Unwetter. Dringliche Massnahmen sind notwendig

ShortId
05.3485
Id
20053485
Updated
14.11.2025 08:32
Language
de
Title
Unwetter. Dringliche Massnahmen sind notwendig
AdditionalIndexing
52;Bauzone;Umweltpolitik (speziell);Kohlendioxid;Lawinenverbauung;Bevölkerungsschutz;Steuerpolitik;Wasserlauf;Verschmutzung durch das Auto;Verhütung von Gefahren;Klimaveränderung;Minergie;Haushaltsausgabe;Boden;Überschwemmung;Lenkungsabgabe;Unwetter
1
  • L05K0602020604, Unwetter
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L05K1701010702, Minergie
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L06K060103020201, Lawinenverbauung
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K06030401, Boden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 22. Juni 2005 zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe dargelegt, mit welchen Massnahmen er die CO2-Ziele erreichen will. Das CO2-Gesetz beauftragt den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Das UVEK wird dem Bundesrat Ende 2006 einen entsprechenden Bericht vorlegen. Als ersten Schritt hat der Bundesrat am 23. März 2005 auf Brennstoffen eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 beschlossen. Ob die CO2-Abgabe unverzüglich eingeführt werden kann, liegt in der Hand des Parlamentes. Ein Grundsatzentscheid steht noch aus. Der Gebäudebereich fällt in den Kompetenzbereich der Kantone. Dort wirken sich die gemäss Mustervorschriften im Energiebereich der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren verschärften Energiegesetze positiv aus. Dank der Globalbeiträge des Bundes (im Rahmen von Energie Schweiz) an die Kantone und dank der Unterstützung des Minergie-Vereins durch Energie Schweiz wird auch Minergie im Rahmen der kantonalen Koordination gefördert. Diese Fördermassnahmen zeigen Erfolg. Heute haben rund 15 Prozent der Neubauten in der Schweiz diesen Standard, was einen erheblichen Beitrag an die Klimapolitik bedeutet. Die Kantone und der Bund werden im Zusammenhang mit ihren neuen Gebäudestrategien ab 2006 ihre diesbezüglichen Engagements noch verstärken, insbesondere auch bei Gebäudesanierungen.</p><p>2. Die Finanzierung von präventiven Massnahmen erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Im Rahmen der allgemeinen Sparmassnahmen laufen dabei auch auf der Stufe Kantone und Gemeinden Entlastungsprogramme. Letztere haben zur Verzögerung gewisser Projekte geführt, sodass bisher die Finanzknappheit beim Bund hinsichtlich der Realisierung von Präventivmassnahmen noch weitgehend ohne Folgen geblieben ist. Das UVEK hat allerdings am 18. November 2004 eine Prioritätenordnung für Hochwasserschutzprojekte eingeführt. In diesem Zusammenhang mussten bereits 6 Millionen Franken der Kredite des Jahres 2006 sowie 4 Millionen Franken der Kredite von 2007 reserviert werden. Damit hat die Finanzierung von Flussbauprojekten heute einen Wendepunkt erreicht.</p><p>Im Waldbereich wird das Entlastungsprogramm 2003 stufenweise bis zum Jahr 2006 umgesetzt. Sollten infolge häufiger und starker Unwetter die Anforderungen an Vorsorgemassnahmen im Sinne von Schutzbauten und einer nachhaltigen Waldpflege der Einhänge und Uferpartien von allen Bächen und Gerinnen steigen, ist allerdings mit einer Mittelknappheit zu rechnen.</p><p>3. In der Schweiz sind - mit Ausnahme des Boden- und des Walensees - alle grösseren Seen reguliert. Für diese regulierten Seen bestehen sogenannte Wehrreglemente (Reguliervorschriften), welche sowohl ordentliche wie auch ausserordentliche Ereignisse beinhalten. Von diesen Reglementen darf nicht ohne weiteres abgewichen werden. In ausserordentlichen Situationen kann gemeinsam durch Bund und Kanton ein besonderes Vorgehen geprüft werden. Während des Hochwassers 2005 erfolgte dies für die Jura-Randseen sowie den Zürichsee. Ein Schweizerisches Konzept für das Management des Retentionsvolumens unserer Seen drängt sich insofern nicht auf, weil in diesem Zusammenhang nicht das Schweizer Hoheitsgebiet, sondern die hydrologischen Einzugsgebiete massgebend sind.</p><p>4. Fliessgewässer haben viele Funktionen: Sie gestalten die Landschaft, transportieren Wasser und Geschiebe, sind lebenswichtige Adern in unserer Landschaft, haben eine ausgleichende Wirkung für unsere Ökosysteme, erneuern unsere Grundwassersysteme, dienen als Erholungsraum und der Wasserkraftnutzung. Die Sicherstellung dieser Funktionen bedingt einen ganzheitlichen Ansatz, welcher auf einem ausreichenden Gewässerraum basiert. Die Sicherstellung des Raumbedarfes für die Fliessgewässer ist somit ein übergeordnetes Ziel. Daneben gilt es andere Interessen (z. B. Sachpläne des Bundes wie FFF) zu berücksichtigen und nach ihrer Bedeutung in einer Interessenabwägung zu beurteilen. Entscheide im Bereich der Raumplanung und des Hochwasserschutzes nach den Schadenereignissen sind von Kantonen und Gemeinden zu treffen.</p><p>5. Zuständig für die Nutzungsplanung, und damit auch für Rückzonungen, sind im Allgemeinen die Gemeinden. Dabei haben sie u. a. den rechtlichen Rahmen des Bundesgesetzes über die Raumplanung und weiterer Erlasse sowie den kantonalen Richtplan zu beachten. Der Bund hat die Kompetenz, die Richtpläne der Kantone zu genehmigen. Die Prüfung und Genehmigung der Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Kantone. Mit der neuen Empfehlung "Raumplanung und Naturgefahren" zeigt der Bund auf, wie auf Stufe Richt- und Nutzungsplanung mit Naturgefahren umgegangen werden kann und welche Grundsätze dabei zu beachten sind. Er kann allerdings keine verbindlichen Fristen für die Rückzonung gefährdeter Gebiete vorschreiben.</p><p>6. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Einfluss der Versiegelung nur bei kleinen Gebieten mit hoher Bebauungsdichte für Gewitterniederschläge mit hohen Intensitäten nachweisbar ist. Das Ereignis vom 21. und 22. August 2005 war gekennzeichnet durch lang dauernde grossflächige Niederschläge, sodass aufgrund der Art des Niederschlages nur ein geringer Einfluss anzunehmen ist. Zudem erfolgte die Abflussbildung vor allem in Gebieten ohne nennenswerte Versiegelung, sodass für dieses Ereignis ein Einfluss der Versiegelung zu verneinen ist.</p><p>7. Der Bund übernimmt nur Kosten im öffentlichen Bereich. Dabei geht es um Bundesbeiträge aufgrund des Wasserbaugesetzes, des Waldgesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes, des Nationalstrassengesetzes, des Mineralölsteuergesetzes (Hauptstrassen) und des Eisenbahngesetzes.</p><p>8. Verantwortliche Behörde auf Bundesebene im Bereich Klimapolitik ist das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie. Klimaschutz ist naturgemäss eine Querschnittaufgabe. Die Abstimmung zwischen den Departementen erfolgt in Arbeitsgruppen, welche ein koordiniertes Vorgehen sicherstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die vergangenen Wochen waren geprägt von weltweit auftretenden Unwetterkatastrophen. Auch die Schweiz war davon betroffen, es gab Tote, und in weiten Teilen des Landes kam es zu Verwüstungen und grossen Schäden wegen Hochwasser, Überschwemmungen, Hagels, abrutschenden Hängen, unterspülter Infrastrukturen usw.</p><p>Die Resultate des beratenden Organs für Fragen der Klimaveränderung sind beunruhigend: Die extremen Wetterverhältnisse werden häufiger werden. Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass Schlammlawinen, Hochwasser und Stürme zunehmen und sich damit die Schadensummen markant erhöhen.</p><p>Die grüne Fraktion ist besorgt über die entstandenen Schäden und die mögliche weitere Entwicklung. Da aus den gravierenden Ereignissen dringend politische Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, bitten wir den Bundesrat, uns die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, über die bisher geplanten Massnahmen hinaus die Absenkung des CO2-Ausstosses zu beschleunigen und mit welchen Massnahmen? Ist er bereit, folgende oder ähnliche Massnahmen umzusetzen: eine ökologische Steuerreform, eine verbrauchsabhängige Autoimportsteuer und eine Wärmedämmungsvorschrift für Neubauten nach Minergiestandard?</p><p>2. Verantwortungslose Kürzungen im Rahmen der Entlastungsprogramme haben wichtige geplante Projekte beim Hochwasserschutz verzögert oder verhindert. Diese Kürzungen kommen uns nun viel teurer zu stehen. Wird der Bundesrat die entsprechenden Budgets überarbeiten? Was ist beim Lawinenschutz vorgesehen?</p><p>3. Besteht ein schweizerisches Konzept für das Management des Retentionsvolumens von Seen bei voraussehbaren Regen- und Hochwasserereignissen? Wer trägt dafür die Verantwortung?</p><p>4. Welche Entscheide werden nach den Schadenereignissen im Bereich der Raumplanung getroffen? Ist er auch der Meinung, dass Renaturierungen von Fliessgewässern angesichts der entstandenen Schäden dringlich sind?</p><p>5. In der Schweiz gibt es noch immer Bauland in hochwasser-, murgang- und rutschgefährdeten Gebieten. Wie stellt sich der Bundesrat zur Rückzonung von gefährdeten Flächen? Ist der Bundesrat bereit, auf diesem Gebiet eine Führungsrolle zu übernehmen und den Kantonen verbindliche Fristen für die Rückzonung gefährdeter Gebiete vorzuschreiben?</p><p>6. Welche Massnahmen wird er zur Eindämmung der Bodenversiegelung treffen?</p><p>7. Die entstandenen Schäden haben teilweise aufwendige Evakuationsübungen und vielerorts umfangreiche Aufräumarbeiten notwendig gemacht. Welche Kosten wird der Bund davon übernehmen?</p><p>8. Wie stellt er sich zur Forderung nach einem verantwortlichen Gremium zur Klimapolitik?</p>
  • Unwetter. Dringliche Massnahmen sind notwendig
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 22. Juni 2005 zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe dargelegt, mit welchen Massnahmen er die CO2-Ziele erreichen will. Das CO2-Gesetz beauftragt den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Das UVEK wird dem Bundesrat Ende 2006 einen entsprechenden Bericht vorlegen. Als ersten Schritt hat der Bundesrat am 23. März 2005 auf Brennstoffen eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 beschlossen. Ob die CO2-Abgabe unverzüglich eingeführt werden kann, liegt in der Hand des Parlamentes. Ein Grundsatzentscheid steht noch aus. Der Gebäudebereich fällt in den Kompetenzbereich der Kantone. Dort wirken sich die gemäss Mustervorschriften im Energiebereich der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren verschärften Energiegesetze positiv aus. Dank der Globalbeiträge des Bundes (im Rahmen von Energie Schweiz) an die Kantone und dank der Unterstützung des Minergie-Vereins durch Energie Schweiz wird auch Minergie im Rahmen der kantonalen Koordination gefördert. Diese Fördermassnahmen zeigen Erfolg. Heute haben rund 15 Prozent der Neubauten in der Schweiz diesen Standard, was einen erheblichen Beitrag an die Klimapolitik bedeutet. Die Kantone und der Bund werden im Zusammenhang mit ihren neuen Gebäudestrategien ab 2006 ihre diesbezüglichen Engagements noch verstärken, insbesondere auch bei Gebäudesanierungen.</p><p>2. Die Finanzierung von präventiven Massnahmen erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Im Rahmen der allgemeinen Sparmassnahmen laufen dabei auch auf der Stufe Kantone und Gemeinden Entlastungsprogramme. Letztere haben zur Verzögerung gewisser Projekte geführt, sodass bisher die Finanzknappheit beim Bund hinsichtlich der Realisierung von Präventivmassnahmen noch weitgehend ohne Folgen geblieben ist. Das UVEK hat allerdings am 18. November 2004 eine Prioritätenordnung für Hochwasserschutzprojekte eingeführt. In diesem Zusammenhang mussten bereits 6 Millionen Franken der Kredite des Jahres 2006 sowie 4 Millionen Franken der Kredite von 2007 reserviert werden. Damit hat die Finanzierung von Flussbauprojekten heute einen Wendepunkt erreicht.</p><p>Im Waldbereich wird das Entlastungsprogramm 2003 stufenweise bis zum Jahr 2006 umgesetzt. Sollten infolge häufiger und starker Unwetter die Anforderungen an Vorsorgemassnahmen im Sinne von Schutzbauten und einer nachhaltigen Waldpflege der Einhänge und Uferpartien von allen Bächen und Gerinnen steigen, ist allerdings mit einer Mittelknappheit zu rechnen.</p><p>3. In der Schweiz sind - mit Ausnahme des Boden- und des Walensees - alle grösseren Seen reguliert. Für diese regulierten Seen bestehen sogenannte Wehrreglemente (Reguliervorschriften), welche sowohl ordentliche wie auch ausserordentliche Ereignisse beinhalten. Von diesen Reglementen darf nicht ohne weiteres abgewichen werden. In ausserordentlichen Situationen kann gemeinsam durch Bund und Kanton ein besonderes Vorgehen geprüft werden. Während des Hochwassers 2005 erfolgte dies für die Jura-Randseen sowie den Zürichsee. Ein Schweizerisches Konzept für das Management des Retentionsvolumens unserer Seen drängt sich insofern nicht auf, weil in diesem Zusammenhang nicht das Schweizer Hoheitsgebiet, sondern die hydrologischen Einzugsgebiete massgebend sind.</p><p>4. Fliessgewässer haben viele Funktionen: Sie gestalten die Landschaft, transportieren Wasser und Geschiebe, sind lebenswichtige Adern in unserer Landschaft, haben eine ausgleichende Wirkung für unsere Ökosysteme, erneuern unsere Grundwassersysteme, dienen als Erholungsraum und der Wasserkraftnutzung. Die Sicherstellung dieser Funktionen bedingt einen ganzheitlichen Ansatz, welcher auf einem ausreichenden Gewässerraum basiert. Die Sicherstellung des Raumbedarfes für die Fliessgewässer ist somit ein übergeordnetes Ziel. Daneben gilt es andere Interessen (z. B. Sachpläne des Bundes wie FFF) zu berücksichtigen und nach ihrer Bedeutung in einer Interessenabwägung zu beurteilen. Entscheide im Bereich der Raumplanung und des Hochwasserschutzes nach den Schadenereignissen sind von Kantonen und Gemeinden zu treffen.</p><p>5. Zuständig für die Nutzungsplanung, und damit auch für Rückzonungen, sind im Allgemeinen die Gemeinden. Dabei haben sie u. a. den rechtlichen Rahmen des Bundesgesetzes über die Raumplanung und weiterer Erlasse sowie den kantonalen Richtplan zu beachten. Der Bund hat die Kompetenz, die Richtpläne der Kantone zu genehmigen. Die Prüfung und Genehmigung der Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Kantone. Mit der neuen Empfehlung "Raumplanung und Naturgefahren" zeigt der Bund auf, wie auf Stufe Richt- und Nutzungsplanung mit Naturgefahren umgegangen werden kann und welche Grundsätze dabei zu beachten sind. Er kann allerdings keine verbindlichen Fristen für die Rückzonung gefährdeter Gebiete vorschreiben.</p><p>6. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Einfluss der Versiegelung nur bei kleinen Gebieten mit hoher Bebauungsdichte für Gewitterniederschläge mit hohen Intensitäten nachweisbar ist. Das Ereignis vom 21. und 22. August 2005 war gekennzeichnet durch lang dauernde grossflächige Niederschläge, sodass aufgrund der Art des Niederschlages nur ein geringer Einfluss anzunehmen ist. Zudem erfolgte die Abflussbildung vor allem in Gebieten ohne nennenswerte Versiegelung, sodass für dieses Ereignis ein Einfluss der Versiegelung zu verneinen ist.</p><p>7. Der Bund übernimmt nur Kosten im öffentlichen Bereich. Dabei geht es um Bundesbeiträge aufgrund des Wasserbaugesetzes, des Waldgesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes, des Nationalstrassengesetzes, des Mineralölsteuergesetzes (Hauptstrassen) und des Eisenbahngesetzes.</p><p>8. Verantwortliche Behörde auf Bundesebene im Bereich Klimapolitik ist das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie. Klimaschutz ist naturgemäss eine Querschnittaufgabe. Die Abstimmung zwischen den Departementen erfolgt in Arbeitsgruppen, welche ein koordiniertes Vorgehen sicherstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die vergangenen Wochen waren geprägt von weltweit auftretenden Unwetterkatastrophen. Auch die Schweiz war davon betroffen, es gab Tote, und in weiten Teilen des Landes kam es zu Verwüstungen und grossen Schäden wegen Hochwasser, Überschwemmungen, Hagels, abrutschenden Hängen, unterspülter Infrastrukturen usw.</p><p>Die Resultate des beratenden Organs für Fragen der Klimaveränderung sind beunruhigend: Die extremen Wetterverhältnisse werden häufiger werden. Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass Schlammlawinen, Hochwasser und Stürme zunehmen und sich damit die Schadensummen markant erhöhen.</p><p>Die grüne Fraktion ist besorgt über die entstandenen Schäden und die mögliche weitere Entwicklung. Da aus den gravierenden Ereignissen dringend politische Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, bitten wir den Bundesrat, uns die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, über die bisher geplanten Massnahmen hinaus die Absenkung des CO2-Ausstosses zu beschleunigen und mit welchen Massnahmen? Ist er bereit, folgende oder ähnliche Massnahmen umzusetzen: eine ökologische Steuerreform, eine verbrauchsabhängige Autoimportsteuer und eine Wärmedämmungsvorschrift für Neubauten nach Minergiestandard?</p><p>2. Verantwortungslose Kürzungen im Rahmen der Entlastungsprogramme haben wichtige geplante Projekte beim Hochwasserschutz verzögert oder verhindert. Diese Kürzungen kommen uns nun viel teurer zu stehen. Wird der Bundesrat die entsprechenden Budgets überarbeiten? Was ist beim Lawinenschutz vorgesehen?</p><p>3. Besteht ein schweizerisches Konzept für das Management des Retentionsvolumens von Seen bei voraussehbaren Regen- und Hochwasserereignissen? Wer trägt dafür die Verantwortung?</p><p>4. Welche Entscheide werden nach den Schadenereignissen im Bereich der Raumplanung getroffen? Ist er auch der Meinung, dass Renaturierungen von Fliessgewässern angesichts der entstandenen Schäden dringlich sind?</p><p>5. In der Schweiz gibt es noch immer Bauland in hochwasser-, murgang- und rutschgefährdeten Gebieten. Wie stellt sich der Bundesrat zur Rückzonung von gefährdeten Flächen? Ist der Bundesrat bereit, auf diesem Gebiet eine Führungsrolle zu übernehmen und den Kantonen verbindliche Fristen für die Rückzonung gefährdeter Gebiete vorzuschreiben?</p><p>6. Welche Massnahmen wird er zur Eindämmung der Bodenversiegelung treffen?</p><p>7. Die entstandenen Schäden haben teilweise aufwendige Evakuationsübungen und vielerorts umfangreiche Aufräumarbeiten notwendig gemacht. Welche Kosten wird der Bund davon übernehmen?</p><p>8. Wie stellt er sich zur Forderung nach einem verantwortlichen Gremium zur Klimapolitik?</p>
    • Unwetter. Dringliche Massnahmen sind notwendig

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