese Regionen? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, die Armee ins Ausland zu senden, wenn es um den Kampf der letzten Ölreserven geht? Allein oder im Verbund mit der Nato, der WEU und der PfP usw.?</p><p>9. Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Bevölkerung der Schweiz mit einer Informationskampagne auf den bevorstehenden Peak Oil aufmerksam zu machen? Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Peak Oil in fünf oder fünfzehn Jahren eintritt.</p>
  • Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Langfristig gesehen ist es nicht wesentlich, ob der Peak Oil in fünf oder in fünfzehn Jahren stattfindet. Fakt ist, dass das fossile und das atomare Zeitalter demnächst vorbei sein werden. Es kommt darauf an, den bevorstehenden Strukturwandel jetzt klug, weitsichtig und nachhaltig aufzugleisen. Tatsache ist auch, dass die Welt nach etwa 200 Jahren Verheizung fossiler Ressourcen eine Klimaveränderung produziert hat, die uns verpflichtet, schnellstens zu handeln.</p><p>Wieso nicht eine Vorreiterrolle übernehmen? Die Schweiz könnte als kleines, überschaubares Land Grosses leisten. Wie anno dazumal Bundesrat Alphons Egli, als er mit einem Phosphatverbot die Schubladen der Waschpulverfraktion öffnete und ihnen traumhafte Exportzahlen ermöglichte. Ein Umsteigen auf erneuerbare Energie und gleichzeitige Reduktion des Verbrauches dank Effizienz könnten der Schweiz eine Rückkehr an die Spitze der Energiespezialisten verschaffen.</p>
    • <p>1. Der Uran-, der Erdöl- und in zunehmendem Mass auch der Erdgasmarkt sind globale Märkte, in welchem das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage durch Preisanpassungen hergestellt wird. Rund 65 Prozent der Schweizer Erdölnachfrage werden durch die Einfuhr von Produkten aus mehreren europäischen Ländern gedeckt; diese werden wiederum von einer Vielzahl Rohölquellen bedient. Die Lieferanten der fossilen Energien sind, wie die Vergangenheit zeigte, ihrerseits an einer verlässlichen Versorgung ihrer Märkte interessiert. Flexibilität und Diversifikation tragen somit wesentlich zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei.</p><p>Im Gegensatz zum Erdöl wird die Erdgasversorgung grösstenteils durch langfristige Lieferverträge abgesichert. Europa und die Schweiz werden durch Länder mit Erdgas beliefert, die seit Jahrzehnten ihre Verlässlichkeit bewiesen haben (Norwegen, Niederlande, Russland, Algerien).</p><p>Die Versorgung der Schweizer Kernkraftwerke mit Brennelementen erfolgte in den letzten Jahrzehnten dank Überangebot problemlos. In der jüngsten Vergangenheit ist jedoch eine Verknappung festzustellen, die durch vermehrte Investitionen insbesondere in Uranminen aufgefangen werden muss.</p><p>Obwohl keine Versorgungskrise unmittelbar bevorsteht, ist die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten vor allem für die Wirtschaft ein erhebliches Risiko. Eine Diversifikation der Energieversorgung hin zu einheimischen erneuerbaren Energiequellen würde dieses Risiko heruntersetzen. Für den Fall von schweren Mangellagen, die die Wirtschaft nicht selbst bewältigen kann, sind Vorsorge- und Bewirtschaftungsmassnahmen im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) und des Übereinkommens für ein internationales Energieprogramm im Rahmen der internationalen Energieagentur (IEP; SR 0.730.1) vorgesehen. Der Bund und die Kantone sind im Interesse der langfristigen Versorgungssicherheit weiterhin bestrebt, die Energiepolitik im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu verstärken. Die bisherigen Erfahrungen mit dem partnerschaftlichen Programm "Energie Schweiz" zeigen, dass die Wirkungen auf Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Investitionen und Beschäftigung zunehmen, aber noch nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen. Mit dem Stromversorgungsgesetz schlägt der Bundesrat eine verstärkte Förderung der Stromproduktion aus Wasserkraft und weiteren inländischen Energieträgern vor.</p><p>2. Politische Stabilität ist eine wichtige Voraussetzung für eine sichere Energieversorgung. Allerdings besteht nicht generell ein direkter Zusammenhang zwischen Krisen in einem einzelnen Lieferantenland und dessen Fähigkeit, Erdöl- oder Erdgaslieferkapazitäten aufrechtzuerhalten. Beispielsweise wurden algerische Lieferungen nie durch die bürgerkriegsähnlichen Wirren der Neunzigerjahre beeinträchtigt. Andererseits kann es auch in politisch stabilen Ländern streikbedingt oder durch Naturereignisse zu Produktionsrückgängen kommen.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie überarbeitet zurzeit die Energieperspektiven für den Zeithorizont 2035 und 2050. Der Bundesrat wird sich im Laufe 2006 auf dieser Basis zu Grundsatzfragen, u. a. auch der Versorgungssicherheit, aussprechen. Im Rahmen dieser Perspektiven werden auch die Folgen einer raschen und starken Erhöhung der Erdölpreise untersucht. Langfristig gilt für den Bundesrat weiterhin die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft.</p><p>4. Mit keinem der Herkunftsländer des in die Schweiz importierten Rohöls bestehen staatliche Abkommen, welche unmittelbar den Handel mit Öl regeln. Die Energieversorgung der Schweiz ist Aufgabe der Energiewirtschaft, der Staat setzt die vor allem für eine sichere Versorgung erforderlichen Rahmenbedingungen. Mit zahlreichen der Energieexportländer bestehen Investitionsschutzabkommen. Zudem hat die Schweiz den internationalen Vertrag über die Energiecharta (SR 0.730.0) ratifiziert, dessen Ziel es ist, Energieinvestitionen, -effizienz und künftig eventuell auch -transit im eurasischen Raum abzusichern. Der Umfang der vertraglichen Beziehungen zu den betreffenden Staaten ist unterschiedlich und hat mit den Handelsbeziehungen im Bereich Rohöl keinen direkten Zusammenhang.</p><p>5. Der Eindruck ist falsch, wonach der Bundesrat bei Verstössen gegen die Menschenrechtspolitik in den Regionen, mit denen die Schweiz wichtige wirtschaftliche Beziehungen pflegt, eine zurückhaltende Stellung einnehmen würde. Sie bekämpft Verletzungen der Menschenrechte in allen Gegenden der Welt aktiv und engagiert. Das ist auch bei den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz auf dem Gebiet der Energieversorgung der Fall, wozu vor allem Afrika, der Nahe Osten, Zentralasien oder die Region des Kaukasus zählen. Dafür könnte eine ganze Reihe von Beispielen zitiert werden.</p><p>6. Die Schweizer Asylbehörden gewähren Menschen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt sind oder vor Kriegswirren flüchten müssen, im Rahmen einer Einzelfallprüfung Schutz. Asylsuchende durchlaufen ein individuelles Verfahren, in dem über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus und Asylgewährung entschieden wird; dabei sind die Asylbehörden an das Asylgesetz gebunden. Das Prinzip der Einzelfallprüfung gilt für alle Asylsuchende, also auch für solche aus den vom Interpellanten genannten Staaten und Regionen. Unabhängig vom Heimat- oder Herkunftsstaat nimmt die Schweiz politisch Verfolgte als Flüchtlinge auf und gewährt ihnen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, Asyl. Für die Anerkennung als Flüchtling ist Artikel 3 des Asylgesetzes massgebend; diese Bestimmung stützt sich auf Artikel 1 Buchstabe a des internationalen Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention) ab. Vor diesem Hintergrund kann sich der Bundesrat kein zusätzliches Flüchtlingskriterium vorstellen.</p><p>7. Im Jahr 2004 wurde kein Kriegsmaterial in die drei in der Interpellation genannten afrikanischen Staaten (Nigeria, Libyen, Algerien) ausgeführt. Das gilt auch für die südlichen Republiken der ehemaligen Sowjetunion und den Kaukasus. Das nach der Arabischen Halbinsel und dem Persischen Golf gelieferte Kriegsmaterial entspricht etwa 6,6 Prozent der totalen Kriegsmaterialexporte von 402,4 Millionen Franken im Jahr 2004.</p><p>8. Die Sicherstellung der Erdölversorgung ist Aufgabe der Energiewirtschaft. Der Bund und die Kantone setzen Rahmenbedingungen, damit dies im Gesamtinteresse erfolgt. Der Bundesrat setzt die Armee gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000 (Sicherheit durch Kooperation) im Rahmen Uno- oder OSZE-mandatierter Friedensförderungseinsätze im Ausland ein und trägt dazu zur Stabilisierung von Krisenregionen bei. Ein Armee-Einsatz zur Sicherung von Erdölvorkommen ist nicht vorgesehen.</p><p>9. Im Hinblick auf die Erdölversorgung besteht zurzeit kein Anlass für eine Informationskampagne. Nicht nur der Zeitpunkt eines allfälligen "Peak Oil", sondern auch dessen Verlauf und Auswirkungen auf Preise, Nachfrage, Technologieentwicklung usw. sind mit grossen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten befrachtet, sodass für eine solche Kampagne die objektive Grundlage fehlt. Hingegen soll die Bevölkerung im Rahmen von "Energie Schweiz" weiterhin für die rationelle Energieverwendung, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Knappheit der konventionellen Energieressourcen sensibilisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz ist zu rund 80 Prozent von Energie ausländischer Herkunft abhängig. Weder Uran als Ausgangsbrennstoff für die Atomkraftwerke noch die fossilen Energieträger kommen aus der Schweiz. Überdies handelt es sich dabei zu gut 71 Prozent um fossile Energieträger, davon wiederum grossmehrheitlich um Erdöl bzw. seine Produkte. </p><p>Der überwiegende Teil der fossilen Treib- und Brennstoffe für die Schweiz kommt aus Afrika (Nigeria, Algerien und Libyen), dem Nahen Osten (Arabische Halbinsel, Persischer Golf) und aus Vorderasien (Kaukasus, ehemalige Südsowjetunion).</p><p>Teile dieser Regionen sind als ausserordentlich instabil zu betrachten. Angesichts der hohen Abhängigkeit der Schweiz von diesen Ländern bzw. Regionen und angesichts der hohen Abhängigkeit der gesamten Wirtschaft von diesen Rohstoffen drängen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, zu 80 Prozent von anderen Ländern abhängig zu sein?</p><p>2. Wie beurteilt er die Stabilität dieser Herkunftsländer?</p><p>3. Welche aussen- und innenpolitische Strategie hat der Bundesrat für den Fall, dass genau diese Energieträger nur noch zu sehr hohen Preisen erhältlich sind (nach dem Peak Oil z. B.)?</p><p>4. Was für Abkommen hat der Bundesrat mit diesen Ländern abgeschlossen?</p><p>5. Stimmt der Eindruck, dass der Bundesrat betreffend Verstösse gegen die Menschenrechte in diesen Ländern zurückhaltend ist? Warum ist er das? </p><p>6. Wie verhält er sich gegenüber Flüchtlingen aus diesen Ländern? Könnte sich der Bundesrat ein spezielles Flüchtlingskriterium in Bezug auf "Ressourcenkriegsflüchtlinge" vorstellen?</p><p>7. Gibt es Waffenlieferungen der Schweiz in diese Regionen? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, die Armee ins Ausland zu senden, wenn es um den Kampf der letzten Ölreserven geht? Allein oder im Verbund mit der Nato, der WEU und der PfP usw.?</p><p>9. Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Bevölkerung der Schweiz mit einer Informationskampagne auf den bevorstehenden Peak Oil aufmerksam zu machen? Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Peak Oil in fünf oder fünfzehn Jahren eintritt.</p>
    • Aussenpolitik in Abhängigkeit der Energiepolitik

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