Tabak. Prävention statt Privileg

ShortId
05.3441
Id
20053441
Updated
28.07.2023 12:56
Language
de
Title
Tabak. Prävention statt Privileg
AdditionalIndexing
55;2841;landwirtschaftliche Produktionsumstellung;Suchtprävention;Tabakkonsum;sektorale Beihilfe;Tabak;Fonds;Tabaksteuer
1
  • L05K1402020104, Tabak
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K1401040104, landwirtschaftliche Produktionsumstellung
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L04K11070108, Tabaksteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis 1992 wurden die Tabakproduzierenden in der Schweiz vom Bund mit Subventionen unterstützt. Durch die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (Art. 28 Abs. 2 Bst. b) wurde der Fonds der Einkaufsgenossenschaft für den Inlandtabak (Sota-Fonds) geschaffen. Hersteller und Importeure wurden per Gesetz verpflichtet, einen Beitrag von 2,6 Rappen pro Paket Zigaretten in diesen Fonds einzuzahlen.</p><p>In den Sota-Fonds fliessen jährlich rund 18 Millionen Franken, bezahlt von den Raucherinnen und Rauchern, auf welche die Kosten der Hersteller und Importeure abgewälzt werden.</p><p>Die 18 Millionen Franken werden an die Tabakproduzierenden verteilt. Laut Angaben der Oberzolldirektion vom 2. November 2004 handelt es sich dabei um rund 330 Betriebe, die insgesamt 650 Hektaren bewirtschaften. Pro Hektare erhält ein Betrieb also jährlich rund 30 000 Franken aus dem Fonds. Diese Beträge sind überdimensioniert, zumal sie zusätzlich zu den Direktzahlungen vom Bund (1600 Franken pro Hektare) fliessen. Die Tabakanbauerinnen und -anbauer erhalten einen so hohen Beitrag wie sonst niemand in der Schweizer Landwirtschaft. Zudem ist die Tabakindustrie in der Schweiz per Gesetz verpflichtet, die gesamte Ernte zum Dreifachen des Weltmarktpreises aufzukaufen, was das unternehmerische Risiko der Produzierenden auf ein Minimum verkleinert. Die Finanzierung des Inlandtabaks wird zwar seit 1992 nicht mehr vom Bund übernommen, doch bedeutet sie nichts anderes als eine verdeckte Subventionierung.</p><p>Während zwei Jahren, vor dessen vollständiger Aufhebung, soll der Fonds als Konversionsfonds konzipiert werden, mit dem Zweck, die betriebswirtschaftliche Umstellung bzw. den Ausstieg aus dem Tabakanbau zu fördern.</p><p>Rückwirkend auf den 1. Januar 2004 wurde im März 2004 vom Bundesrat die Verordnung über den Tabakpräventionsfonds in Kraft gesetzt. Analog zum Sota-Fonds zahlen Hersteller und Importeure pro Packung Zigaretten 2,6 Rappen ein. Die so einbezahlten rund 18 Millionen Franken pro Jahr werden für die Tabakprävention eingesetzt. Finanziert werden insbesondere Präventionsmassnahmen, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor dem Passivrauchen schützen. </p><p>Die finanziellen Mittel zur Tabakprävention werden ergänzt durch 1 bis 2 Millionen Franken des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Zur Verfügung stehen gesamthaft knapp 20 Millionen Franken jährlich - fast gleich viel wie für die Finanzierung des Inlandtabaks also.</p><p>Für den inländischen Anbau von Tabak wird nahezu gleich viel Geld ausgegeben wie für die Tabakprävention. Eine solche Tabakpolitik ist nicht kohärent.</p><p>Der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung ist erschreckend hoch: Laut BAG rauchen in der Schweiz nahezu 2 Millionen Menschen. Insbesondere der Anteil der 15- bis 19-Jährigen hat stark zugenommen. Bei der vom BAG 2002 durchgeführten Umfrage geben 46 Prozent der Rauchenden an, sie möchten eigentlich nicht rauchen. Über die Schädlichkeit des Rauchens ist man sich in weiten Kreisen längst einig, am Nutzen von Tabakprävention zweifelt kaum jemand. Deshalb ist es absolut unverhältnismässig, 330 Tabakbäuerinnen und -bauern mit dem gleichen Betrag zu unterstützen wie die schweizerische Tabakprävention. Vielmehr soll dieser Betrag auch in die Prävention umgelenkt werden.</p>
  • <p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung wurden die Zölle auf Importtabak aufgehoben und in die Tabaksteuer eingebaut. Weil der Inlandtabak dadurch den Zollschutz verlor, gewährte der Bund den Tabakpflanzern Beiträge (vgl. Art. 27; AS 1969 645).</p><p>Mit ihrer Motion vom 24. November 1981 (453/ad 81.052) forderte die nationalrätliche Finanzkommission, die Bundesbeiträge durch andere Massnahmen zu ersetzen oder aufzuheben. Die Motion wurde dem Bundesrat am 21. September 1982 als Postulat beider Räte überwiesen.</p><p>Ab 1. März 1984 erklärte sich die Zigarettenindustrie bereit, eine Abgabe von durchschnittlich 2 Rappen pro Paket aller in der Schweiz verkauften Zigaretten in einen von ihr verwalteten Finanzierungsfonds Inlandtabak zu überweisen. Mit dieser Massnahme konnten die Bundesbeiträge sukzessive abgebaut und ab 1. Januar 1993 völlig beseitigt werden (vgl. Ziff. I 31 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen; AS 1993 325).</p><p>Weil das ab 1. März 1984 praktizierte Finanzierungssystem vom guten Willen der Zigarettenindustrie abhing, wurde es im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt ins Recht gefasst (vgl. Art. 28 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung vom 24. März 1995; AS 1996 585).</p><p>Der Tabakanbau ist äusserst arbeitsintensiv (1000 bis 1200 Arbeitsstunden pro Hektare). Hauptanbaugebiete sind die Waadt und Freiburg, dazu kommen die Ajoie, Luzern, Aargau und die Ostschweiz.</p><p>Ohne Zollschutz und dank der Mittel aus dem Finanzierungsfonds beträgt der Bruttoertrag pro Hektare - etwa wie für Tafeläpfel - rund 30 000 Franken. Nach Abzug der hohen Anbaukosten (Boden, Sämlinge, Dünger, Versicherungen, Maschinen, Trockenscheunen und -öfen, Energie usw.) resultiert daraus ein mittlerer Stundenlohn von 15 Franken.</p><p>Trotz der Abnahmepflicht der Industrie tragen die Tabakpflanzer also noch ein grosses unternehmerisches Risiko. Die heutige Regelung führt nur zu einer Reduktion der Herstellungskosten und einer Erleichterung des Ernteabsatzes.</p><p>Ohne die Beiträge des Finanzierungsfonds würde der inländische Tabakanbau verschwinden. Betroffen wäre etwa 300 Pflanzerfamilien sowie die Firma Fermenta SA und die Einkaufsgenossenschaft für Inlandtabak, die zusammen rund 40 Personen beschäftigen. Auch unterdurchschnittlich industrialisierte Randregionen (typisch: das freiburgische und waadtländische Broyetal) würden einen wichtigen Erwerbszweig verlieren. Alternativen können den Tabakpflanzern aufgrund der harten Wettbewerbsbedingungen und der zu erwartenden Liberalisierung des Agrarmarktes keine angeboten werden. Für die Tabakpflanzer wäre eine Umstellung auf andere Kulturen aufgrund des Überangebotes auf dem gesamten Agrarmarkt deshalb schwierig; sie wäre bei den meisten Betrieben wegen der zu kleinen Betriebsgrösse sogar unmöglich oder mit Investitionen verbunden. In vielen Fällen würde dies wohl zur Betriebsaufgabe führen. Solche Folgen sind nicht wünschbar, trägt doch der Tabakanbau dazu bei, eine vielfältige schweizerische Landwirtschaft zu erhalten.</p><p>Dies waren auch die Gründe, weshalb das Parlament im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (02.020) am 21. März 2003 den Finanzierungsfonds nicht angetastet hat. Es hat erkannt, dass der Fonds eine Massnahme für die Landwirtschaft darstellt und die Koexistenz des Finanzierungsfonds Inlandtabak und des Tabakpräventionsfonds als kohärent betrachtet.</p><p>Die Aufhebung des Finanzierungsfonds und damit das Verschwinden des inländischen Tabakanbaus trüge nicht dazu bei, dass weniger geraucht würde. Der Inlandtabak würde einfach durch billigeren Importtabak ersetzt.</p><p>Im Übrigen ist die heutige Marktordnung Inlandtabak ohnehin nur bis zur Kenntnis der Resultate aus der WTO-Doha-Runde gesichert. Je nach Ergebnis besteht die Möglichkeit, dass diese Art von Inlandstützung abzubauen sein wird.</p><p>Es ist schliesslich zu präzisieren, dass für die Tabakprävention in der Schweiz mehr als die von der Motionärin erwähnten 20 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen. Prävention und Gesundheitsförderung werden nämlich nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen (u. a. aus dem Alkoholzehntel) und von privaten Organisationen finanziert. Die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung, deren gesetzliche Regelung und die zur Verfügung stehenden Mittel werden zurzeit vom Eidgenössischen Departement des Innern überprüft (vgl. dazu insbesondere die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2005 auf das Postulat Humbel Näf 05.3161). Der Bundesrat wird dem Parlament darüber Bericht erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament folgende Revision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung zu unterbreiten:</p><p>1. Der Finanzierungsfonds Inlandtabak (Art. 28 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung) wird aufgehoben.</p><p>2. Übergangsweise ist der Fonds während der zwei letzten Jahre als Konversionsfonds auszugestalten, zwecks Förderung des Ausstieges der beteiligten Betriebe aus dem Tabakanbau.</p><p>3. Es sind die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die bis anhin von Herstellern und Importeuren in den Finanzierungsfonds Inlandtabak einbezahlten Abgaben in Zukunft in den Tabakpräventionsfonds fliessen.</p>
  • Tabak. Prävention statt Privileg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis 1992 wurden die Tabakproduzierenden in der Schweiz vom Bund mit Subventionen unterstützt. Durch die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (Art. 28 Abs. 2 Bst. b) wurde der Fonds der Einkaufsgenossenschaft für den Inlandtabak (Sota-Fonds) geschaffen. Hersteller und Importeure wurden per Gesetz verpflichtet, einen Beitrag von 2,6 Rappen pro Paket Zigaretten in diesen Fonds einzuzahlen.</p><p>In den Sota-Fonds fliessen jährlich rund 18 Millionen Franken, bezahlt von den Raucherinnen und Rauchern, auf welche die Kosten der Hersteller und Importeure abgewälzt werden.</p><p>Die 18 Millionen Franken werden an die Tabakproduzierenden verteilt. Laut Angaben der Oberzolldirektion vom 2. November 2004 handelt es sich dabei um rund 330 Betriebe, die insgesamt 650 Hektaren bewirtschaften. Pro Hektare erhält ein Betrieb also jährlich rund 30 000 Franken aus dem Fonds. Diese Beträge sind überdimensioniert, zumal sie zusätzlich zu den Direktzahlungen vom Bund (1600 Franken pro Hektare) fliessen. Die Tabakanbauerinnen und -anbauer erhalten einen so hohen Beitrag wie sonst niemand in der Schweizer Landwirtschaft. Zudem ist die Tabakindustrie in der Schweiz per Gesetz verpflichtet, die gesamte Ernte zum Dreifachen des Weltmarktpreises aufzukaufen, was das unternehmerische Risiko der Produzierenden auf ein Minimum verkleinert. Die Finanzierung des Inlandtabaks wird zwar seit 1992 nicht mehr vom Bund übernommen, doch bedeutet sie nichts anderes als eine verdeckte Subventionierung.</p><p>Während zwei Jahren, vor dessen vollständiger Aufhebung, soll der Fonds als Konversionsfonds konzipiert werden, mit dem Zweck, die betriebswirtschaftliche Umstellung bzw. den Ausstieg aus dem Tabakanbau zu fördern.</p><p>Rückwirkend auf den 1. Januar 2004 wurde im März 2004 vom Bundesrat die Verordnung über den Tabakpräventionsfonds in Kraft gesetzt. Analog zum Sota-Fonds zahlen Hersteller und Importeure pro Packung Zigaretten 2,6 Rappen ein. Die so einbezahlten rund 18 Millionen Franken pro Jahr werden für die Tabakprävention eingesetzt. Finanziert werden insbesondere Präventionsmassnahmen, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor dem Passivrauchen schützen. </p><p>Die finanziellen Mittel zur Tabakprävention werden ergänzt durch 1 bis 2 Millionen Franken des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Zur Verfügung stehen gesamthaft knapp 20 Millionen Franken jährlich - fast gleich viel wie für die Finanzierung des Inlandtabaks also.</p><p>Für den inländischen Anbau von Tabak wird nahezu gleich viel Geld ausgegeben wie für die Tabakprävention. Eine solche Tabakpolitik ist nicht kohärent.</p><p>Der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung ist erschreckend hoch: Laut BAG rauchen in der Schweiz nahezu 2 Millionen Menschen. Insbesondere der Anteil der 15- bis 19-Jährigen hat stark zugenommen. Bei der vom BAG 2002 durchgeführten Umfrage geben 46 Prozent der Rauchenden an, sie möchten eigentlich nicht rauchen. Über die Schädlichkeit des Rauchens ist man sich in weiten Kreisen längst einig, am Nutzen von Tabakprävention zweifelt kaum jemand. Deshalb ist es absolut unverhältnismässig, 330 Tabakbäuerinnen und -bauern mit dem gleichen Betrag zu unterstützen wie die schweizerische Tabakprävention. Vielmehr soll dieser Betrag auch in die Prävention umgelenkt werden.</p>
    • <p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung wurden die Zölle auf Importtabak aufgehoben und in die Tabaksteuer eingebaut. Weil der Inlandtabak dadurch den Zollschutz verlor, gewährte der Bund den Tabakpflanzern Beiträge (vgl. Art. 27; AS 1969 645).</p><p>Mit ihrer Motion vom 24. November 1981 (453/ad 81.052) forderte die nationalrätliche Finanzkommission, die Bundesbeiträge durch andere Massnahmen zu ersetzen oder aufzuheben. Die Motion wurde dem Bundesrat am 21. September 1982 als Postulat beider Räte überwiesen.</p><p>Ab 1. März 1984 erklärte sich die Zigarettenindustrie bereit, eine Abgabe von durchschnittlich 2 Rappen pro Paket aller in der Schweiz verkauften Zigaretten in einen von ihr verwalteten Finanzierungsfonds Inlandtabak zu überweisen. Mit dieser Massnahme konnten die Bundesbeiträge sukzessive abgebaut und ab 1. Januar 1993 völlig beseitigt werden (vgl. Ziff. I 31 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen; AS 1993 325).</p><p>Weil das ab 1. März 1984 praktizierte Finanzierungssystem vom guten Willen der Zigarettenindustrie abhing, wurde es im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt ins Recht gefasst (vgl. Art. 28 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung vom 24. März 1995; AS 1996 585).</p><p>Der Tabakanbau ist äusserst arbeitsintensiv (1000 bis 1200 Arbeitsstunden pro Hektare). Hauptanbaugebiete sind die Waadt und Freiburg, dazu kommen die Ajoie, Luzern, Aargau und die Ostschweiz.</p><p>Ohne Zollschutz und dank der Mittel aus dem Finanzierungsfonds beträgt der Bruttoertrag pro Hektare - etwa wie für Tafeläpfel - rund 30 000 Franken. Nach Abzug der hohen Anbaukosten (Boden, Sämlinge, Dünger, Versicherungen, Maschinen, Trockenscheunen und -öfen, Energie usw.) resultiert daraus ein mittlerer Stundenlohn von 15 Franken.</p><p>Trotz der Abnahmepflicht der Industrie tragen die Tabakpflanzer also noch ein grosses unternehmerisches Risiko. Die heutige Regelung führt nur zu einer Reduktion der Herstellungskosten und einer Erleichterung des Ernteabsatzes.</p><p>Ohne die Beiträge des Finanzierungsfonds würde der inländische Tabakanbau verschwinden. Betroffen wäre etwa 300 Pflanzerfamilien sowie die Firma Fermenta SA und die Einkaufsgenossenschaft für Inlandtabak, die zusammen rund 40 Personen beschäftigen. Auch unterdurchschnittlich industrialisierte Randregionen (typisch: das freiburgische und waadtländische Broyetal) würden einen wichtigen Erwerbszweig verlieren. Alternativen können den Tabakpflanzern aufgrund der harten Wettbewerbsbedingungen und der zu erwartenden Liberalisierung des Agrarmarktes keine angeboten werden. Für die Tabakpflanzer wäre eine Umstellung auf andere Kulturen aufgrund des Überangebotes auf dem gesamten Agrarmarkt deshalb schwierig; sie wäre bei den meisten Betrieben wegen der zu kleinen Betriebsgrösse sogar unmöglich oder mit Investitionen verbunden. In vielen Fällen würde dies wohl zur Betriebsaufgabe führen. Solche Folgen sind nicht wünschbar, trägt doch der Tabakanbau dazu bei, eine vielfältige schweizerische Landwirtschaft zu erhalten.</p><p>Dies waren auch die Gründe, weshalb das Parlament im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (02.020) am 21. März 2003 den Finanzierungsfonds nicht angetastet hat. Es hat erkannt, dass der Fonds eine Massnahme für die Landwirtschaft darstellt und die Koexistenz des Finanzierungsfonds Inlandtabak und des Tabakpräventionsfonds als kohärent betrachtet.</p><p>Die Aufhebung des Finanzierungsfonds und damit das Verschwinden des inländischen Tabakanbaus trüge nicht dazu bei, dass weniger geraucht würde. Der Inlandtabak würde einfach durch billigeren Importtabak ersetzt.</p><p>Im Übrigen ist die heutige Marktordnung Inlandtabak ohnehin nur bis zur Kenntnis der Resultate aus der WTO-Doha-Runde gesichert. Je nach Ergebnis besteht die Möglichkeit, dass diese Art von Inlandstützung abzubauen sein wird.</p><p>Es ist schliesslich zu präzisieren, dass für die Tabakprävention in der Schweiz mehr als die von der Motionärin erwähnten 20 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen. Prävention und Gesundheitsförderung werden nämlich nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen (u. a. aus dem Alkoholzehntel) und von privaten Organisationen finanziert. Die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung, deren gesetzliche Regelung und die zur Verfügung stehenden Mittel werden zurzeit vom Eidgenössischen Departement des Innern überprüft (vgl. dazu insbesondere die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2005 auf das Postulat Humbel Näf 05.3161). Der Bundesrat wird dem Parlament darüber Bericht erstatten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament folgende Revision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung zu unterbreiten:</p><p>1. Der Finanzierungsfonds Inlandtabak (Art. 28 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung) wird aufgehoben.</p><p>2. Übergangsweise ist der Fonds während der zwei letzten Jahre als Konversionsfonds auszugestalten, zwecks Förderung des Ausstieges der beteiligten Betriebe aus dem Tabakanbau.</p><p>3. Es sind die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die bis anhin von Herstellern und Importeuren in den Finanzierungsfonds Inlandtabak einbezahlten Abgaben in Zukunft in den Tabakpräventionsfonds fliessen.</p>
    • Tabak. Prävention statt Privileg

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