Feste Formel für BVG-Mindestzinssatz

ShortId
05.3467
Id
20053467
Updated
28.07.2023 07:48
Language
de
Title
Feste Formel für BVG-Mindestzinssatz
AdditionalIndexing
28;Mindestzinssatz;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge
1
  • L06K010401010207, Mindestzinssatz
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Frage einer Formel für den BVG-Mindestzinssatz wurde der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) vorgelegt. Die Kommission hat verschiedene Modelle diskutiert. Die Positionen wichen in wesentlichen Punkten stark voneinander ab, ein Konsens war nicht möglich. Um die Stabilität einer Formel zu gewährleisten, wäre jedoch eine breite Zustimmung zu einer Formel unabdingbar. Es droht, wie die Vergangenheit und die aktuellen Voten zeigen, statt der Diskussion um die Höhe des Mindestzinssatzes eine wiederkehrende Diskussion um die Ausgestaltung der Formel.</p><p>Die Frage einer Formel wurde - neben vielen anderen Themen - auch in der Expertenkommission "Strukturreform in der beruflichen Vorsorge" diskutiert. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die wesentlichen Differenzen, welche in der BVG-Kommission aufgetreten sind, durch die Expertenkommission zum Verschwinden gebracht werden. Die Argumentationslinien sind in beiden Kommissionen sehr ähnlich.</p><p>Der Bundesrat hat sich bisher immer gegen eine Formel zur Festsetzung des Mindestzinssatzes ausgesprochen (vergleiche dazu die Antworten des Bundesrates auf die Motionen 02.3399, "BVG. Verfahren zur Bestimmung des Mindestzinssatzes", und 02.3454, "Verfahren zur Festsetzung des Mindestzinssatzes BVG"). Er bezweifelt, dass eine starre und fixe Formel die richtige Antwort auf die Anforderungen sein kann, welche an den Mindestzinssatz gestellt werden. Eine feste Vorgehensweise kann als Ausgangslage für die Festlegung des Mindestzinssatzes eine wichtige Funktion erfüllen, doch sollte begründet davon abgewichen werden können. Die bisherige Festlegung des Satzes durch den Bundesrat gemäss den Vorgaben von Artikel 15 BVG und nach Anhörung der BVG-Kommission und der Sozialpartner hat sich in den letzten Jahren trotz verschiedentlich geübter Kritik durchaus bewährt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis von Artikel 15 BVG eine feste Formel für die Bestimmung des Mindestzinssatzes zu erarbeiten und einen entsprechenden Revisionsvorschlag für das BVG zu unterbreiten.</p>
  • Feste Formel für BVG-Mindestzinssatz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20040487
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage einer Formel für den BVG-Mindestzinssatz wurde der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) vorgelegt. Die Kommission hat verschiedene Modelle diskutiert. Die Positionen wichen in wesentlichen Punkten stark voneinander ab, ein Konsens war nicht möglich. Um die Stabilität einer Formel zu gewährleisten, wäre jedoch eine breite Zustimmung zu einer Formel unabdingbar. Es droht, wie die Vergangenheit und die aktuellen Voten zeigen, statt der Diskussion um die Höhe des Mindestzinssatzes eine wiederkehrende Diskussion um die Ausgestaltung der Formel.</p><p>Die Frage einer Formel wurde - neben vielen anderen Themen - auch in der Expertenkommission "Strukturreform in der beruflichen Vorsorge" diskutiert. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die wesentlichen Differenzen, welche in der BVG-Kommission aufgetreten sind, durch die Expertenkommission zum Verschwinden gebracht werden. Die Argumentationslinien sind in beiden Kommissionen sehr ähnlich.</p><p>Der Bundesrat hat sich bisher immer gegen eine Formel zur Festsetzung des Mindestzinssatzes ausgesprochen (vergleiche dazu die Antworten des Bundesrates auf die Motionen 02.3399, "BVG. Verfahren zur Bestimmung des Mindestzinssatzes", und 02.3454, "Verfahren zur Festsetzung des Mindestzinssatzes BVG"). Er bezweifelt, dass eine starre und fixe Formel die richtige Antwort auf die Anforderungen sein kann, welche an den Mindestzinssatz gestellt werden. Eine feste Vorgehensweise kann als Ausgangslage für die Festlegung des Mindestzinssatzes eine wichtige Funktion erfüllen, doch sollte begründet davon abgewichen werden können. Die bisherige Festlegung des Satzes durch den Bundesrat gemäss den Vorgaben von Artikel 15 BVG und nach Anhörung der BVG-Kommission und der Sozialpartner hat sich in den letzten Jahren trotz verschiedentlich geübter Kritik durchaus bewährt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis von Artikel 15 BVG eine feste Formel für die Bestimmung des Mindestzinssatzes zu erarbeiten und einen entsprechenden Revisionsvorschlag für das BVG zu unterbreiten.</p>
    • Feste Formel für BVG-Mindestzinssatz

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