Partikelfilter-Nachrüstungen. Förderprogramm des Bundes

ShortId
05.3448
Id
20053448
Updated
28.07.2023 10:05
Language
de
Title
Partikelfilter-Nachrüstungen. Förderprogramm des Bundes
AdditionalIndexing
52;Dieselkraftstoff;Gesundheitsrisiko;Staub;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;Subvention;Abgas;Luftreinhaltung
1
  • L06K060201010101, Abgas
  • L06K060201010102, Staub
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L06K170401010103, Dieselkraftstoff
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Rund drei Millionen Menschen in der Schweiz atmen regelmässig zu viel gesundheitsschädigenden Feinstaub ein. In belasteten Gebieten nimmt der Mensch mit jedem Atemzug etwa 50 Millionen von gesundheitsschädigenden Partikeln auf. Vom Feinstaub in der Luft sind zuerst die Atemwege betroffen. Die Folge sind chronischer Husten, Bronchitis, Asthma, Lungeninfektionen sowie Lungenkrebs. Herz-Kreislauf-Beschwerden können ebenfalls auftreten. Das Herzinfarkt-Risiko nimmt mit steigender Feinstaubbelastung zu, wie Studien aus den Niederlanden und Nordamerika zeigen. So rechnet denn auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in der Schweiz mit über 3700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr als Folge der Feinstaubbelastung. Darin enthalten sind 300 Tote durch Lungenkrebs und 20 Fälle von Säuglingssterblichkeit. Insgesamt entstehen durch die Luftverschmutzung mit Feinpartikeln ungedeckte Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden Franken. Dies zeigt eine vom ARE 2004 veröffentlichte Studie über die externen Gesundheitskosten durch die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.</p><p>Besonders hoch ist die Belastung in den Städten, in dichtbesiedelten Gebieten und an vielbefahrenen Strassen. Dort wird der Jahresgrenzwert zum Teil um annähernd das Doppelte überschritten. In diesen Gebieten ist die Hauptquelle für den krebserregenden Feinstaub der Strassenverkehr. Eine wirksame Massnahme zur Reduktion der Feinstaubbelastung ist die Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Dieselautos sind seit einigen Jahren stark im Vormarsch. Im Jahr 2004 waren in der Schweiz 320 000 Dieselpersonenwagen zugelassen. Seit 1997 hat sich ihr Bestand damit mehr als verdreifacht. Aber: Fehlt den Dieselautos ein Partikelfilter, stossen diese bis zu 1000-mal mehr krebserregende Feinstäube aus als Fahrzeuge mit konventionellen Benzinmotoren. Die Nachrüstung der bislang ohne Partikelfilter verkehrenden Dieselautos ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Feinstaubbelastung. Das haben auch unsere Nachbarländer erkannt: In Österreich fördert das Land Steiermark Nachrüstungen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit einem Förderbeitrag von 300 Euro, schwerere Fahrzeuge werden mit 700 Euro unterstützt. Die Aktion ist zeitlich befristet. Ähnliche Förderprogramme laufen derzeit unter anderem auch in Graz, Klagenfurt und in Oberösterreich. In Deutschland ist die Einführung eines Förderprogramms für Nachrüster ebenfalls in Diskussion.</p>
  • <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden.</p><p>Ein sinnvoll ausgestaltetes Förderprogramm könnte zwar zweifellos eine wirkungsvolle Massnahme darstellen, um bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachzurüsten. Allerdings ist mit hohen Kosten zu rechnen. Dazu müsste aus Rechtsgleichheitsgründen auch noch die Ausrüstung der Neufahrzeuge mit einem Partikelfilter unterstützt werden. Angesichts der finanziellen Lage der Bundeskasse ist der Bundesrat nicht bereit, sich zu derartigen neuen Förderbeiträgen zu verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen gesetzlichen Grundlagen für ein Förderprogramm zur Partikelfilter-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zu schaffen: Der Bund soll sich an Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit einem einmaligen Förderbeitrag beteiligen. Die Höhe der Förderbeiträge, die Art der unterstützten Filter sowie die Frage, welche Dieselfahrzeuge gefördert werden sollen, liegen im Ermessen des Bundesrates.</p>
  • Partikelfilter-Nachrüstungen. Förderprogramm des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Rund drei Millionen Menschen in der Schweiz atmen regelmässig zu viel gesundheitsschädigenden Feinstaub ein. In belasteten Gebieten nimmt der Mensch mit jedem Atemzug etwa 50 Millionen von gesundheitsschädigenden Partikeln auf. Vom Feinstaub in der Luft sind zuerst die Atemwege betroffen. Die Folge sind chronischer Husten, Bronchitis, Asthma, Lungeninfektionen sowie Lungenkrebs. Herz-Kreislauf-Beschwerden können ebenfalls auftreten. Das Herzinfarkt-Risiko nimmt mit steigender Feinstaubbelastung zu, wie Studien aus den Niederlanden und Nordamerika zeigen. So rechnet denn auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in der Schweiz mit über 3700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr als Folge der Feinstaubbelastung. Darin enthalten sind 300 Tote durch Lungenkrebs und 20 Fälle von Säuglingssterblichkeit. Insgesamt entstehen durch die Luftverschmutzung mit Feinpartikeln ungedeckte Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden Franken. Dies zeigt eine vom ARE 2004 veröffentlichte Studie über die externen Gesundheitskosten durch die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.</p><p>Besonders hoch ist die Belastung in den Städten, in dichtbesiedelten Gebieten und an vielbefahrenen Strassen. Dort wird der Jahresgrenzwert zum Teil um annähernd das Doppelte überschritten. In diesen Gebieten ist die Hauptquelle für den krebserregenden Feinstaub der Strassenverkehr. Eine wirksame Massnahme zur Reduktion der Feinstaubbelastung ist die Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Dieselautos sind seit einigen Jahren stark im Vormarsch. Im Jahr 2004 waren in der Schweiz 320 000 Dieselpersonenwagen zugelassen. Seit 1997 hat sich ihr Bestand damit mehr als verdreifacht. Aber: Fehlt den Dieselautos ein Partikelfilter, stossen diese bis zu 1000-mal mehr krebserregende Feinstäube aus als Fahrzeuge mit konventionellen Benzinmotoren. Die Nachrüstung der bislang ohne Partikelfilter verkehrenden Dieselautos ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Feinstaubbelastung. Das haben auch unsere Nachbarländer erkannt: In Österreich fördert das Land Steiermark Nachrüstungen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit einem Förderbeitrag von 300 Euro, schwerere Fahrzeuge werden mit 700 Euro unterstützt. Die Aktion ist zeitlich befristet. Ähnliche Förderprogramme laufen derzeit unter anderem auch in Graz, Klagenfurt und in Oberösterreich. In Deutschland ist die Einführung eines Förderprogramms für Nachrüster ebenfalls in Diskussion.</p>
    • <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden.</p><p>Ein sinnvoll ausgestaltetes Förderprogramm könnte zwar zweifellos eine wirkungsvolle Massnahme darstellen, um bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachzurüsten. Allerdings ist mit hohen Kosten zu rechnen. Dazu müsste aus Rechtsgleichheitsgründen auch noch die Ausrüstung der Neufahrzeuge mit einem Partikelfilter unterstützt werden. Angesichts der finanziellen Lage der Bundeskasse ist der Bundesrat nicht bereit, sich zu derartigen neuen Förderbeiträgen zu verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen gesetzlichen Grundlagen für ein Förderprogramm zur Partikelfilter-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zu schaffen: Der Bund soll sich an Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit einem einmaligen Förderbeitrag beteiligen. Die Höhe der Förderbeiträge, die Art der unterstützten Filter sowie die Frage, welche Dieselfahrzeuge gefördert werden sollen, liegen im Ermessen des Bundesrates.</p>
    • Partikelfilter-Nachrüstungen. Förderprogramm des Bundes

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