Volksgesundheit. Erhöhung der Tabaksteuer

ShortId
05.3496
Id
20053496
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Volksgesundheit. Erhöhung der Tabaksteuer
AdditionalIndexing
2841;Suchtprävention;Tabakkonsum;Preissteigerung;Gesundheitszustand;Tabak;Tabaksteuer
1
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K11070108, Tabaksteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist ein Hochkonsumland für Zigaretten. Zigaretten sind in der Schweiz das am leichtesten zugängliche Konsumgut. 33 Prozent der 15- bis 74-Jährigen rauchen. 85 Prozent der Rauchenden tun dies täglich. In den letzten Jahren ist eine dramatische Zunahme des Zigarettenkonsums bei jungen Erwachsenen, besonders bei jungen Frauen zu verzeichnen.</p><p>Jeder zweite Rauchende stirbt an den Folgen des Tabakkonsums. 14 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz sind tabakbedingt. Der Tabakkonsum verursacht jährlich etwa 5 Milliarden Franken an direkten und indirekten Kosten. Das sind rund 700 Franken pro Kopf der Bevölkerung.</p><p>Eine substanzielle Preiserhöhung ist angesichts der günstigen Tabakpreise die wirksamste Massnahme zur Eindämmung des Konsums. Gleichzeitig veschafft sie genügend Mittel für den Präventionsfonds zur Bekämpfung des Rauchens und stärkt unsere Sozialwerke.</p><p>Jugendliche reagieren sensibler auf Preiserhöhungen, weil sie noch weniger nikotinabhängig sind und über weniger finanzielle Mittel verfügen als ältere Jahrgänge. Weniger Zigarettenkonsum bedeutet auch weniger Haschischkonsum und möglicherweise weniger Drogenprobleme.</p><p>Die Universität Lausanne errechnete für die Schweiz einen Rückgang der Nachfrage um 3,6 bis 4,8 Prozent, wenn der Preis um 10 Prozent angehoben wird. Sozial schwächere Bevölkerungskreise reagieren preisempfindlicher. Gerade für sie ist der Gesundheitsgewinn besonders hoch.</p><p>Mit der Festlegung eines entsprechenden Mindestpreises für Zigaretten könnte vermieden werden, dass Billiganbieter diese als Lockvogelangebote verwenden. Ein weiterer Grund für eine rasche Erhöhung liegt in der Harmonisierung mit der EU. Sowohl der internationale Vergleich der Steuerbelastung als auch der Anteil von Industrie und Handel am Verkaufspreis lassen eine Erhöhung der Besteuerung ohne weiteres zu. Der Einbezug des Schnitttabaks in die Massnahmen erschwert zudem die Umgehungsmechanismen.</p>
  • <p>In seiner Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) vom 20. Februar 2002 (BBl 2002 2727) hat der Bundesrat keine Zweifel darüber offen gelassen, dass er gewillt sei, seine bisherige Tabaksteuerpolitik weiterzuführen. Er werde auch inskünftig anstreben, den bestmöglichen Steuerertrag zu erzielen. Nebst dem Ziel der Ergiebigkeit gelte es aber auch, volkswirtschaftliche und gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat werde deshalb mit einer massvollen Steuerpolitik weiterhin versuchen, Verkaufseinbrüche und Einnahmenausfälle bei den Grenz- und Touristenverkäufen sowie das Aufkommen von Schwarzmärkten und organisiertem Schmuggel zu verhindern. Diese Haltung des Bundesrates gilt unverändert.</p><p>Der Bundesrat ist über die Preissituation in der EU und insbesondere in den Nachbarländern jederzeit im Bild. So kostet zurzeit die in der Schweiz meistverkaufte Zigarettensorte in Italien und Österreich gut 20 Rappen je Päckli weniger als in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird die nächste Steuererhöhung dann und in jenem Ausmass vorschlagen, wenn er damit den bestmöglichen Steuerertrag erzielen kann.</p><p>Ziel des Bundesrates ist, die schweizerische Tabaksteuerbelastung (heute: 54,7 Prozent des Detailverkaufspreises) dem EU-Mindestniveau (57 Prozent des Detailverkaufspreises) anzunähern (vgl. Nationales Programm zur Tabakprävention 2001-2005). Eine Harmonisierung mit den Zigarettenpreisen in der EU ist nicht möglich, weil die Zigarettenpreise innerhalb der EU nicht harmonisiert sind, einzelne EU-Staaten Mindestpreise für Zigaretten vorschreiben und die Hersteller und Händler die Preise selber bestimmen.</p><p>Zu den Auswirkungen spürbarer, d. h. massiver Steuererhöhungen auf den Verkauf und den Konsum von Zigaretten hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) vom 20. Februar 2002 (BBl 2002 2727, Ziff. 1.2.2) ausführlich Stellung genommen. Er teilt die Auffassung nicht, dass empfindliche Steuererhöhungen zwangsläufig zu einem deutlichen Konsumrückgang und gleichzeitig zu Mehreinnahmen führen. Bestes Beispiel dafür liefert zurzeit Deutschland, das mit zwei massiven Steuererhöhungen im Jahr 2004 1,5 Milliarden Euro Mehrreinahmen erwartete und schliesslich 0,5 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr einnahm. Laut Einschätzung des deutschen Zollkriminalamtes ist dieses Ergebnis im Wesentlichen auf die dramatische Zunahme des Zigarettenschmuggels zurückzuführen.</p><p>Eine substanzielle Preiserhöhung verschafft wegen des damit verbundenen Verkaufsrückganges auch keine zusätzlichen Mittel für den Präventionsfonds. Das Gegenteil ist der Fall, weil die Abgabe auf den im Inland abgesetzten Zigaretten erhoben wird und nicht von der Höhe der Tabaksteuer abhängt.</p><p>Eine höhere Tabakbesteuerung stellt indessen eine Massnahme dar, die dank dem dadurch ausgelösten Preisschub insbesondere bei den Jugendlichen zu einem Rückgang des Tabakkonsums beiträgt.</p><p>Im Übrigen plant der Bundesrat, im zweiten Halbjahr 2006 eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung zu verabschieden. Dabei soll u. a. die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (d. h. der Braunprodukte) EU-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung dem EU-Mindestsatz angenähert werden. Ferner soll die Besteuerung von Zigarettenpapier aufgehoben und dafür die Belastung von Feinschnitt zum Selberdrehen bzw. Selbermachen von Zigaretten markant heraufgesetzt werden. Ob die Einführung von Mindestpreisen für Zigaretten möglich ist, wird derzeit abgeklärt, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsmässigkeit einer solchen Massnahme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Tabaksteuer weiterhin und bald im Rahmen der ihm vom Parlament erteilten Kompetenzen spürbar zu erhöhen und allenfalls den Tabakpreis mit der Europäischen Union zu harmonisieren. Neben Zigaretten sollen auch Schnitttabak und eventuell Zigarettenpapier in die Besteuerung einbezogen werden.</p>
  • Volksgesundheit. Erhöhung der Tabaksteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist ein Hochkonsumland für Zigaretten. Zigaretten sind in der Schweiz das am leichtesten zugängliche Konsumgut. 33 Prozent der 15- bis 74-Jährigen rauchen. 85 Prozent der Rauchenden tun dies täglich. In den letzten Jahren ist eine dramatische Zunahme des Zigarettenkonsums bei jungen Erwachsenen, besonders bei jungen Frauen zu verzeichnen.</p><p>Jeder zweite Rauchende stirbt an den Folgen des Tabakkonsums. 14 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz sind tabakbedingt. Der Tabakkonsum verursacht jährlich etwa 5 Milliarden Franken an direkten und indirekten Kosten. Das sind rund 700 Franken pro Kopf der Bevölkerung.</p><p>Eine substanzielle Preiserhöhung ist angesichts der günstigen Tabakpreise die wirksamste Massnahme zur Eindämmung des Konsums. Gleichzeitig veschafft sie genügend Mittel für den Präventionsfonds zur Bekämpfung des Rauchens und stärkt unsere Sozialwerke.</p><p>Jugendliche reagieren sensibler auf Preiserhöhungen, weil sie noch weniger nikotinabhängig sind und über weniger finanzielle Mittel verfügen als ältere Jahrgänge. Weniger Zigarettenkonsum bedeutet auch weniger Haschischkonsum und möglicherweise weniger Drogenprobleme.</p><p>Die Universität Lausanne errechnete für die Schweiz einen Rückgang der Nachfrage um 3,6 bis 4,8 Prozent, wenn der Preis um 10 Prozent angehoben wird. Sozial schwächere Bevölkerungskreise reagieren preisempfindlicher. Gerade für sie ist der Gesundheitsgewinn besonders hoch.</p><p>Mit der Festlegung eines entsprechenden Mindestpreises für Zigaretten könnte vermieden werden, dass Billiganbieter diese als Lockvogelangebote verwenden. Ein weiterer Grund für eine rasche Erhöhung liegt in der Harmonisierung mit der EU. Sowohl der internationale Vergleich der Steuerbelastung als auch der Anteil von Industrie und Handel am Verkaufspreis lassen eine Erhöhung der Besteuerung ohne weiteres zu. Der Einbezug des Schnitttabaks in die Massnahmen erschwert zudem die Umgehungsmechanismen.</p>
    • <p>In seiner Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) vom 20. Februar 2002 (BBl 2002 2727) hat der Bundesrat keine Zweifel darüber offen gelassen, dass er gewillt sei, seine bisherige Tabaksteuerpolitik weiterzuführen. Er werde auch inskünftig anstreben, den bestmöglichen Steuerertrag zu erzielen. Nebst dem Ziel der Ergiebigkeit gelte es aber auch, volkswirtschaftliche und gesundheitspolitische Überlegungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat werde deshalb mit einer massvollen Steuerpolitik weiterhin versuchen, Verkaufseinbrüche und Einnahmenausfälle bei den Grenz- und Touristenverkäufen sowie das Aufkommen von Schwarzmärkten und organisiertem Schmuggel zu verhindern. Diese Haltung des Bundesrates gilt unverändert.</p><p>Der Bundesrat ist über die Preissituation in der EU und insbesondere in den Nachbarländern jederzeit im Bild. So kostet zurzeit die in der Schweiz meistverkaufte Zigarettensorte in Italien und Österreich gut 20 Rappen je Päckli weniger als in der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird die nächste Steuererhöhung dann und in jenem Ausmass vorschlagen, wenn er damit den bestmöglichen Steuerertrag erzielen kann.</p><p>Ziel des Bundesrates ist, die schweizerische Tabaksteuerbelastung (heute: 54,7 Prozent des Detailverkaufspreises) dem EU-Mindestniveau (57 Prozent des Detailverkaufspreises) anzunähern (vgl. Nationales Programm zur Tabakprävention 2001-2005). Eine Harmonisierung mit den Zigarettenpreisen in der EU ist nicht möglich, weil die Zigarettenpreise innerhalb der EU nicht harmonisiert sind, einzelne EU-Staaten Mindestpreise für Zigaretten vorschreiben und die Hersteller und Händler die Preise selber bestimmen.</p><p>Zu den Auswirkungen spürbarer, d. h. massiver Steuererhöhungen auf den Verkauf und den Konsum von Zigaretten hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (SR 641.31) vom 20. Februar 2002 (BBl 2002 2727, Ziff. 1.2.2) ausführlich Stellung genommen. Er teilt die Auffassung nicht, dass empfindliche Steuererhöhungen zwangsläufig zu einem deutlichen Konsumrückgang und gleichzeitig zu Mehreinnahmen führen. Bestes Beispiel dafür liefert zurzeit Deutschland, das mit zwei massiven Steuererhöhungen im Jahr 2004 1,5 Milliarden Euro Mehrreinahmen erwartete und schliesslich 0,5 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr einnahm. Laut Einschätzung des deutschen Zollkriminalamtes ist dieses Ergebnis im Wesentlichen auf die dramatische Zunahme des Zigarettenschmuggels zurückzuführen.</p><p>Eine substanzielle Preiserhöhung verschafft wegen des damit verbundenen Verkaufsrückganges auch keine zusätzlichen Mittel für den Präventionsfonds. Das Gegenteil ist der Fall, weil die Abgabe auf den im Inland abgesetzten Zigaretten erhoben wird und nicht von der Höhe der Tabaksteuer abhängt.</p><p>Eine höhere Tabakbesteuerung stellt indessen eine Massnahme dar, die dank dem dadurch ausgelösten Preisschub insbesondere bei den Jugendlichen zu einem Rückgang des Tabakkonsums beiträgt.</p><p>Im Übrigen plant der Bundesrat, im zweiten Halbjahr 2006 eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung zu verabschieden. Dabei soll u. a. die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (d. h. der Braunprodukte) EU-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung dem EU-Mindestsatz angenähert werden. Ferner soll die Besteuerung von Zigarettenpapier aufgehoben und dafür die Belastung von Feinschnitt zum Selberdrehen bzw. Selbermachen von Zigaretten markant heraufgesetzt werden. Ob die Einführung von Mindestpreisen für Zigaretten möglich ist, wird derzeit abgeklärt, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsmässigkeit einer solchen Massnahme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Tabaksteuer weiterhin und bald im Rahmen der ihm vom Parlament erteilten Kompetenzen spürbar zu erhöhen und allenfalls den Tabakpreis mit der Europäischen Union zu harmonisieren. Neben Zigaretten sollen auch Schnitttabak und eventuell Zigarettenpapier in die Besteuerung einbezogen werden.</p>
    • Volksgesundheit. Erhöhung der Tabaksteuer

Back to List