Unwetterkatastrophe 2005
- ShortId
-
05.3472
- Id
-
20053472
- Updated
-
28.07.2023 12:35
- Language
-
de
- Title
-
Unwetterkatastrophe 2005
- AdditionalIndexing
-
52;Katastrophenhilfe;Verhütung von Gefahren;Katastrophe;öffentliche Infrastruktur;Schadensfall;Naturgefahren;Überschwemmung;Unwetter
- 1
-
- L05K0602020604, Unwetter
- L04K06020206, Katastrophe
- L05K0602020603, Überschwemmung
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L05K1110011302, Schadensfall
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatversicherer schätzen ihren Schaden zurzeit auf etwa 1,85 Milliarden Franken. Der grösste Teil der privaten Schäden dürfte auf diese Weise gedeckt sein. Die Kosten für die Wiederinstandstellung von Infrastrukturen sind durch die öffentliche Hand zu tragen. Die Erhebung dieser Schäden ist im Gange. Erste verlässliche Zahlen für den öffentlichen Sektor werden Ende Oktober vorliegen. Es ist anzunehmen, dass die Höhe der Schäden insgesamt mit jenen des Jahres 1987 vergleichbar ist.</p><p>2. Die bereits verwirklichten Präventivmassnahmen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie zeigen, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Schutzpolitik im Sinne eines integralen Risikomanagements grundsätzlich ausreichend sind.</p><p>Engpässe bestehen vor allem bei den Finanzen, und zwar auf allen Ebenen, also beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden. Eine nachhaltige Politik im Bereich der Abwehr von Naturgefahren ist auf eine genügende und konstante Finanzierung angewiesen. Seitens des Bundes stehen in den Budgets 2005/06 bzw. im Finanzplan 2007-2009 für den Hochwasserschutz jährlich etwa 60 Millionen Franken zur Verfügung. Die Investitionen in präventive Massnahmen müssen über eine lange Dauer erfolgen, damit sie ihre Wirkung erzielen können. Bei diesen Massnahmen handelt es sich insbesondere um den Gewässerunterhalt (einschliesslich der Pflege des Schutzwaldes sowie der Verhinderung der Bodenerosion durch Pflege des Kulturlandes), raumplanerische Massnahmen, Schutzbauten sowie Massnahmen im Bereich der Notfall- und Einsatzplanung (Bevölkerungsschutz).</p><p>Eine ausgewogene und angemessene Sicherheit kann nur durch ein integrales Risikomanagement garantiert werden, welches die Prävention (z. B. Unterhaltsmassnahmen, planerische Massnahmen wie Freiräume für Überflutungen, Schutzbauten), die Vorsorge (z. B. Organisation, Mittel- und Einsatzplanung, Ausbildung), den Einsatz (z. B. Warnung, Alarmierung, Information, Rettung, Schadenwehr) und die Instandstellung (z. B. Ver- und Entsorgung, Transportsysteme, Kommunikation) umfasst.</p><p>Die präventiven Massnahmen aller Akteure - der Eigentümer, Versicherer, Gemeinden sowie Kantone und Bund - sind aufeinander abzustimmen. Es sind Massnahmen zu prüfen, um die für mehr Sicherheit erforderlichen Räume freizugeben (Nutzungsanpassung bis hin zum Abbruch von Gebäuden an Engpässen). Im Bereich Einsatz muss der zeitgerechten und möglichst präzisen Information der Bevölkerung noch vermehrt Beachtung geschenkt werden.</p><p>3. In den Fällen, wo zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen realisiert wurde, konnten grössere Schäden offensichtlich verhindert werden. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln.</p><p>Ebenfalls hat die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut. Diese Verbesserungen sind auch das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der Lehren und Erkenntnisse aus den grossen Unwetterereignissen der letzten zwanzig Jahre.</p><p>Mit dem Ziel, aus den jüngsten Ereignissen zu lernen, werden auch die Hochwasser 2005 von den involvierten Stellen analysiert. Für diese Analyse - gemäss dem Modell des integrierten Risikomanagements - wird eine gewisse Zeit erforderlich sein. So sind erfahrungsgemäss zur Behebung der unmittelbaren Schäden ein bis zwei Jahre erforderlich, sodass die Erkenntnisse dieser Analyse in den erforderlichen Folgeprojekten umgesetzt werden können.</p><p>4. Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauffolgende raumplanerische Umsetzung sind ein Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung für die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und den Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung bei der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige raumplanerische Umsetzung im Rahmen der Nutzungsplanung. Hier sind es die erforderlichen Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten, die den begrenzenden Zeitfaktor bilden. Der Verzug bei der raumplanerischen Umsetzung ist weit grösser als bei der reinen Kartenerstellung, die bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden kann. Engpässe können ebenfalls aufgrund mangelnder Kapazitäten der ausgewiesenen Fachleute entstehen. Es muss daher das zeitliche Optimum für beide Schritte, die Erstellung und die Umsetzung, gesucht werden. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz dabei zeitlich und qualitätsmässig gut da, wie das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p><p>Die bisherige Strategie zur Umsetzung von Präventionsmassnahmen bei erkannten Defiziten hat sich grundsätzlich bewährt. Zentrales Element ist ein partizipatives Vorgehen unter Einbezug aller Akteure in ein Gesamtkonzept, das neben dem Schutz vor häufigen Ereignissen auch eine deutliche Schadenminderung bei den schwer beherrschbaren Grossereignissen bewirkt. Es gilt, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen.</p><p>5. Die Deckung der direkten Schäden der betroffenen Bevölkerung erfolgt in erster Linie durch die Versicherungen und in Härtefällen durch die Glückskette. Eine rasche Wiederinstandstellung der Infrastruktur ist die wirksamste Hilfe, mit der die öffentliche Hand die betroffene Bevölkerung wirtschaftlich unterstützen kann. Die Hilfe des Bundes wird sich daher, wie dies nach den Ereignissen von 1987, 1993, 1999 oder 2000 erfolgte, auf eine Unterstützung der Kantone bei diesen Aufgaben konzentrieren. Detaillierte Angaben bezüglich der erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel können erst gemacht werden, wenn seitens der Kantone ein Inventar der Schäden vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der verheerenden Schäden, die durch die Überflutung mehrerer Regionen der Schweiz entstanden sind, wird der Bundesrat ersucht, über folgende Fragen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Schadensgesamtbilanz?</p><p>2. Welchen kurz-, mittel- und langfristigen sachlichen und politischen Handlungsbedarf erkennt er, um im Rahmen seiner Zuständigkeit weitere Präventivmassnahmen ergreifen zu können?</p><p>3. Haben Erkenntnisse und Vorkehrungen aus früheren Unwetterkatastrophen noch grössere Schäden verhindert?</p><p>4. Was kann er unternehmen, damit die Kantone die Gefahrenkarten schon in zwei bis drei Jahren und nicht erst in acht bis zehn Jahren fertig stellen? Welche Strategie verfolgt er, um erkannte Lücken im Hochwasserschutz zu schliessen?</p><p>5. Welche Zusatzhilfen sieht er vor, um insbesondere die Infrastrukturen rasch wiederherstellen zu können und um die betroffene Bevölkerung individuell wirtschaftlich zu unterstützen?</p>
- Unwetterkatastrophe 2005
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatversicherer schätzen ihren Schaden zurzeit auf etwa 1,85 Milliarden Franken. Der grösste Teil der privaten Schäden dürfte auf diese Weise gedeckt sein. Die Kosten für die Wiederinstandstellung von Infrastrukturen sind durch die öffentliche Hand zu tragen. Die Erhebung dieser Schäden ist im Gange. Erste verlässliche Zahlen für den öffentlichen Sektor werden Ende Oktober vorliegen. Es ist anzunehmen, dass die Höhe der Schäden insgesamt mit jenen des Jahres 1987 vergleichbar ist.</p><p>2. Die bereits verwirklichten Präventivmassnahmen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie zeigen, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Schutzpolitik im Sinne eines integralen Risikomanagements grundsätzlich ausreichend sind.</p><p>Engpässe bestehen vor allem bei den Finanzen, und zwar auf allen Ebenen, also beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden. Eine nachhaltige Politik im Bereich der Abwehr von Naturgefahren ist auf eine genügende und konstante Finanzierung angewiesen. Seitens des Bundes stehen in den Budgets 2005/06 bzw. im Finanzplan 2007-2009 für den Hochwasserschutz jährlich etwa 60 Millionen Franken zur Verfügung. Die Investitionen in präventive Massnahmen müssen über eine lange Dauer erfolgen, damit sie ihre Wirkung erzielen können. Bei diesen Massnahmen handelt es sich insbesondere um den Gewässerunterhalt (einschliesslich der Pflege des Schutzwaldes sowie der Verhinderung der Bodenerosion durch Pflege des Kulturlandes), raumplanerische Massnahmen, Schutzbauten sowie Massnahmen im Bereich der Notfall- und Einsatzplanung (Bevölkerungsschutz).</p><p>Eine ausgewogene und angemessene Sicherheit kann nur durch ein integrales Risikomanagement garantiert werden, welches die Prävention (z. B. Unterhaltsmassnahmen, planerische Massnahmen wie Freiräume für Überflutungen, Schutzbauten), die Vorsorge (z. B. Organisation, Mittel- und Einsatzplanung, Ausbildung), den Einsatz (z. B. Warnung, Alarmierung, Information, Rettung, Schadenwehr) und die Instandstellung (z. B. Ver- und Entsorgung, Transportsysteme, Kommunikation) umfasst.</p><p>Die präventiven Massnahmen aller Akteure - der Eigentümer, Versicherer, Gemeinden sowie Kantone und Bund - sind aufeinander abzustimmen. Es sind Massnahmen zu prüfen, um die für mehr Sicherheit erforderlichen Räume freizugeben (Nutzungsanpassung bis hin zum Abbruch von Gebäuden an Engpässen). Im Bereich Einsatz muss der zeitgerechten und möglichst präzisen Information der Bevölkerung noch vermehrt Beachtung geschenkt werden.</p><p>3. In den Fällen, wo zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen realisiert wurde, konnten grössere Schäden offensichtlich verhindert werden. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln.</p><p>Ebenfalls hat die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut. Diese Verbesserungen sind auch das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der Lehren und Erkenntnisse aus den grossen Unwetterereignissen der letzten zwanzig Jahre.</p><p>Mit dem Ziel, aus den jüngsten Ereignissen zu lernen, werden auch die Hochwasser 2005 von den involvierten Stellen analysiert. Für diese Analyse - gemäss dem Modell des integrierten Risikomanagements - wird eine gewisse Zeit erforderlich sein. So sind erfahrungsgemäss zur Behebung der unmittelbaren Schäden ein bis zwei Jahre erforderlich, sodass die Erkenntnisse dieser Analyse in den erforderlichen Folgeprojekten umgesetzt werden können.</p><p>4. Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauffolgende raumplanerische Umsetzung sind ein Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung für die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und den Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung bei der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige raumplanerische Umsetzung im Rahmen der Nutzungsplanung. Hier sind es die erforderlichen Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten, die den begrenzenden Zeitfaktor bilden. Der Verzug bei der raumplanerischen Umsetzung ist weit grösser als bei der reinen Kartenerstellung, die bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden kann. Engpässe können ebenfalls aufgrund mangelnder Kapazitäten der ausgewiesenen Fachleute entstehen. Es muss daher das zeitliche Optimum für beide Schritte, die Erstellung und die Umsetzung, gesucht werden. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz dabei zeitlich und qualitätsmässig gut da, wie das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p><p>Die bisherige Strategie zur Umsetzung von Präventionsmassnahmen bei erkannten Defiziten hat sich grundsätzlich bewährt. Zentrales Element ist ein partizipatives Vorgehen unter Einbezug aller Akteure in ein Gesamtkonzept, das neben dem Schutz vor häufigen Ereignissen auch eine deutliche Schadenminderung bei den schwer beherrschbaren Grossereignissen bewirkt. Es gilt, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen.</p><p>5. Die Deckung der direkten Schäden der betroffenen Bevölkerung erfolgt in erster Linie durch die Versicherungen und in Härtefällen durch die Glückskette. Eine rasche Wiederinstandstellung der Infrastruktur ist die wirksamste Hilfe, mit der die öffentliche Hand die betroffene Bevölkerung wirtschaftlich unterstützen kann. Die Hilfe des Bundes wird sich daher, wie dies nach den Ereignissen von 1987, 1993, 1999 oder 2000 erfolgte, auf eine Unterstützung der Kantone bei diesen Aufgaben konzentrieren. Detaillierte Angaben bezüglich der erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel können erst gemacht werden, wenn seitens der Kantone ein Inventar der Schäden vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der verheerenden Schäden, die durch die Überflutung mehrerer Regionen der Schweiz entstanden sind, wird der Bundesrat ersucht, über folgende Fragen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie beurteilt er die aktuelle Schadensgesamtbilanz?</p><p>2. Welchen kurz-, mittel- und langfristigen sachlichen und politischen Handlungsbedarf erkennt er, um im Rahmen seiner Zuständigkeit weitere Präventivmassnahmen ergreifen zu können?</p><p>3. Haben Erkenntnisse und Vorkehrungen aus früheren Unwetterkatastrophen noch grössere Schäden verhindert?</p><p>4. Was kann er unternehmen, damit die Kantone die Gefahrenkarten schon in zwei bis drei Jahren und nicht erst in acht bis zehn Jahren fertig stellen? Welche Strategie verfolgt er, um erkannte Lücken im Hochwasserschutz zu schliessen?</p><p>5. Welche Zusatzhilfen sieht er vor, um insbesondere die Infrastrukturen rasch wiederherstellen zu können und um die betroffene Bevölkerung individuell wirtschaftlich zu unterstützen?</p>
- Unwetterkatastrophe 2005
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