Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug
- ShortId
-
05.3468
- Id
-
20053468
- Updated
-
14.11.2025 07:21
- Language
-
de
- Title
-
Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug
- AdditionalIndexing
-
28;Kontrolle;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. August 2005: Rentenwachstum in der Invalidenversicherung, Überblick über die Faktoren des Rentenwachstums und die Rolle des Bundes, BBl 2006 2245.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesamtstrategie zur fachlichen und administrativen Aufsicht über den Vollzug der IV zu formulieren und diese mit modernen Aufsichts-, Steuerungs- und Führungsinstrumenten umzusetzen. Die Strategie soll die zentralen Prozesse und Leistungen der IV definieren und Zielvorgaben festlegen. Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die Zielvorgaben in einer Gesamtsicht überprüft und Wirkungen und Mängel des IV-Vollzuges abgebildet werden. Die einzelnen Instrumente der fachlichen und administrativen Aufsicht müssen miteinander verknüpft und auf die Gesamtstrategie ausgerichtet werden. Der Bundesrat gewährleistet mittels der dem Bund zustehenden umfassenden Aufsicht einen gesetzeskonformen, einheitlichen und qualitativ einwandfreien Vollzug der IV.</p>
- Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. August 2005: Rentenwachstum in der Invalidenversicherung, Überblick über die Faktoren des Rentenwachstums und die Rolle des Bundes, BBl 2006 2245.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesamtstrategie zur fachlichen und administrativen Aufsicht über den Vollzug der IV zu formulieren und diese mit modernen Aufsichts-, Steuerungs- und Führungsinstrumenten umzusetzen. Die Strategie soll die zentralen Prozesse und Leistungen der IV definieren und Zielvorgaben festlegen. Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die Zielvorgaben in einer Gesamtsicht überprüft und Wirkungen und Mängel des IV-Vollzuges abgebildet werden. Die einzelnen Instrumente der fachlichen und administrativen Aufsicht müssen miteinander verknüpft und auf die Gesamtstrategie ausgerichtet werden. Der Bundesrat gewährleistet mittels der dem Bund zustehenden umfassenden Aufsicht einen gesetzeskonformen, einheitlichen und qualitativ einwandfreien Vollzug der IV.</p>
- Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug
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