Marche mondiale des femmes. Unerfüllte Forderungen

ShortId
05.3426
Id
20053426
Updated
28.07.2023 10:57
Language
de
Title
Marche mondiale des femmes. Unerfüllte Forderungen
AdditionalIndexing
12;Gleichstellung von Mann und Frau;Arbeit auf Abruf;Tagesschule;Einwanderung;häusliche Gewalt;Kinderbetreuung;wirtschaftliche Diskriminierung;Menschenwürde;Fremdarbeiter/in;Stellung der Frau;Frauenarbeit;sozialer Schutz;Friedenspolitik;Frau
1
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0107010301, Frau
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L02K0104, sozialer Schutz
  • L04K08020218, Menschenwürde
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K13010309, Tagesschule
  • L05K0702030201, Arbeit auf Abruf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz beteiligten sich im Jahre 2000 mehr als 200 Frauengruppierungen an der "Marche mondiale des femmes". Am 19. Februar 2000 hat die Schweizer Koordination "Marche mondiale des femmes" eine Plattform verabschiedet, in der die Forderungen der Frauen in der Schweiz an den Bundesrat gestellt wurden. Dieser Forderungskatalog wurde dem Bundesrat im Januar 2001 übergeben. Viele dieser Forderungen blieben ohne Gehör. Zu anderen Punkten hat der Bundesrat Antworten versprochen, diese liegen bis heute jedoch nicht vor.</p><p>2005 ist ein weiteres Aktionsjahr der "Marche mondiale des femmes". Gleichberechtigung, Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und Frieden bleiben die wichtigsten Forderungen der Frauen. Das sind dieselben wie 2000 - denn der Grossteil der Forderungen blieb in diesen fünf Jahren unerfüllt.</p>
  • <p>1. Im Integrationskapitel des neuen Ausländergesetzes wird auf die spezifischen Bedürfnisse der ausländischen Frauen in Bezug auf die Frage der Integration hingewiesen. Den Angeboten zugunsten von Frauen, aber auch Kindern und Jugendlichen kommt somit eine besondere Bedeutung zu. In diesem Sinne kommen Ausländerinnen als tendenziell eher schwer erreichbare Zielgruppe bereits heute im Rahmen des Integrationsförderungsfonds des Bundes in den Genuss von speziellen Integrationsleistungen. Dies gilt namentlich für Ausländerinnen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen und aufgrund ihrer familiären Stellung nicht in den integrativ wirkenden Arbeitsmarkt aufgenommen werden.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Bundesstrategie "Migration und Gesundheit 2002-2007" tragen verschiedene Massnahmen zur Chancengleichheit für Migrantinnen im Gesundheitsbereich bei. Dazu gehören u. a. das Angebot einer professionellen interkulturellen Übersetzung als wesentlicher Bestandteil des "free consent", Projekte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (u. a. im Rahmen des Netzwerkprojektes "Migrant friendly hospital"), die Bereitstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial zu verschiedenen Gesundheitsthemen sowie die gezielte Stärkung und Förderung der gesundheitsfördernden Ressourcen von Migrantinnen.</p><p>Auf die grosse Mehrheit der in der Schweiz wohnenden Personen ausländischer Nationalität kommen bilaterale Übereinkommen über soziale Sicherheit zur Anwendung, welche die Gleichbehandlung zwischen Staatsangehörigen der Vertragsstaaten und der Schweiz garantieren. Für die anderen bestehen Unterschiede in der AHV, der IV und den EL zu AHV/IV (Karenzfrist, um EL oder IV beanspruchen zu können, Bedingungen für den Zugang zu Wiedereingliederungsmassnahmen). Die Ausdehnung des bilateralen Übereinkommens über die Personenfreizügigkeit sollte die Zahl der Personen noch verringern, welche sich nicht auf Übereinkommen zur sozialen Sicherheit berufen können. Tatsache ist, dass die sich an der Arbeit und am Erwerbseinkommen orientierenden Sozialleistungen Ungleichheiten wiedergeben, welche in anderen Bereichen bestehen (Arbeitsmarkt).</p><p>2. Die Frauenhäuser führen ein breites Angebot. Zum Teil erfüllen sie Aufgaben, die zur Opferhilfe im Sinne von Artikel 124 der Bundesverfassung gehören (Notunterkunft und Beratung für Opfer von Straftaten). Mehrere Frauenhäuser sind vom Standortkanton als OHG-Beratungsstelle anerkannt worden, wozu meist ein finanzieller Beitrag gehört. Die Kantone sind zudem nach Artikel 3 Absatz 3 OHG verpflichtet, Kosten für Notunterkünfte für Opfer ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Bundesrecht sichert damit indirekt eine teilweise Finanzierung der Frauenhäuser durch die Kantone. Für eine direkte Finanzierung aller Frauenhäuser bietet Artikel 124 der Bundesverfassung keine genügende rechtliche Grundlage, weil die Frauenhäuser Aufgaben übernehmen, die über die Opferhilfe hinausgehen.</p><p>3. Verhinderung, Eindämmung und Beendigung bewaffneter Konflikte zählen zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Mit dem "Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung" (2004-2007) hat die Schweiz ihre Kapazitäten in Friedenspolitik, Menschenrechtsförderung und Konfliktbearbeitung weiter ausgebaut. Das Konzept der menschlichen Sicherheit verknüpft Sicherheits- mit Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungsaspekten. Die Schweiz spielt eine aktive Rolle in der internationalen Ausgestaltung der Politik in den Bereichen menschliche Sicherheit, Minenräumung, Kleinwaffen, Migration und humanitäre Fragen. Sie unterstützt internationale Friedensmissionen mit Experten und finanziellen Beiträgen und beteiligt sich an zivilen und militärischen friedensfördernden Operationen. In vielen Regionen setzt sie bilaterale Programme zur Konfliktbewältigung um und fördert den Übergang von Kriegs- zu Friedenswirtschaften. Massnahmen zur Konfliktbearbeitung können migrationspräventive Wirkung haben.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 41 BV), d. h. die Deckung der Risiken und Eventualitäten des Lebens (Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Familie, Verwaisung und Verwitwung), durch das Sozialversicherungssystem gewährleistet ist. Betreffend Familienleistungen befürwortet der Bundesrat eine Bundeslösung, welche eine Harmonisierung dieser Leistungen und die Schliessung von Lücken erlaubt. Er sorgt insbesondere dafür, dass das Recht auf soziale Sicherheit dauerhaft durch die Konsolidierung der Finanzen der Sozialversicherungen garantiert wird.</p><p>5. Der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung fällt in die Kompetenz der Kantone. Der Bund leistet mit seinem Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag zum Aufbau neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und im Schulalter und damit zur Schaffung der entsprechenden Infrastruktur. Bei der Vergabe der Finanzhilfen wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben grosses Gewicht darauf gelegt, dass die Finanzierung der Institutionen langfristig gesichert erscheint.</p><p>6. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, dem Parlament in den von der Interpellantin aufgeworfenen Themen gesetzliche Massnahmen zu unterbreiten. Die Frage der Arbeit auf Abruf war Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Dormann (02.417). Nachdem der Nationalrat zuerst entschieden hatte, der Initiative Folge zu geben, beschloss er am 18. März 2005, auf eine explizite Regelung der Arbeit auf Abruf zu verzichten und die Initiative ohne Folgen abzuschreiben. Und zur Teilzeitarbeit: Diese muss grundsätzlich unterstützt und gefördert werden. Es handelt sich um eine Arbeitsform, welche einem grossen Bedürfnis entspricht, sowohl aufseiten der Unternehmen als auch aufseiten der Arbeitnehmenden. Wenn aber dieses Instrument seine Flexibilität und Attraktivität behalten soll, scheint es nicht angebracht, dieses zusätzlichen Regeln zu unterwerfen, welche über den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes hinausgehen, welcher vom Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann gewährleistet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit den Forderungen der "Marche mondiale des femmes" bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er geplant, um die bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Diskriminierungen ausländischer Frauen und Immigrantinnen aufzuheben?</p><p>2. Ist er bereit, einen Teil der finanziellen Verantwortung für die Frauenhäuser zu übernehmen, weil diese unter dem allgemeinen Spardruck der Kantone und der Gemeinden massiv unter Druck kommen?</p><p>3. Inwiefern wird eine aktive schweizerische Aussenpolitik betrieben mit dem Ziel, Konflikte und bewaffnete Angriffe zu verhindern bzw. zu beenden?</p><p>4. Ist er gewillt, das Recht auf soziale Sicherheit, das es allen ermöglicht, menschenwürdig zu leben, umzusetzen? Wenn ja, wie gedenkt er dies zu tun?</p><p>5. Was will er konkret unternehmen, damit Investitionen zur Schaffung von Infrastrukturen zur Betreuung von Kindern im Vorschul- und im Schulalter sichergestellt werden?</p><p>6. Ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, damit asoziale Arbeitsformen wie unfreiwillige Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf abgeschafft werden?</p>
  • Marche mondiale des femmes. Unerfüllte Forderungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz beteiligten sich im Jahre 2000 mehr als 200 Frauengruppierungen an der "Marche mondiale des femmes". Am 19. Februar 2000 hat die Schweizer Koordination "Marche mondiale des femmes" eine Plattform verabschiedet, in der die Forderungen der Frauen in der Schweiz an den Bundesrat gestellt wurden. Dieser Forderungskatalog wurde dem Bundesrat im Januar 2001 übergeben. Viele dieser Forderungen blieben ohne Gehör. Zu anderen Punkten hat der Bundesrat Antworten versprochen, diese liegen bis heute jedoch nicht vor.</p><p>2005 ist ein weiteres Aktionsjahr der "Marche mondiale des femmes". Gleichberechtigung, Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit und Frieden bleiben die wichtigsten Forderungen der Frauen. Das sind dieselben wie 2000 - denn der Grossteil der Forderungen blieb in diesen fünf Jahren unerfüllt.</p>
    • <p>1. Im Integrationskapitel des neuen Ausländergesetzes wird auf die spezifischen Bedürfnisse der ausländischen Frauen in Bezug auf die Frage der Integration hingewiesen. Den Angeboten zugunsten von Frauen, aber auch Kindern und Jugendlichen kommt somit eine besondere Bedeutung zu. In diesem Sinne kommen Ausländerinnen als tendenziell eher schwer erreichbare Zielgruppe bereits heute im Rahmen des Integrationsförderungsfonds des Bundes in den Genuss von speziellen Integrationsleistungen. Dies gilt namentlich für Ausländerinnen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen und aufgrund ihrer familiären Stellung nicht in den integrativ wirkenden Arbeitsmarkt aufgenommen werden.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Bundesstrategie "Migration und Gesundheit 2002-2007" tragen verschiedene Massnahmen zur Chancengleichheit für Migrantinnen im Gesundheitsbereich bei. Dazu gehören u. a. das Angebot einer professionellen interkulturellen Übersetzung als wesentlicher Bestandteil des "free consent", Projekte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (u. a. im Rahmen des Netzwerkprojektes "Migrant friendly hospital"), die Bereitstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial zu verschiedenen Gesundheitsthemen sowie die gezielte Stärkung und Förderung der gesundheitsfördernden Ressourcen von Migrantinnen.</p><p>Auf die grosse Mehrheit der in der Schweiz wohnenden Personen ausländischer Nationalität kommen bilaterale Übereinkommen über soziale Sicherheit zur Anwendung, welche die Gleichbehandlung zwischen Staatsangehörigen der Vertragsstaaten und der Schweiz garantieren. Für die anderen bestehen Unterschiede in der AHV, der IV und den EL zu AHV/IV (Karenzfrist, um EL oder IV beanspruchen zu können, Bedingungen für den Zugang zu Wiedereingliederungsmassnahmen). Die Ausdehnung des bilateralen Übereinkommens über die Personenfreizügigkeit sollte die Zahl der Personen noch verringern, welche sich nicht auf Übereinkommen zur sozialen Sicherheit berufen können. Tatsache ist, dass die sich an der Arbeit und am Erwerbseinkommen orientierenden Sozialleistungen Ungleichheiten wiedergeben, welche in anderen Bereichen bestehen (Arbeitsmarkt).</p><p>2. Die Frauenhäuser führen ein breites Angebot. Zum Teil erfüllen sie Aufgaben, die zur Opferhilfe im Sinne von Artikel 124 der Bundesverfassung gehören (Notunterkunft und Beratung für Opfer von Straftaten). Mehrere Frauenhäuser sind vom Standortkanton als OHG-Beratungsstelle anerkannt worden, wozu meist ein finanzieller Beitrag gehört. Die Kantone sind zudem nach Artikel 3 Absatz 3 OHG verpflichtet, Kosten für Notunterkünfte für Opfer ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Bundesrecht sichert damit indirekt eine teilweise Finanzierung der Frauenhäuser durch die Kantone. Für eine direkte Finanzierung aller Frauenhäuser bietet Artikel 124 der Bundesverfassung keine genügende rechtliche Grundlage, weil die Frauenhäuser Aufgaben übernehmen, die über die Opferhilfe hinausgehen.</p><p>3. Verhinderung, Eindämmung und Beendigung bewaffneter Konflikte zählen zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Mit dem "Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung" (2004-2007) hat die Schweiz ihre Kapazitäten in Friedenspolitik, Menschenrechtsförderung und Konfliktbearbeitung weiter ausgebaut. Das Konzept der menschlichen Sicherheit verknüpft Sicherheits- mit Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungsaspekten. Die Schweiz spielt eine aktive Rolle in der internationalen Ausgestaltung der Politik in den Bereichen menschliche Sicherheit, Minenräumung, Kleinwaffen, Migration und humanitäre Fragen. Sie unterstützt internationale Friedensmissionen mit Experten und finanziellen Beiträgen und beteiligt sich an zivilen und militärischen friedensfördernden Operationen. In vielen Regionen setzt sie bilaterale Programme zur Konfliktbewältigung um und fördert den Übergang von Kriegs- zu Friedenswirtschaften. Massnahmen zur Konfliktbearbeitung können migrationspräventive Wirkung haben.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 41 BV), d. h. die Deckung der Risiken und Eventualitäten des Lebens (Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Familie, Verwaisung und Verwitwung), durch das Sozialversicherungssystem gewährleistet ist. Betreffend Familienleistungen befürwortet der Bundesrat eine Bundeslösung, welche eine Harmonisierung dieser Leistungen und die Schliessung von Lücken erlaubt. Er sorgt insbesondere dafür, dass das Recht auf soziale Sicherheit dauerhaft durch die Konsolidierung der Finanzen der Sozialversicherungen garantiert wird.</p><p>5. Der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung fällt in die Kompetenz der Kantone. Der Bund leistet mit seinem Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag zum Aufbau neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und im Schulalter und damit zur Schaffung der entsprechenden Infrastruktur. Bei der Vergabe der Finanzhilfen wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben grosses Gewicht darauf gelegt, dass die Finanzierung der Institutionen langfristig gesichert erscheint.</p><p>6. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, dem Parlament in den von der Interpellantin aufgeworfenen Themen gesetzliche Massnahmen zu unterbreiten. Die Frage der Arbeit auf Abruf war Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Dormann (02.417). Nachdem der Nationalrat zuerst entschieden hatte, der Initiative Folge zu geben, beschloss er am 18. März 2005, auf eine explizite Regelung der Arbeit auf Abruf zu verzichten und die Initiative ohne Folgen abzuschreiben. Und zur Teilzeitarbeit: Diese muss grundsätzlich unterstützt und gefördert werden. Es handelt sich um eine Arbeitsform, welche einem grossen Bedürfnis entspricht, sowohl aufseiten der Unternehmen als auch aufseiten der Arbeitnehmenden. Wenn aber dieses Instrument seine Flexibilität und Attraktivität behalten soll, scheint es nicht angebracht, dieses zusätzlichen Regeln zu unterwerfen, welche über den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes hinausgehen, welcher vom Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann gewährleistet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit den Forderungen der "Marche mondiale des femmes" bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat er geplant, um die bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Diskriminierungen ausländischer Frauen und Immigrantinnen aufzuheben?</p><p>2. Ist er bereit, einen Teil der finanziellen Verantwortung für die Frauenhäuser zu übernehmen, weil diese unter dem allgemeinen Spardruck der Kantone und der Gemeinden massiv unter Druck kommen?</p><p>3. Inwiefern wird eine aktive schweizerische Aussenpolitik betrieben mit dem Ziel, Konflikte und bewaffnete Angriffe zu verhindern bzw. zu beenden?</p><p>4. Ist er gewillt, das Recht auf soziale Sicherheit, das es allen ermöglicht, menschenwürdig zu leben, umzusetzen? Wenn ja, wie gedenkt er dies zu tun?</p><p>5. Was will er konkret unternehmen, damit Investitionen zur Schaffung von Infrastrukturen zur Betreuung von Kindern im Vorschul- und im Schulalter sichergestellt werden?</p><p>6. Ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, damit asoziale Arbeitsformen wie unfreiwillige Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf abgeschafft werden?</p>
    • Marche mondiale des femmes. Unerfüllte Forderungen

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