Strategie für lebenslanges Lernen

ShortId
05.3445
Id
20053445
Updated
27.07.2023 19:24
Language
de
Title
Strategie für lebenslanges Lernen
AdditionalIndexing
32;Bildungspolitik;Weiterbildung;Wissenserwerb;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13010106, Wissenserwerb
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neuste Bildungstest hat bestätigt, was andere Studien bereits angedeutet haben: Die Schweiz ist nur mittelmässig gebildet. Für eine Gesellschaft, deren Rohstoff die Bildung ist, muss dies ein Alarmzeichen sein. Fehlende Bildung ist, wie eine Caritas-Studie kürzlich gezeigt hat, auch der wichtigste Grund für Armut und Einkommensschwäche. </p><p>Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass erfolgreiche Bildungsreformen möglich sind, dass sie aber Zeit brauchen und umfassend angegangen werden müssen.</p><p>Die Bildungspolitik muss in unserem Land oberste Priorität haben. Gerade weil die Bildungshoheit bei den Kantonen ist und je nach Stufe verschiedene Instanzen für die Bildung zuständig sind, braucht es die Führung des Bundesrates. Der Bundesrat muss in einem ersten Schritt eine Koordinationsrolle übernehmen und alle Mitverantwortlichen an einen Tisch bringen. Gemeinsam muss eine Strategie mit den entsprechenden Massnahmen ausgearbeitet werden, welche das Ziel des lebenslangen Lernens für alle Bevölkerungsschichten anstrebt. Die nötigen Gesetzesanpassungen sind dem eidgenössischen Parlament zu unterbreiten. Die Kantone und die Sozialpartner sind zu motivieren, ihrerseits die nötigen Massnahmen ebenfalls umzusetzen.</p><p>Bereiche, welche auf jeden Fall zur Diskussion stehen müssen:</p><p>- Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt: Frauen - auch in Teilzeitpensen - brauchen den Zugang zur betrieblichen Weiterbildung.</p><p>- Altersschranken: Die Altersschranken im Bereich der Bildung müssen fallen.</p><p>- Ausserbetriebliche Weiterbildung: Die Finanzierung der ausserbetrieblichen Weiterbildung muss gewährleistet sein. </p><p>- Angebotserweiterung: Neue Angebote für bildungsferne Schichten müssen erarbeitet werden.</p><p>- Nachholbildung: Verpasste Schulabschlüsse müssen nachgeholt werden können.</p><p>- Umgang mit älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Der systematische Ausschluss dieser Gruppe von der betrieblichen Weiterbildung ab einem gewissen Alter darf nicht länger möglich sein.</p><p>- Obligatorische Schule: Die obligatorische Schule muss bereits auf die Selbstverständlichkeit des lebenslangen Lernens hinarbeiten.</p>
  • <p>Dem lebenslangen Lernen kommt in unserer Gesellschaft wachsende Bedeutung zu. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals mit dieser Thematik auseinander gesetzt. So u. a. in seinem Bericht über Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz vom 18. September 2000 und im Bericht zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003. Er wird dies auch im Zusammenhang mit dem Bericht über die nachfrageorientierte Finanzierung der Weiterbildung tun, der demnächst verabschiedet werden wird.</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat vor allem in seinem Wachstumsbericht und auch im Zusammenhang mit seiner Kreditbotschaft für die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008-2011 Gelegenheit haben, seine Vorstellungen zum lebenslangen Lernen darzulegen. Er wird sich dabei vor allem auf seinen eigenen Zuständigkeitsbereich konzentrieren. Angesichts der genannten Berichte und eingeleiteten Vorarbeiten scheint es dem Bundesrat nicht angezeigt, nochmals ein gesondertes Strategiekonzept für die Weiterbildung zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, so würde der Bundesrat in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wissenschaft eine Strategie zu entwerfen, die aufzeigt, wie in der Schweiz das Prinzip des lebenslangen Lernens für alle Bevölkerungsschichten umgesetzt werden kann. Die nötigen Gesetzesanpassungen sind dem Parlament zu unterbreiten.</p><p>Dabei soll auf den Vorgaben der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates aus der Legislaturperiode 1999/2003 sowie auf den überwiesenen Vorstössen aufgebaut werden.</p>
  • Strategie für lebenslanges Lernen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neuste Bildungstest hat bestätigt, was andere Studien bereits angedeutet haben: Die Schweiz ist nur mittelmässig gebildet. Für eine Gesellschaft, deren Rohstoff die Bildung ist, muss dies ein Alarmzeichen sein. Fehlende Bildung ist, wie eine Caritas-Studie kürzlich gezeigt hat, auch der wichtigste Grund für Armut und Einkommensschwäche. </p><p>Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass erfolgreiche Bildungsreformen möglich sind, dass sie aber Zeit brauchen und umfassend angegangen werden müssen.</p><p>Die Bildungspolitik muss in unserem Land oberste Priorität haben. Gerade weil die Bildungshoheit bei den Kantonen ist und je nach Stufe verschiedene Instanzen für die Bildung zuständig sind, braucht es die Führung des Bundesrates. Der Bundesrat muss in einem ersten Schritt eine Koordinationsrolle übernehmen und alle Mitverantwortlichen an einen Tisch bringen. Gemeinsam muss eine Strategie mit den entsprechenden Massnahmen ausgearbeitet werden, welche das Ziel des lebenslangen Lernens für alle Bevölkerungsschichten anstrebt. Die nötigen Gesetzesanpassungen sind dem eidgenössischen Parlament zu unterbreiten. Die Kantone und die Sozialpartner sind zu motivieren, ihrerseits die nötigen Massnahmen ebenfalls umzusetzen.</p><p>Bereiche, welche auf jeden Fall zur Diskussion stehen müssen:</p><p>- Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt: Frauen - auch in Teilzeitpensen - brauchen den Zugang zur betrieblichen Weiterbildung.</p><p>- Altersschranken: Die Altersschranken im Bereich der Bildung müssen fallen.</p><p>- Ausserbetriebliche Weiterbildung: Die Finanzierung der ausserbetrieblichen Weiterbildung muss gewährleistet sein. </p><p>- Angebotserweiterung: Neue Angebote für bildungsferne Schichten müssen erarbeitet werden.</p><p>- Nachholbildung: Verpasste Schulabschlüsse müssen nachgeholt werden können.</p><p>- Umgang mit älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Der systematische Ausschluss dieser Gruppe von der betrieblichen Weiterbildung ab einem gewissen Alter darf nicht länger möglich sein.</p><p>- Obligatorische Schule: Die obligatorische Schule muss bereits auf die Selbstverständlichkeit des lebenslangen Lernens hinarbeiten.</p>
    • <p>Dem lebenslangen Lernen kommt in unserer Gesellschaft wachsende Bedeutung zu. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals mit dieser Thematik auseinander gesetzt. So u. a. in seinem Bericht über Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz vom 18. September 2000 und im Bericht zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003. Er wird dies auch im Zusammenhang mit dem Bericht über die nachfrageorientierte Finanzierung der Weiterbildung tun, der demnächst verabschiedet werden wird.</p><p>Im Übrigen wird der Bundesrat vor allem in seinem Wachstumsbericht und auch im Zusammenhang mit seiner Kreditbotschaft für die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008-2011 Gelegenheit haben, seine Vorstellungen zum lebenslangen Lernen darzulegen. Er wird sich dabei vor allem auf seinen eigenen Zuständigkeitsbereich konzentrieren. Angesichts der genannten Berichte und eingeleiteten Vorarbeiten scheint es dem Bundesrat nicht angezeigt, nochmals ein gesondertes Strategiekonzept für die Weiterbildung zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat beantragt daher, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, so würde der Bundesrat in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wissenschaft eine Strategie zu entwerfen, die aufzeigt, wie in der Schweiz das Prinzip des lebenslangen Lernens für alle Bevölkerungsschichten umgesetzt werden kann. Die nötigen Gesetzesanpassungen sind dem Parlament zu unterbreiten.</p><p>Dabei soll auf den Vorgaben der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates aus der Legislaturperiode 1999/2003 sowie auf den überwiesenen Vorstössen aufgebaut werden.</p>
    • Strategie für lebenslanges Lernen

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