Kahlschlag in der Bundesverwaltung

ShortId
05.3482
Id
20053482
Updated
28.07.2023 12:04
Language
de
Title
Kahlschlag in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;Aufgabenüberprüfung;Sozialplan;Leistungsabbau;Entlassung;Sparmassnahme;Personalabbau beim Bund;Bundespersonal
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L05K0702030103, Entlassung
  • L05K0702040108, Sozialplan
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Stellenabbau von rund 12 Prozent ist kein Kahlschlag, sondern eine angesichts der Haushaltslage notwendige Schlankheitskur.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat spricht von einem Abbau in der Grössenordnung von 4000 Stellen bis Ende 2010. Dieser umfasst Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 (EP 2003), der Aufgabenverzichtsplanung (EP 2004/AVP) und aus der Departementsreform VBS. In diesen Zahlen nicht eingeschlossen sind allfällige stellenseitige Auswirkungen der Verwaltungsreform, des NFA und der Aufgabenüberprüfung.</p><p>2. Ziel des EP 2003 und der AVP waren echte Aufgabenverzichte. Die Departemente haben dazu in ihren Bereichen Schwergewichte gesetzt. Die Departementsreform VBS, auf welche der weitaus grösste Teil des Stellenabbaus entfällt, hat zum Zweck, Verwaltung und Betriebe an die neue Armee anzupassen.</p><p>3. Da der Stellenabbau in den meisten Fällen mit Aufgabenverzichten einhergeht, erwartet der Bundesrat keine Qualitätseinbussen auf breiter Ebene. In einigen Aufgabenbereichen hat er anstelle eines Verzichtes jedoch bewusst einer Senkung der Qualitätsstandards zugestimmt.</p><p>4. Die Departemente sind bemüht, die Zahl der Entlassungen so gering wie möglich zu halten, was vorab bei den betrieblich-handwerklichen Berufen im VBS leider nicht ganz gelingen wird. Der vom Bundesrat am 10. Juni 2004 verabschiedete Massnahmenkatalog "Umbau mit Perspektiven" zielt darauf ab, Mitarbeitenden, die von einem Stellenabbau betroffen sind, eine neue berufliche Perspektive zu bieten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit den vom Bundesrat angekündigten Abbaumassnahmen in der Bundesverwaltung beobachten wir eine tiefe Beunruhigung, nicht nur beim Personal, sondern auch in der Öffentlichkeit. Sie ist einerseits auf die sich kaskadenartig jagenden Staatsabbauentscheide und andererseits auf das vom Bundesrat gewählte Vorgehen zurückzuführen, was einer Brüskierung des Personals gleichkommt.</p><p>Ich stelle dazu folgende Fragen:</p><p>1. Von welcher Grössenordnung des Stellenabbaus geht der Bundesrat aus?</p><p>2. Geht der Bundesrat von linearen Kürzungen aus, oder plant er einen Aufgabenverzicht? Wenn ja, welchen?</p><p>3. Wie will der Bundesrat bei einem allfälligen massiven Stellenabbau die hohe Qualität der Bundesverwaltung, welche eine wichtige Schnittstelle unseres Staatswesens darstellt, aufrechterhalten und verhindern, dass nicht noch einige Bereiche implodieren?</p><p>4. Ist mit Entlassungen zu rechnen? Falls ja, welche sozialen Stützmassnahmen sind vorgesehen?</p>
  • Kahlschlag in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Stellenabbau von rund 12 Prozent ist kein Kahlschlag, sondern eine angesichts der Haushaltslage notwendige Schlankheitskur.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat spricht von einem Abbau in der Grössenordnung von 4000 Stellen bis Ende 2010. Dieser umfasst Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 (EP 2003), der Aufgabenverzichtsplanung (EP 2004/AVP) und aus der Departementsreform VBS. In diesen Zahlen nicht eingeschlossen sind allfällige stellenseitige Auswirkungen der Verwaltungsreform, des NFA und der Aufgabenüberprüfung.</p><p>2. Ziel des EP 2003 und der AVP waren echte Aufgabenverzichte. Die Departemente haben dazu in ihren Bereichen Schwergewichte gesetzt. Die Departementsreform VBS, auf welche der weitaus grösste Teil des Stellenabbaus entfällt, hat zum Zweck, Verwaltung und Betriebe an die neue Armee anzupassen.</p><p>3. Da der Stellenabbau in den meisten Fällen mit Aufgabenverzichten einhergeht, erwartet der Bundesrat keine Qualitätseinbussen auf breiter Ebene. In einigen Aufgabenbereichen hat er anstelle eines Verzichtes jedoch bewusst einer Senkung der Qualitätsstandards zugestimmt.</p><p>4. Die Departemente sind bemüht, die Zahl der Entlassungen so gering wie möglich zu halten, was vorab bei den betrieblich-handwerklichen Berufen im VBS leider nicht ganz gelingen wird. Der vom Bundesrat am 10. Juni 2004 verabschiedete Massnahmenkatalog "Umbau mit Perspektiven" zielt darauf ab, Mitarbeitenden, die von einem Stellenabbau betroffen sind, eine neue berufliche Perspektive zu bieten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit den vom Bundesrat angekündigten Abbaumassnahmen in der Bundesverwaltung beobachten wir eine tiefe Beunruhigung, nicht nur beim Personal, sondern auch in der Öffentlichkeit. Sie ist einerseits auf die sich kaskadenartig jagenden Staatsabbauentscheide und andererseits auf das vom Bundesrat gewählte Vorgehen zurückzuführen, was einer Brüskierung des Personals gleichkommt.</p><p>Ich stelle dazu folgende Fragen:</p><p>1. Von welcher Grössenordnung des Stellenabbaus geht der Bundesrat aus?</p><p>2. Geht der Bundesrat von linearen Kürzungen aus, oder plant er einen Aufgabenverzicht? Wenn ja, welchen?</p><p>3. Wie will der Bundesrat bei einem allfälligen massiven Stellenabbau die hohe Qualität der Bundesverwaltung, welche eine wichtige Schnittstelle unseres Staatswesens darstellt, aufrechterhalten und verhindern, dass nicht noch einige Bereiche implodieren?</p><p>4. Ist mit Entlassungen zu rechnen? Falls ja, welche sozialen Stützmassnahmen sind vorgesehen?</p>
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