Suva-Beteiligung ohne gesetzliche Grundlage?

ShortId
05.3498
Id
20053498
Updated
28.07.2023 11:37
Language
de
Title
Suva-Beteiligung ohne gesetzliche Grundlage?
AdditionalIndexing
28;rechtliche Vorschrift;Unternehmenspolitik;SUVA;Beteiligung an Unternehmen
1
  • L05K0104011602, SUVA
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Suva arbeitet seit Jahren auf vertraglicher Basis mit der Firma Knecht BSN AG zusammen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf die berufliche Wiedereingliederung von verunfallten Personen. Die Suva ist jedoch nicht Aktionärin dieser Firma.</p><p>2. Die vertragliche Zusammenarbeit mit der Firma Knecht BSN AG erfordert keine spezifische gesetzliche Grundlage. Im Übrigen gehört es zu den zentralen Aufgaben der Suva, Invaliditätsfälle und damit Rentenleistungen zu verhindern.</p><p>3. Eine staatliche Unfallversicherung darf mit ihrer Finanzkraft keine privaten Firmen beherrschen und damit zum Privatunternehmer werden. Die Suva ist auf der anderen Seite aber verpflichtet, das von ihr verwaltete Rentendeckungskapital sowie die weiteren zur Sicherstellung der Leistungen gebildeten Rückstellungen zur Erzielung einer angemessenen Rendite anzulegen. Insofern kann sich die Suva namhaft an privaten Firmen beteiligen.</p><p>4. Da die Suva nicht Aktionärin der Firma Knecht BSN AG ist, erübrigen sich Massnahmen des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Durch die Verschiebung der Arbeitnehmer vom zweiten. in den dritten Sektor kommt es für die Suva zu einer Abwanderung der "Kundschaft". Dadurch sieht sie sich gezwungen, neue Aufgabenfelder zu erschliessen. Gerne rühmt sich die Suva damit, dass sie für ihre Aktivitäten im Bereich des Case Management ausgezeichnet wurde. Allerdings veranlassen mich genau diese Aktivitäten zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Suva grösster Aktionär der Firma Knecht BSN AG ist? </p><p>2. Auf was für einer gesetzlichen Grundlage beruht diese Beteiligung?</p><p>3. Ist es Aufgabe eines staatlichen Unfallversicherers, Grossaktionär von privaten Firmen zu sein?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?</p>
  • Suva-Beteiligung ohne gesetzliche Grundlage?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Suva arbeitet seit Jahren auf vertraglicher Basis mit der Firma Knecht BSN AG zusammen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf die berufliche Wiedereingliederung von verunfallten Personen. Die Suva ist jedoch nicht Aktionärin dieser Firma.</p><p>2. Die vertragliche Zusammenarbeit mit der Firma Knecht BSN AG erfordert keine spezifische gesetzliche Grundlage. Im Übrigen gehört es zu den zentralen Aufgaben der Suva, Invaliditätsfälle und damit Rentenleistungen zu verhindern.</p><p>3. Eine staatliche Unfallversicherung darf mit ihrer Finanzkraft keine privaten Firmen beherrschen und damit zum Privatunternehmer werden. Die Suva ist auf der anderen Seite aber verpflichtet, das von ihr verwaltete Rentendeckungskapital sowie die weiteren zur Sicherstellung der Leistungen gebildeten Rückstellungen zur Erzielung einer angemessenen Rendite anzulegen. Insofern kann sich die Suva namhaft an privaten Firmen beteiligen.</p><p>4. Da die Suva nicht Aktionärin der Firma Knecht BSN AG ist, erübrigen sich Massnahmen des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Durch die Verschiebung der Arbeitnehmer vom zweiten. in den dritten Sektor kommt es für die Suva zu einer Abwanderung der "Kundschaft". Dadurch sieht sie sich gezwungen, neue Aufgabenfelder zu erschliessen. Gerne rühmt sich die Suva damit, dass sie für ihre Aktivitäten im Bereich des Case Management ausgezeichnet wurde. Allerdings veranlassen mich genau diese Aktivitäten zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Suva grösster Aktionär der Firma Knecht BSN AG ist? </p><p>2. Auf was für einer gesetzlichen Grundlage beruht diese Beteiligung?</p><p>3. Ist es Aufgabe eines staatlichen Unfallversicherers, Grossaktionär von privaten Firmen zu sein?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?</p>
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