Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Vereinigten Arabischen Emirate
- ShortId
-
05.3480
- Id
-
20053480
- Updated
-
28.07.2023 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Vereinigten Arabischen Emirate
- AdditionalIndexing
-
09;Panzer;Waffenhandel;Vereinigte Arabische Emirate;Marokko;Ausfuhrbeschränkung;Vertrag des Privatrechts;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0303010608, Vereinigte Arabische Emirate
- L06K030401020102, Marokko
- L05K0402040204, Panzer
- L04K04020205, Waffenhandel
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben schriftlich bestätigt, dass sich die 40 Panzerhaubitzen für Trainingszwecke in Marokko befinden. Die Armeen der VAE und von Marokko hätten Abkommen über gemeinsames Training im Verteidigungsbereich abgeschlossen.</p><p>2. Gemäss Artikel 20 der Kriegsmaterialverordnung überprüft die Zentralstelle des Bundesamtes für Polizei zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte stichprobenweise das Eintreffen der Lieferungen an den vorgesehenen und genehmigten Bestimmungsorten. Diese Verifikationen dauern mit Bezug auf die VAE zum Teil noch an. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3536 vom 4. Oktober 2005 bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen von Nachkontrollen.</p><p>3. Die VAE stellen einen Vertragsbruch in Abrede. Die M-109 befänden sich in Marokko unter der Verantwortung der VAE und würden im Eigentum der Streitkräfte der VAE bleiben. Das Seco geht demgegenüber davon aus, dass die NWAE jeden Transfer der M-109 an Dritte ausschliessen sollte. Das Seco wird in Zukunft sicherstellen, dass die NWAE explizit jegliche Art von grenzüberschreitender Weitergabe ausschliessen. Wo angezeigt und machbar, wird das Seco geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Information über den Endverbleib von exportiertem Kriegsmaterial treffen.</p><p>4. Da die M-109 amerikanischen Ursprungs sind, mussten die VAE für den Reexport nach Marokko die Zustimmung der USA einholen. Sie haben diese auch erhalten. Es bestehen nach wie vor Zweifel, ob die USA darüber informiert waren, dass die Schweiz die entsprechende Zustimmung nicht gab. </p><p>5. Die Angaben auf dem ursprünglichen Ausfuhrgesuch und dem End-User-Certificate waren nicht korrekt, da daraus nicht hervorging, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind. Die Ruag hat anschliessend ein neues Ausfuhrgesuch eingereicht, gemäss dem ersichtlich war, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind. Die Information, die der Bundesrat am 14. März 2005 auf die Frage Lang 05.5057 gab, entsprach dem damaligen Kenntnisstand.</p><p>6. Nein. Die Ausfuhren von Kriegsmaterial in die VAE sind faktisch sistiert. Ein unbefristeter Ausfuhrstopp würde über das Ziel hinausschiessen und die Handelsbeziehungen unnötig zusätzlich belasten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Weiterlieferung von 40 Panzerhaubitzen nach Marokko haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gegen die vertraglichen Abmachungen im Verkaufsvertrag mit der Schweiz verstossen. In den letzten sieben Jahren haben die VAE noch weiteres Kriegsmaterial aus der Schweiz bezogen. Zudem liegen die VAE im Nahen Osten und damit in einer der heissesten Krisenregionen unseres Planeten. Aufgrund dieser Sachverhalte ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was hat Marokko bislang mit den 40 Panzerhaubitzen angestellt? Wozu könnte es sie einsetzen?</p><p>2. Weiss er, wo sich die anderen in die VAE gelieferten Rüstungsgüter befinden? Wenn nein: Hat der Bundesrat aufgrund des Marokko-Vorfalles umfassende Abklärungen über deren tatsächlichen End User veranlasst?</p><p>3. Welche Einschätzung hat er vom Vertragsbruch der VAE?</p><p>4. Wussten die im Unterschied zur Schweiz von den VAE angefragten USA von diesem Vertragsbruch? Wenn ja: Was zieht der Bundesrat für Schlussfolgerungen daraus?</p><p>5. Wer hat ihn in der Frühjahrssession 2005, als es um die Lieferung von 180 Schützenpanzern M-113 in die VAE ging (Antwort vom 14. März 2005 von Bundesrat Deiss auf die Frage Lang 05.5057), falsch oder unkorrekt informiert?</p><p>6. Ist er bereit, einen unbefristeten Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial in die VAE zu verfügen?</p>
- Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Vereinigten Arabischen Emirate
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben schriftlich bestätigt, dass sich die 40 Panzerhaubitzen für Trainingszwecke in Marokko befinden. Die Armeen der VAE und von Marokko hätten Abkommen über gemeinsames Training im Verteidigungsbereich abgeschlossen.</p><p>2. Gemäss Artikel 20 der Kriegsmaterialverordnung überprüft die Zentralstelle des Bundesamtes für Polizei zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte stichprobenweise das Eintreffen der Lieferungen an den vorgesehenen und genehmigten Bestimmungsorten. Diese Verifikationen dauern mit Bezug auf die VAE zum Teil noch an. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme zum Postulat der sozialdemokratischen Fraktion 05.3536 vom 4. Oktober 2005 bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen von Nachkontrollen.</p><p>3. Die VAE stellen einen Vertragsbruch in Abrede. Die M-109 befänden sich in Marokko unter der Verantwortung der VAE und würden im Eigentum der Streitkräfte der VAE bleiben. Das Seco geht demgegenüber davon aus, dass die NWAE jeden Transfer der M-109 an Dritte ausschliessen sollte. Das Seco wird in Zukunft sicherstellen, dass die NWAE explizit jegliche Art von grenzüberschreitender Weitergabe ausschliessen. Wo angezeigt und machbar, wird das Seco geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Information über den Endverbleib von exportiertem Kriegsmaterial treffen.</p><p>4. Da die M-109 amerikanischen Ursprungs sind, mussten die VAE für den Reexport nach Marokko die Zustimmung der USA einholen. Sie haben diese auch erhalten. Es bestehen nach wie vor Zweifel, ob die USA darüber informiert waren, dass die Schweiz die entsprechende Zustimmung nicht gab. </p><p>5. Die Angaben auf dem ursprünglichen Ausfuhrgesuch und dem End-User-Certificate waren nicht korrekt, da daraus nicht hervorging, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind. Die Ruag hat anschliessend ein neues Ausfuhrgesuch eingereicht, gemäss dem ersichtlich war, dass die M-113 für den Irak bestimmt sind. Die Information, die der Bundesrat am 14. März 2005 auf die Frage Lang 05.5057 gab, entsprach dem damaligen Kenntnisstand.</p><p>6. Nein. Die Ausfuhren von Kriegsmaterial in die VAE sind faktisch sistiert. Ein unbefristeter Ausfuhrstopp würde über das Ziel hinausschiessen und die Handelsbeziehungen unnötig zusätzlich belasten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Weiterlieferung von 40 Panzerhaubitzen nach Marokko haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gegen die vertraglichen Abmachungen im Verkaufsvertrag mit der Schweiz verstossen. In den letzten sieben Jahren haben die VAE noch weiteres Kriegsmaterial aus der Schweiz bezogen. Zudem liegen die VAE im Nahen Osten und damit in einer der heissesten Krisenregionen unseres Planeten. Aufgrund dieser Sachverhalte ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was hat Marokko bislang mit den 40 Panzerhaubitzen angestellt? Wozu könnte es sie einsetzen?</p><p>2. Weiss er, wo sich die anderen in die VAE gelieferten Rüstungsgüter befinden? Wenn nein: Hat der Bundesrat aufgrund des Marokko-Vorfalles umfassende Abklärungen über deren tatsächlichen End User veranlasst?</p><p>3. Welche Einschätzung hat er vom Vertragsbruch der VAE?</p><p>4. Wussten die im Unterschied zur Schweiz von den VAE angefragten USA von diesem Vertragsbruch? Wenn ja: Was zieht der Bundesrat für Schlussfolgerungen daraus?</p><p>5. Wer hat ihn in der Frühjahrssession 2005, als es um die Lieferung von 180 Schützenpanzern M-113 in die VAE ging (Antwort vom 14. März 2005 von Bundesrat Deiss auf die Frage Lang 05.5057), falsch oder unkorrekt informiert?</p><p>6. Ist er bereit, einen unbefristeten Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial in die VAE zu verfügen?</p>
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