Elektrogeräte. Sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauches
- ShortId
-
05.3462
- Id
-
20053462
- Updated
-
25.06.2025 00:25
- Language
-
de
- Title
-
Elektrogeräte. Sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauches
- AdditionalIndexing
-
66;elektrotechnische Industrie;Deklarationspflicht;Konsumenteninformation;elektrische Energie;Energieverbrauch;Gütezeichen;Elektrohaushaltsgerät;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K07050602, elektrotechnische Industrie
- L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L04K17010107, Energieeinsparung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund "Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlässt" und "die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens", fördert. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind gewillt, bei Kaufentscheiden den Energieverbrauch zu berücksichtigen, doch mit Ausnahme einiger nach EU-Vorgaben etikettierter Geräte (Kühlschränke, Tiefkühler usw.) gelingt es heute in den Ladengeschäften meistens nicht, beim Kauf neuer Geräte den Betriebs- und den Standby-Verbrauch zu erkennen. Die Konsumentensouveränität wird dadurch schwer beeinträchtigt. </p><p>Viele Geräte, z. B. in der Unterhaltungselektronik, verbrauchen den Grossteil der Energie im Standby-Modus, also ausser Betrieb. Neue Anwendungen mit sehr hohen Standby-Verlusten (mehr als 20 Watt), z. B. TV-Decodergeräte, gelangen derzeit auf den Markt und treiben den schweizerischen Stromverbrauch in die Höhe. Technisch gesehen ist die Absenkung solcher Standby-Verluste längst gelöst, die "guten Produkte" sind für die Kunden jedoch nicht erkennbar. Der Bundesrat sollte deshalb dringend seine Verantwortung wahrnehmen und gemeinsam mit der Branche nach Lösungen suchen, die für alle Anbieter verbindlich sind und die Energie-Effizienz verbessern. Führen die freiwilligen Massnahmen nicht zum Erfolg, sind Vorschriften und Sanktionen ins Auge zu fassen.</p>
- <p>Das Energiegesetz sieht sowohl die sparsame und rationelle Energienutzung (Art. 1) als auch freiwillige Massnahmen der Wirtschaft (Art. 2) vor. Der Bundesrat hat sich im Jahr 2001 mit dem Programm "Energie Schweiz" klare Ziele gesetzt, die u. a. die Steigerung der Energie-Effizienz und die rationelle Energieverwendung beinhalten. "Energie Schweiz" soll einen erheblichen Beitrag im Bereich der Energie-Effizienz liefern.</p><p>Auf das Jahr 2002 hat der Bundesrat in der Schweiz die Energie-Etikette für verschiedene Haushaltgeräte und Lampen, mit Verweis auf entsprechende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, eingeführt und diese Kennzeichnung des Energieverbrauches inzwischen auf weitere Gerätekategorien ausgedehnt.</p><p>Grundsätzlich steht der Bundesrat dem Anliegen der Postulanten positiv gegenüber und erachtet es als sinnvoll, die Ziele vorerst mit gezielten Branchenvereinbarungen zu erreichen. Die Machbarkeit dürfte je nach Gerätesegment jedoch sehr unterschiedlich sein, für einzelne Gerätekategorien laufen zudem bereits weitergehende Bestrebungen. Die Möglichkeit der Vereinbarung setzt immer ein Entgegenkommen der Branche voraus. Die Motivation von Unternehmen und Branchenverbänden und das Aushandeln von Vereinbarungen binden personelle Ressourcen. Trotzdem sind die Branchen in der Regel sehr kooperativ und haben an Vereinbarungen Interesse.</p><p>a. Die Kennzeichnung des Energieverbrauches setzt grundsätzlich Normen voraus, die Basis für die Verbrauchsmessung sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Elektrogeräte nur selten mit der maximal möglichen Leistung in Betrieb stehen. Für freiwillige Vereinbarungen können die Anforderungen an Normen oder Standards allerdings tiefer angesetzt werden, als dies bei Vorschriften der Fall wäre. Es gibt auch Gerätekategorien wie z. B. Settop-Boxen für digitales Fernsehen, die in der Regel nicht durch den Konsumenten ausgewählt, sondern durch den Diensteanbieter zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen müssen andere Wege zum Erfolg führen.</p><p>b. Für Wärme erzeugende Geräte ist die Deklaration bereits heute vorhanden. Die elektrische Energie wird direkt in Wärme umgewandelt. Die elektrische Leistung entspricht genau der Wärmeleistung. Diese Geräte sind allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da hochwertige elektrische Energie in Wärme umgewandelt wird.</p><p>Für Kälte erzeugende Geräte plant der Bundesrat mit der nächsten Revision der Energieverordnung die Energie-Etikette für Raumklimageräte in der Schweiz einzuführen. Die Deklaration für Geräte bis 12 Kilowatt Kühlleistung bedeutet einen Nachvollzug von EU-Recht, sie wird in der Energieverordnung auch wieder mit einem Verweis auf die entsprechende EG-Richtlinie umgesetzt werden.</p><p>c. Der maximale Energieverbrauch von Elektromotoren ist bereits heute über die Nennleistung deklariert, sie wird für die Auswahl des Motors benötigt. Der effektive Verbrauch hängt von verschiedenen Faktoren wie Motorsteuerung, Einsatzbedingungen, Effizienz des Motors usw. ab, Einflussfaktoren, die mit einer einfachen Deklaration nicht erfasst werden. Im Dezember 2004 hat das Bundesamt für Energie mit dem Schweizer Automatik-Pool, heute swissT.net, als Vertreterin der Branche eine Vereinbarung zur Steigerung des Anteiles sehr effizienter Motoren abgeschlossen. Das Programm "Energie Schweiz" hat die Energie-Effizienz von elektrischen Antrieben neu als Thema aufgenommen. Dies entspricht dem Ansinnen des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Branchenvereinbarungen anzustreben, welche ergänzend zur bestehenden Energie-Etikette den Stromverbrauch von Elektrogeräten im Handel durchgehend gut sichtbar ausweisen:</p><p>a. Elektrogeräte mit einem Standby-Verbrauch von über 1 Watt;</p><p>b. Elektrogeräte, die Wärme oder Kälte erzeugen;</p><p>c. Elektromotoren.</p>
- Elektrogeräte. Sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauches
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund "Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlässt" und "die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens", fördert. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind gewillt, bei Kaufentscheiden den Energieverbrauch zu berücksichtigen, doch mit Ausnahme einiger nach EU-Vorgaben etikettierter Geräte (Kühlschränke, Tiefkühler usw.) gelingt es heute in den Ladengeschäften meistens nicht, beim Kauf neuer Geräte den Betriebs- und den Standby-Verbrauch zu erkennen. Die Konsumentensouveränität wird dadurch schwer beeinträchtigt. </p><p>Viele Geräte, z. B. in der Unterhaltungselektronik, verbrauchen den Grossteil der Energie im Standby-Modus, also ausser Betrieb. Neue Anwendungen mit sehr hohen Standby-Verlusten (mehr als 20 Watt), z. B. TV-Decodergeräte, gelangen derzeit auf den Markt und treiben den schweizerischen Stromverbrauch in die Höhe. Technisch gesehen ist die Absenkung solcher Standby-Verluste längst gelöst, die "guten Produkte" sind für die Kunden jedoch nicht erkennbar. Der Bundesrat sollte deshalb dringend seine Verantwortung wahrnehmen und gemeinsam mit der Branche nach Lösungen suchen, die für alle Anbieter verbindlich sind und die Energie-Effizienz verbessern. Führen die freiwilligen Massnahmen nicht zum Erfolg, sind Vorschriften und Sanktionen ins Auge zu fassen.</p>
- <p>Das Energiegesetz sieht sowohl die sparsame und rationelle Energienutzung (Art. 1) als auch freiwillige Massnahmen der Wirtschaft (Art. 2) vor. Der Bundesrat hat sich im Jahr 2001 mit dem Programm "Energie Schweiz" klare Ziele gesetzt, die u. a. die Steigerung der Energie-Effizienz und die rationelle Energieverwendung beinhalten. "Energie Schweiz" soll einen erheblichen Beitrag im Bereich der Energie-Effizienz liefern.</p><p>Auf das Jahr 2002 hat der Bundesrat in der Schweiz die Energie-Etikette für verschiedene Haushaltgeräte und Lampen, mit Verweis auf entsprechende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, eingeführt und diese Kennzeichnung des Energieverbrauches inzwischen auf weitere Gerätekategorien ausgedehnt.</p><p>Grundsätzlich steht der Bundesrat dem Anliegen der Postulanten positiv gegenüber und erachtet es als sinnvoll, die Ziele vorerst mit gezielten Branchenvereinbarungen zu erreichen. Die Machbarkeit dürfte je nach Gerätesegment jedoch sehr unterschiedlich sein, für einzelne Gerätekategorien laufen zudem bereits weitergehende Bestrebungen. Die Möglichkeit der Vereinbarung setzt immer ein Entgegenkommen der Branche voraus. Die Motivation von Unternehmen und Branchenverbänden und das Aushandeln von Vereinbarungen binden personelle Ressourcen. Trotzdem sind die Branchen in der Regel sehr kooperativ und haben an Vereinbarungen Interesse.</p><p>a. Die Kennzeichnung des Energieverbrauches setzt grundsätzlich Normen voraus, die Basis für die Verbrauchsmessung sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Elektrogeräte nur selten mit der maximal möglichen Leistung in Betrieb stehen. Für freiwillige Vereinbarungen können die Anforderungen an Normen oder Standards allerdings tiefer angesetzt werden, als dies bei Vorschriften der Fall wäre. Es gibt auch Gerätekategorien wie z. B. Settop-Boxen für digitales Fernsehen, die in der Regel nicht durch den Konsumenten ausgewählt, sondern durch den Diensteanbieter zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen müssen andere Wege zum Erfolg führen.</p><p>b. Für Wärme erzeugende Geräte ist die Deklaration bereits heute vorhanden. Die elektrische Energie wird direkt in Wärme umgewandelt. Die elektrische Leistung entspricht genau der Wärmeleistung. Diese Geräte sind allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da hochwertige elektrische Energie in Wärme umgewandelt wird.</p><p>Für Kälte erzeugende Geräte plant der Bundesrat mit der nächsten Revision der Energieverordnung die Energie-Etikette für Raumklimageräte in der Schweiz einzuführen. Die Deklaration für Geräte bis 12 Kilowatt Kühlleistung bedeutet einen Nachvollzug von EU-Recht, sie wird in der Energieverordnung auch wieder mit einem Verweis auf die entsprechende EG-Richtlinie umgesetzt werden.</p><p>c. Der maximale Energieverbrauch von Elektromotoren ist bereits heute über die Nennleistung deklariert, sie wird für die Auswahl des Motors benötigt. Der effektive Verbrauch hängt von verschiedenen Faktoren wie Motorsteuerung, Einsatzbedingungen, Effizienz des Motors usw. ab, Einflussfaktoren, die mit einer einfachen Deklaration nicht erfasst werden. Im Dezember 2004 hat das Bundesamt für Energie mit dem Schweizer Automatik-Pool, heute swissT.net, als Vertreterin der Branche eine Vereinbarung zur Steigerung des Anteiles sehr effizienter Motoren abgeschlossen. Das Programm "Energie Schweiz" hat die Energie-Effizienz von elektrischen Antrieben neu als Thema aufgenommen. Dies entspricht dem Ansinnen des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Branchenvereinbarungen anzustreben, welche ergänzend zur bestehenden Energie-Etikette den Stromverbrauch von Elektrogeräten im Handel durchgehend gut sichtbar ausweisen:</p><p>a. Elektrogeräte mit einem Standby-Verbrauch von über 1 Watt;</p><p>b. Elektrogeräte, die Wärme oder Kälte erzeugen;</p><p>c. Elektromotoren.</p>
- Elektrogeräte. Sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauches
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