Sicherheitspolitischer Zwischenbericht

ShortId
05.3460
Id
20053460
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Sicherheitspolitischer Zwischenbericht
AdditionalIndexing
09;Bericht;Evaluation;militärische Zusammenarbeit;Sicherheitspolitik;Verteidigungspolitik
1
  • L01K04, Sicherheitspolitik
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L03K040201, Verteidigungspolitik
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die durch den Bundesrat vorgenommene neue Prioritätensetzung für das sicherheitspolitische Machtmittel "Armee" ist vor allem sicherheitspolitisch ungenügend begründet (siehe beispielsweise die 12 Kernbotschaften). Die Armeespitze nimmt zentrale Änderungen am ALB XXI und damit an der Armee vor, ohne dass die militärischen Aufgaben und dafür erforderlichen Mittel sicherheitspolitisch geklärt wären.</p><p>Bevor der Bundesrat fragwürdiges instrumentelles Mikromanagement für die Schweizer Armee als eines der sicherheitspolitischen Instrumente betreibt, soll er zuerst die strategischen Entwicklungen, die daraus zu ziehenden Konsequenzen und Anpassungen bezogen auf die sicherheitspolitische Strategie, die entsprechenden Ziele und Mittel erläutern. Erforderlich ist eine umfassende und vertiefende sicherheitspolitische Untersuchung, bevor einzelne sicherheitspolitische Komponenten vorgefasst und selektiv umgebaut werden. So hat sich namentlich das internationale Umfeld seit dem Erscheinen des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 am 9. Juni 1999 wesentlich verändert. Das bezieht sich insbesondere auf Aspekte wie Terrorismus, Nonproliferation, aufstrebende regionale Akteure und unübersehbare Machtkämpfe um Ressourcen. Zudem sind sicherheitspolitische Entwicklungen auf dem Balkan, in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien ungefestigt. Im Weiteren sind Destabilisierungspotenziale vor allem im Nahen/Mittleren Osten und in Asien unübersehbar. Angelehnt an die Analyse des veränderten strategischen Umfeldes wäre zu prüfen, ob die Tätigkeitsrichtung (Ziele) der sicherheitspolitischen Instrumente sowohl im Verbund als auch im Einzelnen noch stimmt und ob diese Tätigkeiten sowie Instrumente nicht neu aufeinander abzustimmen wären. Der sicherheitspolitische Bericht 2000 ist in dieser Hinsicht nicht mehr à jour und in einigen Teilen überholt.</p>
  • <p>Die internationale sicherheitspolitische Lage und auch die Bedrohungen, Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Schweiz haben sich in den vergangenen sechs Jahren geändert, aber nicht in einer Weise, die dem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) vom 7. Juni 1999 oder den diesbezüglichen Aussagen im Armeeleitbild XXI widersprechen oder diesen Bericht gar obsolet machen würde. Gerade in Bezug auf die Bedrohung durch den Terrorismus gilt weiterhin, dass die Schweiz kein primäres Ziel des internationalen Terrorismus ist, sie sich aber auch nicht in Sicherheit wiegen kann.</p><p>Der verstärkte subsidiäre Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus nun wesentlich anders beurteilt würde. Hingegen hat sich erst in den letzten drei Jahren gezeigt, dass ein verglichen mit bisher umfangreicheres Sicherheitsdispositiv auf absehbare Zeit permanent aufrechterhalten werden muss: Die Schutzvorkehrungen für die Bewachung ausländischer Missionen sowie für die Sicherung internationaler Treffen und öffentlicher Veranstaltungen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das früher nur für kürzere Zeiten erhöhter Bedrohung antizipiert wurde. Um dieses Niveau zu erreichen und durchzuhalten, besteht gegenwärtig keine Alternative zum (subsidiären) Einsatz der Armee. Die Notwendigkeit, die Ausbildung der Armee für den Auftrag Verteidigung trotz den subsidiären Einsätzen auf einem hohen Stand zu halten, ist somit ein wichtiger Grund für die vom Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossenen Massnahmen. Dazu kamen die gegenüber dem Armeeleitbild und der darauf gestützten Planung noch einmal substanziell gekürzten Mittel für die Armee.</p><p>Der Entwicklungsschritt 2008/2011 der Armee, den der Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossen hat, bedeutet keineswegs eine Abkehr vom Armeeleitbild (und noch weniger vom Sipol B 2000), sondern vielmehr eine Anpassung im Rahmen dieser grundlegenden Dokumente: Die wesentlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze von Sicherheitspolitik und Armee, wie die Neutralität, das Milizsystem und die Aufträge der Armee, werden nicht verändert. Der Bundesrat, das VBS und die Armeeführung haben im Übrigen schon seit Jahren betont, dass die Armee als lernende Organisation künftig in kleineren Zeitabschnitten den Rahmenbedingungen angepasst werden soll, anstelle fundamentaler Reformen in grösseren Zeitabschnitten.</p><p>Im Übrigen werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen seit 2004 periodisch über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht informiert (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling). Die nächste Berichterstattung erfolgt per Ende Dezember 2005.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor Beginn der Umsetzung der am 11. Mai 2005 beschlossenen Transformationsmassnahmen betreffend die Schweizer Armee (Zeithorizont 2008/2012) einen sicherheitspolitischen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll das seit dem 11. September 2001 gewandelte Bedrohungsbild analysieren, die Strategie "Sicherheit durch Kooperation" einer Zwischenbeurteilung unterziehen und, daraus abgeleitet, die Aufgaben der sicherheitspolitischen Instrumente sowie die Ressourcen zur Erreichung der sicherheitspolitischen Ziele unter den veränderten strategischen Rahmenbedingungen überprüfen. Der Zwischenbericht soll konkret Rechenschaft ablegen über die Erreichung der sicherheitspolitischen Ziele und Interessen gemäss Bericht 2000. Darin sollen zudem die Schwerpunkte der Aktivitätsfelder der einzelnen sicherheitspolitischen Bereiche in den nächsten Jahren und der sich daraus ergebende politische Handlungsbedarf für die schweizerische Sicherheitspolitik aufgezeigt werden. Insbesondere sind die sicherheitspolitischen Tätigkeitsbereiche von Aussenpolitik, Armee und Polizei bezüglich Zielsetzungen, vorhandener Mittel und deren Einsatz sowie Führung konzeptionell zu klären.</p>
  • Sicherheitspolitischer Zwischenbericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die durch den Bundesrat vorgenommene neue Prioritätensetzung für das sicherheitspolitische Machtmittel "Armee" ist vor allem sicherheitspolitisch ungenügend begründet (siehe beispielsweise die 12 Kernbotschaften). Die Armeespitze nimmt zentrale Änderungen am ALB XXI und damit an der Armee vor, ohne dass die militärischen Aufgaben und dafür erforderlichen Mittel sicherheitspolitisch geklärt wären.</p><p>Bevor der Bundesrat fragwürdiges instrumentelles Mikromanagement für die Schweizer Armee als eines der sicherheitspolitischen Instrumente betreibt, soll er zuerst die strategischen Entwicklungen, die daraus zu ziehenden Konsequenzen und Anpassungen bezogen auf die sicherheitspolitische Strategie, die entsprechenden Ziele und Mittel erläutern. Erforderlich ist eine umfassende und vertiefende sicherheitspolitische Untersuchung, bevor einzelne sicherheitspolitische Komponenten vorgefasst und selektiv umgebaut werden. So hat sich namentlich das internationale Umfeld seit dem Erscheinen des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 am 9. Juni 1999 wesentlich verändert. Das bezieht sich insbesondere auf Aspekte wie Terrorismus, Nonproliferation, aufstrebende regionale Akteure und unübersehbare Machtkämpfe um Ressourcen. Zudem sind sicherheitspolitische Entwicklungen auf dem Balkan, in Osteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien ungefestigt. Im Weiteren sind Destabilisierungspotenziale vor allem im Nahen/Mittleren Osten und in Asien unübersehbar. Angelehnt an die Analyse des veränderten strategischen Umfeldes wäre zu prüfen, ob die Tätigkeitsrichtung (Ziele) der sicherheitspolitischen Instrumente sowohl im Verbund als auch im Einzelnen noch stimmt und ob diese Tätigkeiten sowie Instrumente nicht neu aufeinander abzustimmen wären. Der sicherheitspolitische Bericht 2000 ist in dieser Hinsicht nicht mehr à jour und in einigen Teilen überholt.</p>
    • <p>Die internationale sicherheitspolitische Lage und auch die Bedrohungen, Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Schweiz haben sich in den vergangenen sechs Jahren geändert, aber nicht in einer Weise, die dem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) vom 7. Juni 1999 oder den diesbezüglichen Aussagen im Armeeleitbild XXI widersprechen oder diesen Bericht gar obsolet machen würde. Gerade in Bezug auf die Bedrohung durch den Terrorismus gilt weiterhin, dass die Schweiz kein primäres Ziel des internationalen Terrorismus ist, sie sich aber auch nicht in Sicherheit wiegen kann.</p><p>Der verstärkte subsidiäre Einsatz der Armee zugunsten der inneren Sicherheit ist nicht darauf zurückzuführen, dass die Bedrohung durch den Terrorismus nun wesentlich anders beurteilt würde. Hingegen hat sich erst in den letzten drei Jahren gezeigt, dass ein verglichen mit bisher umfangreicheres Sicherheitsdispositiv auf absehbare Zeit permanent aufrechterhalten werden muss: Die Schutzvorkehrungen für die Bewachung ausländischer Missionen sowie für die Sicherung internationaler Treffen und öffentlicher Veranstaltungen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das früher nur für kürzere Zeiten erhöhter Bedrohung antizipiert wurde. Um dieses Niveau zu erreichen und durchzuhalten, besteht gegenwärtig keine Alternative zum (subsidiären) Einsatz der Armee. Die Notwendigkeit, die Ausbildung der Armee für den Auftrag Verteidigung trotz den subsidiären Einsätzen auf einem hohen Stand zu halten, ist somit ein wichtiger Grund für die vom Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossenen Massnahmen. Dazu kamen die gegenüber dem Armeeleitbild und der darauf gestützten Planung noch einmal substanziell gekürzten Mittel für die Armee.</p><p>Der Entwicklungsschritt 2008/2011 der Armee, den der Bundesrat am 11. Mai 2005 beschlossen hat, bedeutet keineswegs eine Abkehr vom Armeeleitbild (und noch weniger vom Sipol B 2000), sondern vielmehr eine Anpassung im Rahmen dieser grundlegenden Dokumente: Die wesentlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze von Sicherheitspolitik und Armee, wie die Neutralität, das Milizsystem und die Aufträge der Armee, werden nicht verändert. Der Bundesrat, das VBS und die Armeeführung haben im Übrigen schon seit Jahren betont, dass die Armee als lernende Organisation künftig in kleineren Zeitabschnitten den Rahmenbedingungen angepasst werden soll, anstelle fundamentaler Reformen in grösseren Zeitabschnitten.</p><p>Im Übrigen werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen seit 2004 periodisch über die Zielerreichung der Armee mit einem ausführlichen Bericht informiert (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling). Die nächste Berichterstattung erfolgt per Ende Dezember 2005.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor Beginn der Umsetzung der am 11. Mai 2005 beschlossenen Transformationsmassnahmen betreffend die Schweizer Armee (Zeithorizont 2008/2012) einen sicherheitspolitischen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll das seit dem 11. September 2001 gewandelte Bedrohungsbild analysieren, die Strategie "Sicherheit durch Kooperation" einer Zwischenbeurteilung unterziehen und, daraus abgeleitet, die Aufgaben der sicherheitspolitischen Instrumente sowie die Ressourcen zur Erreichung der sicherheitspolitischen Ziele unter den veränderten strategischen Rahmenbedingungen überprüfen. Der Zwischenbericht soll konkret Rechenschaft ablegen über die Erreichung der sicherheitspolitischen Ziele und Interessen gemäss Bericht 2000. Darin sollen zudem die Schwerpunkte der Aktivitätsfelder der einzelnen sicherheitspolitischen Bereiche in den nächsten Jahren und der sich daraus ergebende politische Handlungsbedarf für die schweizerische Sicherheitspolitik aufgezeigt werden. Insbesondere sind die sicherheitspolitischen Tätigkeitsbereiche von Aussenpolitik, Armee und Polizei bezüglich Zielsetzungen, vorhandener Mittel und deren Einsatz sowie Führung konzeptionell zu klären.</p>
    • Sicherheitspolitischer Zwischenbericht

Back to List