Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes

ShortId
05.3443
Id
20053443
Updated
24.06.2025 23:45
Language
de
Title
Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes
AdditionalIndexing
12;Jugendkriminalität;strafbare Handlung;Informationskampagne;sexuelle Gewalt;Offizialdelikt;Gewalt;Sachbeschädigung
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K0101020801, Jugendkriminalität
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0501020105, Offizialdelikt
  • L05K0101020702, Sachbeschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Medien über die sehr breit gefächerten Ausschreitungen von Banden berichten: Besprühen von Wänden, Erpressung von Schülerinnen und Schülern, Belästigung von Jugendlichen, Schlägereien, Vergewaltigung von Frauen, Tötung. Der "Meute-Effekt" spielt bei der Begehung dieser Delikte eine wichtige, wenn nicht entscheidende Rolle; die Taten werden oft grundlos begangen und sind nicht selten widerwärtig. Der "Meute-Effekt" führt überdies dazu, dass sich der Einzelne für die begangene Tat nicht verantwortlich fühlt und somit sein Fehlverhalten nicht einmal erkennt. Das Phänomen der "Clique", d. h. der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, verleitet den Einzelnen dazu, sich mitreissen zu lassen und vor dem Offensichtlichen die Augen zu schliessen. Als Gruppe verlieren sie jeglichen Bezug zur Realität, zum Ausmass und zur Schwere ihrer Ausschreitungen. Die generelle Zunahme der Fälle, der Anstieg des Gewaltmoments, die Grausamkeit gewisser Taten zwingen uns zu reagieren. Als Erstes soll eine Sensibilisierungskampagne bei der Bevölkerung, namentlich bei den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen, durchgeführt werden. Als Zweites soll eine Anpassung des Strafrechtes erfolgen, denn in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum reichen die aktuellen Gesetze nicht aus. Und schlimmer noch: Bei Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und Straftaten gegen die sexuelle Integrität wird es nicht als erschwerender Umstand betrachtet, wenn die Tat von Banden ausgeübt wird. Diese und alle anderen Lücken, die bei der Überprüfung dieser heiklen, problematischen Situation ersichtlich werden, müssen umgehend geschlossen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hält die Forderung nach Abklärung von Ausmass und Schwere des Bandenunwesens grundsätzlich für berechtigt. Allerdings müssten gleichzeitig die Ursachen dieser Zeiterscheinung erforscht werden, um auf die notwendigen Gegenmassnahmen schliessen zu können. Ob dies eine Sensibilisierungskampagne, Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) oder andere Massnahmen sein werden, wird sich ferner erst aus den geforderten Abklärungen ergeben und darf nicht, wie dies die Postulanten tun, teilweise vorweggenommen werden. Der Bundesrat kann sich deshalb nicht bereit erklären, schon jetzt eine Sensibilisierungskampagne sowie eine Revision des StGB einzuleiten. Dies widerspräche dem Sinn und dem Zweck eines Postulates (vgl. Art. 123 ParlG, SR 171.10), und der Bundesrat hält solche Massnahmen aus heutiger Sicht auch in der Sache nicht für zweckmässig. Im Sinne dieser Präzisierungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausmass und die Schwere des Bandenunwesens abzuklären und daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen, namentlich eine Sensibilisierungskampagne durchzuführen und das Strafrecht anzupassen.</p>
  • Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Medien über die sehr breit gefächerten Ausschreitungen von Banden berichten: Besprühen von Wänden, Erpressung von Schülerinnen und Schülern, Belästigung von Jugendlichen, Schlägereien, Vergewaltigung von Frauen, Tötung. Der "Meute-Effekt" spielt bei der Begehung dieser Delikte eine wichtige, wenn nicht entscheidende Rolle; die Taten werden oft grundlos begangen und sind nicht selten widerwärtig. Der "Meute-Effekt" führt überdies dazu, dass sich der Einzelne für die begangene Tat nicht verantwortlich fühlt und somit sein Fehlverhalten nicht einmal erkennt. Das Phänomen der "Clique", d. h. der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, verleitet den Einzelnen dazu, sich mitreissen zu lassen und vor dem Offensichtlichen die Augen zu schliessen. Als Gruppe verlieren sie jeglichen Bezug zur Realität, zum Ausmass und zur Schwere ihrer Ausschreitungen. Die generelle Zunahme der Fälle, der Anstieg des Gewaltmoments, die Grausamkeit gewisser Taten zwingen uns zu reagieren. Als Erstes soll eine Sensibilisierungskampagne bei der Bevölkerung, namentlich bei den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen, durchgeführt werden. Als Zweites soll eine Anpassung des Strafrechtes erfolgen, denn in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum reichen die aktuellen Gesetze nicht aus. Und schlimmer noch: Bei Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und Straftaten gegen die sexuelle Integrität wird es nicht als erschwerender Umstand betrachtet, wenn die Tat von Banden ausgeübt wird. Diese und alle anderen Lücken, die bei der Überprüfung dieser heiklen, problematischen Situation ersichtlich werden, müssen umgehend geschlossen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hält die Forderung nach Abklärung von Ausmass und Schwere des Bandenunwesens grundsätzlich für berechtigt. Allerdings müssten gleichzeitig die Ursachen dieser Zeiterscheinung erforscht werden, um auf die notwendigen Gegenmassnahmen schliessen zu können. Ob dies eine Sensibilisierungskampagne, Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) oder andere Massnahmen sein werden, wird sich ferner erst aus den geforderten Abklärungen ergeben und darf nicht, wie dies die Postulanten tun, teilweise vorweggenommen werden. Der Bundesrat kann sich deshalb nicht bereit erklären, schon jetzt eine Sensibilisierungskampagne sowie eine Revision des StGB einzuleiten. Dies widerspräche dem Sinn und dem Zweck eines Postulates (vgl. Art. 123 ParlG, SR 171.10), und der Bundesrat hält solche Massnahmen aus heutiger Sicht auch in der Sache nicht für zweckmässig. Im Sinne dieser Präzisierungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausmass und die Schwere des Bandenunwesens abzuklären und daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen, namentlich eine Sensibilisierungskampagne durchzuführen und das Strafrecht anzupassen.</p>
    • Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes

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