Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Faires Vergabeverfahren
- ShortId
-
05.3417
- Id
-
20053417
- Updated
-
27.07.2023 20:04
- Language
-
de
- Title
-
Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Faires Vergabeverfahren
- AdditionalIndexing
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34;Wettbewerbsbeschränkung;Submissionswesen;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Radio- und Fernsehgebühren;Interessenkonflikt;Fakturierung;SRG
- 1
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- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0703020203, Fakturierung
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L05K1202050108, SRG
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das UVEK vergibt demnächst erneut den Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren ab 2008. Seit 1998 erhebt die Billag AG, eine 100-prozentige Tochter der Swisscom, die sich wiederum mehrheitlich in Bundesbesitz befindet, im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Diesen Auftrag erhielt die Billag AG aufgrund der Liberalisierung des Fernmeldemarktes. Rechnungsstellung und Inkasso der Empfangsgebühren durch die Telecom PTT waren nicht mehr erlaubt. Zuerst war dieses Inkassomandat lediglich eine Übergangslösung. Auf den 1. Januar 2001 erhielt die Billag AG nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Eidgenossenschaft den Zuschlag für das Inkasso. 2003 verrechnete die Billag AG dem Bund 52 Millionen Franken Aufwand, 2004 48 Millionen - 4 Prozent des gesamten Gebührenertrages von 1,1 Milliarden Franken. Obwohl die Inkassotätigkeit im Bereich der Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht zu den ausschreibungspflichtigen Beschaffungen gemäss WTO gehört, werden für dieses Mandat (per Anfang 2008) richtigerweise verschiedene Bewerber zur Offerte eingeladen.</p>
- <p>Das Mandat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren läuft Ende 2007 aus. Das UVEK hat entschieden, das Mandat in einem Einladungsverfahren gemäss den Artikeln 32ff. der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu vergeben. Dabei werden mindestens drei Anbieter zur Einreichung einer Offerte eingeladen. Durch die Bindung an die Prinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens sichert dieses Verfahren Transparenz und Konkurrenz. Eine eingehende Prüfung der Offerten wird ergeben, welches Unternehmen das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht hat. Das formelle Verfahren und die im Pflichtenheft klar und transparent dargelegten Auswahlkriterien stellen sicher, dass das UVEK die beste Offerte wählen kann. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das gewählte Vergabeverfahren räumt allen eingeladenen Kandidaten gleiche Chancen ein, da sie nach denselben objektiven Kriterien beurteilt werden. Dies gilt auch uneingeschränkt für die Billag AG.</p><p>2. Die Tatsache, dass sich zwei Verantwortliche der SRG im Verwaltungsrat der Billag AG befinden, hat keinen Einfluss auf das gesetzlich definierte Verfahren. Der Entscheid wird aufgrund der eingehenden Offerten vom Bakom in Zusammenarbeit mit einem externen Berater vorbereitet und vom UVEK gefällt. Auf die Entscheidfindung haben weder die SRG noch die Verwaltungsräte der Billag AG einen Einfluss.</p><p>3. Dank dem gewählten Verfahren und den transparenten Bewertungskriterien ist eine Gleichbehandlung aller Konkurrenten sichergestellt. Weder die Swisscom noch die SRG können auf das Auswahlverfahren Einfluss nehmen. Besondere Massnahmen erübrigen sich daher.</p><p>4. Ein in der Presse publizierter Vergleich der Aufwandsentschädigung zwischen den Inkassostellen in Deutschland und der Schweiz ist zum Schluss gekommen, dass der für das Inkasso eingesetzte Prozentsatz am gesamten Gebührenertrag in der Schweiz höher ausfällt. Der Vergleich hat aber kaum Aussagekraft, da er weder die unterschiedlichen Aufträge der beiden Inkassostellen noch weitere Unterschiede berücksichtigt, die bei einem Ländervergleich ins Gewicht fallen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung der Billag AG ist das Ergebnis des anlässlich bei der letzten Vergabe des Auftrages durchgeführten Ausschreibungsverfahrens. Auch die im Sommer 2004 publizierten Zahlen von fälschlicherweise eingeforderten Doppelzahlungen haben sich im Nachhinein als stark überhöht erwiesen. Sofern bei der Inkassotätigkeit Fehler entstehen, interveniert das Bakom als Aufsichtsbehörde. So hat die Billag AG die irreführende Information hinsichtlich Gebührenpflicht für Computer auf Anweisung des Bakom nachträglich korrigiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die bevorstehende Vergabe des Auftrages zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) politisch heikel ist, da sich einer der Bewerber, die Billag AG, faktisch in Bundesbesitz befindet?</p><p>2. Empfindet er die Tatsache nicht auch als stossend, dass gleich zwei SRG-Verantwortliche im Verwaltungsrat der Billag AG sitzen, die versucht sein dürften, auf das Auswahlverfahren um das Inkassomandat Einfluss zu nehmen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass angesichts der bekanntermassen engen Verbindungen im Beziehungsdreieck SRG-Swisscom-Bakom private Konkurrenten der Billag AG im Auswahlverfahren benachteiligt werden könnten, und was gedenkt er zu tun, um dies zu verhindern?</p><p>4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Billag AG in den letzten Jahren immer wieder wegen zu hoher Aufwandsentschädigung, doppelt erhobener Gebühren oder missverständlicher Informationen gegenüber Kunden unter Beschuss geriet?</p>
- Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Faires Vergabeverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das UVEK vergibt demnächst erneut den Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren ab 2008. Seit 1998 erhebt die Billag AG, eine 100-prozentige Tochter der Swisscom, die sich wiederum mehrheitlich in Bundesbesitz befindet, im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Diesen Auftrag erhielt die Billag AG aufgrund der Liberalisierung des Fernmeldemarktes. Rechnungsstellung und Inkasso der Empfangsgebühren durch die Telecom PTT waren nicht mehr erlaubt. Zuerst war dieses Inkassomandat lediglich eine Übergangslösung. Auf den 1. Januar 2001 erhielt die Billag AG nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Eidgenossenschaft den Zuschlag für das Inkasso. 2003 verrechnete die Billag AG dem Bund 52 Millionen Franken Aufwand, 2004 48 Millionen - 4 Prozent des gesamten Gebührenertrages von 1,1 Milliarden Franken. Obwohl die Inkassotätigkeit im Bereich der Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht zu den ausschreibungspflichtigen Beschaffungen gemäss WTO gehört, werden für dieses Mandat (per Anfang 2008) richtigerweise verschiedene Bewerber zur Offerte eingeladen.</p>
- <p>Das Mandat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren läuft Ende 2007 aus. Das UVEK hat entschieden, das Mandat in einem Einladungsverfahren gemäss den Artikeln 32ff. der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu vergeben. Dabei werden mindestens drei Anbieter zur Einreichung einer Offerte eingeladen. Durch die Bindung an die Prinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens sichert dieses Verfahren Transparenz und Konkurrenz. Eine eingehende Prüfung der Offerten wird ergeben, welches Unternehmen das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht hat. Das formelle Verfahren und die im Pflichtenheft klar und transparent dargelegten Auswahlkriterien stellen sicher, dass das UVEK die beste Offerte wählen kann. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das gewählte Vergabeverfahren räumt allen eingeladenen Kandidaten gleiche Chancen ein, da sie nach denselben objektiven Kriterien beurteilt werden. Dies gilt auch uneingeschränkt für die Billag AG.</p><p>2. Die Tatsache, dass sich zwei Verantwortliche der SRG im Verwaltungsrat der Billag AG befinden, hat keinen Einfluss auf das gesetzlich definierte Verfahren. Der Entscheid wird aufgrund der eingehenden Offerten vom Bakom in Zusammenarbeit mit einem externen Berater vorbereitet und vom UVEK gefällt. Auf die Entscheidfindung haben weder die SRG noch die Verwaltungsräte der Billag AG einen Einfluss.</p><p>3. Dank dem gewählten Verfahren und den transparenten Bewertungskriterien ist eine Gleichbehandlung aller Konkurrenten sichergestellt. Weder die Swisscom noch die SRG können auf das Auswahlverfahren Einfluss nehmen. Besondere Massnahmen erübrigen sich daher.</p><p>4. Ein in der Presse publizierter Vergleich der Aufwandsentschädigung zwischen den Inkassostellen in Deutschland und der Schweiz ist zum Schluss gekommen, dass der für das Inkasso eingesetzte Prozentsatz am gesamten Gebührenertrag in der Schweiz höher ausfällt. Der Vergleich hat aber kaum Aussagekraft, da er weder die unterschiedlichen Aufträge der beiden Inkassostellen noch weitere Unterschiede berücksichtigt, die bei einem Ländervergleich ins Gewicht fallen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung der Billag AG ist das Ergebnis des anlässlich bei der letzten Vergabe des Auftrages durchgeführten Ausschreibungsverfahrens. Auch die im Sommer 2004 publizierten Zahlen von fälschlicherweise eingeforderten Doppelzahlungen haben sich im Nachhinein als stark überhöht erwiesen. Sofern bei der Inkassotätigkeit Fehler entstehen, interveniert das Bakom als Aufsichtsbehörde. So hat die Billag AG die irreführende Information hinsichtlich Gebührenpflicht für Computer auf Anweisung des Bakom nachträglich korrigiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass die bevorstehende Vergabe des Auftrages zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) politisch heikel ist, da sich einer der Bewerber, die Billag AG, faktisch in Bundesbesitz befindet?</p><p>2. Empfindet er die Tatsache nicht auch als stossend, dass gleich zwei SRG-Verantwortliche im Verwaltungsrat der Billag AG sitzen, die versucht sein dürften, auf das Auswahlverfahren um das Inkassomandat Einfluss zu nehmen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass angesichts der bekanntermassen engen Verbindungen im Beziehungsdreieck SRG-Swisscom-Bakom private Konkurrenten der Billag AG im Auswahlverfahren benachteiligt werden könnten, und was gedenkt er zu tun, um dies zu verhindern?</p><p>4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Billag AG in den letzten Jahren immer wieder wegen zu hoher Aufwandsentschädigung, doppelt erhobener Gebühren oder missverständlicher Informationen gegenüber Kunden unter Beschuss geriet?</p>
- Auftrag zum Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Faires Vergabeverfahren
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