Für eine neue Aussenpolitik
- ShortId
-
05.3403
- Id
-
20053403
- Updated
-
27.07.2023 21:26
- Language
-
de
- Title
-
Für eine neue Aussenpolitik
- AdditionalIndexing
-
08;10;internationale Politik (allgemein);Beziehungen Schweiz-EU;aussenpolitische Grundhaltung;Staatssouveränität;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L03K100105, aussenpolitische Grundhaltung
- L01K10, internationale Politik (allgemein)
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 ist klar: Die Stimmbürger lehnen den EU-Beitritt ab und setzen auf den bilateralen Weg. Bereits am 4. März 2001 hat das Schweizervolk einen EU-Beitritt mit 77 Prozent an der Urne abgelehnt. Deshalb soll nun auch der Bundesrat nachziehen und in einem Beschluss und einer öffentlichen Erklärung festhalten, dass der EU-Beitritt kein Ziel mehr ist.</p><p>Um wieder eine glaubwürdige und geradlinige Aussenpolitik betreiben zu können, soll das Beitrittsgesuch zurückgezogen werden. Es steht im Widerspruch mit dem Volkswillen und erschwert gleichzeitig künftige bilaterale Verhandlungen. Der Nichtrückzug des Gesuches würde nach aussen wie nach innen falsche Signale aussenden.</p><p>An die Neuausrichtung der Aussenpolitik ist auch die Gesetzgebung anzupassen. Die Schweiz ist Weltmeister im Nachvollzug von europäischem und internationalem Recht - obwohl dies zumeist gar nicht nötig wäre. Mit dem Abschluss von internationalen Konventionen und Staatsverträgen verliert die Schweiz jedes Mal ein Stück Souveränität, ein Stück Freiheit und damit den für einen Kleinstaat wichtigen Handlungsspielraum. Dieser Handlungsspielraum ist soweit als möglich zurückzugewinnen. Deshalb ist der Ratifizierung von internationalen Abkommen mit der grösstmöglichen Zurückhaltung zu begegnen.</p>
- <p>In seinen Beziehungen zur Europäischen Union verfolgt der Bundesrat den bilateralen Weg und damit eine Lösung, die in der Schweizer Bevölkerung einen starken Rückhalt geniesst. Diese hat die Strategie des Bundesrates auch bereits vier Mal bestärkt: erstens am 8. Juni 1997 anlässlich der Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!", abgelehnt mit einem Stimmenanteil von 74,1 Prozent; zweitens am 21. Mai 2000 anlässlich der Volksabstimmung über die Bilateralen Abkommen I, angenommen mit einem Stimmenanteil von 67,2 Prozent; drittens am 4. März 2001 anlässlich der Volksinitiative "Ja zu Europa!", abgelehnt mit einem Stimmenanteil von 76,8 Prozent; viertens am 5. Juni 2005 anlässlich der Volksabstimmung über die Assoziierung der Schweiz an die Abkommen Schengen/Dublin, angenommen mit einem Stimmenanteil von 54,6 Prozent.</p><p>Es gibt derzeit keine neuen Argumente, die eine Änderung der Europapolitik des Bundesrates verlangen würden. Wie der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 2003-2007 (vgl. Bundesblatt 2004-1181) angekündigt hat, soll über die zukünftige Orientierung seiner Europapolitik eine Grundsatzdebatte geführt werden, welche sich auf den entsprechenden, für die zweite Hälfte der aktuellen Legislaturperiode vorgesehenen Bericht stützt.</p><p>In Bezug auf einen etwaigen Rückzug des Beitrittsgesuches der Schweiz zur Europäischen Union hat sich der Bundesrat schon mehrmals geäussert. Dies geschah zum letzten Mal in seiner Antwort vom 11. Mai 2005 auf eine Motion der Schweizerischen Volkspartei in dieser Angelegenheit (Motion 05.3022). An der darin vom Bundesrat vertretenen Position hat sich seither nichts geändert.</p><p>Der Beitritt bleibt eine längerfristige Option.</p><p>Nach dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 ist das Beitrittsgesuch eingefroren worden. Es entfaltet folglich keine praktische Wirkung. Es ist allein an der Schweiz, über die Zukunft dieses Gesuches zu entscheiden. Die Tatsache der Aufrechterhaltung dieses Gesuches präjudiziert weder die Eröffnung von Verhandlungen noch deren allfälligen Abschluss. In diesem Zusammenhang kann an das Ersuchen der Schweiz vom Dezember 1961 erinnert werden, mit der EG ein Assoziationsabkommen auszuhandeln; auch dieses Gesuch hat keine Umsetzung erfahren und wurde dennoch formell nie zurückgezogen.</p><p>Was den autonomen Nachvollzug gewisser europarechtlicher Bestimmungen betrifft, so verfolgt die Schweiz diesen nur dann, wenn dies ihren Interessen, beispielsweise der Sicherstellung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz, dient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Beschluss und in der Folge in einer öffentlichen Erklärung festzuhalten, dass der EU-Beitritt kein Ziel der schweizerischen Aussenpolitik mehr ist. Als Folge dieses Beschlusses ist auch das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Die Gesetzgebung ist künftig nicht mehr einseitig auf den Nachvollzug von EU- und internationalem Recht auszurichten, sondern hat primär der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu dienen.</p>
- Für eine neue Aussenpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 ist klar: Die Stimmbürger lehnen den EU-Beitritt ab und setzen auf den bilateralen Weg. Bereits am 4. März 2001 hat das Schweizervolk einen EU-Beitritt mit 77 Prozent an der Urne abgelehnt. Deshalb soll nun auch der Bundesrat nachziehen und in einem Beschluss und einer öffentlichen Erklärung festhalten, dass der EU-Beitritt kein Ziel mehr ist.</p><p>Um wieder eine glaubwürdige und geradlinige Aussenpolitik betreiben zu können, soll das Beitrittsgesuch zurückgezogen werden. Es steht im Widerspruch mit dem Volkswillen und erschwert gleichzeitig künftige bilaterale Verhandlungen. Der Nichtrückzug des Gesuches würde nach aussen wie nach innen falsche Signale aussenden.</p><p>An die Neuausrichtung der Aussenpolitik ist auch die Gesetzgebung anzupassen. Die Schweiz ist Weltmeister im Nachvollzug von europäischem und internationalem Recht - obwohl dies zumeist gar nicht nötig wäre. Mit dem Abschluss von internationalen Konventionen und Staatsverträgen verliert die Schweiz jedes Mal ein Stück Souveränität, ein Stück Freiheit und damit den für einen Kleinstaat wichtigen Handlungsspielraum. Dieser Handlungsspielraum ist soweit als möglich zurückzugewinnen. Deshalb ist der Ratifizierung von internationalen Abkommen mit der grösstmöglichen Zurückhaltung zu begegnen.</p>
- <p>In seinen Beziehungen zur Europäischen Union verfolgt der Bundesrat den bilateralen Weg und damit eine Lösung, die in der Schweizer Bevölkerung einen starken Rückhalt geniesst. Diese hat die Strategie des Bundesrates auch bereits vier Mal bestärkt: erstens am 8. Juni 1997 anlässlich der Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!", abgelehnt mit einem Stimmenanteil von 74,1 Prozent; zweitens am 21. Mai 2000 anlässlich der Volksabstimmung über die Bilateralen Abkommen I, angenommen mit einem Stimmenanteil von 67,2 Prozent; drittens am 4. März 2001 anlässlich der Volksinitiative "Ja zu Europa!", abgelehnt mit einem Stimmenanteil von 76,8 Prozent; viertens am 5. Juni 2005 anlässlich der Volksabstimmung über die Assoziierung der Schweiz an die Abkommen Schengen/Dublin, angenommen mit einem Stimmenanteil von 54,6 Prozent.</p><p>Es gibt derzeit keine neuen Argumente, die eine Änderung der Europapolitik des Bundesrates verlangen würden. Wie der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 2003-2007 (vgl. Bundesblatt 2004-1181) angekündigt hat, soll über die zukünftige Orientierung seiner Europapolitik eine Grundsatzdebatte geführt werden, welche sich auf den entsprechenden, für die zweite Hälfte der aktuellen Legislaturperiode vorgesehenen Bericht stützt.</p><p>In Bezug auf einen etwaigen Rückzug des Beitrittsgesuches der Schweiz zur Europäischen Union hat sich der Bundesrat schon mehrmals geäussert. Dies geschah zum letzten Mal in seiner Antwort vom 11. Mai 2005 auf eine Motion der Schweizerischen Volkspartei in dieser Angelegenheit (Motion 05.3022). An der darin vom Bundesrat vertretenen Position hat sich seither nichts geändert.</p><p>Der Beitritt bleibt eine längerfristige Option.</p><p>Nach dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 ist das Beitrittsgesuch eingefroren worden. Es entfaltet folglich keine praktische Wirkung. Es ist allein an der Schweiz, über die Zukunft dieses Gesuches zu entscheiden. Die Tatsache der Aufrechterhaltung dieses Gesuches präjudiziert weder die Eröffnung von Verhandlungen noch deren allfälligen Abschluss. In diesem Zusammenhang kann an das Ersuchen der Schweiz vom Dezember 1961 erinnert werden, mit der EG ein Assoziationsabkommen auszuhandeln; auch dieses Gesuch hat keine Umsetzung erfahren und wurde dennoch formell nie zurückgezogen.</p><p>Was den autonomen Nachvollzug gewisser europarechtlicher Bestimmungen betrifft, so verfolgt die Schweiz diesen nur dann, wenn dies ihren Interessen, beispielsweise der Sicherstellung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz, dient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Beschluss und in der Folge in einer öffentlichen Erklärung festzuhalten, dass der EU-Beitritt kein Ziel der schweizerischen Aussenpolitik mehr ist. Als Folge dieses Beschlusses ist auch das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Die Gesetzgebung ist künftig nicht mehr einseitig auf den Nachvollzug von EU- und internationalem Recht auszurichten, sondern hat primär der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu dienen.</p>
- Für eine neue Aussenpolitik
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