Aktionspaket gegen Feinstaub
- ShortId
-
05.3438
- Id
-
20053438
- Updated
-
28.07.2023 08:47
- Language
-
de
- Title
-
Aktionspaket gegen Feinstaub
- AdditionalIndexing
-
52;2841;Dieselkraftstoff;Gesundheitsrisiko;Staub;Verschmutzung durch das Auto;Abgas;Krebs;Luftreinhaltung
- 1
-
- L06K060201010102, Staub
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L04K01050110, Krebs
- L06K170401010103, Dieselkraftstoff
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE rechnet in der Schweiz mit über 3700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr als Folge der Feinstaubbelastung. Darin enthalten sind 300 Tote durch Lungenkrebs und 20 Fälle von Säuglingssterblichkeit. Dadurch gehen rund 40 000 Lebensjahre verloren. Insgesamt entstehen durch die Luftverschmutzung mit Feinpartikeln ungedeckte Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden Franken. Dies zeigt eine vom ARE 2004 veröffentlichte Studie über die externen Gesundheitskosten durch die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.</p><p>Die Belastung ist besonders hoch in Städten, dichtbesiedelten Gebieten und an vielbefahrenen Strassen. Dort wird der Jahresgrenzwert zum Teil um annähernd das Doppelte überschritten. Dieselmotoren in Privatautos, Bussen, Last- und Lieferwagen sowie in Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sind die Haupemissionsquellen für den krebserregenden Russ. Schwere Nutzfahrzeuge blasen pro Kilometer fünfmal mehr Russpartikel in die Luft als durchschnittliche Dieselautos. Beim Verkehr entstehen die Partikel aus den Motorenabgasen und dem Abrieb an Bremsbelägen, Pneus und Strassenbelag. Dazu kommen Aufwirbelungen von bereits abgelagertem Staub.</p><p>Für Feinstaub gilt seit dem 1. März 1998 im Jahresmittel eine Limite von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter höchstens einmal pro Jahr überschritten werden. An verkehrsnahen Lagen betrug der höchste Tagesmittelwert im Jahr 2003 150 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Feinstaub-Konzentrationen steigen typischerweise bei winterlichen Inversionslagen, wenn die Luftdurchmischung eingeschränkt ist. Im Jahr 2003 lagen die Feinstaubwerte gemäss Messungen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe NABEL in Städten und Agglomerationen je nach Station an 20 bis 80 Tagen über dem LRV-Grenzwert. Seit 1998 führt die Luftreinhalte-Verordnung Dieselruss als krebserregenden Stoff auf. Krebserregende Substanzen gelten in der Schweiz als bedenklich. Deshalb verlangt das Umweltschutzgesetz, entsprechende Emissionen seien unter Nutzung der besten verfügbaren Technik so weit als möglich zu reduzieren. Trotz beträchtlichen Fortschritten in den letzten zwei Jahrzehnten hat man diese Ziele beim Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon bis heute nicht erreicht. Daher ist der Bundesrat gefordert, mit einem Feinstaub-Aktionspaket zusätzliche greifende Massnahmen vorzulegen, die zur Reduktion von Feinstaub führen.</p>
- <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden. Ziel dieses Aktionsplans ist es, dass alle massgeblichen Quellen einen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Die Bauindustrie wurde bewusst ausgenommen, da für Baumaschinen ab 18 Kilowatt aufgrund der "Baurichtlinie Luft" bereits heute eine Partikelfilterpflicht auf grösseren Baustellen gilt.</p><p>Die Verminderung der übermässigen Feinstaubbelastung ist eng mit der übrigen Luftreinhaltung verknüpft. Bund, Kantone und Gemeinden haben im Rahmen ihrer Luftreinhaltepolitik seit den Achtzigerjahren bereits eine ganze Reihe von Massnahmen realisiert, die neben einem beträchtlichen Rückgang anderer Luftschadstoffe auch eine Reduktion der Feinstaubbelastung um etwa einen Drittel bewirkt haben. Beim Feinstaub bleibt aber der Handlungsbedarf besonders gross. Damit die geltenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können, müssen die Emissionen gegenüber heute nochmals um rund 50 Prozent reduziert werden. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 00.3184, "Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes", prüft der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen und damit auch des Feinstaubs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein umfassendes Feinstaub-Aktionspaket vorzulegen, um die hohe Feinstaubbelastung durch Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Haushalte und Landwirtschaft zu reduzieren.</p>
- Aktionspaket gegen Feinstaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE rechnet in der Schweiz mit über 3700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr als Folge der Feinstaubbelastung. Darin enthalten sind 300 Tote durch Lungenkrebs und 20 Fälle von Säuglingssterblichkeit. Dadurch gehen rund 40 000 Lebensjahre verloren. Insgesamt entstehen durch die Luftverschmutzung mit Feinpartikeln ungedeckte Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden Franken. Dies zeigt eine vom ARE 2004 veröffentlichte Studie über die externen Gesundheitskosten durch die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.</p><p>Die Belastung ist besonders hoch in Städten, dichtbesiedelten Gebieten und an vielbefahrenen Strassen. Dort wird der Jahresgrenzwert zum Teil um annähernd das Doppelte überschritten. Dieselmotoren in Privatautos, Bussen, Last- und Lieferwagen sowie in Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sind die Haupemissionsquellen für den krebserregenden Russ. Schwere Nutzfahrzeuge blasen pro Kilometer fünfmal mehr Russpartikel in die Luft als durchschnittliche Dieselautos. Beim Verkehr entstehen die Partikel aus den Motorenabgasen und dem Abrieb an Bremsbelägen, Pneus und Strassenbelag. Dazu kommen Aufwirbelungen von bereits abgelagertem Staub.</p><p>Für Feinstaub gilt seit dem 1. März 1998 im Jahresmittel eine Limite von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter höchstens einmal pro Jahr überschritten werden. An verkehrsnahen Lagen betrug der höchste Tagesmittelwert im Jahr 2003 150 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Feinstaub-Konzentrationen steigen typischerweise bei winterlichen Inversionslagen, wenn die Luftdurchmischung eingeschränkt ist. Im Jahr 2003 lagen die Feinstaubwerte gemäss Messungen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe NABEL in Städten und Agglomerationen je nach Station an 20 bis 80 Tagen über dem LRV-Grenzwert. Seit 1998 führt die Luftreinhalte-Verordnung Dieselruss als krebserregenden Stoff auf. Krebserregende Substanzen gelten in der Schweiz als bedenklich. Deshalb verlangt das Umweltschutzgesetz, entsprechende Emissionen seien unter Nutzung der besten verfügbaren Technik so weit als möglich zu reduzieren. Trotz beträchtlichen Fortschritten in den letzten zwei Jahrzehnten hat man diese Ziele beim Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon bis heute nicht erreicht. Daher ist der Bundesrat gefordert, mit einem Feinstaub-Aktionspaket zusätzliche greifende Massnahmen vorzulegen, die zur Reduktion von Feinstaub führen.</p>
- <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden. Ziel dieses Aktionsplans ist es, dass alle massgeblichen Quellen einen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Die Bauindustrie wurde bewusst ausgenommen, da für Baumaschinen ab 18 Kilowatt aufgrund der "Baurichtlinie Luft" bereits heute eine Partikelfilterpflicht auf grösseren Baustellen gilt.</p><p>Die Verminderung der übermässigen Feinstaubbelastung ist eng mit der übrigen Luftreinhaltung verknüpft. Bund, Kantone und Gemeinden haben im Rahmen ihrer Luftreinhaltepolitik seit den Achtzigerjahren bereits eine ganze Reihe von Massnahmen realisiert, die neben einem beträchtlichen Rückgang anderer Luftschadstoffe auch eine Reduktion der Feinstaubbelastung um etwa einen Drittel bewirkt haben. Beim Feinstaub bleibt aber der Handlungsbedarf besonders gross. Damit die geltenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können, müssen die Emissionen gegenüber heute nochmals um rund 50 Prozent reduziert werden. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 00.3184, "Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes", prüft der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen und damit auch des Feinstaubs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein umfassendes Feinstaub-Aktionspaket vorzulegen, um die hohe Feinstaubbelastung durch Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Haushalte und Landwirtschaft zu reduzieren.</p>
- Aktionspaket gegen Feinstaub
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