Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin

ShortId
05.3476
Id
20053476
Updated
25.06.2025 00:06
Language
de
Title
Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin
AdditionalIndexing
52;Motor;Gesundheitsrisiko;Kohlenwasserstoff;luftverunreinigender Stoff;Gartenbau;Abgas;Benzin;landwirtschaftliches Gerät
1
  • L06K170401010101, Benzin
  • L03K170402, Kohlenwasserstoff
  • L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
  • L06K060201010101, Abgas
  • L05K0705020605, Motor
  • L06K140108020202, landwirtschaftliches Gerät
  • L05K1401010108, Gartenbau
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Verbrennung von normalem Benzin in Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren, wie z. B. Kettensägen oder Rasenmäher, verursacht einen hohen Schadstoffausstoss, der nicht nur umweltschädlich, sondern vor allem in besonderem Mass gesundheitsgefährdend ist. So ist z. B. der Ausstoss an krebserregendem Benzol etwa 25- bis 30-mal höher als bei der Verwendung von aromatenfreiem Benzin. Heute sind in der Schweiz in erster Linie Personen in der Forstwirtschaft, im privaten und beruflichen Gartenbau davon betroffen. Ihre Atemluft wird während der gesamten Laufzeit des Motors durch die Abgase stark belastet, da sie sich in unmittelbarer Nähe zum Gerät befinden.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um dieser gesundheitlich bedenklichen Situation zu begegnen. Insbesondere ist dabei an den Erlass von Vorschriften zur Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin für bestimmte Arten von Geräten zu denken. Ungeeignet erscheinen fiskalische Massnahmen, da z. B. die stark betroffene Forstwirtschaft bereits heute von der Mineralölsteuer befreit ist und für den Gartenbau die Steuerbefreiung einen zu kleinen ökonomischen Anreiz darstellt, um einen grossmehrheitlichen Umstieg zu bewirken.</p>
  • <p>Der Schadstoffausstoss von Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren ist aus Sicht des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und des Arbeitnehmerschutzes problematisch. Mit dem Einsatz von aromatenfreiem Gerätebenzin (Alkylatbenzin) lässt sich der Ausstoss von besonders gesundheitsgefährdenden Substanzen, insbesondere von krebserregendem Benzol, markant reduzieren. Aus diesem Grund wird derartiges schadstoffarmes Gerätebenzin in einzelnen Branchen, etwa in der Forstwirtschaft, bereits heute verbreitet eingesetzt.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob für Kleingeräte (z. B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser) die Verwendung von Alkylatbenzin vorgeschrieben werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin zu prüfen und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten.</p>
  • Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20040307
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verbrennung von normalem Benzin in Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren, wie z. B. Kettensägen oder Rasenmäher, verursacht einen hohen Schadstoffausstoss, der nicht nur umweltschädlich, sondern vor allem in besonderem Mass gesundheitsgefährdend ist. So ist z. B. der Ausstoss an krebserregendem Benzol etwa 25- bis 30-mal höher als bei der Verwendung von aromatenfreiem Benzin. Heute sind in der Schweiz in erster Linie Personen in der Forstwirtschaft, im privaten und beruflichen Gartenbau davon betroffen. Ihre Atemluft wird während der gesamten Laufzeit des Motors durch die Abgase stark belastet, da sie sich in unmittelbarer Nähe zum Gerät befinden.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um dieser gesundheitlich bedenklichen Situation zu begegnen. Insbesondere ist dabei an den Erlass von Vorschriften zur Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin für bestimmte Arten von Geräten zu denken. Ungeeignet erscheinen fiskalische Massnahmen, da z. B. die stark betroffene Forstwirtschaft bereits heute von der Mineralölsteuer befreit ist und für den Gartenbau die Steuerbefreiung einen zu kleinen ökonomischen Anreiz darstellt, um einen grossmehrheitlichen Umstieg zu bewirken.</p>
    • <p>Der Schadstoffausstoss von Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren ist aus Sicht des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und des Arbeitnehmerschutzes problematisch. Mit dem Einsatz von aromatenfreiem Gerätebenzin (Alkylatbenzin) lässt sich der Ausstoss von besonders gesundheitsgefährdenden Substanzen, insbesondere von krebserregendem Benzol, markant reduzieren. Aus diesem Grund wird derartiges schadstoffarmes Gerätebenzin in einzelnen Branchen, etwa in der Forstwirtschaft, bereits heute verbreitet eingesetzt.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob für Kleingeräte (z. B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser) die Verwendung von Alkylatbenzin vorgeschrieben werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin zu prüfen und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten.</p>
    • Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin

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