Staatsschulden. Wie weiter?

ShortId
05.3430
Id
20053430
Updated
28.07.2023 08:45
Language
de
Title
Staatsschulden. Wie weiter?
AdditionalIndexing
24;Zins;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
1
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
  • L05K1104040501, Zins
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bruttoschulden der öffentlichen Haushalte sind seit 1990 stark angestiegen. Sie beliefen sich im Jahre 2004 auf 253 Milliarden Franken gegenüber 98 Milliarden im Jahre 1990. Die Beinaheverdreifachung der Bruttoschuld liess die Verschuldungsquote auf rund 56 Prozent des BIP ansteigen. Im Vergleich zu anderen Ländern steht die Schweiz zwar noch gut da, doch mit dem überdurchschnittlich grossen Anstieg seit 1990 nähert sich unser Land der Toleranzgrenze der Maastrichter-Kriterien von 60 Prozent. Es darf nicht übersehen werden, dass in Zukunft namhafte Defizite unserer Sozialversicherungen drohen und dass die in den letzten Jahren äusserst günstigen Zinssätze wieder rasch ansteigen können. Deshalb sind die laufenden Entlastungsprogramme und vorgesehenen Reformen dringend notwendig und geeignete Massnahmen, um der Verschuldung Einhalt zu gebieten. In Erfüllung dreier Postulate wird der Bundesrat bis Ende 2005 einen Bericht veröffentlichen, der eingehend Auskunft gibt über die bisherige und künftige Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte.</p><p>Angesichts des markanten Anstieges der Bundesschuld ist es das prioritäre Ziel des Bundesrates, diese Dynamik zu brechen. Der Schuldenzuwachs des Bundes in den letzten Jahren kann nicht ausschliesslich mit den Defiziten der Finanzrechnung erklärt werden. Ebenfalls wichtig für die Schuldenentwicklung erwiesen sich die Finanzierungen des Bundes im Zusammenhang mit der Sanierung und Refinanzierung von Bundesbetrieben sowie die Ausfinanzierungen der Pensionskassen des Bundes und der Bundesbetriebe. Dieser Anstieg der Schulden ist letztlich grösstenteils auf Altlasten zurückzuführen, die schon früher bestanden, damals aber nicht transparent in der Bilanz ausgewiesen, sondern unter dem Strich als Eventualverpflichtungen verbucht wurden.</p><p>Mit dem Instrument der Schuldenbremse wird die nominelle Schuld - soweit sie durch den Saldo der Finanzrechnung beeinflusst wird - stabilisiert, und auf mittlere Frist kommt es bei einem fortschreitenden Wirtschaftswachstum zu einer schrittweisen Verringerung der Schuldenquote. Die Verschuldung verliert damit an gesamtwirtschaftlicher Relevanz, weil die produktive Kraft eines Landes zum Tragen dieser Schuldenlast zunimmt.</p><p>1. Mit der Frage nach dem zulässigen Anteil des Schuldendienstes an den jährlichen Staatsausgaben erkundigt sich der Interpellant implizit nach den Grenzen der Staatsverschuldung. Es gibt in der Wirtschaftstheorie keine präzise Antwort auf diese Frage. Die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik wird grundsätzlich mit einer stabilen Schuldenquote in Prozenten des BIP definiert, doch gibt es keine konkreten Hinweise dafür, wo dieses gleichgewichtige Niveau liegen soll. Eine langfristig stabile Schuldenquote ist dann erreicht, wenn der Primärsaldo (Saldo der Finanzrechnung ohne Zinszahlungen) null beträgt und die Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes gleich hoch wie der Zinssatz ist. Anders ausgedrückt bleibt die Schuldenquote konstant, wenn die Schulden nicht schneller als das Bruttoinlandprodukt wachsen. Angesichts der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung und der damit einhergehenden Belastungen erachtet der Bundesrat die mit der Schuldenbremse angestrebte Stabilisierung der Bruttoschulden und damit die schrittweise Reduktion der Schuldenquote als zwar ehrgeiziges, jedoch machbares Ziel.</p><p>Vertretbar ist an und für sich eine Verschuldung für investive Vorhaben, wenn diese zu wirtschaftlichem Wachstum und damit zu höheren Steuereinnahmen führen. Abgesehen von dem in der Finanzrechnung zugrunde liegenden Investitionsbegriff, der sehr eng und "betonlastig" verwendet wird und sich somit vom volkswirtschaftlichen Investitionsbegriff klar unterscheidet, hat das als goldene Finanzierungsregel bekannte Beurteilungskriterium, wonach produktive Investitionen fremdfinanziert werden dürfen, durchaus seine Berechtigung.</p><p>2./3. Die Schuldenbremse verlangt per se einen Schuldenabbau relativ zum BIP, jedoch keinen absoluten, d. h. nominellen Abbau. Dazu wären dauerhafte strukturelle Überschüsse nötig. Die Erfahrungen aus den Beratungen zum Entlastungsprogramm 2004 sowie die aktuellen Haushaltperspektiven der Jahre 2006-2009 zeigen, dass permanente strukturelle Überschüsse politisch nur schwer realisierbar sind. Aus der Sicht der Wissenschaft sind sie zudem kein notwendigerweise anzustrebendes Ziel der Finanzpolitik.</p><p>Dies festgestellt ist auf die verbleibenden Möglichkeiten zur nominellen Senkung der Bruttoschulden hinzuweisen. So sind etwa ausserordentliche Investitionseinnahmen oder ausserordentliche Erträge aus Regalien und Konzessionen zur Schuldentilgung zu verwenden. Solche Einnahmenspitzen dürfen keinesfalls zu dauerhaft höheren Ausgaben führen, weil diese sonst unweigerlich wieder eine Situation mit strukturellen Defiziten herbeiführen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Staatsschulden des Bundes sind seit 1990 von 38 auf 127 Milliarden Franken angestiegen. Die Schulden der gesamten öffentlichen Hand in unserem Land haben sich im gleichen Zeitraum von 98 auf 253 Milliarden Franken vervielfacht. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung würde unser Land demnächst die Kriterien für die Euro-Währung nicht mehr erfüllen.</p><p>Beunruhigt durch den Anstieg der Staatsverschuldung ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was ist nach seiner Ansicht der höchste zulässige Anteil des Schuldendienstes an den jährlichen Staatsausgaben?</p><p>2. Wie will er die Schulden der Schweiz abbauen?</p><p>3. In welchem Zeithorizont und in welchen Tranchen will er die genannte Schuldenlast tilgen?</p>
  • Staatsschulden. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bruttoschulden der öffentlichen Haushalte sind seit 1990 stark angestiegen. Sie beliefen sich im Jahre 2004 auf 253 Milliarden Franken gegenüber 98 Milliarden im Jahre 1990. Die Beinaheverdreifachung der Bruttoschuld liess die Verschuldungsquote auf rund 56 Prozent des BIP ansteigen. Im Vergleich zu anderen Ländern steht die Schweiz zwar noch gut da, doch mit dem überdurchschnittlich grossen Anstieg seit 1990 nähert sich unser Land der Toleranzgrenze der Maastrichter-Kriterien von 60 Prozent. Es darf nicht übersehen werden, dass in Zukunft namhafte Defizite unserer Sozialversicherungen drohen und dass die in den letzten Jahren äusserst günstigen Zinssätze wieder rasch ansteigen können. Deshalb sind die laufenden Entlastungsprogramme und vorgesehenen Reformen dringend notwendig und geeignete Massnahmen, um der Verschuldung Einhalt zu gebieten. In Erfüllung dreier Postulate wird der Bundesrat bis Ende 2005 einen Bericht veröffentlichen, der eingehend Auskunft gibt über die bisherige und künftige Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte.</p><p>Angesichts des markanten Anstieges der Bundesschuld ist es das prioritäre Ziel des Bundesrates, diese Dynamik zu brechen. Der Schuldenzuwachs des Bundes in den letzten Jahren kann nicht ausschliesslich mit den Defiziten der Finanzrechnung erklärt werden. Ebenfalls wichtig für die Schuldenentwicklung erwiesen sich die Finanzierungen des Bundes im Zusammenhang mit der Sanierung und Refinanzierung von Bundesbetrieben sowie die Ausfinanzierungen der Pensionskassen des Bundes und der Bundesbetriebe. Dieser Anstieg der Schulden ist letztlich grösstenteils auf Altlasten zurückzuführen, die schon früher bestanden, damals aber nicht transparent in der Bilanz ausgewiesen, sondern unter dem Strich als Eventualverpflichtungen verbucht wurden.</p><p>Mit dem Instrument der Schuldenbremse wird die nominelle Schuld - soweit sie durch den Saldo der Finanzrechnung beeinflusst wird - stabilisiert, und auf mittlere Frist kommt es bei einem fortschreitenden Wirtschaftswachstum zu einer schrittweisen Verringerung der Schuldenquote. Die Verschuldung verliert damit an gesamtwirtschaftlicher Relevanz, weil die produktive Kraft eines Landes zum Tragen dieser Schuldenlast zunimmt.</p><p>1. Mit der Frage nach dem zulässigen Anteil des Schuldendienstes an den jährlichen Staatsausgaben erkundigt sich der Interpellant implizit nach den Grenzen der Staatsverschuldung. Es gibt in der Wirtschaftstheorie keine präzise Antwort auf diese Frage. Die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik wird grundsätzlich mit einer stabilen Schuldenquote in Prozenten des BIP definiert, doch gibt es keine konkreten Hinweise dafür, wo dieses gleichgewichtige Niveau liegen soll. Eine langfristig stabile Schuldenquote ist dann erreicht, wenn der Primärsaldo (Saldo der Finanzrechnung ohne Zinszahlungen) null beträgt und die Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes gleich hoch wie der Zinssatz ist. Anders ausgedrückt bleibt die Schuldenquote konstant, wenn die Schulden nicht schneller als das Bruttoinlandprodukt wachsen. Angesichts der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung und der damit einhergehenden Belastungen erachtet der Bundesrat die mit der Schuldenbremse angestrebte Stabilisierung der Bruttoschulden und damit die schrittweise Reduktion der Schuldenquote als zwar ehrgeiziges, jedoch machbares Ziel.</p><p>Vertretbar ist an und für sich eine Verschuldung für investive Vorhaben, wenn diese zu wirtschaftlichem Wachstum und damit zu höheren Steuereinnahmen führen. Abgesehen von dem in der Finanzrechnung zugrunde liegenden Investitionsbegriff, der sehr eng und "betonlastig" verwendet wird und sich somit vom volkswirtschaftlichen Investitionsbegriff klar unterscheidet, hat das als goldene Finanzierungsregel bekannte Beurteilungskriterium, wonach produktive Investitionen fremdfinanziert werden dürfen, durchaus seine Berechtigung.</p><p>2./3. Die Schuldenbremse verlangt per se einen Schuldenabbau relativ zum BIP, jedoch keinen absoluten, d. h. nominellen Abbau. Dazu wären dauerhafte strukturelle Überschüsse nötig. Die Erfahrungen aus den Beratungen zum Entlastungsprogramm 2004 sowie die aktuellen Haushaltperspektiven der Jahre 2006-2009 zeigen, dass permanente strukturelle Überschüsse politisch nur schwer realisierbar sind. Aus der Sicht der Wissenschaft sind sie zudem kein notwendigerweise anzustrebendes Ziel der Finanzpolitik.</p><p>Dies festgestellt ist auf die verbleibenden Möglichkeiten zur nominellen Senkung der Bruttoschulden hinzuweisen. So sind etwa ausserordentliche Investitionseinnahmen oder ausserordentliche Erträge aus Regalien und Konzessionen zur Schuldentilgung zu verwenden. Solche Einnahmenspitzen dürfen keinesfalls zu dauerhaft höheren Ausgaben führen, weil diese sonst unweigerlich wieder eine Situation mit strukturellen Defiziten herbeiführen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Staatsschulden des Bundes sind seit 1990 von 38 auf 127 Milliarden Franken angestiegen. Die Schulden der gesamten öffentlichen Hand in unserem Land haben sich im gleichen Zeitraum von 98 auf 253 Milliarden Franken vervielfacht. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung würde unser Land demnächst die Kriterien für die Euro-Währung nicht mehr erfüllen.</p><p>Beunruhigt durch den Anstieg der Staatsverschuldung ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was ist nach seiner Ansicht der höchste zulässige Anteil des Schuldendienstes an den jährlichen Staatsausgaben?</p><p>2. Wie will er die Schulden der Schweiz abbauen?</p><p>3. In welchem Zeithorizont und in welchen Tranchen will er die genannte Schuldenlast tilgen?</p>
    • Staatsschulden. Wie weiter?

Back to List